Armutsgefährdungsquote*) in Baden-Württemberg 2021 nach soziodemografischen Merkmalen Merkmal;Anteil armutsgefährdeter Personen (Landesmedian) ;;% ;Insgesamt; 16,4 Alter und Geschlecht Männlich 18 bis unter 25; 21,6 25 bis unter 50; 13,5 50 bis unter 65; 10,3 65 und älter; 16,3 Weiblich 18 bis unter 25; 25,5 25 bis unter 50; 14,5 50 bis unter 65; 12,2 65 und älter; 21,6 Haushaltstyp1) Einpersonenhaushalt; 28,4 Zwei Erwachsene ohne Kind; 9,7 Sonstiger Haushalt ohne Kind; 9,2 Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern); 44,6 Zwei Erwachsene und ein Kind; 9,0 Zwei Erwachsene und zwei Kinder; 11,8 Zwei Erwachsene und drei oder mehr Kinder; 31,8 Sonstiger Haushalt mit Kind(ern); 19,3 Erwerbsstatus2) Erwerbstätige; 8,8 Selbständige (einschließlich mithelfende Familienangehörige); 13,1 Abhängig Erwerbstätige; 8,4 Erwerbslose; 44,7 Nichterwerbspersonen; 24,0 Rentner/-innen und Pensionäre/Pensionärinnen3); 19,7 Personen im Alter von unter 18 Jahren; 21,0 Sonstige Nichterwerbspersonen; 38,8 Qualifikationsniveau4) der Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt (Haupteinkommensbezieher);  Niedrig (ISCED 0 bis 2); 37,3 Mittel (ISCED 3 und 4); 16,3 Hoch (ISCED 5 und höher); 6,7 Migrationshintergrund5) Mit Migrationshintergrund; 25,2 Ohne Migrationshintergrund; 11,5 *) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten in Baden-Württemberg (Landesmedian). Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. 1) Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt. "2) Nach dem ""Labour-Force-Konzept"" der International Labour Organization (ILO)." 3) Nichterwerbspersonen mit Bezug einer eigenen (Versicherten-) Rente bzw. Pension und Personen im Alter von 65 Jahren und älter mit überwiegendem Lebensunterhalt aus einer Hinterbliebenenrente, -pension. 4) Das Qualifikationsniveau wird entsprechend der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011) bestimmt. 5) Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt (vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 1. Reihe 2.2). Es können auch Personen, deren Zuordnung zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausschließlich aus Merkmalen eines nicht im Haushalt lebenden Elternteils resultiert, identifiziert werden und werden mitgezählt (=Migrationshintergrund im weiteren Sinn). Datenquelle: Mikrozensus Erstergebnis 2021 - Bevölkerung Hauptwohnsitzhaushalten. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2022