:: 4/2004

Personalbedarf in Einrichtungen zur Versorgung älterer Menschen steigt kräftig

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Einrichtungen für ältere und zum Teil pflegebedürftige Menschen spürbar gestiegen und mit ihnen auch der Personalbedarf. In diesen »altersnahen« Dienstleistungsbereichen wuchs der Personalbestand von 1999 bis 2003 um 18 %, in der Gesamtwirtschaft nur um 3 %. Angesichts des fortschreitenden Alterungsprozesses der Bevölkerung stehen die Chancen gut, dass diese Dienstleistungsbranche auch in Zukunft gute Beschäftigungsperspektiven bietet. Insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen arbeiten häufig in Pflege- und Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen.

Die wachsende Zahl älterer Menschen und die Tendenz, dass diese immer seltener innerhalb der eigenen Familie leben und versorgt werden können, lässt den Personalbedarf in Einrichtungen zur Pflege, Betreuung und Versorgung älterer Menschen immer mehr steigen. 2003 (Stichtag 31. März) waren fast 70 000 Personen in Altenpflegeheimen, Altenheimen,Altenwohnheimen (vgl. i-Punkt) und ambulanten sozialen Diensten beschäftigt. Das sind knapp 2 % aller in Baden-Württemberg sozial-versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer (Tabelle). Inzwischen sind in dieser Dienstleistungssparte mehr Arbeitnehmer beschäftigt als beispielsweise in der chemischen Industrie. Alleine in den vergangenen 5 Jahren ist die Zahl der Beschäftigten in Alters- und Pflegeeinrichtungen um rund 10 000 oder 18 % gestiegen, deutlich stärker als im gesamten Dienstleistungssektor oder der Gesamtwirtschaft, wo die entsprechenden Zuwachsraten 10 bzw. 3 % betrugen (Schaubild).

Die genannten Beschäftigtenzahlen stellen eine Untergrenze aller Personen dar, die ihre Arbeitsleistung in den Dienst der Versorgung und Pflege von älteren Menschen stellen. Zu den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern zählen in der Regel alle Arbeiter/-innen und Angestellten einschließlich Personen in beruflicher Ausbildung, nicht jedoch zum Beispiel Zivildienstleistende, die häufig im Pflegebereich tätig sind. Diese gelten nur dann als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wenn sie ihren Dienst aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus angetreten haben, das nach Ableistung des Zivildienstes weiter besteht. Ebenfalls nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen der überwiegende Teil der Selbstständigen, die mithelfenden Familienangehörigen, die Beamten und die Personen, die ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Der mit Abstand beschäftigungsintensivste der vier genannten »altersnahen« Branchen ist der Bereich der Altenpflegeheime, auf den über 60 % der 70 000 Beschäftigten entfallen, gefolgt von den ambulanten sozialen Diensten (gut 20 %), den Altenheimen (fast 15 %) und den Altenwohnheimen mit fast 5 %. Am dynamischsten verlief die Beschäftigtenentwicklung in den vergangenen 5 Jahren in den Altenheimen und den ambulanten sozialen Diensten, wo 2003 rund 30 bzw. 25 % mehr Arbeitnehmer beschäftigt waren als 1999. In dem beschäftigungsstarken Bereich der Altenpflegeheime sowie in den Altenwohnheimen betrug der Beschäftigtenzuwachs in den vergangenen Jahren dagegen jeweils »nur« rund 15 % (Schaubild).

Die Beschäftigtenentwicklung hat auch mit dem Beschäftigungsumfang, also der geleisteten Arbeitszeit je Beschäftigten in den einzelnen Branchen zu tun. Die Zahl der Beschäftigten hängt auch davon ab, wie stark die Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten je Branche vertreten sind. In den ambulanten sozialen Diensten ist die Teilzeitquote mit 47 % weitaus höher als in Altenpflegeheimen (33 %); man benötigt also in den ambulanten sozialen Diensten bei gleichem Arbeitsbedarf vergleichsweise mehr Personal als in Altenpflegeheimen. Insgesamt spielt die Teilzeitbeschäftigung in den Einrichtungen zur Versorgung älterer Menschen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen eine bedeutende Rolle. Gut jeder dritte Beschäftigte (36 %) übt in den »altersnahen« Branchen eine Teilzeitbeschäftigung aus, im Dienstleistungssektor insgesamt nur gut jeder fünfte (23 %), und in der Gesamtwirtschaft beträgt die Teilzeitquote sogar nur 15 %.

Der hohe Anteil der Teilzeitbeschäftigung ist darauf zurückzuführen, dass vorwiegend Frauen ihre Arbeit in den Dienst älterer Menschen stellen, die Pflege- und Betreuungsbranchen also ausgesprochene Frauendomänen darstellen. In den Einrichtungen vorwiegend zur Versorgung und Pflege älterer Menschen waren 2003 rund 85 % aller in Baden-Württemberg sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Frauen. Im gesamten Dienstleistungssektor betrug der Frauenanteil nur 57 %, in der Ge-samtwirtschaft sogar nur 44 %.