:: 4/2007

Stationäre Pflege gewinnt weiter an Bedeutung

In Baden-Württemberg gab es zum Jahreswechsel 2005/06 über 1 200 nach dem 11. Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) zugelassene voll- bzw. teilstationäre Pflegeheime sowie fast 1 000 ambulante Pflegedienste. Zusammen wurden von diesen Pflegeeinrichtungen fast 125 000 Pflegebedürftige versorgt. Etwa 101 000 weitere Pflegebedürftige wurden von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Insgesamt bezogen Ende 2005 in Baden-Württemberg also über 225 000 Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung beträgt damit 2,1 %. Dies waren fast 1 200 Pflegebedürftige mehr als im Dezember 2003, dem Zeitpunkt der letzten Erhebung. Dabei nahm die Zahl der Pflegegeldempfänger seit 2003 um 2 700 Personen bzw. um 2,6 % auf 101 000 Personen ab und die Zahl der durch die ambulanten Pflegedienste versorgten Personen verringerte sich um 700 bzw. um 1,5 % auf 46 000 Personen. Erhebliche Zuwächse meldeten dagegen wieder die Pflegeheime. Die Zahl der stationär versorgten Pflegebedürftigen stieg um 6,2 % auf über 78 000. Falls sich dieser Trend im Verlauf des Jahres 2006 fortgesetzt hat, haben wir jetzt schon über 80 000 stationär versorgte Pflegebedürftige.

Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, ein Drittel in Heimen

Im Dezember 2005 waren in Baden-Württemberg gut 225 000 Personen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes.1 Von den über 64-Jährigen nahm bereits jeder Zehnte Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch. Rund 67 % der Pflegebedürftigen waren Frauen. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen (147 000) wurden zu Hause gepflegt und über 78 000 stationär in Heimen. Der Anteil der Personen, die zu Hause entweder durch Angehörige oder mithilfe von ambulanten Diensten versorgt wurden, sank von 67 % Ende des Jahres 2003 auf 65 % Ende 2005. In den stationären Pflegeeinrichtungen stieg dagegen die Zahl um 4 500 auf über 78 000 Personen; 6,2 % mehr als Ende 2003.

Gut 46 000 der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen wurden Ende 2005 von ambulanten Diensten versorgt. Während diese Zahl zwischen 2001 und 2003 mit fast 8 % noch stark angestiegen war, wurde jetzt ein leichter Rückgang um 1,5 % verzeichnet (Schaubild 1). Zu diesem Rückgang könnte eventuell die im Bereich der ambulanten Pflege von den Anbietern der Pflegeleistungen vermutete Schwarzarbeit beigetragen haben. Nach einer Schätzung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste2 waren 2005/06 allein in Baden-Württemberg bis zu 10 000 »schwarz« beschäftigte Pflegekräfte im Einsatz. Dies liegt vor allem am Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung versorgt zu werden. Zudem empfinden wohl viele Betroffene oder deren Angehörige die Vergütungssätze der Pflegedienste als zu hoch.

Weitere 101 000 der zu Hause Gepflegten wurden durch Angehörige oder durch privat organisierte Hilfe versorgt. Dies waren knapp 2 700 Pflegegeldempfänger bzw. 2,6 % weniger als Ende 2003. Einer repräsentativen Infratest-Befragung3 aus dem Jahr 2002 zufolge übernehmen bei verheirateten Pflegebedürftigen die Ehepartner, bei verwitweten und in der Regel hochbetagten Pflegebedürftigen die Tochter, vereinzelt auch ein Sohn oder die Schwiegertochter und bei jungen Pflegebedürftigen in der Regel die Mutter die Aufgabe der Hauptpflegeperson. Angesichts der sich ändernden Haushalts- und Familienstrukturen haben wir bereits jetzt die Situation, dass viele alte Menschen im Bedarfsfall weniger Unterstützungsleistungen aus dem unmittelbaren Familienkreis erwarten können als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war.

Professionelle Pflege gewinnt an Bedeutung

49 % aller Pflegebedürftigen waren in die Pflegestufe I eingruppiert, 37 % Pflegestufe II und 13 % Pflegestufe III. 1 % der Pflegebedürftigen war noch keiner Pflegestufe zugeordnet. Das waren vor allem die Pflegebedürftigen, die zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt in einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden und für die zum Zeitpunkt der Erhebung noch keine Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe vorlag. Bei den Pflegegeldempfängern überwog die Pflegestufe I mit fast 60 %. Bei den durch die ambulanten Dienste versorgten Personen sind in der Pflegestufe I die Hälfte aller Versorgten und im stationären Bereich entfallen noch 36 % auf die Stufe I. Dagegen sind hier 61 % der eingestuften Pflegebedürftigen in den höheren Pflegestufen II und III eingruppiert (Schaubild 2). Nicht in die Erhebung einbezogen sind die Heimbewohner der sogenannten Pflegestufe »0«, die in der Regel einen Hilfebedarf unterhalb der Leistungsvoraussetzung der Pflegeversicherung haben (i-Punkt). Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Menschen überwiegend dann in Pflegeheimen untergebracht und versorgt werden, wenn sie intensiver Pflege bedürfen und damit auch eher auf professionelle Hilfe angewiesen sind.

Kirchliche Träger sorgten für fast 40 % der stationären Pflegeplätze

Die größten Anbieter im Bereich der stationären Pflege, die landesweit 86 000 Plätze bereitstellten, waren private, kirchliche und kommunale Träger und zwar:

Private24 100 Plätze28 %
Diakonisches Werk 21 900 Plätze25 %
Caritas12 000 Plätze 14 %
kommunale oder öffentlich verwaltete Stiftungen10 800 Plätze13 %

Die restlichen Plätze entfielen auf folgende Träger:

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband7,2 %
Arbeiterwohlfahrt3,0 %
Deutsches Rotes Kreuz2,4 %
sonstige gemeinnützige Träger7,8 %

Im ambulanten Bereich waren die freigemeinnützigen Träger noch stärker vertreten. 72,5 % oder 33 600 aller von ambulanten Diensten Versorgten wurden von ihnen gepflegt. Das Diakonische Werk ist der größte Träger unter den Freigemeinnützigen, gefolgt von der Caritas. Die kommunalen Träger spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Für 100 Pflegebedürftige 74 Dienstleistende

Um die Versorgung und Betreuung der 125 000 stationären und ambulanten Pflegebedürftigen kümmerten sich in Baden-Württemberg Ende 2005 rund 92 500 Pflegerinnen und Pfleger sowie Verwaltungs- und Hausangestellte; das waren 4,5 % mehr als Ende 2003.

Im Einzelnen wurden gezählt:

Vollzeitbeschäftigte40 400
Teilzeitbeschäftigte52 100

In den stationären Einrichtungen waren insgesamt 69 000 Personen beschäftigt, knapp 6 % mehr als Ende 2003.

In den ambulanten Einrichtungen wurden gut 23 000 Beschäftigte gezählt; ein geringer Zugang um 1 %.

Der Pflegebereich scheint – einem traditionellen Rollenverständnis entsprechend – eine weibliche Domäne zu sein: Das gilt sowohl für den Frauenanteil wie für die Inanspruchnahme von Teilzeitmöglichkeiten. Von 100 Beschäftigten waren 85 Frauen, davon 51 Frauen (60 %) in Teilzeit. Von den Männern arbeitete nur jeder vierte nach einem Teilzeitmodell.

In stationären Einrichtungen arbeiteten von 100 Beschäftigten

im Pflegebereich70
für die soziale Betreuung3
für die Hauswirtschaft und Verwaltung 24
für die Haustechnik und sonstige Bereiche3

Auf 100 stationär zu versorgende Pflegebedürftige kamen 89 Beschäftigte, davon

im Bereich Pflege und Betreuung62
mit anderen Aufgaben27

In den ambulanten Einrichtungen kamen auf 100 Pflegebedürftige 51 Beschäftigte, davon

im Bereich der Pflege34
mit anderen Aufgaben17

Der überwiegende Teil (55 %) des in Pflegeeinrichtungen beschäftigten Personals hatte einen Abschluss in einem pflegerischen Beruf, einem nichtärztlichen Heilberuf oder einen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss (Schaubild 3). Fast ein Viertel der Beschäftigten in den stationären und ambulanten Einrichtungen des Landes verfügte über eine Ausbildung als Altenpflegerin oder Altenpfleger. Unter den Vollzeitarbeitskräften lag der Anteil der Altenpflegerinnen oder Altenpfleger mit 36 % allerdings deutlich höher.

Ende 2005 arbeiteten in den stationären Pflegeeinrichtungen 7 000 Auszubildende, Praktikanten, Schüler und zusätzlich 1 690 Absolventen/-innen des Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. Zivildienstleistende. Zusammen waren das fast 13 % aller Beschäftigten. In den ambulanten Diensten waren 360 Auszubildende und Schüler sowie 609 Zivildienstleistende und Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres eingesetzt. Zusammen waren das 4 % aller dort Beschäftigten.

Ein Platz im Pflegeheim kostet in der Pflegestufe II fast 3 000 Euro

Die 1 228 stationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg verfügten über 86 600 Pflegeplätze, darunter 83 400 für die vollstationäre Pflege. Die Unterbringungskosten setzen sich für die vollstationäre Pflege aus dem Pflegesatz, dem Entgelt für die Unterkunft und die Verpflegung sowie der Investitionskostenpauschale zusammen. Die Bewohner werden damit an den Aufwendungen für Investitionen bzw. Instandhaltungskosten beteiligt. Im Rahmen der Pflegestatistik werden nur der Pflegesatz und das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung erhoben. Aus im Internet veröffentlichten Preislisten ist zu entnehmen, dass die Zulage für die Investitionskosten bei ca. 15 Euro pro Tag und Pflegeplatz liegt.

Die durchschnittlichen Pflegesätze für die stationäre Dauerpflege betrugen pro Person und Tag Ende 2005 in der

Pflegestufe I48 Euro
Pflegestufe II61 Euro
Pflegestufe III78 Euro

Hinzu kamen jeweils noch ca. 20 Euro als durchschnittliches Entgelt für die Unterkunft und Verpflegung. Geht man weiter von einer täglichen Investitionskostenpauschale von 15 Euro aus, errechnen sich für die stationäre Unterbringung folgende monatlichen Gesamtkosten in der

Pflegestufe I2 500 Euro
Pflegestufe II2 900 Euro
Pflegestufe III3 400 Euro

Etwa 40 % dieser monatlichen Gesamtpflegesätze (einschließlich Investitionskostenpauschale und Entgelt für Unterkunft und Verpflegung) werden von der Pflegeversicherung abgedeckt. Die restlichen 60 % müssen vom Heimbewohner übernommen werden. Können die Pflegebedürftigen bzw. eventuell unterhaltspflichtige Angehörige diese Beträge nicht selbst aufbringen, kommt zusätzlich die Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 des 12. Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe (SGB XII) in Betracht. Im Verlauf des Jahres 2005 nahmen in Baden-Württemberg rund 34 100 Menschen diese Hilfeleistung in Anspruch. Insgesamt mussten die Leistungsträger 2005 knapp 305 Mill. Euro dafür aufwenden.

Erstmals seit der Einführung der Pflegestatistik wurden die meisten vollstationären Pflegeplätze in Einzelzimmern nachgewiesen. In den Einrichtungen der freigemeinnützigen und öffentlichen Träger sind mehr als die Hälfte aller Pflegeplätze Einzelzimmer bei den privaten Pflegeheimen nur gut ein Drittel.

Die von ambulanten Diensten versorgten Pflegebedürftigen nehmen Pflegesachleistungen in Anspruch, die in den sogenannten Leistungspaketen beschrieben sind. Die Kosten ergeben sich individuell aus der Wahl und der Zusammensetzung der verschiedenen Leistungspakete. Für jedes Paket ist ein Preis zwischen den Pflegekassen und den Verbänden der Leistungserbringer vereinbart. Je nach Pflegestufe stehen dem Pflegebedürftigen Sachleistungen bis zu einer bestimmten Höhe zur Verfügung. Benötigt er darüber hinaus Leistungen, so sind diese vom Versicherten selbst oder vom Sozialhilfeträger zu übernehmen.

Häusliche Pflege in ländlichen Kreisen stärker verbreitet

Die regionale Zuordnung der Pflegebedürftigen erfolgt bei den stationären wie auch bei den ambulanten Einrichtungen nach dem Sitz der Einrichtung. Deshalb lassen sich weder die Anzahl der Gepflegten noch das Angebot an ambulanten Pflegedienstleistungen kreisscharf darstellen. Ambulante Dienste versorgen über die Kreisgrenzen hinweg auch Pflegebedürftige in den Nachbarkreisen und ein entsprechendes Angebot stationärer Einrichtungen wird auch von Pflegebedürftigen aus den Nachbarkreisen in Anspruch genommen. Ein für die Statistik nicht quantifizierbarer Teil der Unterschiede zwischen den Kreisen ist auf diese Umzugs- und Grenzeffekte zurückzuführen. Trotz dieser statistischen Unzulänglichkeit kann in den ländlichen Regionen ein höherer Anteil der zu Hause durch Angehörige Gepflegten angenommen werden als in den städtischen Regionen. Hier wirken sich die eher noch traditionellen Familienstrukturen und der daraus resultierende größere Familienzusammenhalt auf die Inanspruchnahme von stationären und ambulanten Pflegeleistungen in den Stadt- und Landkreisen aus.

In den Landkreisen wurden Ende 2005 knapp 46 % der Pflegebedürftigen zu Hause ohne professionelle Hilfe betreut. In den Stadtkreisen trifft dies nur auf knapp 41 % der Pflegebedürftigen zu. In den Landkreisen waren auch nur etwa 34 % der pflegebedürftigen Menschen in Pflegeheimen untergebracht; in den Stadtkreisen dagegen 40 %. Unabhängig davon führen aber Unterschiede beim Altersaufbau der Kreisbevölkerungen dazu, dass die Pflegequoten in den »jüngeren« Landkreisen rund um Stuttgart deutlich geringer ausfallen als etwa in den »älteren« Stadtkreisen Pforzheim, Baden-Baden oder Karlsruhe.

Im Landesdurchschnitt wurden 21 Empfänger von Geld- oder Pflegeleistungen je 1 000 Einwohner festgestellt. Die meisten Empfänger von Pflegeleistungen je 1 000 Einwohner gab es im Neckar-Odenwald-Kreis mit 32 Empfängern, gefolgt vom Stadtkreis Pforzheim mit 31 Empfängern; mit 16 Empfängern die wenigsten in den Landkreisen Tübingen, Ludwigsburg und Böblingen (Schaubild 4).

Im Norden Deutschlands höhere Pflegequoten

In Deutschland waren im Dezember 2005 insgesamt 2,13 Mill. Menschen pflegebedürftig; das waren rund 52 000 oder 2,5 % mehr als 2003. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung variiert zwischen den Bundesländern erheblich. Die Höchstwerte mit rund 3,1 % weisen Sachsen-Anhalt und Bremen sowie Mecklenburg-Vorpommern mit 3,0 % auf. Neben Bayern, Rheinland-Pfalz und Hamburg mit je 2,4 % wurden für Baden-Württemberg (2,1 %) die geringsten Anteile festgestellt.

Gegenüber der Vorgängererhebung 2003 weisen nicht nur die Daten für Baden-Württemberg auf einen Trend zur »professionellen« Pflege in Pflegeheimen hin. Auch in Deutschland insgesamt ist die Anzahl der stationär in Heimen Versorgten um 36 000 bzw. 5,7 % recht stark angestiegen. Im Gegensatz zu der Entwicklung im Land ist in Deutschland insgesamt die Anzahl der durch ambulante Dienste Betreuten noch um 21 000 (4,8 %) angestiegen, während auch hier die Zahl der »reinen« Pflegegeldempfänger um 6 000 (0,6 %) abnahm. Somit sank auch der Anteil der zu Hause Versorgten von 69,2 % um einen Prozentpunkt auf jetzt 68,2 %. Die stärkste Bedeutung hat die Pflege in Heimen in Schleswig-Holstein: 38,7 % aller Pflegebedürftigen erhielten dort vollstationäre Dauerpflege. In Brandenburg und Hessen hingegen erhielten nur 24,9 % diese Leistung, im Bundesdurchschnitt waren es 30,3 %.

Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter zunehmen

Nach einer aktuellen Modellrechnung des Statistischen Landesamtes könnten bis zum Jahr 2030 fast 350 000 Menschen in Baden-Württemberg pflegebedürftig sein, was einer Zunahme um rund 55 % im Vergleich zur heutigen Situation entspricht. Mit der zunehmenden Zahl Pflegebedürftiger wird auch der Bedarf an Pflegepersonen ansteigen. Betrachtet man die kurzfristige Entwicklung seit 1999, scheint die professionelle Pflege vor allem in Heimen an Bedeutung zu gewinnen. Auch die ambulanten Dienste verzeichneten Zuwächse, im Vergleich zur stationären Unterbringung sind diese aber geringer, und nach dem zuletzt festgestellten leichten Rückgang scheint die weitere Entwicklung doch unsicher zu sein. Dass der Anteil der Pflegegeldempfänger mittelfristig tatsächlich merklich zurückgehen wird, wie sich nach den jüngsten Ergebnissen andeutet, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen. Es spricht allerdings einiges für eine solche Entwicklung. Die absehbare weitere Veränderung der Familienstrukturen dürfte dazu führen, dass die Pflege allein durch Angehörige immer weniger gewährleistet werden kann. Die stärkere Frauenerwerbstätigkeit wie auch die zunehmende Mobilität der berufstätigen Bevölkerung führen dazu, dass der Wohnort der pflegebedürftigen Eltern und der Lebensmittelpunkt der Kinder räumlich auseinanderfallen, wodurch das private Pflegepotenzial abnimmt. Besonders aber die seit den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts drastisch gesunkenen Geburtenzahlen wirken sich negativ auf die Zahl der möglichen Pflegepersonen im familiären Umfeld aus.

1 Durch Artikel 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) vom 26. Mai 1994 wurde dem Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 1995 ein Elftes Buch angefügt (SGB XI). Damit wurde die Soziale Pflegeversicherung als neuer eigenständiger Zweig der deutschen Sozialversicherung neben der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung geschaffen.

2 Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Pressemitteilung Nr. 23 vom 18. April 2006.

3 TNS Infratest Sozialforschung, München, Abschlusstagung des Forschungsverbundes »Leben mit Hilfe und Pflege zu Hause – Möglichkeiten und Grenzen«, Berlin, 16. Juni 2005.