:: 8/2008

Wohngelderhöhung kostet voraussichtlich ca. 30 Mill. Euro jährlich

Am 19. März 2008 beschloss das Bundeskabinett, das Wohngeld für Geringverdiener und Rentner zum ersten Mal seit 8 Jahren anzuheben. Vorgesehen ist eine deutliche Erhöhung des durchschnittlichen Wohngeldbetrages um rund 60 %. Wegen der zuletzt gestiegenen Energiepreise sollen künftig auch die Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes eingehen, und zwar als Teil der Miete oder Belastung pauschal mit 50 Cent pro m2 normierter Wohnfläche (sogenannte Richtfläche). Der Bundestag hat den Gesetzesänderungen am 26. Juni zugestimmt, der Vermittlungsausschuss des Bundesrats hat dem Gesetz am 4. Juli 2008 zugestimmt. Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Auf das Land kommen damit jährliche Mehrausgaben in Höhe von ca. 30 Mill. Euro zu.

In Baden Württemberg gab es Ende 2007 rund 57 270 Haushalte, die Wohngeld bezogen. 92,4 % dieser Haushalte erhielten einen Mietzuschuss, 7,6 % bekamen als Wohnungseigentümer den Lastenzuschuss. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Empfängerhaushalte um 7,4 % gesunken. Im Gesamtdurchschnitt der Miet- und Lastenzuschussempfänger hatte ein Empfängerhaushalt Ende 2007 einen monatlichen Wohngeldanspruch von 95 Euro.

Der typische Wohngeldempfänger lebt allein und erhält 69 Euro Wohngeld

Wohngeld ist ein je zur Hälfte von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird einkommensschwächeren Haushalten geleistet, damit diese die Wohnkosten für angemessenen Wohnraum tragen können. Wohngeld wird auf Antrag entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Haus- bzw. Wohnungseigentümer geleistet, wobei für die Berechnung des Wohngeldes neben der Haushaltsgröße, dem Haushaltseinkommen und der Höhe der Miete oder Belastung auch das Mietenniveau des Wohnorts der Antragsteller eine Rolle spielen.

In Baden-Württemberg erhielten am Jahresende 2007 insgesamt 57 270 Haushalte Wohngeld, dies waren 1,2 % der insgesamt knapp 5 Mill. Privathaushalte im Land. Davon bekamen 52 787 Haushalte den Mietzuschuss, weitere 4 483 Haushalte erhielten als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung einen Lastenzuschuss zu ihren laufenden Aufwendungen. Zu diesen Empfängerhaushalten kamen weitere 1 534 sogenannte Mischhaushalte, in denen wohngeldberechtigte Personen zusammen mit vom Wohngeld ausgeschlossenen Personen lebten. Bei den folgenden Analysen werden diese Mischhaushalte nicht berücksichtigt.

Fast die Hälfte (49,8 %) der Bezieher des Mietzuschusses lebte 2007 in einem Einpersonenhaushalt und hatte im Durchschnitt einen Anspruch von 69 Euro im Monat. Mit zunehmender Haushaltsgröße nahm auch die Höhe des Anspruchs auf Wohngeld zu, wobei es allerdings nur relativ wenige sehr große Haushalte mit Wohngeldbezug gab. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch aller Empfängerhaushalte des Mietzuschuss lag bei 93 Euro. Die monatliche Wohnkostenbelastung des Durchschnittshaushalts reduzierte sich dadurch um ein Viertel und zwar von 377 Euro auf 284 Euro. Die Verteilung der Wohngeldhaushalte auf die einzelnen Haushaltsgrößen sowie die dazu gehörenden Wohngeldansprüche sind aus dem Schaubild ersichtlich.

Von den Antragstellern der Empfängerhaushalte waren Ende 2007

  • 55 % nicht erwerbstätig, die meisten davon waren Rentner oder Pensionäre (82 %). Auf Studenten entfielen 7 % und auf sonstige Nichterwerbstätige 11 %.
  • 38 % erwerbstätig; im Wesentlichen als Arbeiter (64 %) zum geringeren Teil auch als Angestellte, Beamte (30 %) oder Selbstständige (6 %).
  • 6 % arbeitslos.

Wohngeldhaushalte zahlten etwas über 6 Euro je m2 Wohnfläche

Die Höhe des Wohngeldes ist unter anderem von der Höhe der Mietzahlung bzw. der Belastung der Antragsteller abhängig. Neben der eigentlichen Miete werden auch bestimmte Nebenkosten, wie zum Beispiel die Ausgaben für Wasser, Abwasser oder für die Müllbeseitigung bezuschusst. Nicht berücksichtigt werden bisher dagegen die Aufwendungen für die Warmwasserbereitung und das Heizen der Wohnung. Dies ist mit ein Grund für die beabsichtigte Wohngeldreform zum 1. Januar 2009, die neben der allgemeinen Erhöhung auch die Berücksichtigung der Heizkosten als Pauschale mit 50 Cent pro m2 normierter Wohnfläche bei der Berechnung des Wohngeldes vorsieht. In die Berechnung der Belastung von Wohnungseigentümern werden neben den Aufwendungen für Zinsen und Tilgung auch die Instandhaltungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten mit einbezogen.

Die durchschnittliche monatliche Miete der Empfängerhaushalte von Wohngeld belief sich 2007 auf 6,24 Euro je m2 Wohnfläche. Die Empfänger des Lastenzuschusses waren mit durchschnittlich 5,18 Euro je m2 belastet.

Die Miethöhe je m2 Wohnfläche der Empfängerhaushalte die einen Mietzuschuss erhalten, ist stark abhängig von der Wohnungsgröße. Am höchsten waren die Quadratmetermieten in den kleineren Wohnungen (ohne Berücksichtigung von Untermietverhältnissen und Wohnheimen) mit weniger als 40 m2 Wohnfläche (10,73 Euro je m2). Im Vergleich dazu zahlte der Mieter einer Wohnung mit mehr als 120 m2 nur 4,77 Euro je m2.

Wohngeld berücksichtigt das örtliche Mietniveau

Das Wohngeld deckt die genannten Miet- und Mietnebenkosten nicht vollständig ab. Die Mietaufwendungen werden nur bis zu einem je nach Fallkonstellation und regional unterschiedlichen Höchstbetrag bezuschusst. Diese Höchstgrenzen richten sich nach der Zahl der Familienmitglieder, dem Alter und der Ausstattung der Wohnung sowie der Mietenstufe der Wohngemeinde.

Im Wohngeldgesetz sind sechs Mietenstufen festgelegt, wobei in Baden-Württemberg der Mietenstufe VI keine Gemeinde zugeordnet ist. Die Zuweisung einer Gemeinde zu einer Mietenstufe richtet sich nach der durchschnittlichen prozentualen Abweichung der örtlichen Mieten in der Gemeinde vom Durchschnitt der Mieten von vergleichbarem Wohnraum im Bundesgebiet. Zur Berechnung des Durchschnitts bzw. der Abweichungen davon werden die Quadratmetermieten von Hauptmietern mit Wohngeldbezug herangezogen. Die derzeit gültigen Mietenstufen reichen von der Mietenstufe I für ein Mietniveau von weniger als 85 % des Durchschnitts bis zur Mietenstufe VI für ein Mietniveau von 125 % des Durchschnitts oder mehr. Die für die einzelnen Gemeinden maßgeblichen Mietenstufen sind in der Wohngeldverordnung festgelegt und werden je nach Entwicklung der Mietpreise in unregelmäßigen Abständen neu berechnet.

Je höher das Mietenniveau und damit die Mietenstufe einer Gemeinde oder eines Landkreises ist, desto höher liegen die Beträge, bis zu denen eine Wohnungsmiete bezuschusst werden kann. Diese regional unterschiedliche Bezuschussung gleicht Benachteiligungen für finanziell schwächer gestellte Haushalte in den tendenziell teuren Ballungsgebieten aus. Kritisch kann dagegen aber auch eingewandt werden, dass eine regional abgestufte Förderung selbst auch zu einer Verfestigung der unterschiedlichen Mietpreishöhen beiträgt.

Ohne Berücksichtigung des tatsächlich gezahlten Wohngeldes betrug die durchschnittliche Miete der Mietzuschussempfänger monatlich 377 Euro; in den Gemeinden der Mietenstufe I lag die Miete bei 333 Euro, in der Stufe III bei 370 Euro und in der Stufe V bei 404 Euro.

Aus der Tabelle sind die durchschnittlichen Quadratmetermieten der durch Mietzuschüsse unterstützten Wohnungen in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs ersichtlich. Wie nicht anders zu erwarten, lagen die Mieten der Wohngeldempfängerhaushalte in den Stadtkreisen und im mittleren Neckarraum deutlich über dem Landesdurchschnitt. In der Stadt Stuttgart wurden die höchsten Mieten der Wohngeldhaushalte festgestellt; sie lagen um 20,0 % über dem Landesdurchschnitt und um 50,5 % über dem Landkreis mit den niedrigsten Mieten, dem Main-Tauber-Kreis. Einschränkend muss zu diesem Ranking gesagt werden, dass es sich hier ausschließlich um einen Vergleich von Mieten der Wohngeldhaushalte handelt. Rückschlüsse auf das allgemeine Mietniveau sind daher nur mit den größten Vorbehalten möglich.

Höhere Förderquoten im Norden und Osten Deutschlands

Sowohl für den Anteil der geförderten Haushalte an allen Haushalten als auch bezüglich der Förderhöhe besteht in Deutschland ein deutliches West-Ost- wie auch ein Nord-Süd-Gefälle. Gemessen an der Gesamtzahl der privaten Haushalte bezogen zum Jahresende 2006 in Westdeutschland 1,5 % der privaten Haushalte Wohngeld, in Ostdeutschland waren es 2,8 %.

Im früheren Bundesgebiet gab es vor allem in den nördlichen Bundesländern und in den Stadtstaaten überdurchschnittlich viele Wohngeldempfänger.

Die höchsten Bezugsquoten hatten:

Schleswig-Holstein2,2 %
Bremen1,9 %
Berlin1,7 %
Niedersachsen1,7 %
Nordrhein-Westfalen1,7 %
Hamburg1,6 %

Die geringsten Bezugsquoten hatten Ende 2006:

Bayern1,0 %
Saarland1,0 %
Hessen1,1 %
Baden-Württemberg1,2 %

In Ostdeutschland wies Mecklenburg-Vorpommern den höchsten Anteil an Wohngeldempfängern (3,6 %) auf; in Sachsen-Anhalt wurde die geringste Bezugsquote (2,2 %) festgestellt.

In den Ländern mit den höchsten Empfängerbezugsquoten wurden im Jahr 2006 auch die höchsten Wohngeldausgaben je Einwohner festgestellt. Die Wohngeldausgaben je Einwohner beliefen sich in Mecklenburg-Vorpommern auf 24 Euro und waren damit mehr als doppelt so hoch wie in Baden-Württemberg, wo je Einwohner 11 Euro aufgewandt wurden.

Die mit Abstand teuersten Quadratmetermieten mussten die Wohngeldempfänger in Hamburg bezahlen (7,11 Euro je m2); sie hatten jedoch mit 103 Euro je Haushalt auch den höchsten monatlichen Wohngeldanspruch. Die niedrigsten Quadratmetermieten wurden in Thüringen (4,86 Euro je m2) sowie im Saarland (4,93 Euro je m2) und in Sachsen-Anhalt (4,95 Euro je m2) festgestellt; den niedrigsten monatlichen Wohngeldanspruch hatten die Wohngeldempfängerhaushalte in Sachsen-Anhalt (69 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (77 Euro) und Brandenburg (78 Euro). In Baden-Württemberg lag der vergleichbare durchschnittliche Wohngeldanspruch im Jahr 2006 bei 98 Euro; die durchschnittliche Quadratmetermiete betrug 6,02 Euro.