:: 2/2007

2005: Mehr Empfänger von Grundsicherung

Ergebnisse der Statistiken über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg 2005

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Leistungstatbestände zwischen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung sind weitgehend angeglichen worden, sodass es außerhalb von Einrichtungen kaum noch Fälle gibt, in denen ergänzende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch genommen werden müssen. Wer erwerbstätig sein kann, erhält bei Bedarf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Vorschriften des SGBII.

Zum Jahresende 2005 fast 62 000 Grundsicherungsempfänger

Ende 2005 gab es in Baden-Württemberg 61 790 Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Damit erhielten 0,7 % der Bevölkerung ab 18 Jahren in Baden-Württemberg diese Sozialleistung. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Erhöhung der Zahl der Hilfebezieher um rund 7 000 Empfänger oder 13 %; im Vergleich zum Jahr der Einführung der Grundsicherung – 2003 – betrug der Zuwachs sogar 21 %. Zu dieser Steigerung trägt allerdings auch die Tatsache bei, dass viele Grundsicherungsanträge, die 2003 oder 2004 gestellt wurden, erst später abgearbeitet werden konnten, sowie die fortschreitende Umstellung von bisheriger Sozialhilfe auf die neue Sozialleistung.

Zum Jahresende 2005 waren 46 % der Empfänger in der Altersgruppe zwischen 18 und 64 Jahren und erhielten Leistungen der Grundsicherung wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Knapp über die Hälfte der Empfänger (54 %) waren 65 Jahre und älter. Ein Viertel aller Leistungsempfänger war in stationären Einrichtungen, zum Beispiel in Alten- oder Pflegeheimen untergebracht, 75 % lebten außerhalb von Einrichtungen.

Mehr Frauen als Männer auf Grundsicherung angewiesen

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden 2005 wie auch in den Vorjahren öfter von Frauen als von Männern in Anspruch genommen. Von den rund 62 000 Hilfeempfängern in Baden-Württemberg waren 57 % Frauen, der Anteil der Männer lag bei 43 %. Damit bezogen 0,8 % aller Frauen und 0,6 % aller Männer ab 18 Jahren in Baden-Württemberg Grundsicherungsleistungen. Die Unterschiede in der Inanspruchnahme der Leistungen der Grundsicherung zwischen Männern und Frauen waren in der Altersgruppe der über 65-Jährigen noch deutlicher. Der Anteil der Frauen lag hier bei 68 % – gegenüber einem Frauenanteil an der Bevölkerung ab 65 Jahren von 58 %. Mit einer Quote von 2,0 % – bezogen auf den Frauenanteil in der Bevölkerung – waren Frauen in dieser Altersgruppe wesentlich häufiger auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen als Männer, die eine Quote von 1,3 % aufwiesen. Dies lässt sich vor allem damit erklären, dass die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Frauen deutlich geringer waren als bei Männern. Bei den voll erwerbsgeminderten Grundsicherungsempfängern im Alter von 18 bis unter 65 Jahren waren die Männer mit einer Quote von 0,5 % gegenüber den Frauen mit einer Quote von 0,4 % etwas in der Überzahl. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte die deutlich höhere Zahl schwerbehinderter Männer als Frauen zwischen 18 und 65 Jahren sein.

Grundsicherung im Alter …

Die Mehrheit der Grundsicherungsempfänger (54 %) gehörte der Personengruppe der über 65-Jährigen an. Damit bezogen 1,7 % der Menschen ab 65 Jahren in Baden-Württemberg diese Sozialleistung. Diese Personen im Rentenalter lebten überwiegend außerhalb von Einrichtungen; nur 16 % waren in Einrichtungen, wie zum Beispiel in Alten- oder Pflegeheimen untergebracht.

Bei der Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 ging es im Wesentlichen um die Bekämpfung der verschämten Altersarmut. Hintergrund waren die immer wieder geäußerten Vermutungen, dass etwa die Hälfte vor allem älterer Menschen ihre bestehenden Ansprüche auf Sozialhilfe nicht geltend machten, weil sie den unterhaltsrechtlichen Rückgriff auf ihre Kinder fürchteten. Aus diesem Grund wurde bei den Grundsicherungsleistungen der Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern weitgehend ausgeschlossen; das heißt er erfolgt nur, wenn die Kinder oder Eltern des Antragsberechtigten über ein Einkommen von mehr als 100 000 Euro pro Jahr verfügen. Allerdings erfolgt eine Berücksichtigung eigenen Einkommens und Vermögens.

… und bei voller Erwerbsminderung

Die zweite Personengruppe, die Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann, ist zwischen 18 und 64 Jahre alt und voll erwerbsgemindert. Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass diese Personen wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, täglich mindestens 3 Stunden erwerbstätig zu sein. Diese Menschen werden wahrscheinlich auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Etwa 46 % der Empfänger in Baden-Württemberg waren zwischen 18 und 64 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert, dies entspricht einer Quote von 0,4 % der gleichaltrigen Bevölkerung von Baden-Württemberg. Von den voll erwerbsgeminderten Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren lebten 35 % in Einrichtungen, wie zum Beispiel in Behindertenheimen.

Ausländer/-innen besonders stark vertreten

Mit 16 % weicht der Anteil der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger an den Grundsicherungsempfängern relativ wenig vom ausländischen Anteil der Bevölkerung ab 18 Jahren (12 %) ab. Betrachtet man jedoch die Personengruppen der 18- bis 64-Jährigen und die der über 65-Jährigen getrennt, ergibt sich ein differenzierteres Bild. Während – bezogen auf den Bevölkerungsanteil – in der Gruppe der 18- bis unter 65-Jährigen weniger Ausländer (0,3 %) als Deutsche (0,4 %) Leistungen der Grundsicherung erhielten, zeigt sich bei den älteren Ausländerinnen und Ausländern eine relativ hohe Inanspruchnahme dieser Sozialleistung: 7,3 % der ausländischen Mitbürger/-innen

ab 65 Jahren erhielten Grundsicherung. Damit lag die Quote bei ihnen gut fünf Mal so hoch wie bei den Deutschen in dieser Altersgruppe (1,4 %). Gründe dafür könnten vor allem geringere Einkommen der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihrer Erwerbszeit sowie kürzere Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zu den deutschen Ruheständlern sein.

Hohe Grundsicherungsquoten in den Stadtkreisen

Die regionale Auswertung ergab, dass bezogen auf die Bevölkerung ab 18 Jahren, in den Stadtkreisen relativ mehr Grundsicherungsempfänger lebten als in den Landkreisen. Im Stadtkreis Baden Baden ist die Quote mit 13,4 je 1 000 Personen ab 18 Jahren am höchsten, gefolgt von den Stadtkreisen Freiburg (11,8), Stuttgart (11,5) und Mannheim (11,4). Ursachen hierfür dürften unter anderem die höheren Mieten und eine geringere Wohneigentumsquote in den Städten sein. Auffallend ist der hohe Ausländeranteil an der Gesamtzahl der Grundsicherungsempfänger in den genannten Stadtkreisen – im Stadtkreis Baden-Baden betrug er 41 %, in Freiburg 21 %, in Stuttgart 28 % und in Mannheim 25 %. Der Enzkreis hat mit einem Anteil von 3,5 je 1 000 der gleichaltrigen Bevölkerung die geringste Grundsicherungsquote. Hier ist auch der Ausländeranteil unter den Grundsicherungsempfängern mit 7 % am geringsten.

Im Schnitt wurden monatlich 388 Euro ausbezahlt

Der durchschnittliche Bruttobedarf je Grundsicherungsempfänger betrug 599 Euro im Monat. Er setzt sich zusammen aus einem Regelsatz, den angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, der Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie ergänzenden Zahlungen für Mehrbedarfe, wie zum Beispiel bei Gehbehinderung, für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende oder für notwendige Krankenkost. Der monatliche Regelsatz lag 2005 bei 345 Euro für Alleinstehende bzw. für den Haushaltsvorstand und bei 276  Euro für Haushaltsangehörige.

Auf die Unterkunftskosten entfielen im Durchschnitt etwa 41 % des Bruttobedarfs oder 246 Euro. Vom errechneten Bruttobedarf werden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers sowie dessen nicht getrennt lebenden Partners abgezogen. Die Differenz ergibt den Nettoanspruch. Dieser lag zum Jahresende 2005 im Durchschnitt bei 388 Euro je Grundsicherungsempfänger und Monat.

Insgesamt wurden im Jahr 2005 für Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII rund 295,7 Mill. Euro aufgewandt. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 8,8 Mill. Euro, die den Leistungsträgern vor allem aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, verblieben rund 286,9 Mill. Euro an reinen Ausgaben (Nettoausgaben). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 47 % angestiegen. Grund dafür dürfte der deutliche Anstieg der Empfängerzahlen um über 13 % sowie der Anstieg des durchschnittlichen Nettoanspruchs um 17 % gegenüber dem Vorjahr sein. Der durchschnittliche Nettoanspruch ist insbesondere deswegen gestiegen, weil seit Januar 2005 das Wohngeld im Grundsicherungsanspruch enthalten ist, das vorher von anderen Stellen getragen wurde.