:: 8/2008

Trinkwasser- und Abwasserpreise in Baden-Württemberg 2008

Der durchschnittliche Kubikmeterpreis für Trink- und Abwasser lag zum 1. Januar 2008 bei 4,02 Euro und damit um 7 Cent über dem Preis von vor einem Jahr. Seit dem starken Anstieg Anfang der 90er-Jahre verläuft die Entwicklung der Trinkwasser- und Abwasserpreise in den letzten Jahren gedämpfter. Bei zurückgehendem Wasserverbrauch liegt die Zunahme der jährlich von den privaten Haushalten für Trink- und Abwasser zu bezahlenden Kosten unter dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Die Preise differieren sowohl beim Trink- und vor allem beim Abwasser zwischen den Gemeinden stark. Die Bürger bezahlen je nach Gemeinde zwischen 1,82 und 8,20 Euro für den Kubikmeter Trink- und Abwasser. Abwasser ist mit 2,18 Euro je Kubikmeter im Durchschnitt um 34 Cent teurer als Trinkwasser.

Die Ursachen für die regional großen Unterschiede sind zum einen strukturbedingt. Vor allem für die Abwasserentsorgung entstehen in ländlichen Gebieten durch den aufwendigen Aufbau der Infrastruktur durchschnittlich höhere Kosten. Beim Trinkwasser hängen hohe Preise andererseits vor allem mit den Transport- und Verteilungskosten zusammen. Außerdem führen notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie anhaltende Umweltbelastungen und hohe Anforderungen an Trinkwasserqualität und Gewässerschutz zu erhöhten Preisen.

Preisunterschiede in den Gemeinden von bis zu 6,38 Euro pro Kubikmeter

Derzeit bezahlt ein Verbraucher in Baden-Württemberg durchschnittlich 4,02 Euro pro Kubikmeter (m3) Trink- und Abwasser. Davon entfallen 1,84 Euro auf den Kubikmeter Trinkwasser und 2,18 Euro auf den Kubikmeter Abwasser. In den einzelnen Gemeinden sind die Preise sehr unterschiedlich und weichen zum Teil erheblich vom Landesdurchschnitt ab. So bezahlt ein Einwohner in Widdern im Landkreis Heilbronn einen knapp 4-fach höheren Kubikmeterpreis für Trink- und Abwasser als in Fronreute im Landkreis Ravensburg. In 42 % der Gemeinden liegen die Preise unter dem Landesmittel.

Das Entgelt für einen Kubikmeter Trinkwasser ist in der Regel niedriger als das für Abwasser. Dies steht vor allem im Zusammenhang mit den hohen Anstrengungen, die in den 90er-Jahren beim Ausbau der weitergehenden Abwasserbehandlung (insbesondere beim Bau zusätzlicher Reinigungsstufen zur Stickstoff- und Phosphorelimination) unternommen wurden. Die aktuell im Landesdurchschnitt niedrigsten Trinkwasserentgelte hat der Landkreis Ravensburg, die höchsten der Landkreis Heilbronn. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind die im Landesvergleich geringsten Abwasserpreise zu zahlen. Die im Mittel höchsten Abwasserpreise werden von den Gemeinden im Landkreis Tuttlingen erhoben.

In 1 079 der insgesamt 1 109 Gemeinden wird zudem eine vom Wasserverbrauch unabhängige Grundgebühr für Trinkwasser erhoben. Diese beinhaltet im Allgemeinen die Bereitstellung der Wasserzählereinrichtung und die Kosten der amtlichen Eichung. 81 Gemeinden erheben außerdem eine Grundgebühr für Abwasser. Die Grundgebühr für Trink- und Abwasser liegt im Durchschnitt bei 2,47 Euro im Monat (Preisspanne zwischen den Gemeinden von 0,21 bis 17,28 Euro.)

Erneuter Anstieg der Trinkwasser- und Abwasserpreise

Der höchste Preisanstieg beim Trinkwasser und vor allem beim Abwasser errechnet sich für die Jahre 1992 bis 1994. Hintergrund waren die steigenden Anforderungen an den Gewässerschutz. Seither hat sich die durchschnittliche jährliche Preissteigerung des Trink- und Abwassers deutlich verlangsamt. Von 1998 bis 2008 wurde ein Kubikmeter Trink- und Abwasser durchschnittlich um knapp 6 Cent pro Jahr teurer. Der niedrigste Anstieg seit Beginn der Datenerhebung 1979 lag zwischen 2006 und 2007 bei nur 2 Cent, aktuell liegt er in Baden-Württemberg wieder bei 7 Cent. Seit 1998 hat sich der durchschnittliche Kubikmeterpreis für Trinkwasser spürbar stärker erhö­ht als für Abwasser, dennoch liegt das Abwasserentgelt derzeit noch um durchschnittlich 34 Cent je Kubikmeter über dem Trinkwasserentgelt.

Von 2007 auf 2008 ist der Preis für einen Kubikmeter Trinkwasser im Landesdurchschnitt um 3 Cent gestiegen. In 72 % der Gemeinden blieb der Preis unverändert. 18 % der Gemeinden in Baden-Württemberg haben im Vergleich zum Vorjahr die Entgelte für Trinkwasser erhöht. Der größte Preisanstieg von 1,05 Euro fand aufgrund von hohen Investitionen in die Trinkwasserversorgung in Owingen statt. In der Landeshauptstadt Stuttgart ist der Trinkwasserpreis um ganze 7,3 % von 2,18 Euro auf 2,34 Euro gestiegen. Knapp 10 % der Gemeinden in Baden-Württemberg haben das Trinkwasserentgelt gesenkt.

Der Kubikmeterpreis für Abwasser hat sich seit 2007 im Landesdurchschnitt um 4 Cent erhöht. In insgesamt 69 % der Gemeinden blieb der Preis für einen Kubikmeter Abwasser stabil. Die maximale Preiserhöhung betrug 1,65 Euro und die maximale Preissenkung 1,60 Euro.

Einfluss des Wasserverbrauchs auf die jährlichen Kosten

Mit einer Steigerungsrate von rund 17,5 % lag die Entwicklung der Kubikmeterpreise für Trink- und Abwasser in den letzten 10 Jahren leicht über der allgemeinen Preissteigerung der Lebenshaltungskosten von rund 17 %. Die pro Person jährlich für Trink- und Abwasser zu zahlenden Gesamtkosten sind allerdings aufgrund des gleichzeitig gesunkenen Wasserverbrauchs der Bevölkerung nur um gut 14 %, also weniger stark angestiegen als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Der Pro-Kopf-Wasserverbrauch reduzierte sich seit 1991 um durchschnittlich 14 Liter auf 105 Liter pro Tag im Jahr 20041.

Offenbar haben die Bürger durch höhere Preise und durch wachsendes Umweltbewusstsein beim Wasser gespart. Trotz sinkendem Wasserverbrauch nehmen die Kosten für Trink- und Abwasser dennoch stetig zu. Vor 10 Jahren zahlte der Bürger im Jahr noch durchschnittlich 20 Euro weniger für sein Trink- und Abwasser.

95 % der Kosten verbrauchsabhängig

Die Jahressumme, die ein Bürger für sein Trink- und Abwasser bezahlen muss, errechnet sich im laufenden Jahr auf durchschnittlich 161 Euro. Darin enthalten sind die Kubikmeterpreise für Trink- und Abwasser hochgerechnet über den durchschnittlichen täglichen Wasserverbrauch pro Einwohner in den Gemeinden und die jährliche Grundgebühr, umgerechnet über die an die Zähler angeschlossenen Einwohner2. Die durchschnittliche Wasserrechnung eines Baden-Württembergers setzt sich dabei zusammen aus 84 Euro für Abwasser und 77 Euro für Trinkwasser. Abhängig vom Wasserverbrauch und vom Gesamtpreis liegt die Jahresrechnung für Trink- und Abwasser in den Kommunen zwischen 76 und 402 Euro pro Person. Weniger als 5 % dieser jährlichen Kosten sind verbrauchsunabhängig, entstehen also durch die vorwiegend von den Wasserversorgern berechnete Grundgebühr.

Die Betreiber haben jedoch steigende Investitionen und Instandhaltungskosten für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung über die Entgelte zu decken. In großem Unfang sind dies Fixkosten, die kaum im Zusammenhang mit der Menge des bereitgestellten Wassers stehen. Die durch den sinkenden Wasserverbrauch fehlenden Gebühreneinnahmen müssen in vielen Fällen durch die Erhöhung der Kubikmeterpreise oder der Grundgebühr ausgeglichen werden.

Regionale Gegebenheiten beeinflussen den Trinkwasserpreis

Der Trinkwasserpreis wird von den einzelnen Gemeinden und Wasserversorgern für die Bereitstellung und Lieferung von einem Kubikmeter Trinkwasser festgelegt. Je nachdem, in welcher Gemeinde Baden-Württembergs ein Verbraucher lebt, bezahlt er für sein Trinkwasser mindestens 0,43 Euro und höchstens 3,83 Euro je Kubikmeter. Dieser Preisunterschied von rund 3,40 Euro kommt durch verschiedene Ursachen zustande, welche beim Preisvergleich der Gemeinden untereinander berücksichtigt werden müssen.

Die wichtigsten Ursachen sind:

  • Verfügbarkeit der Wasserressourcen
  • Qualität der Wasserressourcen
  • Regionale Gegebenheiten des Versorgungsgebiets
  • Siedlungsstruktur
  • Art des Wasserversorgungsunternehmens
  • Umfang des Wasseraufkommens

Die Kosten der Trinkwassergewinnung hängen von der Verfügbarkeit und Qualität der Wasserressourcen in den einzelnen Naturräumen Baden-Württembergs ab. Kann der Wasserbedarf aufgrund der geologischen oder hydrologischen Gegebenheiten nicht lokal gedeckt werden, muss eine überregionale Versorgung aufgebaut werden. Auf der Schwäbischen Alb versickern beispielsweise die Niederschläge in den klüftigen Jurakalken und fließen unterirdisch ab. Typisch für diese Landschaft sind zahlreiche Zisternen und Hülen und wenig Oberflächengewässer. Die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser wird über entfernt liegende Wasservorkommen (Fernwasserversorgung) sichergestellt.

Der durchschnittliche Trinkwasserpreis von Wasserversorgungsunternehmen, die Wasser vollständig selbst gewinnen liegt bei 1,65 Euro je Kubikmeter. Im Vergleich dazu beträgt der durchschnittliche Kubikmeterpreis von Unternehmen mit reinem Fremdbezug3 1,80 Euro und ist damit zwar rund 15 Cent teurer, liegt aber immer noch unter dem Landesdurchschnitt von 1,84 Euro. Am teuersten sind mit 1,90 Euro je Kubikmeter Unternehmen mit sowohl Eigengewinnung als auch Fremdbezug von Trinkwasser. Die vier großen Fernwasserzweckverbände Bodensee-Wasserversorgung, Landeswasserversorgung, Wasserversorgung Nordostwürttemberg und Kleine Kinzig liefern das gewonnene Trinkwasser größtenteils an andere Wasserversorger und kaum direkt zu den Verbrauchern. Im Allgemeinen ist die Aufbereitung von Oberflächenwasser aufwendiger als die von Grund- und Quellwasser.

Unterdurchschnittliche Wasserpreise bei kleineren Wasserversorgungsunternehmen

Die Trinkwasserversorgung der Baden-Württemberger in den Städten und Gemeinden erfolgt zu:

  • 62 % durch rechtlich unselbstständige Regie- und Eigenbetriebe4,
  • 36 % durch öffentlich bestimmte Wasserversorgungsunternehmen in privater Rechtsform (wie beispielsweise GmbH oder AG),
  • 2 % direkt vom Zweckverband5.

Die Kubikmeterentgelte für Trinkwasser der Regie- und Eigenbetriebe liegen beide mit 1,76 Euro je Kubikmeter auf gleichem Niveau und rund 8 Cent unter dem Landesdurchschnitt von 1,84 Euro. Auch die Grundgebühr liegt um 88 bzw. 40 Cent niedriger. Im Vergleich dazu sind die Kubikmeterentgelte für Trinkwasser der öffentlich bestimmten Wasserversorgungsunternehmen in privater Rechtsform mit 2,01 Euro je Kubikmeter durchschnittlich 17 Cent und die Grundgebühr mit 3,20 Euro rund 84 Cent teurer als der Landesdurchschnitt. Am preiswertesten verkaufen Zweckverbände ihr Wasser mit 1,34 Euro je Kubikmeter.

Eine weitere Einflussgröße auf den Trinkwasserpreis ist die Siedlungsstruktur des Versorgungsgebietes. Im Vergleich zu Verdichtungsräumen ist der Kubikmeter Trinkwasser im Ländlichen Raum im engeren Sinne6 rund 9 Cent günstiger. Dort werden in meist kleineren Wassergewinnungsanlagen örtliche Trinkwasservorkommen genutzt.

Die Trinkwasserpreise von Wasserversorgungsunternehmen mit sehr geringem Wasseraufkommen (< 20 000 m3) sind mit durchschnittlich 1,46 Euro je Kubikmeter rund 60 Cent niedriger als bei Unternehmen mit sehr hohem Wasseraufkommen (>1,5 Mill. m3). Bei Unternehmen mit einem Wasseraufkommen zwischen diesen beiden Extremen liegt der Trinkwasserpreis im Mittel 6 Cent unter dem Landesdurchschnitt von 1,84 Euro pro Kubikmeter.

Zahl der Kommunen mit gesplitteter Abwassergebühr nimmt nur langsam zu

Die Abwassergebühren können von den Städten und Gemeinden nach zwei verschiedenen Maßstäben erhoben werden.

  • Zum einen durch eine Einheitsgebühr, die nach dem Frischwasserverbrauch (m3) berechnet wird und sowohl die Kosten der Schmutzwasser- als auch der Niederschlagswasserentsorgung enthält.
  • Zum anderen durch eine gesplittete Abwassergebühr, welche die Kostenträger einer Einheitsgebühr in Schmutzwasser und Niederschlagswasser teilt. Bei diesem Verfahren berechnet sich die Schmutzwassergebühr nach dem entsprechenden Frischwasserverbrauch (m3) und die Niederschlagswassergebühr nach dem Quadratmeter versiegelter oder sonstiger Grundstücksfläche.

Beim Vergleich der Entgelte muss beachtet werden, dass der Kubikmeter Abwasser bei einer gesplitteten Abwassergebühr günstiger ist als bei einer Einheitsgebühr, in der auch die Niederschlagswassergebühr enthalten ist.

Der Anteil der Gemeinden, die eine gesplittete Abwassergebühr erheben, ist in den letzten 10 Jahren nur leicht von 0,6 % auf 2,5 % gestiegen. Gegenwärtig wird eine gesplittete Gebühr von 27 der insgesamt 1 109 Gemeinden erhoben. Einige Gemeinden unterscheiden dabei zwischen einer Pflichtveranlagung für Grundstücksflächen >1 000 m2 und einer freiwilligen Veranlagung für kleinere Grundstücke, die zwischen einer Einheits- und einer gesplitteten Gebühr wählen können. Ziel eines gesplitteten Gebührenmaßstabs ist die gerechtere Verteilung der Abwasserbeseitigungskosten nach dem Verursacherprinzip. Zudem wird ein Anreiz zur Flächenentsiegelung geschaffen, der sich positiv auf die Grundwasserneubildung aus Niederschlägen auswirkt.

Für Nordrhein-Westfallen ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Dezember 2007 der Frischwassermaßstab als Bemessungsgrundlage für eine Einheitsgebühr von Schmutz- und Niederschlagswasser grundsätzlich nicht mehr zulässig. In Baden-Württemberg gilt jedoch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 7. Oktober 2004, welches eine Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bei homogenen Siedlungsstrukturen als nicht notwendig beurteilt. Dabei wird angenommen, dass im Regelfall bei einer Einwohnerzahl von 60 000 bis 80 000 homogene Siedlungsverhältnisse vorliegen.

Einfluss der Siedlungsstruktur auf die Abwassergebühr

Im Ländlichen Raum im engeren Sinne zahlen die Bürger in nahezu einem Drittel der zugehörigen Gemeinden mehr als 3,00 Euro je Kubikmeter für die Entsorgung ihres Abwassers. In Verdichtungsräumen sind es nur knapp 8 %. Dieser Preisunterschied hängt zusammen mit den Sanierungs- und Ausbaukosten der Infrastruktur für die Abwasserentsorgung. Auf 100 000 Einwohner kommen in ländlichen Gebieten rund 8-mal so viele Kläranlagen wie in Verdichtungsräumen. Das Kanalnetz ist im Ländlichen Raum im engeren Sinne pro Einwohner gut doppelt so lang wie in Verdichtungsräumen, Ähnliches gilt für das Volumen der Regenwasserbehandlungsanlagen. Dadurch fallen auf den Einwohner bezogen deutlich höhere Instandhaltungskosten für die Abwasserentsorgung und -behandlung an.

Die Preissteigerungen für Abwasserentgelte haben folglich vorwiegend in kleinen Gemeinden in ländlichen Gebieten stattgefunden. Dies geht einher mit einem ebenfalls erheblich stärkeren Ausbau des Kanalnetzes und des Volumens der Regenwasserbehandlungsanlagen je Einwohner7. Der starke Anstieg der Abwasserpreise ist also auch in Verbindung mit der Ausweitung der Infrastruktur zu sehen, die pro Einwohner zu deutlich gesteigerten Wartungsanforderungen führt. Darüber hinaus sind hohe Abwasserpreise häufig durch steigende Ausgaben für die Abwasserableitung und -reinigung infolge gestiegener Anforderungen an die Abwasserbehandlung sowie durch die Kosten für Behandlung und Entsorgung von Klärschlamm bedingt.

Ausblick

Zukünftig sind weiter erhebliche Investitionen für die Sanierung und den Ausbau von Kanalnetzen, Klärwerken und Regenwasserbehandlungsanlagen zu erwarten, die auf die im Entsorgungsgebiet angeschlossenen Einwohner umgelegt werden müssen. Beim Trinkwasser sind vor allem steigende Transport- und Verteilungskosten sowie Kosten für die zunehmend notwendige Aufbereitung des Trinkwassers die wesentlichen Einflussgrößen auf die Höhe des Preises. Dies zeigt sich auch darin, dass die sehr kleinen Wasserversorger in ländlichen Gebieten beim Trinkwasserpreis deutlich unter dem Durchschnitt liegen. Hinsichtlich der Frage nach der Abhängigkeit des Trinkwasserpreises von der Rechtsform des zuständigen wasserverteilenden Unternehmens zeigt sich, dass Regie- und Eigenbetriebe im Durchschnitt eher geringere Entgelte bei der Trinkwasserversorgung erheben.