:: 20/2023

Pressemitteilung 20/2023

5 212 Fälle von Kindeswohlgefährdungen in Baden-Württemberg im Jahr 2021

Über 16 700 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls

2021 wurden nach Feststellung des Statistischen Landesamtes in Baden-Württemberg 16 727 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII für Kinder und Jugendliche vorgenommen. Diese erfolgen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt werden. Das Jugendamt verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von betroffenen Kindern oder Jugendlichen und deren persönlicher Umgebung.

Bei den insgesamt 16 727 durchgeführten Verfahren wurde nach der Prüfung des Verdachts folgende Hilfebedarfe festgestellt:

  • 5 636 Fälle ohne Kindeswohlgefährdung und ohne Hilfebedarf (34 %),
  • 5 879 Fälle ohne Kindeswohlgefährdung mit Hilfebedarf (35 %),
  • 2 493 Fälle latenter Kindeswohlgefährdung (15 %) und
  • 2 719 Fälle akuter Kindeswohlgefährdung (16 %).

Von den 5 212 Kindern, bei denen 2021 eine akute oder latente Gefährdung festgestellt wurde, waren 19 % unter 3 Jahre alt. Weitere 19 % waren im Kindergartenalter zwischen 3 und unter 6 Jahren. Kinder im schulpflichtigen Alter (6 Jahre und älter) machten 62 % der Kinder mit einer festgestellten Kindeswohlgefährdung aus. Insgesamt waren 51 % der Gefährdeten Jungen und 49 % Mädchen, wobei erkennbar ist, dass bis zum 12.  Lebensjahr etwas häufiger Jungen (54 %) und ab dem 13.  Lebensjahr vermehrt Mädchen betroffen waren (59 %).1

Bei gut 42 % der Fälle mit einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung wurden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt, bei 31 % psychische Misshandlung, bei 22 % körperliche Misshandlung(en) und bei 4 % der Fälle sexuelle Gewalt. Während bei den betroffenen Kleinkindern unter 3 Jahren der Anteil der Vernachlässigungen mit 53 % vergleichsweise hoch war, wurden insbesondere bei den Mädchen ab 12 Jahren überdurchschnittlich häufig Anzeichen für körperliche Misshandlung festgestellt (25 %).

Bezieht man die Fallzahlen auf die minderjährige Bevölkerung in Baden-Württemberg, so zeigt sich, dass 2021 bei den unter 18-jährigen bei 27 von 10 000 Personen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde. Unter den Stadt- und Landkreisen wies der Stadtkreis Karlsruhe mit 107 Gefährdungen pro 10 000 Minderjährige den höchsten Wert auf. Die wenigsten Gefährdungen gab es in den Landkreisen Göppingen und Ravensburg mit je 5 Fällen pro 10 000 Personen unter 18 Jahren.

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1 Kinder und Jugendliche mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Tabelle 1
Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII pro 10.000 Minderjährige in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2021
StadtKreis (SKR),
Landkreis (LKR),
Land
Verfahren pro 10.000 Minderjährigedavon: Ergebnis einer akuten oder latenten Gefährdung pro 10.000 Minderjährige
Baden-Württemberg8827
Stuttgart (SKR)19274
Böblingen (LKR)3310
Esslingen (LKR)569
Göppingen (LKR)125
Ludwigsburg (LKR)7023
Rems-Murr-Kreis (LKR)3614
Heilbronn (SKR)18921
Heilbronn (LKR)10429
Hohenlohekreis (LKR)13182
Schwäbisch Hall (LKR)5014
Main-Tauber-Kreis (LKR)10838
Heidenheim (LKR)14935
Ostalbkreis (LKR)13023
Baden-Baden (SKR)15278
Karlsruhe (SKR)191107
Karlsruhe (LKR)4213
Rastatt (LKR)10818
Heidelberg (SKR)11763
Mannheim (SKR)20066
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR)8737
Rhein-Neckar-Kreis (LKR)6313
Pforzheim (SKR)17760
Calw (LKR)7219
Enzkreis (LKR)4214
Freudenstadt (LKR)10242
Freiburg im Breisgau (SKR)8440
Breisgau Hochschwarzwald (LKR)8117
Emmendingen (LKR)3011
Ortenaukreis (LKR)13219
Rottweil (LKR)369
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR)8354
Tuttlingen (LKR)16925
Konstanz (LKR)8729
Lörrach (LKR)8622
Waldshut (LKR)5016
Reutlingen (LKR)349
Tübingen (LKR)3612
Zollernalbkreis (LKR)11035
Ulm (SKR)20130
Alb-Donau-Kreis (LKR)6936
Biberach (LKR)3910
Bodenseekreis (LKR)9726
Ravensburg (LKR)195
Sigmaringen (LKR)519