:: 9/2008

Datenangebot und Analysepotenzial des Mikrozensus

Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit 1957 wird jährlich 1 % der Haushalte befragt. In Baden-Württemberg sind jedes Jahr ca. 45 000 Haushalte mit rund 100 000 Personen in die Erhebung einbezogen, bundesweit sind es ca. 370 000 Haushalte mit rund 820 000 Personen. Hinter dem Begriff »Mikrozensus« verbergen sich in Deutschland eigentlich zwei gesetzlich angeordnete Statistiken, nämlich der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräfteerhebung. Beide Statistiken werden in einer Erhebung durchgeführt, da die Fragenkataloge des Mikrozensus und der EU-Arbeitskräftestichprobe in hohem Maße identisch sind. Die Vorteile dieser Koppelung sind: Man reduziert die Kosten, da statt zwei Erhebungen nur eine durchgeführt wird und die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch die amtliche Statistik werden minimiert. Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass damit – für die gemeinsamen Merkmale von Mikrozensus und EU-Arbeitskräftestichprobe – bis in tiefere räumliche Ebenen hinein international vergleichbare Daten produziert werden. So können beispielsweise Daten über die Erwerbsbeteiligung in den Regionen Baden-Württembergs mit Ergebnissen anderer EU-Staaten verglichen werden.1 Der vorliegende Beitrag informiert über das Datenangebot und das Analysepotenzial des Mikrozensus.

Welche Daten stellt der Mikrozensus bereit?

Die gesetzlich definierte Aufgabe des Mikrozensus ist es, statistische Informationen in tiefer fachlicher und räumlicher Gliederung über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Familien und Haushalte, den Arbeitsmarkt, die berufliche Gliederung, die Ausbildung der Erwerbsbevölkerung und die Wohnsituation bereitzustellen. Das Frageprogramm des Mikrozensus besteht aus einem festen Grundprogramm, das sind Fragen, die jährlich gestellt werden und sogenannten Satellitenprogrammen, worunter Fragen zu verstehen sind, die nur alle 4 Jahre erhoben werden. Zu den jährlich erhobenen Daten gehören vor allem soziodemografische und sozioökonomische Merkmale (unter anderem Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität, Migrationshintergrund, schulisches und berufliches Ausbildungsniveau, Quellen des Lebensunterhalts und Einkommen). Schwerpunktthemen sind jedoch der Erwerbsstatus und die Erwerbstätigkeit. Es wird erhoben, ob die befragten Personen erwerbstätig oder erwerbslos sind oder zu den sogenannten »Nichterwerbspersonen« (Rentner, Hausfrauen, Schüler und Studenten etc. ohne Erwerbstätigkeit) gehören. Der Erwerbsstatus wird dabei nach dem sogenannten »Labour-Force-Konzept« (i-Punkt) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erhoben, das heißt, die Daten über den Erwerbsstatus sind international vergleichbar. Für Erwerbstätige wird außerdem der ausgeübte Beruf, die Branche, der zeitliche Umfang der Berufstätigkeit (Vollzeit, Teilzeit) etc. erfragt. Im Rahmen der 4-jährigen Satellitenprogramme werden unter anderem Fragen zur Wohnsituation, zur Gesundheit und zur Pendlereigenschaft gestellt.

Analysepotenzial des Mikrozensus

Die Ergebnisse des Mikrozensus bieten ein sehr großes Analysepotenzial:

  • Das Frageprogramm ist vielfältig, es wird ein breites Merkmalsspektrum zu unterschiedlichsten Themenbereichen in einer Statistik erhoben. Damit können Daten zu unterschiedlichsten Themen verknüpft und ausgewertet werden. Beispielsweise bietet der Mikrozensus nicht nur Daten über die Zahl und die Struktur von Erwerbstätigen im Kontext des Themas Arbeitsmarkt, sondern beispielsweise auch darüber, ob berufstätige Frauen Mütter sind.
  • Der Mikrozensus bietet Daten auf Personen-, Haushalts- und Familienebene. Damit können beispielsweise ebenso Informationen über die Einkommens- oder Wohnsituation von Einzelpersonen, wie von Familien und Haushaltstypen bereitgestellt werden.
  • Durch die breite Stichprobenbasis und die Auskunftspflicht wird ein qualitativ hochwertiges sowie fachlich und regional tief gliederbares Datenangebot geschaffen.
  • Das Datenangebot kann nicht nur für Deutschland und die Bundesländer, sondern auch in tiefer regionaler Gliederung – in Baden-Württemberg für die 12 Regionen des Landes und den Stadtkreis Stuttgart sowie die 4 Regierungsbezirke – bereitgestellt werden.
  • Die Mikrozensusdaten ermöglichen Strukturuntersuchungen im längerfristigen Vergleich, beispielsweise über die Erwerbsbeteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen in den letzten Jahren und Jahrzehnten
  • Für viele Fragestellungen bietet der Mikrozensus neben Volkszählungen die einzige Datenquelle. So werden beispielsweise Daten über einen eventuellen Migrationshintergrund, über die schulische und berufliche Qualifikation der Bevölkerung, über Haushalts- und Familienstrukturen nur im Rahmen des Mikrozensus erhoben.
  • Schließlich dient der Mikrozensus auch der Vorbereitung und Durchführung anderer amtlicher und nichtamtlicher Statistiken wie zum Beispiel der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Der Mikrozensus liefert für EU-SILC sowohl die Auswahlgrundlage als auch den Hochrechnungsrahmen.

Wozu und von wem werden Mikrozensusdaten benötigt?

Für Regierungen und Verwaltungen in Bund, Ländern und der EU, für die Wissenschaft, die Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist der Mikrozensus eine wesentliche Informationsquelle. Er bietet Daten für viele politisch relevante und für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Themen. Meldungen wie zum Beispiel »Erwerbsbeteiligung in Baden-Württemberg im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch«, »Jeder vierte Baden-Württemberger mit Migrationshintergrund«, »Zukünftig immer mehr ältere Erwerbspersonen«, »Führungspositionen nach wie vor Männersache«, »Kinder von Alleinerziehenden materiell schlechter gestellt«, »Fast die Hälfte der erwachsenen Baden-Württemberger hat Übergewicht« oder »Junge Frauen haben in Sachen Bildung die Nase vorn« basieren auf den Ergebnissen des Mikrozensus.

Der hohe Kundennutzen des Mikrozensus spiegelt sich auch in den Nutzeranfragen des Forschungdatenzentrums der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (FDZ) wider: Der Mikrozensus steht dabei an der Spitze der von Wissenschaftlern nachgefragten Statistiken. Themen wissenschaftlicher Studien im Rahmen des FDZ auf der Basis des Mikrozensus waren zum Beispiel Untersuchungen über die Auswirkungen aktiver Arbeitsmarktpolitik (Evaluation von Hartz IV), die Integration der zweiten Generation von Arbeitsmigranten oder der Erwerbsbeteiligung von Müttern im Ost-West-Vergleich.

Durch die Ausweitung des Angebots an sogenannten »Campusfiles« können Mikrozensusdaten immer intensiver auch im Rahmen der wissenschaftlichen Lehre genutzt werden.2

Insgesamt stellt der Mikrozensus für folgende Themenbereiche eine wertvolle Datenquelle dar:

Arbeitsmarkt

Der Mikrozensus bietet wichtige Daten zum Thema Arbeitsmarkt. Ohne den Mikrozensus könnte beispielsweise die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung oder die Zahl der befristet Beschäftigten quantitativ nicht nachgewiesen werden. Beschäftigungspolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel Berufsberatung, gezielte Unterstützung einzelner Wirtschaftsbereiche und Regionen, Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen oder auch bildungspolitische Maßnahmen zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an qualifizierten Fachkräften würden ohne Informationsgrundlage und ohne Evaluationsmöglichkeiten erfolgen. Die Daten des Mikrozensus zeigen beispielsweise, dass Führungspositionen nach wie vor überwiegend von Männern besetzt sind. Zeitvergleiche machen jedoch ebenfalls deutlich, dass die Zahl von Frauen in Führungspositionen in den letzten Jahren überproportional angestiegen ist.

Über die EU-Arbeitskräfteerhebung, die gemeinsam mit dem Mikrozensus durchgeführt wird, werden zudem Daten bereitgestellt, die zwischen den Mitgliedstaaten der EU vergleichbar sind, und unter anderem Grundlage für arbeitsmarkt- und regionalpolitische Initiativen der EU sind (zum Beispiel Verteilung der Mittel aus den EU-Sozialfonds zur Unterstützung strukturschwacher Gebiete). Beispielsweise wurde im Rahmen der sogenannten Lissabon-Strategie, einem vom Europäischen Rat im Jahr 2000 beschlossenen Ziel- und Maßnahmenkatalog zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und der Chancengleichheit die Erreichung einer Erwerbstätigenquote von insgesamt 70 % sowie einer Frauenerwerbstätigenquote von 60 % festgelegt. Ohne die Daten des Mikrozensus bzw. der EU-Arbeitskräfteerhebung könnte die Umsetzung dieses Zieles nicht überprüft werden.

Bildung

Abgesehen von den bisher nur in großen zeitlichen Abständen stattfindenden Volkszählungen, ist der Mikrozensus die einzige Datenquelle, die Informationen über die schulischen und beruflichen Ausbildungsabschlüsse der Bevölkerung liefert. Ohne diese Daten könnten keine Aussagen gemacht werden über die Bildungsabschlüsse verschiedener Bevölkerungsgruppen. Anhand von Mikrozensusdaten lässt sich zum Beispiel aufzeigen, dass die jüngere Generation heute über ein wesentlich höheres formales Bildungsniveau verfügt als die älteren Menschen.

Allerdings weisen die Zahlen auch auf ein starkes Gefälle hinsichtlich des formalen Qualifikationsniveaus von Migranten und Menschen ohne Migrationshintergrund hin. Mikrozensusdaten sind somit eine wichtige Grundlage für gesellschafts- und bildungspolitische Maßnahmen.

Einkommen, Armut und Reichtum

Auch Informationen zur Einkommenssituation und den Quellen des Lebensunterhalts von Personen, Haushalten und Familien können den Mikrozensusdaten entnommen werden. Damit sind Hinweise über die Verteilung von »Armut« und »Reichtum« in Deutschland und Baden-Württemberg möglich. Auswertungen aus dem Mikrozensus verdeutlichen, dass auch in Baden-Württemberg in den letzten Jahren der Anteil der Personen mit niedrigen und hohen Einkommen zugenommen hat. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über das »Abschmelzen der Mittelschicht« sind diese Ergebnisse aufgrund ihrer hohen Qualität und der vergleichsweise großen Zahl an Befragten von besonderer Bedeutung.

Demografischer Wandel

Der Mikrozensus bietet eine Datengrundlage für Analysen über die Folgen des demografischen Wandels, zum Beispiel auf den Arbeitsmarkt: Mit den Daten können Aussagen über Umfang und Altersstruktur des künftigen Erwerbspersonenpotenzials sowie über das künftige Fachkräfteangebot gemacht werden. Eine vom Statistischen Landesamt erstellte Vorausrechung macht deutlich, dass – eine konstante Erwerbsbeteiligung vorausgesetzt – der Anteil der älteren Arbeitnehmer in den nächsten Jahren stark ansteigen wird und dass mit einem partiellen Fachkräftemangel zu rechnen ist.3

Haushalte und Familien

Eine an zuverlässigen Daten orientierte Familienpolitik wäre ohne den Mikrozensus nicht denkbar. Dieser liefert unter anderem die Datengrundlage für die Festlegung von Kindergeld- und BAföG-Sätzen. Ohne dieses Datenangebot lägen keine verlässlichen Daten über die Situation der Familien mit Kindern vor. Untersuchungen des Statistischen Landesamts auf der Basis von Mikrozensusdaten zeigen zum Beispiel, dass Alleinerziehende finanziell schlechter gestellt sind als Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Durch das 2008 neu aufgenommene Merkmal »Zahl der Kinder, die eine Frau geboren hat«, können zukünftig außerdem wichtige Informationen zum Thema Kinderlosigkeit bereitgestellt werden.

Menschen mit Migrationshintergrund

Der Mikrozensus ist derzeit die einzige Informationsquelle, die die Lebenssituation von Migranten darstellt und damit wichtige Daten hinsichtlich des Integrationsbedarfs in Deutschland bzw. Baden-Württemberg liefert. Immerhin jede/r vierte Einwohner im Land verfügt über einen Migrationshintergrund. Einen ausländischen Pass hat jeder achte Baden-Württemberger mit Migrationshintergrund. Die Gruppe der Migranten ist damit in etwa doppelt so groß wie die der ausländischen Mitbürger. Ohne den Mikrozensus lägen keinerlei Informationen über die soziodemografische und sozioökonomische Situation dieser Bevölkerungsgruppe vor. Der aktuelle Lagebericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung über die Lebenssituation von Migranten in Deutschland speist sich deshalb im hohem Maße aus Daten des Mikrozensus.

Gesundheit/Mobilität/Wohnsituation und vieles mehr …

Die im 4-jährigen Satellitenprogramm enthaltenen Fragen über Körpergröße und Körpergewicht erlauben die Berechnung des Body-Mass-Index und bietet somit eine wichtige Information über die gesundheitliche Lage der Bevölkerung. So hat in Baden-Württemberg fast die Hälfte der Erwachsenen Übergewicht. Über die Fragen zum Pendlerverhalten können grundlegende Informationen zu den Themen Mobiliät und Verkehrsinfrastrukturplanung bereitgestellt werden. Die im Rahmen des Mikrozensus erhobenen Daten zur Wohnsituation liefern unter anderem auch Informationen über die in Haushalten genutzten Energiearten und damit einen Beitrag zum Thema Klimawandel. Die Ergebnisse zeigen, dass – wohl vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Preise – die Bedeutung des Heizöls als Energielieferant für Heizungen in den letzten Jahren zurückgegangen ist.

Mikrozensus: Eine repräsentative und verlässliche Datenquelle

Drei Dinge tragen dazu bei, dass die Mikrozensusdaten repräsentativ, verlässlich und von hoher Qualität sind:

  • Der hohe Stichprobenumfang und die gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht dienen der Sicherstellung und Steigerung der Datenqualität. Hohe Antwortausfälle, wie sie bei manchen freiwilligen Erhebungen der Markt- und Meinungsforschung auftreten und die die Repräsentativität der Ergebnisse beeinträchtigen (»Mittelschichtsbias«), werden durch die Auskunftspflicht vermieden.
  • Eine hohe Datenqualität wird ferner durch den Einsatz eines gut geschulten, festen Interviewerstamms sowie von umfassenden Plausibilitätsprüfungen (zum Beispiel automatische Filterführung im Frageprogramm) gewährleistet.
  • Auch die Umstellung vom sogenannten »Berichtswochenkonzept« auf eine »kontinuierliche Erhebung« hat zur Steigerung der Datenqualität beigetragen: Bis einschließlich 2004 wurde für die Mikrozensusbefragung eine »Berichtswoche«, eine feiertagsfreie Woche im Frühjahr bestimmt. Nach Ablauf dieser Woche wurden die auskunftspflichtigen Haushalte zur Situation in dieser Woche befragt. Seit 2005 werden die in der Stichprobe befindlichen Haushalte gleichmäßig auf alle Wochen und Monate des Jahres verteilt befragt. Die Fragen beziehen sich jeweils auf die Woche vor dem Interview (Konzept der gleitenden Berichtswoche). Damit wird erreicht, dass nicht nur eine Woche des Jahres abgebildet wird, sondern alle Wochen des Jahres. Somit erhält man – insbesondere im Hinblick auf die Daten zur Erwerbstätigkeit – eine höhere Datenqualität, da auch die saisonalen Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt und flexible Arbeitsverhältnisse angemessen abgebildet werden können.

In Koppelung mit der EU-Arbeitskräftestichprobe ist der Mikrozensus ein erfolgreiches und bewährtes Instrument, weil er als sogenannte »Mehrzweckstichprobe« fachlich und räumlich ein großes Potenzial an Daten und Informationen bietet.

Wie geht es nach 2012 mit dem Mikrozensus weiter?

Das aktuelle Gesetz, das 2005 in Kraft trat, ist bis einschließlich 2012 gültig. Bis dahin sind – was Merkmale, Stichprobenumfang, Methode etc. angeht – allenfalls geringfügige Änderungen zu erwarten. So wurde mit der letzten Änderung des Mikrozensusgesetzes vom 30. Oktober 20074 die Frage nach den jemals geborenen Kindern neu aufgenommen. Mit einer weiteren, noch anstehenden Änderung des Mikrozensusgesetzes soll die konsequente Durchführung des Prinzips der gleitenden Berichtswoche rechtlich abgesichert werden.

Die Befristungen der Mikrozensusgesetze dienen dazu, dem gesetzlichen Auftrag des Mikrozensus als Datenquelle für zentrale politisch und gesellschaftlich relevante Daten Rechnung zu tragen, da durch die Befristungen die Möglichkeit gegeben wird, in gewissen zeitlichen Abständen das Merkmalsprogramm zu aktualisieren. Zum anderen besteht durch die Befristungen die Gelegenheit, den Mikrozensus methodisch »up to date« zu halten. Beispielsweise ist man mit dem Mikrozensusgesetz 2005 vom bisherigen Berichtswochenkonzept abgerückt und führt den Mikrozensus seither als kontinuierliche Erhebung durch, um die Datenqualität des Mikrozensus zu verbessern.

Für den Mikrozensus nach 2012 wird der registergestützte Zensus 2011 von hoher Bedeutung sein: Mit den Ergebnissen des Zensus wird man für den Mikrozensus eine neue Stichprobenauswahl durchführen können. Die derzeitige Auswahlgrundlage beruht auf den Ergebnissen der Volkszählung 1987 und wird anhand der Bautätigkeitstatistik aktualisiert.

Der Zensus 2011 könnte jedoch auch deshalb für den Mikrozensus von hoher Bedeutung sein, weil im Zensus erstmals in Rahmen der amtlichen Statistik in Deutschland eine Koppelung von Daten aus Registern und primärstatistischen Erhebungen stattfindet. Vor dem Hintergrund des Kosten- und Rationalisierungsdrucks, mit dem die amtliche Statistik konfrontiert ist, werden auch die Implikationen des Zensusmodells auf die Haushaltsstatistiken zu prüfen sein. Im Hinblick auf die Befristung des derzeitigen Mikrozensusgesetzes bis 2012 spielen in der amtlichen Statistik Überlegungen über die zukünftige Gestaltung und die weitere Optimierung des Mikrozensus eine große Rolle. Im Sinne des »Verhaltenskodex für europäische Statistiken« sollte der Datenbedarf der Statistikkunden im Mittelpunkt der Planungen stehen.

1 Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) vom 24. Juni 2004 (BGBI. I S. 1350), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes vom 30. Oktober 2007, (BGBl. I S. 2526). Verordnung (EG) Nr. 577/98 DES RATES vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) 2257/2003 des Europäischen Parlaments und DES RATES vom 25. November 2002 (ABI. EU Nr. L 336 S.6).

2 Auf Empfehlung des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten werden die Forschungsdatenzentren auch beispielsweise ein Campusfile mit Längsschnittdaten des Mikrozensus anbieten.

3 Vgl. Hin, Monika/Schmidt, Sabine: »Alternde Erwerbsbevölkerung: Problem oder Chance für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg?«, in: »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 4/2007«

4 Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes vom 30. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2526).