:: 12/2004

Hartz IV – Arbeitslosengeld II: Anspruchsberechtigte Personen Ende 2003

Zum 1. Januar 2005 wird das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (das so genannte Hartz-IV-Gesetz) in Kraft treten. Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden damit für alle hilfebedürftigen Erwerbsfähigen zusammengeführt und im neuen Arbeitslosengeld II (Alg-II) gebündelt. Wie hoch die Anzahl der Personen in Deutschland ist, die unabhängig von der zurzeit stattfindenden Bedürftigkeitsprüfung unter den Arbeitslosenhilfeempfängern einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben könnten, wurde auf Basis der Zahlen von 2003 untersucht. Danach gab es in Deutschland rund 3,325 Mill. potenzielle Empfänger von Arbeitslosengeld II, wovon ca. 223 000 ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg hatten. Der nachfolgende Beitrag von Herrn Thomas Nickel ist ein Auszug aus Heft 9/2004 der »Statistischen Monatshefte Niedersachsen«. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg dankt für die freundliche Abdruckgenehmigung.

Welche Personen sind anspruchsberechtigt?

Arbeitslosengeld II erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und (unter) 65 Jahren.1 Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.2 Dabei ist es unerheblich, ob die Leistungsempfänger dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung stehen. So erhalten zum Beispiel auch allein Erziehende eines Kindes von unter 3 Jahren Arbeitslosengeld II, obwohl eine Erwerbstätigkeit zumindest vorübergehend wegen häuslicher Bindung unzumutbar ist.

Die Berechnung der Anzahl der potenziellen Empfänger von Arbeitslosengeld II basiert unter anderem auf den Untersuchungen, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt hat.3 Grundlage der Untersuchungen waren die Ergebnisse der Sozialhilfestatistik für 2003. Der Erwerbsstatus der Sozialhilfeempfänger wurde dabei anhand folgender Merkmale festgestellt:

Nicht erwerbsfähig ist, wer

  • sich in Aus- und Fortbildung befindet und unter 21 Jahre alt ist,
  • oder wegen Krankheit, Behinderung, Arbeitsunfähigkeit, voller Erwerbsminderung
  • oder aus Altersgründen nicht erwerbstätig ist,
  • oder jünger als 15 oder älter als 64 Jahre alt ist.

Erwerbsfähig, aber eingeschränkt verfügbar ist, wer

  • als nicht erwerbstätig aus sonstigen Gründen gilt, nicht bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet ist und Kinder betreut,
  • sich in schulischer Ausbildung befindet und 21 Jahre oder älter ist,
  • oder wegen häuslicher Bindung nicht erwerbstätig ist.

Erwerbsfähig und verfügbar ist, wer

  • arbeitslos gemeldet ist,
  • oder in Voll- oder Teilzeit erwerbstätig ist,
  • oder als nicht erwerbstätig aus sonstigen Gründen gilt und ohne Kinder ist.

Für Empfänger von Arbeitslosenhilfe ergibt sich die Problematik der Einstufung in einen Erwerbsstatus nicht. Diese Personengruppe gilt ohnehin als erwerbsfähig. Die Daten über die Arbeitslosenhilfebezieher im Dezember 2003 wurden von der Bundesagentur für Arbeit geliefert. Für die Berechnung der potenziellen Empfänger von Arbeitslosengeld II wurden die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger außerhalb von Einrichtungen4 (»Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne«, im Folgenden kurz »Sozialhilfeempfänger«), bereinigt um die Bezieher von Arbeitslosenhilfe zur Vermeidung von Doppelzählungen, mit den Arbeitslosenhilfeempfängern addiert.

Welche Leistungen sind zu erwarten?

Das Arbeitslosengeld II beträgt monatlich in den alten Ländern einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro und in den neuen Ländern 331 Euro. Hinzu kommen noch Leistungen für Unterkunft und Heizung, die den Wohngeldanspruch ersetzen, sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe zum Beispiel bei allein Erziehenden oder Schwangerschaft. Insbesondere Empfänger von Arbeitslosenhilfe dürften dies als einen gravierenden Einschnitt empfinden. Statt der Lohnersatzleistung, die im Jahr 2003 durchschnittlich 5155 Euro betrug, erhalten sie mit dem Arbeitslosengeld II eine pauschale Zuwendung zur Sicherung ihrer Existenz, allerdings nur, wenn sie als objektiv hilfebedürftig gelten.

Bei Prüfung der Hilfebedürftigkeit werden weit gehend die Regeln der Sozialhilfe angewendet, das heißt, eigenes Vermögen und das Einkommen des Partners werden angerechnet. Dabei bleibt ein Geldvermögen von 200 Euro pro Lebensjahr (mindestens jedoch 4 100 Euro, maximal 13 000 Euro) für jeden Alg-II-Empfänger und seinen Partner geschützt.

Für vor dem 1. Januar 1948 Geborene erhöht sich der Freibetrag auf maximal 33 800 Euro bzw. auf 520 Euro pro Lebensjahr. Zusätzliche Freibeträge von 200 Euro je Lebensjahr (maximal 13 000 Euro) gelten für Lebensversicherungen. Vermögen aus der »Riester-Rente« bleibt komplett anrechnungsfrei.

Neben den Geldleistungen wird jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein so genannter Fallmanager als persönlicher Ansprechpartner benannt, der die Eingliederung in den Arbeitsmarkt aktiv unterstützen soll. Damit stehen nun auch den erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, die in Kooperation mit den Kommunen erbracht werden.

3,325 Mill. potenzielle Empfänger in Deutschland

Insgesamt gab es Ende 2003 in Deutschland 3,325 Mill. potenzielle Empfänger von Arbeitslosengeld II; das entsprach einem Anteil von 6,0 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Tabelle). Davon waren 63,2 % Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Von den Sozialhilfeempfängern wurden 52,4 % (1,474 Mill.) als erwerbsfähig eingestuft.

Für Baden-Württemberg errechnen sich für den gleichen Zeitpunkt 223 000 potenzielle Empfänger von Arbeitslosengeld II, was einem Anteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung von 3,1 % entspricht. Das Schaubild zeigt für jedes Bundesland den Anteil der potenziellen Empfänger von Arbeitslosengeld II an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Alg-II-Anteil). Der Anteil wurde damit ähnlich zur Sozialhilfequote berechnet, da das Arbeitslosengeld II keine Lohnersatzleistung darstellt und daher potenziell alle Personen im erwerbsfähigen Alter anspruchsberechtigt werden könnten.

Die neuen Länder (ohne Berlin-Ost) wiesen mit 10,3 % einen besonders hohen Alg-II-Anteil auf. Hier wurde für Thüringen (8,6 %) der niedrigste und für Sachsen-Anhalt (11,8 %) der höchste Wert ermittelt. Nur in Berlin gab es mit dem bundesdeutschen Spitzenwert von 12,1 % einen noch höheren Alg-II-Anteil.

Im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin-West) lag der Alg-II-Anteil bei 4,7 %. Hier ist ein Nord-Süd-Gefälle mit relativ hohen Werten im Norden und in der Mitte und mit niedrigen Werten in den süddeutschen Ländern Rheinland-Pfalz (4,0 %), Baden-Württemberg (3,1 %) und Bayern (2,8 %) zu erkennen.

Der Anteil der als erwerbsfähig eingestuften Sozialhilfeempfänger an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter war in Ost und West (jeweils ohne Berlin) nahezu identisch und lag bei 2,6 % bzw. 2,5 %. Der Grund für den hohen Alg-II-Anteil in Ostdeutschland waren die vielen Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Während es hier mehr als dreimal so viele Arbeitslosenhilfebezieher wie erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger gab, waren die beiden Gruppen in Westdeutschland annähernd gleich groß. Damit hätten Ende des Jahres 2003 8,4 % der ostdeutschen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter anstelle der durchschnittlichen Arbeitslosenhilfe von 475 Euro das Arbeitslosengeld II erhalten. Im Westen wären es lediglich 2,6 % gewesen.

Auffällig ist, dass in Ostdeutschland (ohne Berlin) 88,2 % der Sozialhilfeempfänger im erwerbsfähigen Alter auch als erwerbsfähig eingestuft wurden, während es im Westen (ohne Berlin) nur 81,8 % waren. Die Differenz von 6,4 Prozentpunkten ergab sich insbesondere aufgrund des in Westdeutschland höheren Anteils an Personen, die wegen Krankheit, Behinderung, Arbeitsunfähigkeit, voller Erwerbsminderung oder aus Altersgründen als nicht erwerbsfähig eingestuft wurden.

Beachtliche Auswirkungen der Bedürftigkeitsprüfung erwartet

Durch die deutlich schärfere Anrechenbarkeit von Vermögen und Einkommen könnten Schätzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zufolge im früheren Bundesgebiet (einschließlich Berlin-West) 20 % und in den neuen Ländern (ohne Berlin-West) 36 % der Arbeitslosenhilfebezieher aufgrund fehlender Hilfebedürftigkeit keinen Anspruch auf das

Arbeitslosengeld II haben.6 Als Grund für den hohen Wert in Ostdeutschland wird die relativ hohe Anzahl von Arbeitslosenhilfebeziehern mit »gut ausreichendem« Haushaltseinkommen angeführt. Die Schätzungen beruhen allerdings auf den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 1998 und können daher lediglich als Richtwerte angesehen werden.

Unklar ist, ob bei den Schätzungen die Geldvermögensbestände berücksichtigt wurden. Nach den Ergebnissen der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe hatten 36,3 % der deutschen Haushalte mit einem arbeitslosen Haupteinkommensbezieher7 am 1. Januar 2003 ein Nettogeldvermögen8 von 10 000 Euro und mehr. Im früheren Bundesgebiet waren es 37,1 %, in den neuen Ländern mit Berlin-Ost 32,2 %.9

Ausblick

Die aktuellen Daten der Arbeitsmarktstatistik deuten darauf hin, dass es im Januar 2005 mehr potenzielle Empfänger von Arbeitslosengeld II geben könnte, als dies Ende 2003 der Fall gewesen wäre. Im Mai 2004 erhielten deutschlandweit 2,246 Mill. Leistungsempfänger Arbeitslosenhilfe. Das waren 7 % mehr als im Dezember 2003 und 10 % mehr als im Vorjahresmonat.

1 SGB II §7 Absatz 1.

2 SGB II §8 Absatz 1.

3 Im Auftrag des Arbeitskreises Quantifizierung der Arbeitsgruppe »Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe« der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen.

4 Sozialhilfeempfänger in stationären Einrichtungen (16 619 in Deutschland) bleiben unberücksichtigt.

5 Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit – Arbeitsmarkt 2003.

6 Siehe Bundestagsdrucksache Nr. 15/1279.

7 inkl. Bezieher von Arbeitslosengeld

8 Bruttogeldvermögen (inkl. Versicherungsguthaben von Lebens-, privaten Renten-, Sterbegeld-, Aus-bildungs- und Aussteuerversicherungen) abzüglich Konsumentenkreditschulden. Zu beachten ist, das bei der Bedürftigkeitsprüfung nur die Guthaben betrachtet werden. Es ist aber anzunehmen, dass ein Großteil der potenziellen Alg-II-Empfänger vor Antragstellung die Schulden tilgen wird.

9 Siehe Statistisches Bundesamt – Fachserie 15 Heft 2, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – Geldvermögensbestände und Konsumentenkreditschulden privater Haushalte.