:: 9/2004

4,8 Kilogramm Elektro- und Elektronikaltgeräte je Baden-Württemberger

Am 13. Februar 2003 trat die Richtlinie 2002/96/EG in Kraft: Sie regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für alle EU-Mitgliedsländer, die von diesem Tag an 18 Monate Zeit hatten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Beitrag zeigt, dass Baden-Württemberg im Landesdurchschnitt bestens gerüstet ist, die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. So werden zum Beispiel eine jährliche Sammelmenge von 4 Kilogramm an Elektro- und Elektronikaltgeräten je Einwohner bis spätestens Ende 2006 gefordert, das Land Baden-Württemberg erreichte 2003 allein aus der Sammlung der kommunalen Entsorgungsträger – die in diesen Ausführungen betrachtet werden – einen Durchschnittswert von 4,8 Kilogramm je Einwohner. Allerdings zeigt sich regional noch hier und da ein gewisser Steigerungsbedarf. Alte Elektrogeräte – ein vielseitiges Entsorgungsproblem

Sie sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, die so genannten Informations- und Kommunikationsgeräte wie zum Beispiel Computer, Monitor, Fotokopierer oder Faxgeräte, die inzwischen auch in vielen Privathaushalten Einzug gehalten haben. Daneben gehören Haushaltsgroßgeräte wie Fernseher, Gefrierschrank, Waschmaschine, Satellitenempfangsanlage genauso zur allgemeinen Grundausstattung der Haushalte wie Kleingeräte vom Staubsauger bis zum Fön. Schon diese kurze Aufzählung zeigt, dass es sich hier um eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte handelt, mit einer weit gefächerten durchschnittlichen Nutzungsdauer. Dabei entspricht die tatsächliche Nutzungsdauer immer seltener der technisch möglichen Dauer der Verwendung, da der technische Fortschritt eine häufige Anpassung der Systeme auslöst. Übrig bleiben Elektro- und Elektronikaltgeräte, die eine Mischung aus Schad- und Wertstoffen enthalten und somit vom Restmüllaufkommen zu separieren sind. Beispiele für schadstoffhaltige Teile wären Bildschirmröhren, Leiterplatten von PCs oder Kühlanlagen mit FCKW-haltigen Bestandteilen.

Pro Einwohner 4,8 Kilogramm getrennt erfasst – EU-Vorgabe bei 4 Kilogramm

In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2003 insgesamt knapp 51 000 Tonnen an Elektro- und Elektronikaltgeräten einschließlich Leuchtstoffröhren von den kommunalen Entsorgungsträgern erfasst (Tabelle 1). Mit dem daraus errechneten Pro-Kopf-Aufkommen von 4,8 Kilogramm hat Baden-Württemberg im Landesdurchschnitt die EU-Richtlinie bereits mehr als erfüllt. In den einzelnen Stadt- und Landkreisen werden derzeit noch sehr unterschiedliche Mengen an Elektroaltgeräten je Einwohner erfasst. Die Spannweite reicht dabei von 1,4 Kilogramm im Landkreis Sigmaringen bis zu knapp 12 Kilogramm im Landkreis Freudenstadt. Immerhin hatten im Jahr 2003 bereits 28 der 44 Stadt- und Landkreise die Vorgabe von 4 Kilogramm je Einwohner erreicht (Schaubild). Große regionale, aber kein Stadt-Land-Unterschied Eine Differenz von 10 Kilogramm je Einwohner bei einem Durchschnittswert von 4,8 Kilogramm zwischen den zwei Kreisen, die die Eckpunkte des Rankings (Schaubild) bilden, verlangt nach einer Erklärung. Nahe liegend erscheint ein Blick auf die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten. Dahinter steht die Frage, ob es ein Gefälle der getrennt erfassten Mengen von den hochverdichteten Landesteilen zu den vergleichsweise dünn besiedelten, ländlichen Gegenden gibt oder umgekehrt. Das ist offensichtlich nicht der Fall, denn in Mannheim wird fast genauso wenig gesammelt wie im Alb-Donaukreis und im Landkreis Biberach fast so viel wie in Stuttgart. Dass der Landkreis Freudenstadt mit 11,7 kg achtmal mehr Elektro- und Elektronikaltgeräte einsammelt als der Landkreis Sigmaringen, hat sicher nichts mit raum- oder sozialtypologischen Kriterien, sondern schlicht mit Entsorgungsmöglichkeiten zu tun.

Ein Drittel bei Umweltmobilen, zwei Drittel bei stationären Sammelstellen entsorgt

Ein größerer Einfluss auf die getrennt erfassten Mengen kommt der Ausgestaltung des Entsorgungsangebots zu. Zurzeit werden von den kommunalen Entsorgungsträgern in Baden-Württemberg zwei Entsorgungswege für Elektroaltgeräte sowie Leuchtstoffröhren angeboten. Da wäre zunächst die Möglichkeit, die ausgedienten Geräte beim Umweltmobil abzugeben. Die Häufigkeit der Sammeltouren dieser Fahrzeuge sind in den Stadt- und Landkreisen unterschiedlich und reichen von einmal jährlich bis zu 14-mal im Jahr. Bei diesem Entsorgungsweg werden dem Verbraucher wohnungsnahe Abgabestellen für veraltete, unmoderne oder überflüssige Elektro-/Elektronikaltgeräte sowie Leuchtstoffröhren angeboten. Gut ein Drittel (36 %) der im Jahr 2003 im Rahmen der kommunalen Altgerätesammlung zusammengetragenen Menge an Altgeräten wurde von den Haushalten und Gewerbebetrieben den Umweltmobilen überlassen. Darunter dominiert die Gruppe der »Haushaltsgeräte ohne Kühlgeräte«, die immerhin 43 % des Sammelergebnisses der Umweltmobile ausmachte. Dabei handelt es sich hauptsächlich um handliche, leicht transportierbare Kleingeräte wie zum Beispiel Kaffeeautomaten, Heißwassergeräte, Spielzeug usw.

Der größere Anteil (64 %) der Elektro- und Elektronikaltgeräte wird an einer der landesweit 100 stationären Sammelstellen, wie sie oftmals auf Recyclinghöfen oder auch im Eingangsbereich einer Hausmülldeponie zu finden sind, abgegeben. Im Jahr 2003 wurden in Baden-Württemberg 72 % aller ausgemusterten und getrennt abgegebenen Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (PC, Drucker, Schreibmaschinen oder Fernseher) an einer dieser stationären Einrichtungen abgeliefert. Gegenüber dem Umweltmobil haben diese Sammelstationen den Vorteil, dass sie häufiger, in der Regel an allen Werktagen aufgesucht werden können. Nachteilig wirkt sich die für viele Konsumenten größere Entfernung aus.

Eine Besonderheit im Serviceangebot des Landkreises Freudenstadt kann den Vorsprung von rund 10 Kilogramm in der Sammelmenge erklären. Im Landkreis Freudenstadt hat der Verbraucher deutlich mehr Möglichkeiten, seine Elektroaltgeräte abzugeben. Hier bieten die kommunalen Entsorgungsträger insgesamt 21 Depotcontainer auf Recyclinghöfen für das Bringsystem an, während es in anderen Kreisen teilweise nur eine stationäre Sammelstelle gibt. Hinzu kommt ein besonderes Angebot des Landkreises Freudenstadt: hier fährt das Umweltmobil zu zwei festen Terminen pro Jahr – nach dem Prinzip der Sperrmüllsammlung – im »Holsystem« alle Haushalte an und sammelt die bereitgestellten Geräte ein. Dieses Angebot ermöglicht es auch älteren und weniger mobilen Bürgern, die Altgeräte ordnungsgemäß entsorgen zu lassen. Üblich ist es, dass das Umweltmobil – wie in Sigmaringen – eine Abgabe im »Bringsystem« ermöglicht.

Stärkster Zuwachs bei Büro-, Informations- und Kommunikationsgeräten

Ein Rückblick auf die letzten 10 Jahre zeigt einen beachtlichen Anstieg der zur Entsorgung abgegebenen Elektro- und Elektronikgeräte. Im Jahr 1993, dem ersten Nachweisjahr, waren es noch 1,4 Kilogramm je Einwohner und knapp 14 000 Tonnen landesweit. In den folgenden 10 Jahren hat sich die Menge mehr als verdreifacht. Den größten Teil der im Jahre 2003 erfassten Geräte stellten die Büro-, Informations- und Kommunikationsgeräte mit einem Anteil von 40 %. Diese Gruppe hat auch im Vergleich zum Jahr 1996 den größten Zuwachs auf die zweieinhalbfache Menge erfahren. Auslöser für diese Entwicklung sind im rasanten technologischen Wandel sowie in der wachsenden Ausbreitung dieser Gerätetypen auch auf Privathaushalte zu sehen. Weitere 36 % waren andere Haushaltsgeräte – eine Sammelposition, die sowohl Großgeräte wie Waschmaschinen und Herde als auch kleinere Haushaltshilfen wie Staubsauger oder Fön umfasst. Hinzu kommen gut 12 000 Tonnen Kühlgeräte, die getrennt von den übrigen Haushaltsgeräten erfasst werden. Dieser Zuwachs an ab- bzw. zurückgegebenen Elektrogeräten dürfte – neben einer unverkennbaren Steigerung des Aufkommens – auch auf eine größere Bereitschaft der Bevölkerung zur umweltgerechten Entsorgung zurückzuführen sein. Die vertiefte Kenntnis über Prozesse der Abfallentsorgung und das Wissen, dass viele Altgeräte gefährliche Leiterplatten, Bildschirmglas oder FCKW enthalten, trägt sicher zur umweltgerechteren Entsorgung bei. Ab 13. August 2005 auch Privatverbraucher in der Pflicht

In einem Jahr wird die derzeit noch auf privatem Engagement beruhende getrennte Abgabe von Elektroaltgeräten für die Verbraucher zur Pflicht. Die Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte schreibt vor, dass Privatverbraucher ab dem 13. August 2005 die Altgeräte bei Sammelstellen, die bis dahin flächendeckend einzurichten sind, abgeben müssen. Die Kommunen müssen für die Bereitstellung, das heißt auch für die Finanzierung der Sammelstellen, aufkommen. Die Privatverbraucher werden verpflichtet, Elektroaltgeräte nicht mehr in die Mülltonne oder in den Restmüll zu werfen. Ein logistisches Problem ist durch die Forderung der EU vorprogrammiert, wonach die Hersteller ihre Geräte zurücknehmen und umweltschonend entsorgen müssen. Dies würde aber eine herstellerspezifische Sortierung an den Rückgabestellen voraussetzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die kommunalen Sammelstellen nur ein Produktmix weitergeben können.