:: 9/2006

Trink- und Abwasserpreise 2006

Moderater Anstieg der Wasserrechnung seit 1996

Die beträchtlichen Kosten, die mit den hohen Standards der Trinkwasserversorgung und Ab-wasserbeseitigung im Land verbunden sind, haben im Vergleich zum letzten Jahr zu einem erneuten Anstieg der Preise für Trink- und Ab-wasser geführt. Der durchschnittliche Gesamtpreis für Trink- und Abwasser beträgt Anfang 2006 in Baden-Württemberg 3,93 Euro je Kubik-meter. Das sind 7 Cent mehr als im Jahr zuvor. Für die Sicherstellung der Versorgung mit Trink-wasser in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge sowie für die Reinigung und Ableitung kommunaler Abwässer sind künftig weitere erhebliche Aufwendungen erforderlich. Ursachen dafür sind anhaltende Umweltbelastungen, hohe Anforderungen an Trinkwasserqualität und Gewässerschutz sowie notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Kubikmeterpreis für Trink- und Abwasser steigt auf 3,93 Euro

Der Preis je Kubikmeter (m³) Trink- und Abwasser ist im Landesdurchschnitt um 7 Cent (knapp 2 % mehr als im Jahr 2005) auf aktuell (Stand 1. Januar 2006) 3,93 Euro gestiegen. Die Verteuerung von Trink- und Abwasser hält damit weiter an. Der Preisanstieg hatte sich Ende der 90er-Jahre erkennbar verlangsamt. In den zurückliegenden 5 Jahren lag die absolute Steigerung jährlich zwischen 7 und 9 Cent. Die aktuelle Zunahme liegt beim Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Von1996 bis 2006 wurde ein Kubikmeter Trink- und Abwasser durchschnittlich um 67 Cent teurer, dies entspricht einem jährlichen Anstieg von 2 %. Die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden sind allerdings beträchtlich. So liegt der landesweit niedrigste Gesamtpreis für Trink- und Abwasser derzeit bei 1,41 Euro je m³, der höchste bei 7,77 Euro je m³.

Trinkwasser kostet im Jahr 2006 durchschnittlich 1,78 Euro pro Kubikmeter. Der Preis für 10 Liter Trinkwasser liegt in Baden-Württemberg demnach bei 1,8 Cent (ein Kubikmeter entspricht 1 000 Litern). Zum Vergleich: 10 Liter eines günstigen Mineralwassers, zum Beispiel mit einem Preis in der Größenordnung von 15 bis 25 Cent pro Liter (ohne Pfand), kosten im Supermarkt zwischen 1,50 und 2,50 Euro, also rund den 100fachen Betrag. In den Städten und Gemeinden variiert der Kubikmeterpreis für Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz zwischen 48 Cent und 3,75 Euro.

Für Abwasser sind derzeit im Landesdurchschnitt 2,15 Euro pro m³ zu zahlen; das sind 2 Cent je 10 Liter verbrauchtem Trinkwasser. Die regionale Preisspanne beim Abwasser ist ebenfalls beträchtlich und liegt zwischen 55 Cent und 5,36 Euro je m³.

Die Preise für Trink- und Abwasser und die Grundgebühren für Wasserversorgung (üblicherweise als monatliche oder jährliche Zählergebühr erhoben) und Abwasserbeseitigung werden im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr jährlich bei den Städten und Gemeinden im Land erfragt. Es handelt sich jeweils um die Haushaltstarife, die zum 1. Januar des betreffenden Jahres gültig sind. Die Trinkwasserpreise enthalten in der Regel eine Mehrwertsteuer von 7 %. Für die Berechnung von Durchschnittswerten wurden die in den Städten und Gemeinden erhobenen Preise über die Einwohnerzahl gewichtet. In den Gemeinden werden neben den Grund- und Zählergebühren vor allem verbrauchsabhängige Kubikmeterpreise erhoben. Bei Anschluss eines Gebäudes bzw. Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung wird zudem meist einmalig ein Beitrag berechnet, der jedoch nicht Gegenstand dieser Erhebung ist.

20 Kommunen berechnen Schmutz- und Regenwasser getrennt

Die Mehrzahl der Kommunen in Baden-Württemberg zieht bislang den Trinkwasserbezug als alleinige Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühr heran.1 Das bedeutet, wer viel Trinkwasser verbraucht, zahlt auch hohe Abwassergebühren. Bei der »gesplitteten« Abwassergebühr hingegen werden die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung und jene für die Niederschlagswasserentsorgung getrennt berechnet. Zur Berechnung der Schmutzwassergebühr wird in der Regel der Trinkwasserverbrauch (Euro/m³) und für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr meist die Größe der überbauten/versiegelten Grundstücksfläche2 mit Kanalanschluss herangezogen (Euro je Quadratmeter). Damit soll vor allem eine stärkere Gebührengerechtigkeit und eine ökologisch sinnvolle Gebührenberechnung erreicht werden. Entsprechend dem Verursacherprinzip werden durch die gesplittete Gebühr die anfallenden Kosten stärker dort mitgetragen, wo zwar geringe Schmutzwassermengen aufgrund großer überbauter oder versiegelter Flächen, aber beträchtliche Mengen an Niederschlagswasser in die Kanalisation und die Kläranlagen eingeleitet werden.

In Baden-Württemberg wenden im Jahr 2006 allerdings erst 20 Städte und Gemeinden eine gesplittete Abwassergebühr an. Dennoch bedeutet dies gegenüber 1997, als erstmals entsprechende Angaben abgefragt wurden, eine Verdreifachung der Gemeinden mit gesplitteter Gebühr. Einige Kommunen im Land variieren dieses Gebührenmodell und erheben Niederschlagswassergebühren erst ab einer versiegelten Grundstücksfläche von 1 000 m²; bei kleineren Flächen wird eine Wahlmöglichkeit angeboten. Die Niederschlagsgebühr, die derzeit in diesen 20 Kommunen zwischen 19 Cent und 97 Cent je m² versiegelter Fläche liegt, kann durch Entsiegelung von Flächen reduziert werden. Dies wird in einer Reihe von Städten und Gemeinden durch Fördergelder unterstützt. Aufgrund entsprechender Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die gesplittete Gebühr in den nächsten Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen wird.

Höhe des zu zahlenden Entgeltes hauptsächlich verbrauchsabhängig

Die Höhe des letztlich für Trink- und Abwasser zu zahlenden Entgeltes ist bei gegebenem Kubikmeterpreis hauptsächlich vom individuellen Wasserverbrauch abhängig. Bei sinkendem Wasserverbrauch gehen deshalb die Gebühreneinnahmen der Träger von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im gleichen Maße zurück. Beide Bereiche sind aber durch einen hohen Anteil an Fixkosten geprägt. Etwa 80 bis 85 % der Kosten fallen unabhängig davon an, wie viel Wasser verbraucht bzw. wie viel Abwasser abgeleitet und in Kläranlagen gereinigt wird (Vorhaltekosten). Diese Fixkosten werden deshalb teilweise auf die Kubikmetergebühren umgelegt. Um die Kostendeckung auf einer breiteren Bemessungsgrundlage zu realisieren, werden die Fixkosten zusätzlich über Grundgebühren auf die Benutzer verteilt. Die Grundgebühr wird zusätzlich zum verbrauchsabhängigen Trink- und Abwasserpreis erhoben und als Festbetrag monatlich oder auch jährlich in Rechnung gestellt. In den einzelnen Kommunen liegt die Grundgebühr derzeit zwischen 20 Cent und 14,56 Euro pro Monat. Auf das Jahr umgerechnet reicht damit die Grundgebühr, die meist als größenabhängige Wasserzählergebühr erhoben wird, im Land von 2,40 bis 174,72 Euro. Wird die Grundgebühr über die Anzahl der installierten Wasserzähler bzw. Verrechnungseinheiten auf einen Betrag pro Einwohner umgerechnet, so ergibt sich eine Spanne von 4 Cent bis 9,75 Euro.

Trend zu weiter steigenden Trink- und Abwasserpreisen hält an

Mit der jüngsten Verteuerung von Trink- und Abwasser um 7 Cent gegenüber dem Vorjahr setzt sich der seit 2000 relativ gleichmäßig steigende Trend fort. Nach den erheblichen Teuerungsraten zu Beginn der 90er-Jahre, schwächte sich die Zunahme der Trink- und Abwasserpreise Ende der 90er-Jahre deutlich ab. Der Kubikmeterpreis für Trink- und Abwasser beträgt 2006 das 3,3fache des Preises von 1979. Seit Beginn der Datenerhebung 1979 stieg der Trinkwasserpreis landesweit auf das 2,8fache. Der Abwasserpreis, der teils deutlich höhere Steigerungsraten aufwies, erhöhte sich im gleichen Zeitraum sogar auf das 3,8fache.

Im 10-Jahres-Vergleich von 1996 bis 2006 stieg der Gesamtpreis um ein Fünftel (20 %). In den einzelnen Städten und Gemeinden verlief die Entwicklung sehr unterschiedlich. In immerhin fast 14 % der Kommunen wurde der Trinkwasserpreis sogar gesenkt. Etwas mehr als vier Fünftel aller Gemeinden (84 %) erhöhten dagegen den Trinkwasserpreis je Kubikmeter, in 33 Gemeinden blieb er unverändert. Für Abwasser wurden in 17 % aller Kommunen die Preise in diesem Zeitraum gesenkt. Dagegen stieg der Kubikmeterpreis für Abwasser in 80 % aller Gemeinden und blieb in 29 Gemeinden gleich. Mitunter kam es auch zu rückwirkenden Gebührensenkungen – das heißt zur Rückerstattung an den Gebührenzahler – wenn »kalkulatorische Planziele« nicht erreicht wurden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn aufgrund aufgeschobener Investitionen oder Einsparungen weniger Mittel ausgegeben wurden als geplant.

Umweltqualität hat ihren Preis

Für die beträchtlichen Unterschiede der Trink- und Abwasserpreise in den Städten und Gemeinden gibt es den jeweiligen lokalen Gegebenheiten entsprechend vielschichtige Gründe. Einerseits haben natürliche und ökologische Rahmenbedingungen Einfluss auf die Trinkwasserpreise. Dazu gehören die verfügbare Menge des für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grund- und Quellwassers (Wasserdargebot) und seine Qualität. Als Folge anhaltender Umweltbeeinträchtigungen muss in Baden-Württemberg das gewonnene Wasser zunehmend aufbereitet werden, um die gemäß Trinkwasserverordnung gesetzlich geforderte Mindestqualität des Trinkwassers zu gewährleisten. Dieser Anteil (Rohwasseranteil) ist auf nunmehr 85,5 % angewachsen. Neben dem Aufwand, der für die Trinkwasseraufbereitung betrieben werden muss, sind auch Aufwendungen für den vorsorgenden Trinkwasserschutz (Quellenschutz) von Bedeutung. Andererseits wirken sich insbesondere bei ungünstiger Verteilungsstruktur und bei geringer Anschlussdichte die Kosten für den Transport des Trinkwassers auf die Trinkwasserpreise aus. Darüber hinaus beeinflussen auch die Kosten zur Sicherung der langfristigen Funktionsfähigkeit der Wasserversorgung, wie Instandhaltung des Leitungsnetzes und der Pumpensysteme die Gebührenhöhe. Auch das Ausmaß der Wasserverluste sowie das Verhältnis zwischen Fixkosten und Verbrauchskosten beeinflussen die Preise. In Gebieten, in denen die Versorgung besonders aufwendig und teuer ist, gewährt das Land Baden-Württemberg allerdings Zuschüsse, um zu große regionale Differenzen bei den Wasserpreisen abzumildern.

Wesentliche Ursachen für die hohen Abwasserpreise, die seit Anfang der 90er-Jahre weit über denen für Trinkwasser liegen, sind steigende Ausgaben für Abwasserableitung und -reinigung infolge weitergehender Anforderungen an die Abwasserbehandlung sowie die Kosten für Behandlung und Entsorgung von Klärschlamm. Hohe Anforderungen an den Gewässerschutz führten dazu, dass in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen beim Ausbau der weitergehenden Abwasserbehandlung (vor allem beim Bau zusätzlicher Reinigungsstufen zur Stickstoff- und Phosphorelimination) unternommen wurden. Auch zukünftig sind erhebliche Investitionen vor allem für die Sanierung und den Ausbau von Kanalnetzen, Klärwerken und Regenentlastungsbauwerken erforderlich. Ein weiterer Grund für das häufige Ansteigen sowohl der Trink- als auch der Abwasserpreise liegt mancherorts darin, dass aufgrund der angespannten Lage der öffentlichen Kassen Subventionen gesenkt werden oder ganz wegfallen.

Anstieg der Wasserrechnung zwischen 1996 und 2006 um 20 Euro

Angesichts unterschiedlicher Verbrauchsniveaus gibt die Betrachtung der Kubikmeterpreise allein nur bedingt Auskunft über die Kostenbelastung der Privathaushalte. Um darzustellen, wie viel der Verbraucher tatsächlich jährlich für Trink- und Abwasser ausgeben muss, wurden die Gebühren in Beziehung zum Trinkwasserbedarf(-»verbrauch«) gesetzt.3 Tendenziell hat sich die Jahresrechnung der privaten Haushalte für Trink- und Abwasser analog zu den Einzelgebühren kontinuierlich erhöht. Der Anstieg erfolgt meist proportional zum Kubikmeterpreis. In den Jahren mit deutlichem Rückgang des Verbrauchs (insbesondere 2001) wurde die Zunahme der Kosten für Trink- und Abwasser allerdings deutlich gedämpft. So stagnierte die Jahresrechnung 2001 auf dem Niveau des Jahres 1998.

Im Mittel stieg die Wasserrechnung im Jahr 2006 auf 158 Euro pro Person. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Erhöhung bei angenommenem konstanten Wasserverbrauch im Durchschnitt 3 Euro. Bezogen auf den 10-Jahres-Zeitraum seit 1996 beträgt die Preiserhöhung im Durchschnitt 20 Euro oder 14,5 %. Die Erhöhung liegt damit etwas niedriger als die allgemeine Preissteigerung der Lebenshaltungskosten, die zwischen Januar 1996 und Januar 2006 bei 15,6 % lag. Bei einem gegenüber 1996 unterstellten unverändertem Verbrauch errechnet sich jedoch modellhaft für 2006 eine Jahresrechnung für Trink- und Abwasser in Höhe von 166 Euro, also 5 % mehr als beim tatsächlichen aktuellen Durchschnittsverbrauch. So betrachtet liegt die Steigerung beim Trink- und Abwasser spürbar höher als die allgemeine Preissteigerung.

Je nach Wasserverbrauch und Preis variieren die Kosten für Trink- und Abwasser im Jahr 2006 in den Kommunen zwischen 56 und 379 Euro pro Person sehr beträchtlich. Der Anteil der Gemeinden mit einer Jahresrechnung über dem Landesmittelwert von 158 Euro stieg dabei von 385 Gemeinden im Jahr 1996 stetig auf 436 Gemeinden im Jahr 2006.

1 Frischwassermaßstab.

2 Die Fläche, von der Niederschlagswasser in die Kanalisation geleitet wird.

3 Einbezogen in die Modellrechnung sind die jeweiligen Kubikmeterpreise, die jährliche Grund-/Zählergebühr je Einwohner, berechnet über die Anzahl der Zähler einer Gemeinde und der Wohnbevölkerung sowie der entsprechende regionale Wasserverbrauch. Da in der Statistik der Verbrauch des Kleingewerbes enthalten ist, wurde ein Anteil der Haushalte am statistisch ermittelten Wasserverbrauch von 85 % zugrunde gelegt.