:: 12/2005

Zahl sozialpädagogischer Familienhilfen in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein wichtiges Angebot in der Kinder- und Jugendhilfe und gewinnt seit Jahren stark an Bedeutung. In Baden-Württemberg erhielten im Jahr 2004 über 6 700 Familien diese Form der Unterstützung. Wesentliche Anlässe für die sozialpädagogische Familienhilfe sind Erziehungsschwierigkeiten, Entwicklungsauffälligkeiten und Beziehungsprobleme.

In der Kinder- und Jugendhilfe haben in den letzten Jahren die ambulanten erzieherischen Hilfen gegenüber den stationären Hilfen (siehe i-Punkt) an Bedeutung gewonnen.1 Dies entspricht auch den Zielen des im Jahr 1991 eingeführten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII – Sozialgesetzbuch Achtes Buch). Entwicklungsprobleme junger Menschen sollen so weit wie möglich im Familienverbund bewältigt werden, um eine Unterbringung außerhalb der Familie zu vermeiden. Diese Zielsetzung erhält vor dem Hintergrund der knappen öffentlichen Finanzlage zusätzliche Bedeutung, da die ambulanten Hilfen vergleichsweise geringere Kosten verursachen. Damit soll auch dem Trend steigender Ausgaben in der Jugendhilfe2 entgegengesteuert werden.

Im Jahr 2004 erhielten in Baden-Württemberg insgesamt 6 720 Familien mit insgesamt über 15 200 Kindern und Jugendlichen sozialpädagogische Familienhilfe. Davon dauerten 4 141 Hilfen am Jahresende an, während 2 579 Hilfen im Laufe des Jahres abgeschlossen wurden. Die durchschnittliche Dauer der abgeschlossenen Familienhilfen betrug 17 Monate.

Die hohe Zahl der Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützt wurden, verdeutlicht die große quantitative Bedeutung dieses Hilfeangebots im Vergleich zu den ambulanten Einzelbetreuungen junger Menschen, bei denen im Jahr 2004 zusammen 7 332 Fälle verzeichnet wurden.

In den letzten 10 Jahren stieg die Zahl der Familienhilfen von 2 442 im Jahr 1995 auf deutlich mehr als das Doppelte im Jahr 2004 an (Schaubild 1). Der durchschnittliche jährliche Zuwachs betrug somit in diesem Zeitraum rund 12 %.

Erziehungsprobleme sind Hauptanlass für Familienhilfe

Die Probleme in den Familien, die zur Gewährung einer sozialpädagogischen Familienhilfe führen, sind vielfältig. Daher können bei jeder Hilfe bis zu drei Anlässe angegeben werden. In mehr als zwei Drittel aller Fälle im Jahr 2004 wurde Unterstützung benötigt, weil Erziehungsprobleme auftraten (Schaubild 2). In der Reihenfolge der Nennungen folgen Entwicklungsauffälligkeiten, Beziehungsprobleme sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Weitere wichtige Anlässe für die Familienhilfe bilden die Trennung oder Scheidung der Eltern sowie eine Vernachlässigung der Kinder und Jugendlichen.

Fast die Hälfte der Hilfen für allein erziehende Elternteile

In fast jeder zweiten Familie, die im Jahr 2004 durch sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt wurde, lebten die Kinder oder Jugendlichen bei einem allein erziehenden Elternteil. Bei über einem Drittel der Fälle wohnten die Kinder mit beiden Elternteilen zusammen und knapp 14 % wuchsen in einer Stieffamilie auf. Nur 2 % lebten bei den Großeltern oder anderen Verwandten bzw. in einer Pflegefamilie.

Schwerpunktmäßig waren es Familien mit mehreren Kindern, die Hilfe in Anspruch nahmen. In 56 % der Familien lebten zwei oder drei minderjährige Kinder, während zu weiteren 14 % der Familien vier oder mehr Kinder gehörten.

Angeregt wurden fast 70 % der sozialpädagogischen Familienhilfen von den Allgemeinen Sozialen Diensten der Jugendämter und anderen öffentlichen Stellen, während etwa ein Viertel der Hilfen von Eltern bzw. Elternteilen selbst nachgesucht wurden.

1 Vgl. Kaiser, Monika/Hofmann, Carola: Öffentliche Verantwortung für junge Menschen, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 7/2003, S. 20 ff., und 8/2003, S. 35 ff.

2 Vgl. Eisenreich, Dirk/Krüger, Jürgen: Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe steigen im Jahr 2003 auf 2,4 Milliarden Euro, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 4/2005, S. 19 ff.