:: 10/2007

Schulanfänger an Grundschulen 2006: Mehr Rückstellungen und weniger früheEinschulungen

Im Schuljahr 2006/07 wurden an den 2 552 öffentlichen und privaten Grundschulen des Landes knapp 108 000 Kinder eingeschult, 2 % weniger als im Vorjahr. 88 % von ihnen waren »normal« (entsprechend der Stichtagsregelung) eingeschult worden, knapp 6 % früh und weitere gut 6 % spät. Gemäß der zum Schuljahr 2005/06 stufenweise eingeführten Stichtagsflexibilisierung war schulpflichtig, wer bis zum 31. August 2006 sein 6. Lebensjahr vollendet hatte.

Mit der Verlegung des Einschulungsstichtags und der damit einhergehenden Erweiterung der Schulpflicht haben die Rückstellungen zu- und die frühzeitigen Einschulungen abgenommen. Mädchen wurden wie in den vorangegangenen Jahren häufiger früh und seltener spät eingeschult als Jungen.

2006/07 trat die 2. Stufe einer umfangreichen Stichtagsflexibilisierung in Kraft

Vor dem Schuljahr 1998/99 war in Baden-Württemberg zum Schulbesuch verpflichtet, wer bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres 6 Jahre alt geworden war. Kinder, die erst später 6 Jahre alt wurden, mussten sich einem Einschulungstest unterziehen. Von 1998/99 bis einschließlich 2004/05 galt die sogenannte »Kann-Kinder-Regelung«. Eltern konnten eigenständig und ohne weitere behördliche Prüfung entscheiden, ob sie ihre Kinder, die in den Monaten Juli, August oder September des Einschulungsjahres 6 Jahre alt wurden, zum Schulbesuch anmelden oder nicht. Kinder, die bereits bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres 6 Jahre alt wurden, blieben weiterhin schulpflichtig. Zum Schuljahr 2005/06 trat dann eine umfangreiche Stichtagsflexibilisierung in Kraft.

Der Einschulungsstichtag wurde stufenweise verlegt auf den

  • 31. Juli 2005 im Schuljahr 2005/06,
  • 31. August 2006 im Schuljahr 2006/07 und schließlich den
  • 30. September 2007 im Schuljahr 2007/08.

Das heißt, im Schuljahr 2006/07 war schulpflichtig, wer bis zum 31. August 2006 das 6. Lebensjahr vollendet hatte (und nicht im Vorjahr schon früh eingeschult worden war). Darüber hinaus wurden aber auch diejenigen Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni des Folgejahres 6 Jahre alt wurden und von ihren Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet wurden.1 Im aktuellen Schuljahr 2007/08 ist schließlich die 3. Stufe der umfangreichen Stichtagsflexibilisierung in Kraft getreten: Wer bis zum 30. September 2007 das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig.

Die meisten ABC-Schützen starten ihre Schullaufbahn an einer Grundschule

Grundsätzlich können Kinder ihren ersten Schultag in Baden-Württemberg an einer Grundschule, einer Sonderschule oder an einer Freien Waldorfschule feiern. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg im Schuljahr 2006/07 rund 114 000 Kinder eingeschult, die überwiegende Mehrheit von ihnen (94,6 %) an einer Grundschule. 1,6 % begannen ihre Schullaufbahn an einer Freien Waldorfschule, 3,8 % an einer Son-derschule – hier vor allem an einer Förderschule oder einer Schule für Sprachbehinderte.

Frühe Einschulungen rückläufig seit der Erweiterung der Schulpflicht

107 842 Kinder wurden im Schuljahr 2006/07 an einer Grundschule eingeschult, 55 294 Jungen und 52 548 Mädchen. Dies waren fast 2 500 (2 %) weniger als im Vorjahr. Die Schulanfänger setzten sich zusammen aus 94 694 erstmals schulpflichtigen Kindern, 6 326 früh eingeschulten und 6 822 spät eingeschulten Kindern, die im Vorjahr zurückgestellt worden waren (Übersicht). Dabei war jedes sechste

zurückgestellte Kind im Vorjahr (2005/06) zwar zunächst eingeschult, dann aber im Verlauf des 1. Halbjahres doch zurückgestellt worden, um im Herbst 2006 wieder in die Eingangsklasse der Grundschule aufgenommen zu werden. Unter den früh Eingeschulten waren 98 Kinder, die sogar erst nach dem 30. Juni 2007 6 Jahre alt geworden waren.

Der Anteil der früh eingeschulten Kinder ist von knapp 2 % im Jahr 1994 auf 12 % im Jahr 2004 kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2005 – mit der Erweiterung der Schulpflicht um einen Monat auf den 31. Juli – sank er dann auf 9 %; im Jahr 2006, in dem die Schulpflicht um einen weiteren Monat auf den 31. August erweitert wurde, fiel der Anteil der früh Eingeschulten sogar auf 6 %. Der langjährige Trend zur Früh-Einschulung war damit gebrochen. Dies war aufgrund der Veränderung des Einschulungstermins zu erwarten, da die bisherige »Kann-Kinder-Regelung« (1. Juli bis 30. September) in die Schulpflicht überführt wurde. Andererseits ist der Anteil der Kinder, die spät eingeschult wurden, im Jahr 2006 auf 6 % gestiegen. 2005 lag er noch bei 5 %.

Mädchen wurden weiterhin häufiger früh und seltener spät eingeschult als Jungen. So wurden im Jahr 2006 von den Jungen knapp 5 % früh eingeschult, von den Mädchen gut 7 %. Spät eingeschult dagegen wurden 8 % der männlichen Schulanfänger, aber nur knapp 5 % der weiblichen (Schaubild).

Rückstellungsquote auf nahezu 9 % gestiegen

Fast 104 000 Kinder waren im Schuljahr 2006/07 erstmals schulpflichtig (und nicht schon im Vorjahr früh eingeschult worden). Von diesen erstmals Schulpflichtigen wurden aber nur knapp 95 000 »normal« eingeschult, rund 9 000 (9 %) wurden vom Schulbesuch zurückgestellt (Übersicht). So hoch war die Rückstellungsquote seit 1994 nicht mehr. Die anteilmäßig wenigsten Rückstellungen der letzten 20 Jahre waren im Schuljahr 2004/05 mit knapp 6 % zu verzeichnen. Bereits ein Jahr später (Schuljahr 2005/06) war mit der Erweiterung der Schulpflicht um einen Monat der Anteil der zurückgestellten Kinder auf 7 % gestiegen. Offenbar herrschte bei den Eltern der Kinder, die im Juli/August des Einschulungsjahres 6 Jahre alt geworden waren, eine gewisse Unsicherheit, ob ihre Kinder bereits schulreif sind. Wie in früheren Jahren auch, wurden Jungen mit fast 11 % deutlich häufiger zurückgestellt als Mädchen mit knapp 7 % (Tabelle).

1 Vgl. § 3 Schulgesetz von Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 (GBL. S. 397; K.u.U. S. 584), zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 12. Dezember 2006.