:: 1/2007

2005 deutlich weniger Empfänger von Asylbewerberleistungen

1992 wurde mit dem sogenannten »Asylkompromiss« das Asylrecht neu gestaltet. Mit der Neuregelung sollten vor allem für die sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge die Anreize reduziert werden, Asyl in Deutschland zu suchen. Die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wurden mit Blick auf diese Zielsetzung auf den nur vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland ausgestaltet. Daraus folgte, dass die Leistungen nach dem AsylbLG zur Absicherung des Lebensunterhaltes geringer waren als die vergleichbaren Regelsätze der Sozialhilfe und in Form von Sachleistungen gewährt werden. Das AsylbLG sah für die Dauer von mindestens 3 Jahren gegenüber den entsprechenden Sozialhilfeleistungen um ca. 20 % abgesenkte Leistungen vor, die als Sachleistung und Wertgutscheine, in begründeten Ausnahmefällen auch bar ausbezahlt wurden. Das seit Anfang des Jahres 2005 geltende Zuwanderungsgesetz hob allerdings die Grundleistungen wieder auf das Sozialhilfeniveau an, wenn Leistungsberechtigte die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland nicht absichtlich selbst verlängert haben. Unabhängig davon können aber für bestimmte Personengruppen auch diese Leistungen weiter auf ein Minimum abgesenkt werden.

Seit 1994 reduzierte sich die Zahl der Empfänger auf weniger als ein Viertel

Nach § 1 Absatz 1 AsylbLG haben Ausländer einen Anspruch auf Leistungen, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,
  • eine Aufenthaltserlaubnis wegen eines Krieges in ihrem Heimatland besitzen,
  • ohne Einreiseerlaubnis über einen Flughafen einreisen wollen,
  • eine Duldung besitzen,
  • vollziehbar ausreisepflichtig sind,
  • Partner oder minderjährige Kinder der genannten Personen sind.

Seit der ersten Erhebung am 1. Januar 1994 hat sich die Zahl der Empfänger auf weniger als ein Viertel reduziert. Am Jahresende 2005 wurden in Baden‑Württemberg 17 399 Personen durch Regelleistungen zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme um 1 871 Hilfebezieher/-innen (knapp 10 %) (Tabelle). Der Rückgang der Leistungsempfänger setzt sich bereits erkennbar auch im Jahr 2006 fort. Von Januar bis Juli 2006 kamen fast 30 % weniger Asylbewerber in das Land als in den ersten 7 Monaten des Vorjahres.

Zum Zeitpunkt der aktuellen Erhebung am Jahresende 2005 war ein gutes Drittel der Unterstützten noch minderjährig, 63 % standen im mittleren Alter von 18 bis unter 65 Jahren und nur 2 % waren 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter aller Hilfebezieher lag nur wenig über 26 Jahre. Die Empfänger lebten in 9 438 Haushalten. Von 100 Haushalten waren:

alleinstehende Männer53
alleinstehende Frauen16
Paare mit und ohne Kinder16
einzelne Personen mit Kindern sowie sonstige Haushalte16

Rund ein Drittel der Regelleistungsempfänger bewohnte zum Jahresende 2005 eine Gemeinschaftsunterkunft oder Aufnahmeeinrichtung. Der überwiegende Teil der Asylsuchenden war in Wohnungen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

Neben den Regelleistungsempfängern wurden zum Jahresende 2005 noch 3 432 Leistungsfälle zur Statistik gemeldet, denen besondere Leistungen nach dem AsylbLG gewährt wurden (−8 % gegenüber 2004). Hierbei handelte es sich beinahe ausschließlich um Sach- und Geldleistungen, die bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes gewährt werden.

Flüchtlinge kamen überwiegend aus europäischen Ländern

Die klassischen Herkunftsländer der in Baden‑Württemberg gemeldeten und unterstützten Flüchtlinge liegen in Europa. Erst mit deutlichem Abstand folgen asiatische und afrikanische Länder (Schaubild).

Die größte Gruppe von Asylbewerber/-innen mit Regelleistungen kam wie in den Vorjahren aus dem ehemaligen Jugoslawien und zwar 39 % aus Serbien und Montenegro, 2 % aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Mazedonien. Ihre Zahl verringerte sich gegenüber 2004 mit 8,5 % wiederum erheblich.

Unter den weiteren größeren Gruppen von Asylbewerbern stammten

aus der Türkei7,5 %
aus dem Irak7,5 %
aus dem Libanon4,4 %
aus der Arabischen Republik Syrien3,2 %
aus der Islamischen Republik Iran3,2 %
aus der Volksrepublik China3,2 %

Mit einem Rückgang von 32,2 % gegenüber 2004 nahm die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen aus der Türkei stark ab. Gegen den Trend stieg die Anzahl der Leistungsempfänger aus dem Libanon mit 12,1 % deutlich an. Erhebliche Anstiege der Empfängerzahlen wurden vor allem bei den Empfängern aus bestimmten europäischen Ländern festgestellt. So erhöhte sich beispielsweise die Zahl der Leistungsempfänger aus Mazedonien um 45,6 % und aus Albanien um 30,6 %. In absoluten Zahlen stellen aber beide Länder nur geringe Anteile; 83 Leistungsempfänger kamen aus Mazedonien und 81 aus Albanien.

Auch die Ausgaben sanken auf ein Viertel

Infolge des drastischen Rückgangs der Zahl der Regelleistungsempfänger haben sich auch die Ausgaben für die Leistungen nach dem AsylbLG erheblich verringert. Seit ihrem Höchststand von 362,5 Mill. Euro im Jahr 1996 sanken die Bruttoausgaben auf 90,4 Mill. im Jahr 2005. Nach Abzug der Einnahmen – größtenteils Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – in Höhe von 2,8 Mill. Euro betrugen die Nettoausgaben rund 87,6 Mill. Euro; dies entspricht einem Rückgang von 2,0 % gegenüber dem Vorjahr. Mit 51,2 Mill. Euro wurde der größte Teil für Regelleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs wie Unterkunft, Kleidung, Essen usw. aufgewandt. Für die besonderen Leistungen, wie zum Beispiel die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt wurden im Jahr 2005 rund 39,3 Mill. Euro ausgegeben.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Am 1. November 1993 trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Zur besseren Transparenz der Empfängerzahlen und des Kostenaufwandes wurde in diesem Gesetz eine eigenständige Bundesstatistik eingeführt. Davor war die Statistik im Bundessozialhilfegesetz geregelt. Asylbewerberleistungen erhalten Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind sowie Partner und minderjährige Kinder dieser Personen.

Die Leistungen nach dem AsylbLG umfassen die Grundleistungen (Regelleistungen), die Leistungen in besonderen Fällen und »andere Leistungen«. Die Grundleistungen dienen der Deckung des täglichen Bedarfs; sie decken nach § 3 AsylbLG den Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Bewerbers bzw. dessen Haushalts im notwendigen Umfang durch Sachleistungen ab. Unter besonderen Umständen können anstelle der Sachleistungen auch Wertgutscheine oder Geldleistungen erbracht werden. Zusätzlich erhalten die Leistungsempfänger einen monatlichen Geldbetrag (Taschengeld) für ihre persönlichen Bedürfnisse. Die Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG werden gewährt, wenn der Berechtigte über eine Dauer von insgesamt 3 Jahren Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten und die lange Aufenthaltsdauer nicht selbst verschuldet hat. Andere Leistungen gemäß §§ 4 bis 6 AsylbLG sind Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Leistungen für die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten sowie sonstige Leistungen.