:: 8/2007

Steuereinnahmen des Landes und der Kommunen

Steuern bilden sowohl für den Landeshaushalt als auch für die kommunalen Haushalte die wichtigste Einnahmequelle, auch wenn ihre Anteile an den gesamten Einnahmen bei Land und Kommunen unterschiedlich hoch sind. So lag der Steueranteil an den bereinigten Einnahmen1 beim Land 2006 bei rund 76 %, bei den Kommunen indes bei lediglich 42 %. Welche Steuern in welcher Höhe bei Land und Kommunen in die Kassen fließen, soll im folgenden Beitrag kurz erläutert werden.

Steuereinnahmen des Landes

Die größte und wichtigste Finanzierungsquelle des Landes sind die Steuereinnahmen. Daneben erhält das Land Zuweisungen von Bund und Gemeinden/Gemeindeverbänden sowie verschiedene Verwaltungseinnahmen aus staatlichen Unternehmen und Beteiligungen. Auch Schuldenaufnahmen stellen einen Teil der Einnahmen dar. Die Steuereinnahmen machten mit 24 Mrd. Euro im Jahr 2006 im Landeshaushalt rund 76 % der bereinigten Einnahmen in Höhe von 32 Mrd. Euro aus. Das Plus an Steuereinnahmen im Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr von 8 % ist im Wesentlichen auf Mehreinnahmen bei den Steuern vom Einkommen zurückzuführen, die dem Landeshaushalt einen Zuwachs von 1,2 Mrd. Euro einbrachten:

Veranlagte Einkommensteuer (ESt):+ 454 500 Euro
Körperschaftsteuer (KöSt):+ 420 200 Euro
Lohnsteuer (LSt):+ 286 200 Euro

Der Aufwärtstrend bei den Steuereinnahmen setzte sich im 1. Quartal 2007 weiter fort. Hier konnte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Steigerung von rund 17 % festgestellt werden. Nach der aktuellen Prognose des Arbeitskreises »Steuerschätzung« ist für Baden-Württemberg mit Mehreinnahmen gegenüber dem Doppelhaushalt 2007/08 von netto 939 Mill. im Jahr 2007 und 1,135 Mrd. Euro im Jahr 2008 zu rechnen2.

Welche Steuereinnahmen konnte der Landeshaushalt im Jahr 2006 im Einzelnen verbuchen? – Von den rund 24 Mrd. Euro an Steuergeldern, die dem Landeshaushalt zuflossen, stammen nur 3,1 Mrd. Euro bzw. 13 % aus reinen Landessteuern, wobei die Kraftfahrzeugsteuer mit 1,3 Mrd. Euro den größten Beitrag leistet. Den wesentlichen Anteil an den gesamten Steuereinnahmen des Landes bilden mit 87 % die Anteile an den sogenannten Gemeinschaftsteuern. Diese Steuern stehen dem Land nicht alleine zu, sondern gehen zu festgelegten Prozentsätzen dem Bund und teilweise den Kommunen zu. So gehen zum Beispiel vom gesamten Lohnsteueraufkommen jeweils 42,5 % an Bund und Land sowie 15 % an die Gemeinden. Im Jahr 2006 verblieben 20,9 Mrd. Euro, also rund 40 % des Steueraufkommens vor der Verteilung (52,7 Mrd. Euro) im Landeshaushalt. Das Land erhält von den Gemeinden Anteile an der Gewerbesteuerumlage. Mit 909 Mill. Euro macht dies allerdings nur rund 4 % aller Steuereinnahmen des Landes aus. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass sich die Einnahmen des Landes aus reinen Landessteuern, dem Anteil an Gemeinschaftsteuern, aus Finanzzuweisungen des Bundes und der Länder sowie der Finanzausgleichsumlage im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs3 zusammensetzen. Zu beachten ist jedoch, dass im Rahmen des Länderfinanzausgleiches Baden-Württemberg als »Geberland« fungiert, das heißt überdurchschnittliche Steuereinnahmen werden größtenteils »abgeschöpft«. Im Grunde hat Baden-Württemberg eine weitaus positivere Situation, aber der Länderfinanzausgleich betrug im 2006 2,2 Mrd. Euro.

Steuereinnahmen der Kommunen

Die Steuereinnahmen der Gemeinden basieren auf dem Aufkommen an Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer), den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern und der Beteiligung an Gemeinschaftsteuern (Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer). Die Gemeinden haben zudem das Recht, Gebühren und Beiträge zu erheben. Neben den Steuern bilden die Finanzzuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs eine wichtige Säule des kommunalen Einnahmesystems. Die Nettoleistungen des Landes 2006 an Gemeinden und Gemeindeverbände betrug über 5 Mrd. Euro.

Eine wesentliche Einnahmequelle der Landkreise ist die Kreisumlage, welche die Landkreise von den kreisangehörigen Gemeinden erheben. Den Kreisen steht als sonstige steuerähnliche Einnahme die Jagd- und Fischereisteuer zu.

In aktuellen Zahlen ausgedrückt4: Die Steuereinnahmen der Gemeinden in Baden-Württemberg lagen im Jahr 2006, nach Abzug des an Land und Bund abzuführenden Anteils an der Gewerbesteuerumlage, bei 10 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Plus von 13 %, gegenüber dem Jahr 2000 sogar von 18 %. Von den Steuereinnahmen entfielen 2006 auf die Gewerbesteuer brutto 5,7 Mrd. Euro, 19 % mehr als im Vorjahr. Als Gewerbesteuer netto – also nach Abzug der Gewerbesteuerumlage – verblieben den Gemeinden 4,6 Mrd. Euro, 23 % mehr als im Jahr zuvor. Die kreisangehörigen Gemeinden erreichten ein Plus von 22 % und Einnahmen von insgesamt 3,2 Mrd. Euro, die Einnahmen der Stadtkreise aus Gewerbesteuer (netto) stiegen sogar um 25 % auf 1,4 Mrd. Euro. Weiter nahmen die Gemeinden 3,6 Mrd. Euro (+ 8 %) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ein. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer belief sich auf 0,4 Mrd. Euro (+ 4 %). Die Grundsteuern A und B erbrachten im Jahr 2006 zusammen 1,4 Mrd. Euro (+ 2 %). Die eigentlich dem Land zustehende Grunderwerbsteuer wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs den Stadt- und Landkreisen nach dem Aufkommen in ihrem Gebiet zu 56 % überlassen. Den Stadt- und Landkreisen flossen demnach 2006 443 Mill. Euro zu, was einer positiven Veränderungsrate zum Vorjahr von 13 % entspricht.

Die Einnahmen aus den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern lagen in Baden-Württemberg im Jahr 2006 bei knapp 94  Mill. Euro. Damit machen sie allerdings einen nur geringen Anteil von rund 1 % an den gesamten kommunalen Steuereinnahmen aus. Mit rund 39,4 Mill. Euro entfällt etwas weniger als die Hälfte des Gesamtaufkommens der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern auf die Vergnügungssteuer, die nur von rund der Hälfte aller Gemeinden erhoben wird. Bei ca. 29,6 Mill. Euro lag das Aufkommen der Hundesteuer. Die nur in einigen Land- und Stadtkreisen erhobene Jagdsteuer brachte knapp 3 Mill. Euro ein. Die vor allem von touristisch geprägten Gemeinden erhobene Zweitwohnungssteuer wies einen Ertrag von ca. 7,8 Mill. Euro aus.

Neben den Steuern sind steuerähnliche Abgaben, die der Finanzierung spezieller kommunaler Leistungen dienen, weitere kommunale Einnahmequellen. So können Fremdenverkehrsgemeinden Kurtaxe und/oder Fremdenverkehrsbeitrag erheben. Diese machten im Jahr 2005 in der Landessumme knapp 15 Mill. Euro aus. Des Weiteren können Beiträge und Gebühren als Entgelt für bestimmte Leistungen, die ein bestimmter Empfängerkreis in Anspruch nimmt, erhoben werden.

Auch bei den Gemeinden tragen die Steuereinnahmen zu einer wesentlichen Einnahme bei. Mit knapp 42 % im Jahr 2006 fällt der Steueranteil an den bereinigten Einnahmen in den Kommunalhaushalten jedoch wesentlich geringer aus als im Landeshaushalt (76 %). In den letzten Jahrzehnten lag der Steueranteil mit rund 38 % im Jahr 1995 noch niedriger.

Dass die Steuereinnahmen der Gemeinden regional nicht gleichmäßig verteilt sind, zeigt ein Vergleich der Steuereinnahmen je Einwohner differenziert nach Größenklassen.

1 Einnahmen nach Abzug haushaltstechnischer Verrechnungen sowie der von gleicher Ebene empfangenen Zahlungen.

2 Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 11. Mai 2007.

3 Nur rund 11% der Finanzausgleichsumlage im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs verbleiben dem Land als allgemeine Deckungsmittel.

4 Datenquelle: Vierteljährliche kommunale Kassenstatistik.