:: 4/2009

Schulkindergärten in Baden-Württemberg im Schuljahr 2008/09

Schulkindergärten gehören zu den vorschulischen Einrichtungen, in denen Jungen und Mädchen mit besonderem Förderungsbedarf im Hinblick auf ihre spätere Einschulung entsprechend ihrer Bedürfnisse gefördert werden. Im Schuljahr 2008/09 wurden in Baden-Württemberg zum Stichtag 15. Oktober 2008 rund 4 650 Kinder in über 700 Gruppen betreut. Insgesamt gab es 247 öffentliche und private Schulkindergärten für Kinder mit Behinderungen. Die meisten Kinder waren zwischen 4 und 5 Jahre alt. Die einzelnen Typen von Schulkindergärten orientieren sich dabei an der Art der Behinderung. Jungen waren gegenüber Mädchen mit einem Anteil von 67 % deutlich in der Überzahl. Die Kinder wurden in Kleingruppen mit durchschnittlich 7 Kindern betreut und dies überwiegend ganztägig. Das Betreuungs- und Erziehungspersonal war mehrheitlich weiblich und an der betreffenden Einrichtung in Teilzeit oder stundenweise beschäftigt.

In Schulkindergärten werden behinderte Kinder aufgenommen, bei denen durch die Schulbehörde ein umfassender sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, der in allgemeinen Kindertageseinrichtungen auch mit begleitenden Hilfen nicht gewährleistet werden kann (Subsidiaritätsprinzip). Außerdem ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes. Hier werden die Kinder mit Behinderung auch während der Zeit einer eventuellen – wenn auch eher selten vorkommenden – Zurückstellung vom Schulbesuch gefördert. Im Regelfall werden die Kinder an Schulkindergärten wie auch an den allgemeinen Kindergärten ab dem 3. Lebensjahr aufgenommen. In Einzelfällen können Schulkindergärten für Körperbehinderte auch schon 2-jährige Kinder aufnehmen.

Rund 4 650 Kinder in Schulkindergärten

Zu Beginn des Schuljahres 2008/09 gab es in Baden-Württemberg 247 öffentliche und private Schulkindergärten für Kinder mit Behinderungen oder mit besonderem Förderungsbedarf, in denen insgesamt 4 651 Kinder in 711 Gruppen gefördert wurden. Schulkindergärten für behinderte Kinder sind vorschulische Einrichtungen. Bezogen auf die Gesamtzahl der 3- bis 6-Jährigen im Land besuchten 1,2 % aller Kinder dieses Alters einen Schulkindergarten.

In den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs reichte die Spannweite dieser Quote von 0,3 % im Enzkreis und im Landkreis Heilbronn bis 3,3 % im Landkreis Ravensburg. Auch der Landkreis Sigmaringen wies mit 2,7 % einen weit überdurchschnittlichen Wert auf. Ebenfalls hatten viele Stadtkreise überdurchschnittliche Besuchsquoten, so die Städte Heidelberg und Freiburg im Breisgau mit 2,6 % bzw. 2,5 %. Diese Verteilung mag unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass die Einrichtungen in Stadtkreisen auch von Kindern aus dem umliegenden Landkreis besucht werden. Die Spitzenwerte für Ravensburg und Sigmaringen sind möglicherweise durch größere Einrichtungen mit einem überregionalen Einzugsbereich zu erklären.

Allerdings bekamen nicht alle Kinder, die die Voraussetzung für die Aufnahme in einen Schulkindergarten erfüllen, auch einen Platz. Zu Beginn des Schuljahres 2008/09 konnten 292 Kinder wegen Platzmangels nicht in einen Schulkindergarten aufgenommen werden.

Mit einem Anteil von rund 67 % waren Jungen gegenüber Mädchen landesweit deutlich in der Überzahl. In den einzelnen Stadt- und Landkreisen zeigte sich ein differenziertes Bild. Im Landkreis Rottweil waren Jungen mit einem Anteil von 78 % noch deutlicher in der Mehrzahl. Dagegen besuchten im Neckar-Odenwald-Kreis fast ebenso viele Mädchen wie Jungen einen Schulkindergarten. Auch bei den einzelnen Behinderungsarten gab es einen höheren Anteil an Jungen. Dieser reichte von 57 % bei blinden bzw. sehbehinderten Kindern bis zu 72 % sowohl bei hörgeschädigten Kindern als auch bei Kindern, die einen Schulkindergarten für Erziehungshilfe besuchten.

Von den insgesamt 1 695 Personen des Lehr- und Erziehungspersonals waren zu Beginn des Schuljahres 2008/09 45 % Lehrerinnen oder Lehrer, 41 % Erzieherinnen oder Erzieher und 6 % Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen. 8 % hatten eine anderweitige Ausbildung. Männliches Personal ist eindeutig in der Minderheit: 92 % des Lehr- und Erziehungspersonals waren weiblich.

Sonderpädagogische Förderung im Kindergartenalter

Angebote an Schulkindergärten sind in der Regel nur für Kinder mit Behinderungen vorgesehen. Der Schulkindergarten wird – mit Ausnahme der zurückgestellten Kinder – grundsätzlich für die gleiche Altersgruppe angeboten wie der Kindergarten. Die meisten Kinder in baden-württembergischen Schulkindergärten waren daher zwischen 4 und 5 Jahre alt. Die Altersverteilung unterscheidet sich wenig in den einzelnen Stadt- und Landkreisen.

Die Kinder werden in den Schulkindergärten auf den Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder auf die Schule (Grundschule, Sonderschule) vorbereitet. Sonderpädagogische Förderung durch Sonderschullehrer/-innen und Bewegungsförderung durch Fachlehrer/-innen mit der Ausbildung Physiotherapie sind in das pädagogische Gesamtkonzept integriert.

Die Förderung und Betreuung der Kinder erfolgte in Kleingruppen. Landesweit wurden im Durchschnitt 6,5 Kinder je Gruppe gefördert, wobei die durchschnittliche Gruppengröße von 4,7 Kindern im Landkreis Waldshut bis zu 8,1 Kindern im Landkreis Lörrach reichte. Die Schulkindergärten waren in der Regel Ganztageseinrichtungen. So wurden 89 % der Kinder überwiegend ganztägig betreut. Sofern der Schulkindergarten nicht als Ganztageseinrichtung geführt wird, soll die tägliche Betreuungszeit 6 Zeitstunden nicht überschreiten.

Differenziertes Angebot je nach Art der Behinderung

Die einzelnen Typen von Schulkindergärten orientieren sich an der Art der Behinderung. In Schulkindergärten für blinde bzw. sehbehinderte Kinder wird mit besonderen Methoden der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik gearbeitet, um die Grundlage für den Besuch einer Schule für Blinde bzw. Sehbehinderte zu schaffen oder soweit möglich auf die Grundschule vorzubereiten. Gleiches geschieht bei gehörlosen bzw. schwerhörigen Kindern mit entsprechenden Methoden der Hörgeschädigtenpädagogik ebenso wie in den Schulkindergärten für geistig- und körperbehinderte Kinder mit der Aufgabe, die Grundlagen für die Bildung und Erziehung in der Schule für geistig Behinderte und Körperbehinderte zu schaffen. Bei körperbehinderten Kindern wird, soweit möglich, auf den Besuch der Grundschule vorbereitet. Bei besonders förderungsbedürftigen (lernbehinderten) Kindern ist das vorrangige Ziel der Förderung, einer späteren Lernbehinderung vorzubeugen oder ihren Schweregrad zumindest zu mildern. Sprachbehinderte Kinder werden in eigenen Schulkindergärten mit Methoden der Sprachheilpädagogik speziell gefördert. Bei verhaltensgestörten Kindern wird in entsprechenden Einrichtungen das Ziel verfolgt, einer drohenden späteren Verhaltensstörung vorzubeugen und vorhandene Verhaltensstörungen abzubauen bzw. ihren Schweregrad zu mildern.

Von den 4 651 in Baden-Württemberg an Schulkindergärten geförderten Kindern besuchten 30 % einen Schulkindergarten für sprachbehinderte Kinder, 28 % einen Schulkindergarten für geistig behinderte Kinder und 27 % einen Schulkindergarten für körperbehinderte Kinder. Je 5 % benötigten einen Schulkindergarten für Erziehungshilfe oder für hörgeschädigte Kinder und 4 % einen Schulkindergarten für lernbehinderte Kinder. Nur 1 % wurde in einem Schulkindergarten für blinde bzw. sehbehinderte Kinder gefördert.

Anteile ausländischer Kinder regional unterschiedlich

Rund 11 % der geförderten Kinder hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit, die meisten waren türkischer Abstammung. Der Bevölkerungsanteil der ausländischen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren lag dagegen bei knapp 7 %. Auch hier zeigen sich deutliche regionale Unterschiede. Während im Landkreis Tübingen fast 30 % der in Schulkindergärten geförderten Kinder eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen, gab es zahlreiche Kreise, in denen der Anteil ausländischer Kinder unter 5 % lag, darunter der Main-Tauber-Kreis und die Landkreise Emmendingen, Schwäbisch Hall, Freudenstadt und Sigmaringen. Die regionale Verteilung entsprach dabei im Wesentlichen den Anteilen der ausländischen Bevölkerung im entsprechenden Alter.

Zwischen den einzelnen Behinderungsarten wichen die Anteile ausländischer Kinder ein wenig voneinander ab. Bei sprachbehinderten Kindern waren es 7 % und bei sehbehinderten Kindern sowie bei Kindern in einem Schulkindergarten für Erziehungshilfe jeweils 18 %.

Leichter Anstieg der Zahl der geförderten Kinder in den letzten 10 Jahren

Die Zahl der Schulkindergärten in Baden-Württemberg ist in den letzten 10 Jahren von 233 auf 247 Einrichtungen angewachsen. Zugleich nahm die Zahl der geförderten Kinder um 11 % von 4 204 auf 4 651 zu. Die durchschnittliche Gruppengröße von 6,5 Kindern je Gruppe ist dabei fast unverändert geblieben. Nahezu gleichgeblieben ist auch der Anteil der Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Betrachtet man die Entwicklung der Schulkindergärten über einen längeren Zeitraum hinweg, so zeigt sich vor allem in den 80er-Jahren ein deutlicher Ausbau dieses Angebots. Damals wuchs die Zahl der Einrichtungen von 155 im Schuljahr 1980/81 auf 205 im Schuljahr 1990/91 an. Die Zahl der geförderten Kinder steigerte sich in diesen Jahren von 2 649 auf 3 822. In den folgenden Jahren verlangsamte sich das Wachstum. Zu Beginn des Schuljahres 2008/09 lag die Zahl der geförderten Kinder um 76 % über dem Wert des Schuljahres 1980/81. Die Besuchsquote, das heißt der Anteil der 3- bis 6-Jährigen, die einen Schulkindergarten besuchen, stieg damit seit 1980/81 von 0,7 % auf 1,2 %.