:: 12/2008

Förderung von Aus- und Fortbildung in Baden-Württemberg – Leistungen nach BAföG und AFBG

Gut 72 000 junge Menschen erhielten im Jahr 2007 im Land eine BAföG-Förderung. Hierfür wurden insgesamt 185,6 Mill. Euro aufgewendet. Die Zahl der Geförderten ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Gut 40 000 von ihnen studierten an einer Hochschule, die übrigen absolvierten eine schulische Berufsausbildung oder strebten noch einen Schulabschluss an. Der durchschnittliche monatliche Förderbetrag lag bei 336 Euro.

Fortbildungswillige können unter gewissen Voraussetzungen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten. Ihre Zahl lag im Jahr 2007 im Land bei fast 23 400. Der Gesamtumfang der Förderung betrug 56,2 Mill. Euro. Die Mehrzahl der Geförderten nahm an Lehrgängen teil, die überwiegend berufsbegleitend durchgeführt wurden. Rund 70 % der Förderung wurde als verzinsliches Darlehen gewährt.

BAföG seit 1971, AFBG (»Meister-BAföG«) seit 1996

Bildung gewinnt immer mehr an Bedeutung als Basis für die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten einerseits und die ökonomische Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft andererseits. Daher ist es – besonders unter den Rahmenbedingungen rückläufiger Bevölkerungszahlen und eines zunehmenden globalen Wettbewerbs – erforderlich, die vorhandenen Begabungen zu fördern und jedem einzelnen qualifizierte Bildungsabschlüsse zu ermöglichen. Der Zugang zu Bildung sollte dabei nicht durch finanzielle Hürden verhindert werden. Um dies zu gewährleisten, wurde bereits 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)1 verabschiedet, das bei Erfüllung der Anspruchsgrundlagen einen Rechtsanspruch auf Förderung einführte. Sowohl diese Grundlagen als auch der Umfang der Förderung wurden seither häufig geändert. Zuletzt erfolgte im Dezember 2007 eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Einkommensfreibeträge. Außerdem wurde ein Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit Kindern eingeführt und die Voraussetzungen für Auszubildende mit Migrationshintergrund gelockert. Da derzeit nur Angaben bis zum Ende des Jahres 2007 vorliegen, können die Auswirkungen dieser ab Anfang 2008 geltenden Verbesserungen allerdings hier noch nicht analysiert werden.

Die Förderung durch das BAföG richtet sich in erster Linie an Jugendliche und junge Erwachsene, die einen höheren Bildungsabschluss anstreben oder eine berufliche Erstausbildung oder ein Studium absolvieren. Um auch die weitere berufliche Qualifikation und Fortbildung in ähnlicher Weise zu unterstützen, wurde 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verabschiedet – inzwischen besser bekannt als »Meister- BAföG«. Basierend auf den in den ersten Jahren gesammelten Erfahrungen wurde die Förderung von fortbildungswilligen Fachkräften und angehenden Existenzgründern zum 1. Januar 2002 auf eine neue Basis gestellt.2 Hierdurch wurden vor allem der Umfang der nach AFBG förderungsfähigen Fortbildungen erweitert, die Förderkonditionen verbessert, die Familienkomponente ausgebaut und ein stärkerer Anreiz für Existenzgründungen geschaffen.

Gut 72 000 BAföG-Geförderte im Jahr 2007 erhielten 185,6 Mill. Euro

Im Jahr 2007 erhielten in Baden-Württemberg 72 107 Personen eine Förderung nach BAföG. Gut die Hälfte von ihnen absolvierte ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule3, weitere 16 % an einer Fachhochschule. Studierende sind damit nach wie vor die Hauptzielgruppe der Förderung. Eine in der Regel vollzeitschulische Berufsausbildung an einer Berufsfachschule war in knapp 15 % der Fälle Anlass der Zahlungen. Die 1 105 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Gymnasien sind mit einem Anteil von knapp 2 % an der Gesamtzahl eine recht kleine Gruppe. Für sie und die Schülerinnen und Schüler anderer allgemeinbildender Schulen ist eine Förderung erst nach Erreichen der 10. Klassenstufe möglich. Die übrigen Geförderten absolvierten andere Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Abendschulen, Kollegs oder Fachschulen.

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 185,6 Mill. Euro an Förderleistungen ausgezahlt. Gut 62 % davon wurden als Zuschuss gewährt, der von den Geförderten nicht wieder zurückgezahlt werden muss. Die anderen fast 38 % waren zinslose Darlehen. 5 Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer ist damit zu beginnen, diese in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Die Mindestratenhöhe beträgt derzeit 105 Euro, wobei die Rückzahlung innerhalb von 20 Jahren abzuschließen ist. Bei besonders zügiger Beendigung der Ausbildung vor Ablauf der Förderhöchstdauer, bei überdurchschnittlich guten Leistungen und bei vorzeitiger Tilgung werden Teilbeträge des Darlehens erlassen. Schülerinnen und Schüler erhalten die Mittel grundsätzlich als Zuschuss. Für Studierende gilt, dass die Förderung hälftig als Zuschuss und als Darlehen erfolgt. Da aber einige Beträge, wie zum Beispiel Auslandsstudiengebühren oder der Kinderbetreuungszuschlag, komplett als Zuschuss gewährt werden, liegt dessen Anteil an der Gesamtförderung der Studierenden knapp über 50 %.

Rund 39 % der BAföG-Empfänger erhielten eine Vollförderung, das heißt den jeweils höchstmöglichen Fördersatz. Von den Gymnasiasten und Berufsfachschülern kamen jeweils rund 55 % in den Genuss der Vollförderung, von den Studierenden an wissenschaftlichen Hochschulen nur 30 %.

Zahl der Geförderten stark von den Rahmenbedingungen abhängig

Gegenüber dem Vorjahr lag die Zahl der Geförderten 2007 um 3 % niedriger. Die Entwicklung der Gefördertenzahlen spiegelt die Auswirkungen der BAföG-Novellen in den vergangenen Jahren wider. Im Jahr 1991 war ein Spitzenwert von 86 638 erreicht worden. Die in der ersten Hälfte der 90er-Jahre zunehmend restriktive Ausgestaltung führte zu einem Absinken der Zahl der BAföG-Geförderten im Land auf nur noch 50 892 im Jahr 1999. Erst eine weitergehende BAföG-Reform im Jahr 2001 führte dann wieder zu einem deutlichen Anstieg bis auf 76 468 im Jahr 2005. Seitdem ist die Zahl wieder leicht rückläufig. Die ab 2008 wirksame Neugestaltung dürfte aber voraussichtlich zu einem erneuten Anstieg führen.

Diese Entwicklung des BAföG schlug sich auch in den Anteilen der Studierenden nieder, die eine entsprechende Förderung erhielten. Zu Beginn der 90er-Jahre erhielten 29 % der Studierenden an Hochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) im Land Leistungen nach BAföG. Bis zum Jahr 2000 war dieser Anteil auf 18 % abgesunken. Mittlerweile ist er wieder auf rund 22 % angestiegen. Auch zwischen den Hochschularten ergab sich eine Verschiebung: Anfang der 90er-Jahre kam fast die Hälfte der Studierenden an Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) in den Genuss von BAföG-Geldern. Im Jahr 2007 traf dies nur noch auf knapp 17 % der Studierenden zu, wobei diese Abwärtsentwicklung nahezu kontinuierlich verlief. An den wissenschaftlichen Hochschulen lag der Anteil der Geförderten mit 25 % im Jahr 2007 dagegen sogar über dem Anteil von knapp 24 % zu Beginn des betrachteten Zeitraums. Allerdings war diese Quote zunächst bis zum Jahr 2000 auf 15 % gesunken, bevor sie wieder auf den jetzigen Wert anstieg.

Durchschnittlich 336 Euro Förderung pro Monat

Der durchschnittliche monatliche Förderbetrag je Person lag im Jahr 2007 bei 336 Euro. Dieser Durchschnittswert wies in den vergangenen Jahren nur geringe Schwankungen auf. 5 Jahre zuvor lag er bei 344 Euro. Da in diesem Zeitraum der Verbraucherpreisindex im Land um 9 % angestiegen ist, dürfte das BAföG heute einen entsprechend kleineren Beitrag zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten der Auszubildenden leisten.

Je nach Ausbildungsstätte schwankt der durchschnittlich gewährte Betrag: Am meisten erhielten Gymnasiasten mit 457 Euro, am wenigsten Auszubildende an Berufsfachschulen mit durchschnittlich 246 Euro. Studierende an Fachhochschulen bekamen im Durchschnitt 359 Euro und an Hochschulen 347 Euro. Der vergleichsweise hohe Betrag für Gymnasiasten ergibt sich daraus, dass die Geförderten alle nicht bei ihren Eltern wohnen und bei über 80 % von ihnen daher ein Sonderbedarf für Unterkunftskosten angerechnet wird. Im Vergleich zum Jahr 2002 erhielt ein Gymnasiast im Jahr 2007 im Durchschnitt knapp 7 % mehr an Förderung – allerdings ist die Zahl der Geförderten in diesem Bildungsgang nach wie vor sehr gering. Für Studierende an wissenschaftlichen Hochschulen war der Durchschnittswert nahezu unverändert, an Fachhochschulen lag er um etwa 2 % unter dem Niveau von 2002. An Berufsfachschulen mussten die Auszubildenden mit einem um 3 % niedrigeren Durchschnittsbetrag rechnen.

Mehr weibliche als männliche BAföG-Empfänger

Den 37 931 weiblichen BAföG-Empfängern standen 34 176 männliche gegenüber. Damit hatten die Mädchen und jungen Frauen im Jahr 2007 einen Anteil von knapp 53 %. Im Mittel waren sie auch etwas jünger: Der Median4 der weiblichen BAföG-Geförderten lag mit 22 Jahren um ein Jahr unter dem der männlichen. An der Altersverteilung der Geförderten ist abzulesen, dass BAföG hauptsächlich der Förderung einer Erstausbildung dient. Fast sieben Achtel von ihnen sind 19 bis 27 Jahre alt.

Annähernd drei Viertel der Geförderten wohnen während der Ausbildung nicht bei den Eltern. Dabei gibt es aus nahe liegenden Gründen deutliche Unterschiede zwischen Schülern und Studierenden. Von den geförderten Schülern wohnen noch fast 46 % bei den Eltern, von den Studierenden lediglich knapp 19 %.

Gut 7 % der Geförderten sind Ausländer

Etwas mehr als 7 % der 72 107 Geförderten im Jahr 2007 besaßen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Ausländeranteil an der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 30 Jahren lag dagegen bei knapp 16 %. Dies dürfte in erster Linie auf den unterdurchschnittlichen Besuch von allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasien oder auch Berufskollegs durch ausländische Jugendliche zurückzuführen sein.5 Der hieraus resultierende seltenere Erwerb der Fachhochschul- oder Hochschulreife führt in der Folge zu einem entsprechend niedrigeren Anteil unter den Studierenden an den Hochschulen.

Die 1 903 Türken waren unter den ausländischen BAföG-Empfängern die größte Gruppe, gefolgt von den 532 Italienern und den 252 Griechen. Insgesamt hatten 1 524 BAföG-Empfänger die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes (außerhalb Deutschlands). Grundsätzlich haben alle EU-Bürger, die ein Recht auf Daueraufenthalt besitzen sowie andere Ausländer, die eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen, Anspruch auf BAföG-Leistungen. Die genauen Einzelheiten hierzu regelt §8 BAföG.

Rund 56 Mill. Euro AFBG-Leistungen für gut 23 000 Geförderte

Die Förderung der beruflichen Weiterqualifikation und Fortbildung erreicht nicht das Ausmaß der BAföG-Leistungen. Im Jahr 2007 erhielten insgesamt 23 370 Weiterbildungswillige Fördermittel nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Höhe von 56,2 Mill. Euro. Etwa ein Drittel von ihnen besuchte im Rahmen der Fortbildung eine Schule, 61 % bildeten sich durch Lehrgänge fort und weitere knapp 6 % nutzten hierzu einen Fernlehrgang. Unter den Schulbesuchern absolvierten fast drei Viertel die Fortbildung in einer vollzeitschulischen Einrichtung. Von den Lehrgangsteilnehmern hatten sich dagegen nur rund 13 % für einen Vollzeit-Lehrgang entschieden. Fernlehrgänge finden fast ausschließlich berufsbegleitend statt.

Diese – auch »Meister-BAföG« genannte – Förderung umfasst einen Beitrag zum Unterhalt und ggf. zur Kinderbetreuung, zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Kosten der Erstellung eines Prüfungsstücks. Unabhängig von der Art der besuchten Fortbildungsstätte ergab sich 2007 ein Zuschussanteil von rund 30 %. Die restlichen 70 % wurden als verzinstes Bankdarlehen gewährt. Das Darlehen ist nach einer Karenzzeit von maximal 6 Jahren innerhalb von weiteren 10 Jahren zurückzuzahlen. Die monatliche Mindestrate liegt derzeit bei 128 Euro. Wenn Geförderte innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung der Maßnahme ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründen, können 66 % des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden.

Reform stellt AFBG-Förderung ab 2002 auf breitere Grundlage

Im zeitlichen Ablauf sind deutlich die beiden Phasen der Förderung zu erkennen. Von 1996 bis 2001 galt die ursprüngliche Fassung des AFBG. In dieser Zeit lag die Zahl der Geförderten meist knapp unter 8 000, nur im Jahr 2001 war sie mit rund 8 700 etwas höher. Die ab 2002 wirksame Reform des AFBG führte zu einer deutlichen Ausweitung der Zahl der Förderberechtigten. Seit 2004 profitieren in jedem Jahr mehr als 23 000 Fortbildungswillige von diesen Leistungen. Ähnlich wie beim BAföG wurde auch hier im Jahr 2005 ein Spitzenwert erreicht, der hier bei 24 311 Geförderten lag. Seitdem ist ihre Zahl um knapp 4 % zurückgegangen.

Auch die Verteilung der Fortbildungsstätten hat sich gegenüber früher verändert. Zu Beginn der Förderung absolvierte mehr als die Hälfte der Geförderten eine schulische Fortbildung. Mittlerweile ist ihr Anteil auf rund ein Drittel gefallen. Entsprechend stieg der Anteil der Lehrgangsteilnehmer von 42 % auf 61 % an. Fernlehrgänge wurden früher nur selten gefördert, bis 2001 lag die Zahl der geförderten Teilnehmer bei maximal 200. Bis 2007 war diese Zahl immerhin auf knapp 1 300 angestiegen.

Ein Drittel der Geförderten ist 30 Jahre alt oder älter

Die Empfänger von AFBG-Leistungen sind erwartungsgemäß deutlich älter als die BAföG-Empfänger. Fast ein Drittel der AFBG-Geförderten sind 30 Jahre alt oder älter. Immerhin beinahe 9 % haben sogar mindestens schon das 40. Lebensjahr vollendet. Die am häufigsten anzutreffende Altersgruppe sind allerdings die 25- bis unter 30-Jährigen: 38 % der Geförderten zählen hierzu. Dies belegt, dass in vielen Fällen bereits recht früh daran gedacht wird, sich in seinem Beruf weiter zu qualifizieren und zum Beispiel die Meisterprüfung anzustreben.

Anders als bei den BAföG-Empfängern sind bei der Förderung nach AFBG die Männer deutlich in der Überzahl: Knapp 72 % der Geförderten sind männlich. Der Begriff »Meister-BAföG« scheint also nach wie vor seine Berechtigung zu haben, da in den gewerblichen Handwerksberufen immer noch weitaus mehr Männer als Frauen anzutreffen sind. Immerhin hat die 2002 wirksam gewordene Öffnung für Fortbildungsmaßnahmen in Gesundheits- und Pflegeberufen zu einem leichten Anstieg des Frauenanteils geführt. Nach der alten Regelung waren weniger als 20 % der Geförderten weiblich, mittlerweile sind es gut 28 %.

Knapp 7 % der Geförderten des Jahres 2007 waren Ausländer. Dabei sind Angehörige von EU-Ländern und andere Ausländer nahezu gleich häufig vertreten. Ausländer absolvieren dabei wesentlich seltener eine Vollzeit-Fortbildung als ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen. Nur knapp 19 % der geförderten Ausländer hatten sich für eine Vollzeit-Fortbildung entschieden, aber fast ein Drittel der Deutschen.

Über 240 Mill. Euro zur Förderung von Aus- und Fortbildung

Insgesamt wurden nach BAföG und AFBG im Jahr 2007 fast 242 Mill. Euro aufgewendet, um den Aus- und Fortbildungswilligen in Baden-Württemberg, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung haben, die Wahrnehmung von Bildungsangeboten zu ermöglichen. Trotz dieser hohen Summe kann dies für jeden einzelnen nur ein Beitrag zum Lebensunterhalt sein und soll nicht der Deckung aller anfallenden Kosten dienen.

Die Entwicklung in den letzten Jahren legt nahe, dass insbesondere bei der Ausgestaltung des BAföG ab 2001 die bildungspolitische Bedeutung gegenüber der finanzpolitischen wieder an Gewicht gewonnen hat. Dies mag auch auf die verstärkte Wahrnehmung der Bildung als Schlüsselbereich für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft infolge des »PISA-Schocks« zurückzuführen sein. Die 2008 in Kraft getretene BAföG-Reform lässt hoffen, dass der seit 2006 wieder leicht rückläufige Trend gestoppt oder sogar gewendet werden kann.

1 Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) vom 26. August 1971 (BGBl. I S. 1409), in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, ber. 1680), zuletzt geändert durch das 22. BAföGÄnd-Gesetz vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254).

2 Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2002 (BGBl. I S. 402), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 4 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970).

3 Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Theologische Hochschulen.

4 Der Median teilt eine Verteilung so auf, dass jeweils die Hälfte der Beobachtungswerte darüber- und darunterliegt. In diesem Fall ist also die Hälfte der BAföG-geförderten Frauen 22 Jahre alt oder jünger.

5 Vgl. Landesinstitut für Schulentwicklung und Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Hrsg.): Bildung in Baden-Württemberg – Bildungsberichterstattung 2007, Stuttgart 2007, Kapitel D5, E6 und F2.