:: 12/2005

Personenbeförderung in Baden-Württemberg auf neuer Datengrundlage

Wegen gesetzlichen Änderungen und Vorgaben der EU wurde die statistische Erfassung der Beförderung von Personen im gewerblichen Straßenpersonenverkehr und im Nahverkehr der Eisenbahn neu gestaltet. Damit werden die über 730 in Baden-Württemberg ansässigen öffentlichen und privaten Unternehmen zur Personenbeförderung von statistischen Auskünften erheblich entlastet. Ein Vergleich mit Ergebnissen der früher durchgeführten Erhebungen zum öffentlichen Straßenpersonenverkehr wird durch diese Änderungen jedoch nicht mehr möglich sein. Dieser Beitrag gibt einen kurz gefassten Überblick über das neue System der Statistik der Personenbeförderung.

Neue gesetzliche Grundlage

Die Statistik des Schienenpersonennahverkehrs und des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs ist mit Wirkung vom 1. Januar 2004 neu gestaltet worden. Im »Verkehrsstatistikgesetz – VerkStatG«1 sind in Abschnitt 5 die Grundlagen dieser modifizierten Statistik aufgeführt. Ziel dieses Gesetzes ist es unter anderem, eine Entlastung der berichtspflichtigen Unternehmen herbeizuführen sowie den Datenbedarf auch im europäischen Rahmen zu decken. Außerdem sollten bereits bestehende Rechtsgrundlagen zusammengefasst und vereinheitlicht werden.

Bedingt durch die mit der Neuregelung verbundenen Änderungen von Verfahren und Erhebungsmethodik ist ein direkter Vergleich mit den bisher veröffentlichten Ergebnissen allerdings nicht mehr möglich. Im Gegensatz zur früheren Erhebung (vergleiche hierzu den i-Punkt) werden insbesondere die Unternehmen mit Eisenbahnbetrieb im Nahverkehr mit einbezogen. Damit wird künftig eine vollständige Darstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht.

Das dreiteilige Erhebungssystem

Das neue System umfasst nunmehr drei verschiedene Erhebungen, die ab dem Berichtsjahr 2004 sukzessive in dieser Form durchgeführt werden.

Vierteljährliche Erhebung

Die vierteljährliche Erhebung umfasst insbesondere Angaben zu Fahrgästen und Beförderungsleistungen (berechnet in Personenkilometern) für den Liniennahverkehr. Da die Zahl der Fahrgäste auch nach der Art des Verkehrsmittels im Unternehmen vorliegt, können getrennte Ergebnisse für Eisenbahn, Straßenbahn und Omnibus nachgewiesen werden. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Quartal.

Es sind nur Unternehmen auskunftspflichtig, die mindestens 250 000 Fahrgäste im letzten Jahr befördert haben. Da diese Statistik mit den früheren Erhebungen nicht mehr vergleichbar ist, wird eine Veröffentlichung vorbereitet, sobald für das Jahr 2005 Ergebnisse vorliegen. Damit sind dann erstmals auch Vorjahresvergleiche möglich, und zusammen mit den Auswertungen der fünfjährlichen Erhebung sind auch Strukturdaten zu den Unternehmen verfügbar.

Vierteljährliche Erhebung

Die in fünfjährlichem Turnus geplante umfassende Erhebung mit Angaben zu den Merkmalen der jährlichen Erhebung (siehe unten) und zu stichtagsbezogenen Strukturdaten wurde erstmals für das Berichtsjahr 2004 durchgeführt. Bei dieser Totalerhebung sind – unabhängig von der Zahl der beförderten Fahrgäste – alle Unternehmen in Baden-Württemberg meldepflichtig, die als Betriebsführer oder beauftragte Beförderer Personennahverkehr mit Eisenbahnen oder Straßenbahnen (Schienennahverkehr) oder Personennah- oder Personenfernverkehr mit Bussen betreiben. Als Berichtszeitraum gilt das abgelaufene Kalenderjahr sowie, für betriebstechnische Angaben, als Stichtag der 31. Dezember desselben Jahres.

In dieser Erhebung werden beispielsweise für den Liniennahverkehr neben der Anzahl und Länge der Linien auch die Platzkapazitäten der Fahrzeuge sowie Angaben zur Zahl und dem Einsatz der Beschäftigten erfasst. Zusätzlich wird ein regionaler Zusammenhang hergestellt, denn es ist sowohl die Fahrleistung (gemessen in Fahrzeugkilometern) als auch erstmals für den Nahverkehr die Betriebslänge der Linien nach Kreisen untergliedert zu melden. Einige Linien werden von baden-württembergischen Unternehmen auch außerhalb Baden-Württembergs betrieben. Umgekehrt sind auch Unternehmen aus anderen Bundesländern in Baden-Württemberg aktiv. Durch diese differenziertere regionale Erfassung wird künftig erstmals eine landesscharfe Nachweisung wesentlicher Verkehrsmerkmale möglich sein. Erste Veröffentlichungen zur fünfjährlichen Erhebung erfolgen 2006, nachdem die Ergebnisse der einzelnen Länder auf Bundesebene abgeglichen wurden.

Vierteljährliche Erhebung

In der jährlichen Erhebung zur Personenbeförderung werden neben der Zahl der Fahrgäste auch Angaben zur Beförderungsleistung, zur Fahrleistung sowie zum Beförderungsangebot (gemessen in Platzkilometern) der Unternehmen erhoben. Als Grundlage für die Auswahl dient die vorangegangene fünfjährliche Erhebung, aus deren Bestand eine Stichprobe der kleineren Unternehmen gezogen wird. Diese kleineren Unternehmen werden dann im Rahmen der jährlichen Erhebung zusätzlich zum Kreis der Unternehmen mit 250 000 und mehr beförderten Fahrgästen befragt. Es ist vorgesehen, diese Angaben im kommenden Jahr erstmals für das Berichtsjahr 2005 zu erheben.

Berichtspflichtige werden entlastet

Mit dem In-Kraft-Treten dieses Verkehrsstatistikgesetzes ist im Bereich der Personenverkehrsstatistik auch eine Entlastung der Berichtspflichtigen verbunden: Nur noch alle 5 Jahre findet eine Totalerhebung statt, die als Auswahl- und Hochrechnungsgrundlage für die übrigen Jahre dient. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass für alle Jahre Ergebnisse für die Gesamtheit der Unternehmen zur Verfügung stehen (vgl. i-Punkt). Bundesweit ist damit zu rechnen, dass rund zwei Drittel der bisher meldenden Unternehmen aus der jährlichen und vierteljährlichen Berichtspflicht entlassen werden.2

Für Baden-Württemberg bedeutet das neue Erhebungssystem, dass sich beispielsweise für die vierteljährliche Statistik die Anzahl der befragten Betriebe halbiert hat. Die Tabelle gibt die nach den unterschiedlichen Erhebungsarten zu erwartende Unternehmensanzahl wieder. Insbesondere die kleineren Unternehmen, die weniger als 250 000 Fahrgäste jährlich befördern, werden nicht mehr so häufig wie bisher zu berichten haben.

1 Gesetz über die Statistik der See- und Binnenschifffahrt, des Güterverkehrs, des Luftverkehrs sowie des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs (Verkehrsstatistikgesetz – VerkStatG) vom 20. Februar 2004, BGBl. I S. 318.

2 Vgl. hierzu Bierau, Dieter/Reim, Uwe: Novellierung des Verkehrsstatistikgesetzes, in: Wirtschaft und Statistik, Heft 3/2004, S. 259-268.