:: 139/2022

Pressemitteilung 139/2022

Wiederholungsbefragung des Zensus 2022

Zur Qualitätsbewertung werden 4 % der Haushalte erneut befragt

Am 15. Mai war der Stichtag für den Zensus 2022. Dafür haben in allen Kommunen Interviewerinnen und Interviewer – sogenannte Erhebungsbeauftragte – auskunftspflichtige Personen im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung an Wohnheimen um Auskunft gebeten. Zur Qualitätsbewertung der im Zensus ermittelten Einwohnerzahlen wird parallel zur Haupterhebung nun ein kleiner Teil – höchstens 4 % – der bereits befragten Haushalte und Wohnheime wiederholt befragt.

Sind es bei der Haushaltebefragung 103 kommunale Erhebungsstellen, die selbstständig mit insgesamt rund 12 000 Interviewerinnen und Interviewer die Durchführung an Haushalten koordinieren, unterstützen bei der Wiederholungsbefragung rund 500 Interviewerinnen und Interviewer das Statistische Landesamt in seiner Funktion als Erhebungsstelle.

Die Erhebungsbeauftragten suchen dafür im Zeitraum zwischen Juni und Oktober 2022 die Anschriften im Vorfeld auf und kündigen sich schriftlich bei den betroffenen Haushalten an. Zum angekündigten Termin wird vor Ort ein kurzes persönliches Interview mit der Person und/oder weiteren Haushaltsmitgliedern durchgeführt.

Hierfür wird ein verkürzter Fragebogen verwendet, der folgende Merkmale enthält:

  • Vorname(n)
  • Name
  • Adresse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Wohnstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)

Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden mit den Angaben der Haupterhebung abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Auskunftspflichtigen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden.

Bei der Wiederholungsbefragung besteht ebenfalls gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der Hauptbefragung erfüllt.

Die Ergebnisse des Zensus werden nach der Hochrechnung und Qualitätsbewertung voraussichtlich Ende 2023 auf der Zensus-Webseite www.zensus2022.de veröffentlicht.