:: 4/2005

Die Pflege in Baden-Württemberg – Strukturdaten der Pflegeeinrichtungen

Zum Jahresende 2003 bezogen in Baden-Württemberg fast 225 000 Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung beträgt damit 2,1 %. Dies sind Ergebnisse der zum dritten Mal durchgeführten Bundesstatistik über die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Pflegegeldempfänger.

Kirchliche Träger weiterhin bedeutendste Anbieter von Pflegeleistungen

Den größten Teil im stationären und ambulanten Pflegebereich stellen freigemeinnützige Einrichtungen (67 %) und private Einrichtungen (24 %); eine eher untergeordnete Rolle spielt der öffentliche Sektor (9 %). Die größten Anbieter im Bereich der stationären Pflege sind die privaten Träger (27 % der Plätze), gefolgt von den Wohlfahrtsorganisationen der beiden großen Kirchen, dem Diakonischen Werk (25,5 % der Plätze) und der Caritas (14,5 % der Plätze). 12,5 % der Plätze in stationären Einrichtungen entfallen dann auf kommunale Träger oder öffentlich verwaltete Stiftungen. Im ambulanten Bereich sind die freigemeinnützigen Träger noch viel stärker vertreten. Drei Viertel aller ambulant Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg werden von ihnen versorgt. Mehr als ein Fünftel nehmen einen privaten Pflegedienst in Anspruch und nur 3 von 100 Pflegebedürftigen werden von einem Dienst versorgt, der einem öffentlichen Träger angehört. Insgesamt liegen also die kirchlichen Anbieter im Land als Träger von Pflegeeinrichtungen ganz vorne. Das Diakonische Werk ist der größte Träger unter den Freigemeinnützigen, gefolgt von der Caritas. Gemeinden, Städte, Landkreise und das Land spielen eine untergeordnete Rolle und sind im stationären Bereich stärker vertreten.

Die stationären Einrichtungen verfügten zum Stichtag der Erhebung Mitte Dezember 2003 durchschnittlich über 69 Plätze für die vollstationäre Pflege. Insgesamt stehen in den 1 035 Pflegeeinrichtungen 81 328 Plätze zur Verfügung, 78 230 davon für die vollstationäre Pflege. Die meisten Pflegeplätze im Land, die für die vollstationäre Dauerpflege angeboten werden, befinden sich in Mehrbettzimmern. Rund 49 % der Plätze entfallen auf Doppelzimmer, 2,5 % sind in Dreibettzimmern und 0,5 % gar in Vier- und Mehrbettzimmern. Immerhin 48 % aller Plätze im Land werden als Einzelzimmer vorgehalten. Private Einrichtungen haben überdurchschnittlich viele Plätze in Doppelzimmern. Während bei den in freigemeinnütziger und öffentlicher Trägerschaft befindlichen stationären Einrichtungen jeweils über die Hälfte aller Pflegeplätze in Einzelzimmern waren, lag dieser Anteil bei privaten Pflegeheimen etwa bei einem Drittel.

Pflegesätze und weitere Kosten der stationären Pflege

Die Kosten der Unterbringung in einer stationären Einrichtung setzen sich aus dem Pflegesatz für die Pflegeleistung, einem Entgelt für die Unterkunft und Verpflegung sowie einer so genannten Investitionskostenpauschale zusammen. Dem Pflegebedürftigen werden hier Aufwendungen für betriebsnotwendige Investitionen bzw. Instandhaltungskosten berechnet. Im Rahmen der Pflegestatistik werden nur die beiden erstgenannten Vergütungsarten bei den Auskunftspflichtigen erfragt.

In Baden-Württemberg wurde landesweit im Durchschnitt über alle Pflegeklassen ein Pflegesatz von 59 Euro pro Tag für die vollstationäre Dauerpflege ermittelt. Hinzu kommen noch 19 Euro als durchschnittliches Entgelt für die Unterkunft und Verpflegung. Pro Monat (30,42 Tage) errechnen sich daraus Aufwendungen ohne Investitionskostenpauschale für einen durchschnittlichen Pflegeplatz in Baden-Württemberg von rund 2 370 Euro. Aus öffentlich zugänglichen Quellen kann man entnehmen, dass die Zulage für die Investitionskosten zwischen 10 und 20 Euro pro Tag und Pflegeplatz beträgt. Geht man zum Beispiel von einer Investitionspauschale von 15 Euro pro Tag aus, ergibt sich rein rechnerisch ein durchschnittlicher monatlicher Gesamtaufwand von 2 830 Euro für eine vollstationäre Unterbringung in einem baden-württembergischen Pflegeheim.

In der Tendenz lässt sich feststellen, dass mit wachsender Größe der Pflegeeinrichtungen auch die Pflegesätze steigen. Der durchschnittliche Tagessatz für stationäre Dauerpflege (ohne Unterkunft, Verpflegung und Investitionskostenpauschale) betrug Ende 2003 im Land pro Person in

Pflegestufe 1:46 Euro,
Pflegestufe 2:58 Euro und
Pflegestufe 3:73 Euro (Tabelle).

Professionelle Pflege gewinnt an Bedeutung

Im Dezember 2003 waren 224 184 Personen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Umgerechnet auf die Bevölkerung bedeutet dies, dass 2,1 % der Baden-Württemberger Leistungen aus der Pflegekasse erhalten, bei den über 64-Jährigen ist das in etwa jeder Zehnte. Rund 67 % der Pflegebedürftigen waren Frauen.

Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen wurden in ihrem häuslichen Umfeld versorgt, wobei 103 339 Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld erhielten und 47 083 entweder ganz oder teilweise die Hilfe von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nahmen. Weitere 73 762 Menschen wurden in Pflegeheimen stationär versorgt (Schaubild 1). Insgesamt waren in

Pflegestufe 1:48 %,
Pflegestufe 2:38 %,
Pflegestufe 3:13 % eingruppiert.

Weniger als 1 % waren zum Erhebungszeitpunkt noch keiner Pflegestufe zugeordnet. Das sind vor allem die Pflegebedürftigen, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt in einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommen werden und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI erhalten, für die jedoch zum Zeitpunkt der Erhebung noch keine Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe vorliegt. Weil in diesen Fällen die Zuordnung oftmals erst rückwirkend mit einem Zeitverzug von bis zu sechs Monaten erfolgt, war dieser Personenkreis bereits zum Erhebungsstichtag mit zu berücksichtigen.

Betrachtet man die Struktur der Leistungsempfänger getrennt nach Pflegestufen und stationärem, ambulanten und Pflegegeldempfänger-Bereich, ist es nicht verwunderlich, dass es deutliche Anteilsunterschiede an der jeweiligen Pflegestufe gibt. So sind zum Beispiel weit mehr als die Hälfte aller Pflegegeldempfänger in die Pflegestufe I eingestuft. Dieser Personenkreis wird überwiegend zu Hause versorgt, was bei den Pflegebedürftigen in der niedrigsten Pflegestufe von den Angehörigen noch am ehesten zu bewältigen ist.

Die Aufteilung im ambulanten Bereich entspricht im Wesentlichen der Aufteilung bei den Pflegebedürftigen insgesamt. Dagegen sind 63 % der eingestuften Pflegebedürftigen im stationären Bereich in den höheren Pflegestufen 2 und 3 eingruppiert. In der Tendenz lässt sich also feststellen, dass die Menschen erst dann in Pflegeheimen versorgt werden, wenn sie einen sehr hohen Pflegebedarf aufweisen und somit auch eher auf professionelle Hilfe angewiesen sind.

Die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ist zwischen der ersten Erhebung 1999 und 2003 um 13 347 bzw. 6,3 % angestiegen. Die Zahl der Pflegegeldempfänger ist in diesem Zeitraum nur um 0,4 % gewachsen. Große Zuwächse verzeichneten dagegen die Anbieter von professioneller Pflege. Die Zahl der durch ambulante Dienste versorgten Personen stieg um 11 % an, im Bereich der stationären Pflege wurden gar 8 214 Menschen mehr versorgt, was einem Anstieg gegenüber 1999 von 12,5 % entspricht. Insgesamt ist also zu erkennen, dass der Anteil der stationär versorgten Personen zunimmt, während der Anteil der Personen, die zu Hause entweder durch Angehörige oder mithilfe von ambulanten Diensten versorgt wurden, von 69 % im Jahre 1999 auf 67 % im Jahre 2003 gesunken ist (Schaubild 2).

Mit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 90er-Jahre wurde auch die Absicht verfolgt, den ambulanten Pflegebereich, und hier insbesondere die familiäre Pflege, zu stärken und damit den pflegebedürftigen Personen die Möglichkeit des Verbleibens in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Ob dieser Anspruch jedoch tatsächlich in Zukunft aufrechterhalten werden kann, ist angesichts sich ändernder gesellschaftlicher Bedingungen keineswegs sicher, wie der Vergleich der Ergebnisse der Pflegestatistiken von 1999 und 2003 zeigt.

Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter zunehmen

Nach Modellrechnungen des Statistischen Landesamtes könnten bis zum Jahr 2020 mehr als 300 000 Menschen in Baden-Württemberg pflegebedürftig sein, was einer Zunahme um rund 40 % im Vergleich zur heutigen Situation entspricht. Mit der zunehmenden Zahl Pflegebedürftiger wird auch der Bedarf an Pflegepersonen entsprechend ansteigen. Betrachtet man die kurzfristige Entwicklung von 1999 bis 2003, scheint die professionelle Pflege – sei es in Heimen oder durch ambulante Dienste – an Bedeutung zuzunehmen.

Dass der Anteil der Pflegegeldempfänger mittelfristig tatsächlich merklich zurückgehen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen. Trotzdem spricht einiges für eine solche Entwicklung, da die absehbare weitere Veränderung der Familienstrukturen dazu führen dürfte, dass die Pflege allein durch Angehörige immer weniger gewährleistet werden kann. Stärkere Frauenerwerbstätigkeit und die Notwendigkeit der beruflichen Mobilität des Einzelnen führt vermehrt dazu, dass der Wohnort der pflegebedürftigen Eltern und der Lebensmittelpunkt der Kinder räumlich auseinanderfallen, wodurch das private Pflegepotenzial abnimmt. Außerdem werden sich die rückläufigen Geburtenzahlen, der Anstieg von gewollter und ungewollter Kinderlosigkeit sowie wachsende Scheidungsraten auf die Zahl der möglichen Pflegepersonen im familiären Umfeld negativ auswirken. Andererseits könnten Arbeitsmarktsituation und schlichter Geldmangel Familien, die eigentlich lieber professionelle Hilfe bei der Pflege von Angehörigen in Anspruch nehmen würden, dazu zwingen, die Versorgung Pflegebedürftiger ohne fremde Hilfe zu organisieren.

37 % der Vollzeitkräfte haben Altenpflegeausbildung

Für die Versorgung der rund 120 000 Pflegebedürftigen in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Baden-Württembergs standen zum Jahresende 2003 landesweit ca. 88 600 Beschäftigte zur Verfügung. Mehr als vier Fünftel (84 %) davon waren Frauen. Unter den Vollzeitbeschäftigten ist der Anteil der Männer höher und beträgt 22 %, bei den Teilzeitbeschäftigten lediglich 8 %. Etwa 11 % der Beschäftigten waren Praktikanten, Schüler, Auszubildende, Zivildienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr. Jeder Vierte, der bei einer ambulanten Pflegeeinrichtung im Land arbeitet, ist geringfügig beschäftigt; im stationären Bereich ist dagegen nur jeder 10. Mitarbeiter stundenweise angestellt.

Rund 45 % aller Beschäftigten in den baden-württembergischen Pflegeeinrichtungen besitzen keinen oder aber einen fachfremden Berufsabschluss bzw. befinden sich noch in Ausbildung. Das restliche Personal hat einen Abschluss in einem pflegerischen Beruf, einem nicht ärztlichen Heilberuf oder einen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss. Jeder fünfte Beschäftigte in stationären und ambulanten Einrichtungen des Landes verfügte über eine Ausbildung als Altenpfleger oder Altenpflegerin; 3 % waren staatlich anerkannte Altenpflegehelfer oder -helferinnen (Schaubild 3). Unter den Vollzeitarbeitskräften liegt der Anteil der Altenpfleger oder Altenpflegerinnen allerdings mit 37 % deutlich höher. Fast 70 % der in Pflegeheimen beschäftigen Personen waren mit der Pflege und Betreuung der Bewohner betraut. 19 % arbeiteten in der Hauswirtschaft, auf Verwaltung, Haustechnik und sonstige Bereiche entfielen zusammen 8 % der Beschäftigten, zur sozialen Betreuung waren 3 % des Personals vorgesehen. Auf 100 Pflegebedürftige, die in den Heimen des Landes versorgt wurden, kamen im landesweiten Durchschnitt 62 Beschäftigte, die ihren Arbeitsschwerpunkt im Bereich Pflege und Betreuung hatten, sowie weitere 27 Beschäftigte, die für andere Aufgaben zuständig waren.

In den ambulanten Einrichtungen Baden-Württembergs hatten rund 60 % der beschäftigten Personen ihren überwiegenden Tätigkeitsbereich in der Grundpflege sowie ein Viertel in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Auf 100 Pflegebedürftige, die durch ambulante Pflegeeinrichtungen versorgt wurden, kamen im Durchschnitt 49 Mitarbeiter, davon 30 im Bereich der Pflege.

In den stationären Pflegeeinrichtungen waren zum Jahreswechsel 2003/2004 rund 10 % (6 379 Personen) der Beschäftigten Auszubildende, Praktikanten/-innen und Schüler/-innen. Gleichzeitig leisteten mehr als 1 200 junge Männer ihren Zivildienst in den Pflegeheimen des Landes ab (1,9 % der Beschäftigten). Im Unterschied dazu lag der Anteil der Auszubildenden, Praktikanten/-innen und Schüler/-innen mit etwa 1 % an den Beschäftigten der ambulanten Dienste (249 Personen) weit hinter dem der stationären Pflegeeinrichtungen. Die Zivildienstleistenden sind anteilsmäßig mit 3,4 % (783 Personen) im ambulanten Bereich stärker vertreten als bei der stationären Versorgung.

Sollte der Zivildienst ersatzlos abgeschafft werden, so hätte dies selbstverständlich Auswirkungen auf die Personalsituation, zumal diese Beschäftigten ganztags tätig sind. Insbesondere bei Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung bei ambulanten Pflegeeinrichtungen werden Zivildienstleistende eingesetzt. Vor allem Einrichtungen von freigemeinnützigen Trägern beschäftigen relativ viele Zivildienstleistende (ambulant 4,2 %, stationär 2,2 % der Beschäftigten), gefolgt von Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (ambulant 1,2 %, stationär 2,3 %). Einrichtungen, die von privaten Trägern betrieben werden, beschäftigen dagegen nur relativ wenige Zivildienstleistende (ambulant 1 %, stationär 0,9 %).

Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft bei einem vermutlich eher sinkenden Pflegepotenzial in den Familien sind die Zukunftsperspektiven für gut ausgebildete Pflegefachkräfte durchaus positiv. Da die Zahl der Pflegebedürftigen weiter ansteigen wird, werden auch vermehrt Pflegekräfte benötigt, die in der Lage sind, eine adäquate Versorgung für diese wachsende Gruppe innerhalb der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Liberalisierung des Dienstleistungssektors könnte dazu führen, dass billige ausländische Anbieter von Pflegeleistungen vermehrt auf den deutschen Markt drängen und den inländischen Pflegeeinrichtungen Konkurrenz machen und dadurch auch die Nachfrage nach Pflegekräften im Inland beeinflussen.