Sie haben Fragen?

Schnell, wirtschaftlich und bürgerfreundlich Auskünfte erteilen, das ist unser Ziel. Im Zweifelsfall werden weniger aufwendige Anfragen vor größeren Anfragen beantwortet. Bei der Auftragserledigung arbeiten wir eng mit den Fachleuten unseres Hauses zusammen.

Christina Hackl
Tel.: +49 711 641-2833
Fax: +49 711 641-2973
E-Mail: Auskunftsdienst

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 9:00–15:30 Uhr,
Freitags von 9:00–12:00 Uhr

Wie sollte eine Anfrage formuliert werden?

Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird wesentlich erleichtert, wenn sie so genau wie möglich formuliert ist:

  • Sachlich: Welche Daten werden gewünscht?
  • Räumlich: Für welches Gebiet werden die Daten gewünscht?
  • Zeitlich: Für welchen Zeitpunkt oder Zeitraum werden die Daten gewünscht?
  • Verwendung: Wozu werden die Daten benötigt? Aus dem Zweck der Anfrage kann oftmals auf die treffende Beantwortung geschlossen werden.
  • Zeitvorstellung: Wann werden die Informationen benötigt?

Was kosten die Informationen?

Anfragen, die ohne besonderen Arbeitsaufwand erledigt werden können, beantworten wir kostenfrei. Gebühren fallen nur für spezielle und aufwändigere Datenzusammenstellungen an. In diesen Fällen erhalten Sie vor der Bearbeitung einen Kostenvoranschlag. Die Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung. Diese enthält auch Gebührenbefreiungs- und Freibetragsregelungen. So wird zum Beispiel den Kommunen ein Gebührenfreibetrag von 500 Euro pro Kalenderjahr eingeräumt. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler erhalten eine Gebührenermäßigung von 50%.

Wie bekomme ich Daten für mehrere Bundesländer?

Sie benötigen regional gegliederte Daten mehrerer oder aller Bundesländer? Diesen Wunsch koordinieren wir gerne für Sie, wenn Sie in Baden-Württemberg ansässig sind. Sonst wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt Ihres eigenen Bundeslandes. Bei Anfragen zu Daten auf Bundesländerebene liegt die Zuständigkeit beim Statistischen Bundesamt.

Viele Daten sind bereits im gemeinsamen Datenangebot von Bund und Ländern und den gemeinsamen Datenbanken verfügbar. Diese Angebote sind über das gemeinsame Statistikportal verfügbar.

Kann ich mich persönlich beraten lassen?

Die meisten Anfragen werden schriftlich (Brief, E-Mail) oder telefonisch an uns gerichtet und auch auf diesem Weg beantwortet. Bei komplexen Informationswünschen kann es sinnvoll sein, einen Termin für ein persönliches Gespräch mit unserem Auskunftsdienst zu vereinbaren. Wenn erforderlich, ziehen wir gerne die Expertinnen und Experten unseres Hauses hinzu.