:: 2/2005

Ehemalige Beamte und Richter des Landes – gut versorgt?

Die Grundsätze des Beamtentums beinhalten die Versorgung der in den Ruhestand eingetretenen Beamten und Richter. Die Ausgaben für die Altersversorgung dieser Berufsgruppe belasten zunehmend den Staatshaushalt. Sie stehen angesichts der angespannten finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte in der öffentlichen Diskussion. Die Zahl der Ruhegehaltsempfänger nahm in den letzten Jahren um über 2000 im Jahr zu. Aufgrund der derzeitigen Altersstruktur der aktiven Beamten ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Ruhegehaltsempfänger und damit der Versorgungsausgaben zu rechnen.

Von den insgesamt 105 000 Versorgungsempfängern in Baden-Württemberg wurden am 1. Januar 2004 fast 79 000 ehemalige Beamte und Richter und Angehörige ehemaliger Beamter und Richter nach Beamtenversorgungsrecht vom Land Baden-Württemberg versorgt (i-Punkt). Den Schwerpunkt stellen die Ruhegehaltsempfänger, also die ehemaligen Landesbeamten und -richter, mit 70,0 %. 26,3 % erhielten Witwen- bzw. Witwergeld und lediglich 3,7 % bezogen Waisengeld. Gegenüber dem Vorjahr ist somit die Zahl der Versorgungsempfänger des Landes insgesamt um rund 3,6 % gestiegen, die Zahl der Ruhegehaltsempfänger des Landes sogar um 5,4 %.

Rund 70 % der Ruhegehaltsempfänger sind 65 Jahre oder älter und erfüllen bzw. überschreiten somit die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Bei den rund 16 500 Ruhegehaltsempfängern im Alter von unter 65 Jahren handelt es sich überwiegend um solche, denen die Art der Berufsausübung einen früheren Eintritt in den Ruhestand ermöglicht, wie beispielsweise die Vollzugsbeamten. Darüber hinaus gibt es auch Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen im vorzeitigen Ruhestand befinden. Die Altersgruppe der 65- bis unter 70-jährigen Ruhegehaltsempfänger ist am stärksten besetzt.

Die Empfänger von Witwen- und Witwergeld sind durchschnittlich älter als die Ruhegehaltsempfänger. Rund 47 % sind älter als 80 Jahre – gegenüber 14 % der Ruhegehaltsempfänger. Die Empfänger von Waisengeld gehören erwartungsgemäß zur jüngeren Bevölkerung. Über 80 % dieser Gruppe sind unter 30 Jahre alt.

Beamte überwiegend höher qualifiziert

Über die Hälfte der ehemaligen Beamten und Richter, die vom Land versorgt werden, waren im gehobenen Dienst tätig, fast 31 % im höheren Dienst, 13 % im mittleren Dienst und nur 0,9 % im einfachen Dienst (Tabelle). Die Anteile der Versorgungsempfänger im gehobenen und höheren Dienst haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Zunahme der Versorgungsempfänger der letzten 10 Jahre ist fast ausschließlich durch Beamte des gehobenen und höheren Dienstes verursacht.

Über 80 % der Beamten im mittleren und gehobenen Dienst erreichten in ihrer Laufbahngruppe bis zum Eintritt in den Ruhestand mindestens die 4. Besoldungsstufe nach der Eingangsbesoldung, das heißt im mittleren Dienst mindestens A 8 und im gehobenen Dienst mindestens A 12 (zum Beispiel Amtsrat/Amtsrätin, Kriminalhauptkommissar). Im gehobenen Dienst können insbesondere Lehrer in Besoldungsgruppen aufsteigen, die denen des höheren Dienstes entsprechen. Über zwei Drittel der Beamten im mittleren Dienst haben bis zu ihrem Ruhestand mindestens die Endbesoldung von A 9 (zum Beispiel Amtsinspektor/-in, Kriminalhauptmeister) erreicht. Im höheren Dienst (Eintrittsbesoldung A 13) verbleibt die Mehrheit der Beamten in A 14 (zum Beispiel Oberstudienrat, Pfarrer) und A 15 (zum Beispiel Regierungs-, Studiendirektor). Über 90 % der Beamten, die in den Eingangsbesoldungen des mittleren, gehoben und höheren Dienstes versorgt werden, sind Frauen.

Beamte traten 2003 später in Ruhestand ein als in den Vorjahren

Im Jahr 2003 gab es insgesamt 4 375 neue Ruhegehaltsempfänger. Da sich gleichzeitig die Zahl vor allem durch Todesfälle um 1 665 Personen reduzierte, wuchs die Zahl der Ruhegehaltsempfänger um 2 710 an. Von den neuen Ruhegehaltsempfängern des Landes gingen 35,2 % und damit die größte Gruppe auf Antrag nach dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand. Knapp 20 % erreichten die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Für 339 Personen galt eine besondere Altersgrenze und für 447 Personen die Antragsaltersgrenze des 60. Lebensjahres. 89 Personen erreichten eine Regelaltersgrenze nach dem 65. Lebensjahr. Bei 1 010 Personen erfolgte der Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit.

Im Vorjahr dagegen wurde für den Eintritt in den Ruhestand eine Dienstunfähigkeit noch als häufigster Grund angegeben. Hier wirken sich sicherlich auch die neuen Regelungen aus, die Versorgungsabschläge bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vorsehen. Bei einer derartigen Versetzung in den Ruhestand ab dem Jahr 2003 wird für jedes Jahr im Ruhestand vor Vollendung des

63. Lebensjahres das Ruhegehalt um 3,0 % im Jahr gemindert (insgesamt nicht mehr als 10,8 %). Für Beamte im vorzeitigen Ruhestand gilt ein Abschlag von 3,6 % für jedes Jahr im vorzeitigen Ruhestand. Darüber hinaus wurde die Altersgrenze erhöht, an der ein Antrag auf freiwillige Frühpensionierung gestellt werden kann. Früher konnten Beamte im Alter von 62 Jahren ohne Gesundheitsprüfung auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden. Derzeit liegt diese Altersgrenze bei 63 Jahren.

Die größte Gruppe der Neuzugänge stellen 2 895 ehemalige Beamte aus dem Schuldienst. Sie machten fast zwei Drittel der Neuzugänge aus, da die Beamten im Schuldienst auch unter den aktiven Beamten die größte Gruppe stellen. Von den im Jahr 2003 neu eingetretenen Ruhegehaltsempfängern aus dem Schuldienst erreichten 574 Personen (20 %) die Regelaltersgrenze von 65 Jahren, fast 42 % gingen auf Antrag nach dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand und 775 Personen bzw. 27 % der Neuzugänge aufgrund von Dienstunfähigkeit. Allerdings gehen 77 % aller Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zulasten der Beamten des Schuldienstes.

Das Durchschnittsalter der Neuzugänge von Ruhegehaltsempfängern lag bei 61,7 Jahren, bei Frauen waren es 60,6 und bei Männern 62,2 Jahre. Das Eintrittsalter variierte innerhalb der Laufbahngruppen zwischen durchschnittlich 63 Jahren im höheren Dienst und 57 Jahren im mittleren Dienst. Vor allem im mittleren Dienst gibt es Berufsgruppen zum Beispiel bei der Polizei oder bei der Justiz, die vor Ablauf des 65. Lebensjahres in den Ruhestand eintreten können. Bis zum Jahr 2000 sank das Durchschnittsalter der Neuzugänge von Ruhegehaltsempfängern des Landes, seit dem Jahr 2000 hat es sich um über ein Jahr erhöht. Insbesondere Beamte und Richter gehen in einem höheren Alter in den Ruhestand als noch vor 4 Jahren. Zum Vergleich: Männliche Angestellte gingen im Jahr 2003 in den alten Bundesländern durchschnittlich mit 61,5 Jahren, die Frauen mit 60,7 Jahren in Rente.1

Versorgungsbezüge höher als Renten

Die durchschnittlichen Versorgungsbezüge der Beamten und Richter betrugen im Jahr 2003 rund 2 500 Euro im Monat. Die Empfänger von Ruhegehältern erhalten mit 2 950 Euro erwartungsgemäß einen höheren monatlichen Betrag als die Witwen-/Witwergeldempfänger mit 1 650 Euro und die Waisengeldempfänger mit monatlich 370 Euro. Die Versorgungsbezüge für Hinterbliebene betrugen bis zum Jahr 2001 60 % des Ruhegehalts, seit dem Jahr 2002 ist es auf 55 % gesunken. Die Versorgungsbezüge ehemaliger Beamter und Richter liegen weit über den Renten sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer2, die jedoch häufig ergänzende betriebliche Renten erhalten. Dies hat unterschiedliche Gründe. Anteilig gibt es mehr Beamte mit höherer beruflicher Qualifikation als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Beamte werden nur mit entsprechenden Laufbahnprüfungen oder mit abgeschlossenem Studium in ein Beamtenverhältnis übernommen. Lediglich ein Fünftel der Beamten ist im mittleren und einfachen Dienst tätig. Im Gegensatz zu den Renten zählen die Versorgungsbezüge zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Aus dem Bruttobetrag wird bei der Auszahlung Lohnsteuer abgezogen. Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung müssen ebenfalls noch abgerechnet werden. Darüber hinaus erhielten ehemalige Beamte und Richter neben 12 monatlichen Auszahlungen ihrer Versorgungsbezüge bis 2003 noch zusätzlich eine Sonderzahlung.3

Steigende Versorgungsausgaben des Landes

Die Ausgaben, die das Land Baden-Württemberg für seine ehemaligen Beamten und Richter und für die Angehörigen verstorbener Landesbediensteter leistet, belasten zunehmend den Staatshaushalt. Sie betragen inzwischen 2,7 Milliarden Euro und haben sich damit in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Der Anteil der Versorgungsausgaben an den bereinigten Ausgaben des Staatshaushaltes betrug im Jahr 2003 8,8 %. Er ist in den letzten 5 Jahren um 1,6 Prozentpunkte gestiegen. Die Belastung soll durch die Versorgungsrücklage gemildert werden. Die Zunahme der Versorgungsausgaben beruht nicht nur auf der steigenden Zahl an Ruhegehaltsempfängern, sondern auch auf der Anpassung der Versorgungsbezüge. Die Versorgungsausgaben umfassen neben den Ruhegehältern auch die Beihilfen. Ehepartner ehemaliger Beamte erhalten ebenfalls Beihilfen.

Anzahl der Versorgungsempfänger nimmt in Zukunft noch stärker zu

Die Zahl der Ruhegehaltsempfänger hat seit Mitte der 80er-Jahre um mehr als 20 000 zugenommen. Dies bedeutet einen Zuwachs von 57 %. Insgesamt erhalten heute fast 55 000 ehemalige Beamte und Richter vom Land Baden-Württemberg ein Ruhegehalt (Schaubild).

Während die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger früher in der Regel per saldo um weniger als 1 000 pro Jahr zunahm, wird seit 2000 ein Zuwachs von wenigstens 2 000 von einem Jahr auf das andere verzeichnet. Die Zahl der Empfänger von Witwen- bzw. Witwergeld und die Zahl der Empfänger von Waisengeld haben sich in den letzten 20 Jahren kaum verändert. Sie betragen zusammen rund 23 500 Personen.

Aufgrund der Altersstruktur der Beamten und Richter ist in den nächsten Jahren voraussichtlich mit einem weiteren Anstieg der Versorgungsempfängerzahlen sowie der Versorgungsausgaben zu rechnen. Über 35 % der derzeit aktiven Beamten und Richter des Landes in Baden-Württemberg waren zum 30. Juni 2003 älter als 50 Jahre. Das sind über 65 000 Personen. Bei einem Übergang in den Ruhestand mit 65 Jahren dürften alleine in den nächsten 5 Jahren mindestens 10 000 Personen in den Ruhestand eintreten.

Interessant bleibt, wie sich die geplante gesetzliche Regelung, nach der Beamte künftig die Möglichkeit haben sollen, bis zu 3 Jahre länger tätig zu sein, auf die Zahl der Versorgungsempfänger auswirkt.

1 Kaldybajewa, Kalamkas, 2004: Rentenzugang der BfA 2003: Jeder achte Altersrentner kommt aus Altersteilzeitarbeit, DAngVers 5/6/04, S. 231. Die Autorin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Vergleich zu den Vorjahren immer früher in Anspruch genommen werden.

2 Die durchschnittliche Rentenhöhe für Rentenzugänge in der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in den alten Bundesländern betrug im Jahr 2003 826 Euro. Die durchschnittliche Rentenhöhe der Männer betrug 1168 Euro, die durchschnittliche Rentenhöhe der Frauen betrug 586 Euro. Die Altersrente für langjährige versicherte Männer betrug 1 429 Euro. Kaldybajewa, K., 2004: Rentenzugang der BfA 2003: Jeder achte Altersrentner kommt aus Altersteilzeitarbeit, DAngVers 5/6/04, S. 229.

3 Ab dem Jahr 2004 wird die Sonderzahlung wie bei den aktiven Beamten auf die 12 monatlichen Auszahlungen verteilt.