:: 6/2006

Ausgaben für Kindertageseinrichtungen stiegen im Jahr 2004 auf 1,4 Mrd. Euro

Die Kindertagesbetreuung rückt seit einigen Jahren immer stärker in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses und der Politik. Deshalb überrascht es nicht, dass Kommunen und Land in zunehmendem Maß finanzielle Mittel für diesen Aufgabenbereich bereitstellen. In Baden-Württemberg wurden 2004 von den öffentlichen Trägern 1,4 Mrd. Euro für Kindertageseinrichtungen ausgegeben. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen hohen Anstieg, im Mittel der letzten zehn Jahre fällt der Ausgabenzuwachs jedoch deutlich geringer aus. Die regionalen Daten zeigen zudem deutliche Unterschiede zwischen den Stadtkreisen und den Kreisen im ländlichen Raum.

Für die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen, also in Kindergärten, Krippen, Horten und altersgemischten Einrichtungen, wurden in Baden-Württemberg im Jahr 2004 von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe insgesamt 1,4 Mrd. Euro ausgegeben. Diese Summe umfasst die Ausgaben der Städte und Gemeinden, der Kreise und des Landes und enthält auch die Zuschüsse der öffentlichen Träger für die Einrichtungen freier Träger. Die Einnahmen für Kindertageseinrichtungen, unter anderem aus Elternbeiträgen, betrugen 150 Mill. Euro, sodass rein netto Ausgaben von knapp 1,3 Mrd. Euro zu verzeichnen sind.

An den gesamten Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2004 nehmen die Kindertageseinrichtungen einen Anteil von fast 60 % ein (Tabelle 1). Erst mit deutlichem Abstand folgen die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung sowie für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Ausbau der Kinderbetreuung erfordert finanziellen Einsatz

Gegenüber dem Vorjahr ist in Baden-Württemberg ein Anstieg von 12,7 % der Bruttoausgaben für Kindertageseinrichtungen zu verzeichnen. Dieser deutliche Zuwachs ist ein Hinweis darauf, dass viele Kommunen dem Ausbau von Angeboten der Kindertagesbetreuung hohe Priorität einräumen. Besonders der vom Gesetzgeber im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) geforderte Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder und von Ganztagsplätzen erfordert einen höheren finanziellen Einsatz.

In einer längerfristigen Betrachtung zeigt sich allerdings ein deutlich geringerer Anstieg der Ausgaben für Kindertageseinrichtungen:

Ausgaben in Mill. EUR
JahrBaden-WürttembergDeutschland
19941 0959 980
19981 0179 892
20021 22610 951
20041 43911 431
Veränderung 2004 gegenüber 1994 in %31,514,5

So lag im Zeitraum 1994 bis 2004 die Zunahme bei 31,5 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 2,9 % entspricht. Dieser Wert ist im Bundesvergleich überdurchschnittlich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass zwischen den westlichen und östlichen Bundesländern sehr unterschiedliche Entwicklungen zu verzeichnen sind. Während im Westen die Ausgaben in den letzten 10 Jahren durchschnittlich um knapp ein Drittel stiegen, sanken sie im Osten um gut ein Fünftel1. Den Hintergrund dafür bilden der Nachholbedarf der west-deutschen Bundesländer bei den Angeboten zur Kleinkindbetreuung sowie die unterschiedliche demografische Entwicklung.

Ausgaben pro Platz nehmen kaum zu

Eine weitere Auswertungsperspektive bietet die Ausgabenentwicklung in Relation zur Platzzahl2. Die Zahl der verfügbaren Plätze in Kindertageseinrichtungen kann der Statistik zu den Einrichtungen der Jugendhilfe entnommen werden, die für die Jahre 1994, 1998 und 2002 vorliegt. Da die Ausgaben für Einrichtungen der freien Jugendhilfe in der Statistik nur unvollständig erfasst werden – nämlich nur der Zuschuss der öffentlichen Träger –, beziehen sich die folgenden Berechnungen nur auf die Plätze in Einrichtungen öffentlicher Träger.

In Tabelle 2 wird aus der Anzahl der verfügbaren Plätze und den Nettoausgaben ein Durchschnittswert für die Ausgaben pro Platz ermittelt. Dieser belief sich in Baden-Württemberg im Jahr 1994 auf knapp über 3 000 Euro. Der Rückgang im Jahr 1998 kann so interpretiert werden, dass im Zuge der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz zunächst kostengünstige Übergangslösungen geschaffen wurden. Die höheren Platzkosten von über 3 300 Euro im Jahr 2002 spiegeln auch den Ausbau des Ganztagsangebots wider. Die Zunahme der Kosten je Platz von 1994 bis 2002 beträgt insgesamt rund 10 %; sie liegt damit in der Größenordnung der allgemeinen Preissteigerung und zeigt für diesen Zeitraum eine relative Stagnation bei den Ausgaben je Betreuungsplatz.

In den Stadtkreisen wesentliche höhere Ausgaben für Kinderbetreuung

Für die einzelnen Stadt- und Landkreise zeigen die statistischen Daten zu den Ausgaben für Kindertagesbetreuung ein differenziertes Bild. Das Schaubild veranschaulicht die höheren Ausgaben in vielen Stadtkreisen wie auch in einigen Umlandkreisen, vor allem der Region Stuttgart. Die höchsten Ausgaben pro Kind unter 13 Jahren verzeichnen die Großstädte Stuttgart (2 118 Euro), Mannheim (1 349 Euro) und Karlsruhe (1 115 Euro). Geringere »Pro-Kopf-Ausgaben« werden vor allem in ländlich geprägten Kreisen verzeichnet, so im Neckar-Odenwald-Kreis (624 Euro) und im Kreis Freudenstadt (655 Euro).

Die Kostendifferenzen zwischen städtischen und ländlichen Regionen erklären sich zum Teil aus dem unterschiedlichen Angebot an kostenintensiven Betreuungsplätzen. In vielen größeren Städten gibt es zahlreiche Ganztagsplätze und mehr Plätze zur Betreuung von unter dreijährigen Kindern, für die mehr Personal und Räume benötigt werden.

Ab dem Jahr 2006 werden im Zuge der überarbeiteten Statistiken zur Kindertagesbetreuung3 auch Angaben zu den betreuten Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege erfasst. So werden zukünftig jährlich detaillierte Aussagen zur Tagesbetreuung von Kindern möglich sein.

1 Dazu ausführlicher: Schilling, Matthias: Ausgaben für Tageseinrichtungen für Kinder, in: Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Zahlenspiegel 2005 – Kindertagesbetreuung im Spiegel der Statistik, S. 207 ff.

2 Zum Thema Ausgaben pro Platz vgl. auch: Schilling, Matthias, a.a.O., S. 213.

3 Eisenreich, Dirk/Krautwald, Harald: Neue Statistiken zur Kindertagesbetreuung ab dem Jahr 2006, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 12/2005, S. 26 f.