:: 9/2006

Immer beliebter: Die Privatschulen in Baden-Württemberg

Gut 89 000 Schüler besuchten im Schuljahr 2005/06 eine der 313 Privatschulen im Land, das waren knapp 7 % der Gesamtschülerzahl.1Seit 1987 können diese Schulen in freier Trägerschaft von Jahr zu Jahr steigende Schülerzahlen aufweisen. Während die Schülerzahl an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in den letzten 20 Jahren um gut 17 % zunahm, war die Steigerung an den privaten Schulen mit 56 % mehr als dreimal so hoch. Jeder dritte »Privatschüler« geht auf ein Gymnasium, jeder vierte auf eine Freie Waldorfschule. Der Anteil ausländischer Schüler war an den Schulen in freier Trägerschaft mit durchschnittlich knapp 5 % relativ gering, an den öffentlichen Schulen ist er dreimal so hoch. Privatschulen sind im Grundgesetz fest verankert und finanzieren sich über staatliche Zuschüsse und Schulgeld.

Grundgesetz und Privatschulgesetz sind die rechtlichen Fundamente der Privatschulen

Für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg sind Auftrag, Träger und Aufsichtsbehörden im Schulgesetz2 (SchG) des Landes geregelt. Öffentliche Schulen sind Schulen, die von einer Gemeinde, einem Landkreis, einem Regionalverband oder einem Schulverband gemeinsam mit dem Land oder allein vom Land getragen werden (§ 2 (1) SchG). In der Regel sind die Gemeinden Schulträger der Grund- und Hauptschulen, der Realschulen, der Gymnasien und der entsprechenden Sonderschulen. Die Landkreise können Schulträger von Realschulen, Gymnasien und Sonderschulen sein. Das Land ist Schulträger der Gymnasien in Aufbauform mit Heim und der Heimsonderschulen.

Privatschulen sind Schulen, die nicht vom Land in Verbindung mit einer Gemeinde, einem Landkreis, einem Regionalverband oder einem Schulverband getragen werden. Es handelt sich also im Prinzip um Schulen in nicht-öffentlicher (freier) Trägerschaft. Der Begriff beinhaltet keine Aussage über die Form des Zugangs, da auch Privatschulen grundsätzlich für alle offen stehen. Für sie findet das Schulgesetz nur Anwendung, soweit dies dort ausdrücklich bestimmt ist. Im Übrigen gilt für sie das Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG).3 Öffentliche Aufgabe der Schulen in freier Trägerschaft ist es nach § 1 PSchG, »als Ersatz- oder Ergänzungsschulen das Schulwesen des Landes zu bereichern. Sie ergänzen das Angebot freier Schulwahl und fördern das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.«

Privatschulen sind Ersatzschulen, wenn es entsprechende öffentliche Schulen im Land gibt. Auch die Freien Waldorfschulen als Schulen besonderer pädagogischer Prägung sind Ersatzschulen. Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nicht Ersatzschulen sind, zum Beispiel internationale Schulen, deren Aufbau nicht dem deutschen Schulsystem entspricht.4 Die Differenzierung zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen ist auch für die Gewährung von Zuschüssen wichtig. Von den allgemein bildenden Schulen erhalten nur die als Ersatzschulen genehmigten Zuschüsse des Landes (vgl. § 17 PSchG).

Privatschulen unterstehen der Aufsicht des Staates. Dabei wird der Umfang der Schulaufsicht gemäß § 32 (2) SchG nach dem Privatschulgesetz und nach Art. 7 des Grundgesetzes bestimmt.

Privatschulen sind bereits im Grundgesetz fest verankert. So heißt es in Art. 7 (4) des Grundgesetzes: »Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lernzielen und Einrichtungen sowie der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.«

Ab 2008 stärkere Förderung der Privatschulen

Die privaten Schulen finanzieren sich über staatliche Zuschüsse, Schulgeld und eventuelle Spendeneinnahmen. Sie können durch ihr Bildungsangebot die öffentlichen Schulen sowohl bei den Sachkosten (Gebäude, Räume) als auch beim Personal entlasten. Daher gewährt das Land Baden-Württemberg Zuschüsse für die Schüler, die nach den Ergebnissen der Amtlichen Schulstatistik am Stichtag die Schule besuchen.

Auch das Grundgesetz verpflichtet die Länder, die wirtschaftliche Existenzfähigkeit der genehmigten und anerkannten Ersatzschulen in ihrer Gesamtheit zu sichern und Zuschüsse zu gewähren. Höhe und Berechnung dieser Zuschüsse waren jahrelang Gegenstand kontroverser Diskussionen in der Öffentlichkeit. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom 12. Januar 2000 sollte die staatliche Förderung mindestens 80 % der Kosten eines entsprechenden Schülers im öffentlichen Schulbereich decken, die restlichen 20 % gelten als sozialverträgliches Schulgeld, das den Eltern zugemutet werden kann. Allerdings wurden diese vorgeschriebenen 80 % bei den meisten Schularten nicht erreicht. Ende Juli 2004 legte die Landesregierung dem Landtag den Bericht »Vergleich der im öffentlichen Schulwesen entstehenden Kosten mit den jeweils entsprechenden Zuschüssen für die privaten Schulen« vor. 5 In der Folge wurde zum 1. November 2004 das Privatschulgesetz novelliert. Ziel dieser Änderung war es, »die Zuschüsse an die beruflichen Ersatzschulen und an die privaten Grund- und Hauptschulen (Ersatzschulen) auf einen einheitlichen Kostendeckungsgrad von 70 %« anzuheben und die Zuschüsse an die Gymnasien und die Klasse 13 der Freien Waldorfschule auf 81 % zurückzuführen.6 Wegen diesen Kürzungen und weil das so genannte Bruttokostenmodell als Berechnungsgrundlage keinen Niederschlag fand, reagierte zum Beispiel der Verband Deutscher Privatschulen enttäuscht. 7 Schließlich wurde am 7. März 2006 das Privatschulgesetz erneut geändert. Nach § 18a PSchG werden nun die Kosten des öffentlichen Schulwesens nach dem Bruttokostenmodell errechnet (i-Punkt). Ab 2008 sollen nach den neuen Regelungen die Landeszuschüsse pro Schüler in Stufen auf rund 80 % der Kosten pro Schüler in den öffentlichen Schulen angehoben werden. Derzeit wird dies nur bei den Gymnasien erreicht; Haupt- und Realschulen liegen deutlich darunter.

Privatschulen verzeichnen steigende Schülerzahlen

Privatschulen erfreuen sich in Baden-Württemberg einer wachsenden Beliebtheit. Seit 1987 verbuchen diese Schulen von Jahr zu Jahr steigende Schülerzahlen. In den 20 Jahren von 1985 bis 2005 hat die Zahl der Schüler an den privaten Schulen um 56 % zugenommen, diese Steigerung ist mehr als dreimal so hoch wie an den öffentlichen Schulen. Von den einzelnen Schularten haben die privaten Grund- und Hauptschulen mit 93 % und die Realschulen mit 77 % am stärksten zugelegt. An den Freien Waldorfschulen und an den privaten Sonderschulen wuchs die Zahl der Schüler in den letzten 20 Jahren um 61 bzw. 60 %. Die privaten Gymnasien gewannen im selben Zeitraum 36 % an Schülern hinzu.

Demgegenüber haben die Schülerzahlen an den öffentlichen Schulen in den letzten 20 Jahren nur weitaus moderatere Wachstumsraten erfahren: Hier betrug die Steigerung bei den Grund- und Hauptschulen nur 16 %, bei den Realschulen 19 %. Die öffentlichen Sonderschulen nahmen, gemessen an der Schülerzahl, um 12 % zu, die öffentlichen Gymnasien um 21 %. Damit haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen und privaten Gymnasien noch vergleichsweise parallel entwickelt, bei den anderen Schularten gibt es große Differenzen zwischen öffentlichen und privaten Schulen bei den Wachstumsraten.

Während die öffentlichen Schulen aufgrund der geburtenschwächeren Jahrgänge vom Schuljahr 2004/05 auf 2005/06 bereits einen leichten Rückgang der Schülerzahlen um 0,6 % zu verzeichnen hatten, konnten die privaten Schulen diese noch um 3,2 % steigern. So ging beispielsweise die Schülerzahl an den öffentlichen Hauptschulen von 2004/05 auf 2005/06 um 10 849 Schüler zurück, an den privaten nahm sie um 125 zu.

Ungeachtet der steigenden Schülerzahlen blieb der Anteil der Schüler an privaten Schulen an den Schülern insgesamt mit 6,8 % immer noch relativ gering, wenngleich er 10 Jahre zuvor noch bei 5,6 % lag.

Jeder dritte »Privatschüler« besucht ein Gymnasium, jeder vierte eine Freie Waldorfschule

Im Schuljahr 2005/06 besuchten 89 094 Schüler in Baden-Württemberg eine private Schule. Sie verteilten sich folgendermaßen auf die einzelnen Schularten:

Grundschulen 7,9 %
Hauptschulen 4,6 %
Realschulen12,5 %
Sonderschulen15,3 %
Gymnasien34,2 %
Freie Waldorfschulen25,5 %.

Diese Struktur ist bei öffentlichen und privaten Schulen recht unterschiedlich. Während an den öffentlichen Schulen nur knapp jeder vierte Schüler ein Gymnasium besuchte, war es an den privaten Schulen jeder dritte. Jeder vierte Privatschüler ging auf eine Freie Waldorfschule, nur jeder Zwanzigste auf eine Hauptschule.

An den privaten Realschulen sind mehr als zwei Drittel Mädchen

47 123 Mädchen und 41 971 Jungen besuchten 2005/06 eine private Schule. Mit 53 % ist der Anteil der Mädchen, wie auch in früheren Jahren, deutlich höher als bei den öffentlichen Schulen mit 49 %. Dabei sind die Mädchen an den einzelnen Schularten stark unterschiedlich vertreten. Auffällig niedrig ist ihr Anteil an den privaten Sonderschulen mit knapp unter 30 %, wobei generell an den Sonderschulen (öffentliche und private zusammen) mit 37 % nur relativ wenige Mädchen sind. Auffällig hoch mit über 70 % ist dagegen der Mädchenanteil an den privaten Realschulen. Letzteres dürfte sicher an der Trägerstruktur der Realschulen liegen, denn einige kirchliche Realschulen sind reine Mädchenschulen. Auch an den privaten Gymnasien sind die Mädchen mit über 60 % eindeutig in der Mehrheit.

Nur wenige Schüler an Privatschulen haben eine ausländische Nationalität

Ausländische Kinder und Jugendliche besuchen eher selten eine private Schule. Der Ausländeranteil an den privaten Schulen lag im Schuljahr 2005/06 bei durchschnittlich 4,6 %, an den öffentlichen Schulen war er fast dreimal so hoch. Auch hier streuen die Werte zwischen den verschiedenen Schularten. Relativ stark sind ausländische Schüler mit 12,6 % an den privaten Sonderschulen und mit 8,1 % an den privaten Hauptschulen vertreten. Doch auch diese Werte erscheinen im Vergleich mit den entsprechenden öffentlichen Schulen niedrig – der Ausländeranteil ist an den öffentlichen Sonderschulen mehr als doppelt, an den öffentlichen Hauptschulen mehr als dreimal so hoch. Die Anteile ausländischer Schüler an privaten Realschulen, privaten Gymnasien und den Freien Waldorfschulen liegen alle deutlich unter 4 %. Insgesamt hatten im Schuljahr 2005/06 rund 158 400 Schüler (12,2 %) in Baden-Württemberg eine ausländische Nationalität. Auf ein Gymnasium gehen ausländische Kinder nur selten, unabhängig davon, ob es sich um eines in staatlicher oder in freier Trägerschaft handelt. Schon eher besuchen sie eine Realschule – dann aber weit häufiger eine öffentliche.

Privatschulen haben weniger Nichtversetzte

Zur Beschreibung des »Erfolgs« eines Schulbesuchs wären viele Indikatoren – sowohl qualitative als auch quantitative – notwendig, zum Beispiel Noten, Nichtversetztenquoten, erreichte bzw. nicht erreichte Abschlüsse, Anschlussmöglichkeiten im beruflichen Bereich, aber auch Erwerb von sozialen Kompetenzen. Aus der Amtlichen Schulstatistik lässt sich derzeit die Anzahl der Kinder ermitteln, die das Klassenziel nicht erreicht hatten (Nichtversetzte einschließlich auf Probe Versetzte) und die Abgänger nach Abschlussarten. Noten von Jahreszeugnissen oder Vergleichsarbeiten werden in der Amtlichen Schulstatistik nicht erhoben. Erfragt werden aber die durchschnittlichen Abiturnoten an den Gymnasien und den Schulen besonderer Art.

Bei der Anzahl der Schüler, die das Klassenziel zum Ende des Schuljahres 2004/05 nicht erreicht hatten, lassen sich bei einzelnen Schularten große Unterschiede zwischen den öffentlichen und privaten Schulen feststellen. Bei allen betrachteten Schularten war die Quote der Schüler, die »das Klassenziel nicht erreicht«8 hatten, an den privaten Schulen niedriger als an den öffentlichen Schulen. Besonders deutlich waren die Unterschiede an den Haupt- und Realschulen. Bei ihnen war der Anteil der Nichtversetzten mit 2,7 % (Hauptschulen) bzw. 4,3 % (Realschulen) an öffentlichen Schulen durchschnittlich mehr als doppelt so hoch wie an privaten. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist aber unbedingt zu berücksichtigen, dass die Schülerstruktur an privaten Schulen in der Regel eine andere ist als an öffentlichen Schulen. Wie weiter oben bereits dargestellt, sind an privaten Schulen kaum ausländische Schüler anzutreffen, also kaum Schüler mit Sprach- und Integrationsproblemen und einem vergleichsweise eher bildungsfernen Elternhaus. Die Nichtversetztenquoten an Grundschulen sind generell sehr niedrig. Doch auch hier schneiden die privaten Schulen mit 0,6 % etwas besser ab als die öffentlichen mit 1,0 %. Bei den Gymnasien hatten die privaten Schulen ebenfalls mit 2,5 % eine leicht niedrigere Quote als die öffentlichen.

Abgänge: Kaum Strukturunterschiede zwischen öffentlichen und privaten Gymnasien

Die Trägerschaft der Schulen machte sich bei der Struktur der Abgänge an den einzelnen Schularten unterschiedlich bemerkbar. Bei den privaten Hauptschulen fällt der vergleichsweise hohe Wert (10,9 %) an Schülern auf, die ohne Abschluss die Schule verließen.9 An den öffentlichen Hauptschulen betrug dieser Anteil nur 6,0 %. Bei den Realschulen spielte die Trägerschaft kaum eine Rolle; lediglich der Anteil der Abgänger mit Hauptschulabschluss war hier bei den privaten Schulen leicht höher und der Anteil der Abgänger mit Realschulabschluss leicht niedriger als an den öffentlichen Schulen. Auch an den öffentlichen und privaten Gymnasien ähneln sich die Anteile der verschiedenen Abgangsarten sehr. Den angestrebten Abschluss »Hochschulreife« erzielten in beiden Fällen 89 % der Abgänger. Wie in den Vorjahren schnitten die Absolventen der öffentlichen allgemein bildenden Gymnasien im Durchschnitt in der Gesamtqualifikation zur Abiturleistung etwas besser ab als die der privaten (2,33 im Vergleich zu 2,38).

6 von 10 Abgängern einer Waldorfschule erzielten eine Studienberechtigung

Von den 1 554 Abgängern der Freien Waldorfschulen im Jahr 2005 gingen 4,1 % ohne Hauptschulabschluss ab. Bei den öffentlichen und privaten Gymnasien waren es nur jeweils 0,4 %. Jeder elfte Abgänger dieser Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung hatte den Hauptschulabschluss in der Tasche, mehr als jeder vierte Abgänger (26,1 %) den Realschulabschluss. Den an dieser Schulart angebotenen Abschluss »Fachhochschulreife« erzielten 18,4 % der Abgänger, die allgemeine Hochschulreife 42,1 %. Damit konnten 6 von 10 Waldorf-Abgängern eine Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule bzw. an einer Hochschule erwerben.

1 Alle Angaben in diesem Beitrag beziehen sich auf die allgemein bildenden Schulen, ohne Berücksichtigung des zweiten Bildungsweges.

2 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397; K.u.U. S. 584), zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 11. Oktober 2005 (GBl. S. 669).

3 Gesetz für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) in der Fassung vom 7. März 2006 (GBl. 3/2006, S. 71), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Februar 2006 (GBl. 3/2006, S. 71).

4 §§ 3 und 13 (1) PSchG.

5 Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 13/3434, Mitteilung der Landesregierung: Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags, 28. Juli 2004.

6 Vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 13/3608, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP: »Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes«, 1. Oktober 2004.

7 Vgl. Verband der Privatschulen Baden-Württemberg e.V., Privatschulinformationen, November 2004.

8 Nichtversetzte einschließlich auf Probe Versetze. Unter »Nichtversetztenquote« ist der Anteil der Schüler zu verstehen, die das Klassenziel nicht erreicht haben, an den Schülern insgesamt des entsprechenden Schülerjahrgangs.

9 Dies lag daran, dass sich an einer der insgesamt nur 24 privaten Hauptschulen ein Großteil der Schüler in Vorbereitungsklassen befand, in der in der Regel alle Schüler Ausländer sind. Diese waren ohne Hauptschulabschluss abgegangen.