:: 6/2009

5 Jahre Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ergebnisse der Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Baden-Württemberg zum Jahresende 2007

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Ursprünglich wurde sie als eigenständige soziale Leistung neben der Sozialhilfe eingeführt. Seit dem 1. Januar 2005 wird sie nach dem 4.?Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) als Leistung der Sozialhilfe gewährt. Leistungen der Grundsicherung erhalten dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren oder Personen im Rentenalter ab 65 Jahren, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen und/oder Vermögen sicherstellen können. Keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, wer in den letzten 10?Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Leistungstatbestände zwischen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung sind weitgehend angeglichen worden, sodass es außerhalb von Einrichtungen kaum noch Fälle gibt, in denen ergänzende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch genommen werden müssen. Wer erwerbstätig sein kann, erhält bei Bedarf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach den Vorschriften des SGB II.

Zum Jahresende 2007 mehr als 70 000 Grundsicherungsempfänger

Zum 31. Dezember 2007 bezogen in Baden-Württemberg insgesamt 70 580 Personen die staatliche Unterstützung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und damit 5 % mehr als im Vorjahr. Umgerechnet auf die baden-württembergische Bevölkerung ab 18 Jahren erhielten 0,8 % diese Sozialleistung. Gegenüber dem Jahr 2003, in dem die Grundsicherung eingeführt wurde, betrug der Zuwachs fast 40 %. Damals bezogen 50 524 Personen diese Leistungen. Zu dieser Steigerung trägt allerdings auch die Tatsache bei, dass viele Grundsicherungsanträge, die 2003 oder 2004 gestellt wurden, erst später abgearbeitet werden konnten, sowie die fortschreitende Umstellung von bisheriger Sozialhilfe auf die neue Sozialleistung.

Zum Jahresende 2007 waren 46 % der Empfänger1 in der Altersgruppe von 18 bis unter 65?Jahren und erhielten Grundsicherungsleistungen wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Knapp über die Hälfte der Empfänger (54 %) waren 65 Jahre und älter. Fast ein Viertel (23 %) aller Leistungsempfänger war in stationären Einrichtungen, zum Beispiel in Alten- oder Pflegeheimen untergebracht, 77 % bekamen die finanziellen Leistungen außerhalb von Einrichtungen ausbezahlt.

Mehr Frauen als Männer auf Grundsicherung angewiesen

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden 2007 wie auch in den Vorjahren öfter von Frauen als von Männern in Anspruch genommen. Von den 70 580 Hilfeempfängern in Baden-Württemberg waren 56 % (knapp 40 000) Frauen, der Anteil der Männer lag bei 44 % (rund 31 000). Damit bezogen 0,9 % aller Frauen und 0,7 % aller Männer ab 18 Jahren in Baden-Württemberg Grundsicherungsleistungen.

Die Unterschiede in der Inanspruchnahme der Leistungen der Grundsicherung zwischen Männern und Frauen waren in der Altersgruppe der 65-Jährigen und Älteren noch deutlicher. Von den rund 38 000 Personen, die Grundsicherungsleistungen im Alter erhielten, waren etwa zwei Drittel (66 %) Frauen (der Frauenanteil an der Bevölkerung ab 65 Jahren betrug dagegen 57 %). Errechnet man die Bezugsquoten von Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungsempfängern im Rentenalter, so erhält man für die Frauen eine Quote von 2,2 % und für die Männer eine Bezugsquote von 1,5 %. Dieser höhere Anteil von Grundsicherungsempfängerinnen im Rentenalter ist durch die relativ große Zahl von Bezieherinnen kleiner Renten zu erklären.

Von den rund 32 000 voll erwerbsgeminderten Grundsicherungsempfängern im Alter von 18 bis unter 65 Jahren waren etwa 18 000 männlich und 14 000 weiblich. Damit waren die Männer mit einer Quote von 0,5 % gegenüber den Frauen mit einer Quote von 0,4 % in der Überzahl. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte die deutlich höhere Zahl schwerbehinderter Männer als Frauen zwischen 18 und 65 Jahren sein.

Grundsicherung im Alter …

Für Personen, welche die Altersgrenze im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, stellt die Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung) die eigentliche Sozialleistung dar. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze gilt die Altersgrenze von 65 Jahren allerdings nur für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind. Für Personen, die später geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben.

Bei der Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 ging es im Wesentlichen um die Bekämpfung der verschämten Altersarmut. Hintergrund waren die immer wieder geäußerten Vermutungen, dass ein gewisser Teil älterer Menschen bestehende Ansprüche auf Sozialhilfe nicht geltend machte, weil sie den unterhaltsrechtlichen Rückgriff auf ihre Kinder fürchteten. Aus diesem Grund wurde bei den Grundsicherungsleistungen der Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern weitgehend ausgeschlossen, das heißt, er erfolgt nur, wenn die Kinder oder Eltern des Antragsberechtigten über ein Einkommen von mehr als 100 000 Euro pro Jahr verfügen. Allerdings erfolgt eine Berücksichtigung eigenen Einkommens und Vermögens.

Die Mehrheit der Grundsicherungsempfänger (54 %) oder rund 38 000 gehörten der Personengruppe der 65-Jährigen und Älteren an. Damit bezogen 1,9 % der Menschen ab 65 Jahren in Baden-Württemberg diese Sozialleistung. Diese Personen im Rentenalter lebten überwiegend außerhalb von Einrichtungen; nur 14 % waren in Einrichtungen, wie zum Beispiel in Alten- oder Pflegeheimen untergebracht.

… und bei voller Erwerbsminderung

Die zweite Personengruppe, die Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann, ist 18 bis unter 65 Jahre alt und im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung voll erwerbsgemindert. Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass diese Personen wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes unabhängig von der Arbeitsmarktlage auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, täglich mindestens 3 Stunden erwerbstätig zu sein. Diese Menschen werden wahrscheinlich auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Etwa 46 % (rund 32 000) der Grundsicherungsempfänger in Baden-Württemberg waren 18 bis unter 65 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert, dies entspricht einem Anteil von 0,5 % an der gleichaltrigen Bevölkerung von Baden-Württemberg. Von den voll erwerbsgeminderten Personen lebten 34 % in Einrichtungen, wie zum Beispiel in Behindertenheimen.

Besonders viele ältere ausländische Grundsicherungsempfänger

Der Anteil der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger an allen Grundsicherungsempfängern lag mit knapp 17 % deutlich über dem Ausländeranteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren (12 %). Betrachtet man nur die Personengruppe der Ausländerinnen und Ausländer ab 65 Jahren, so zeigt sich bei Ihnen auch eine vergleichsweise hohe Inanspruchnahme dieser Sozialleistung. Rund 7,2 % der ausländischen Mitbürger/-innen ab 65 Jahren erhielten Grundsicherungsleistungen; die Bezugsquote lag bei ihnen fast 5-mal höher als bei den Deutschen ab 65 Jahren (1,6 %). In den Stadtkreisen betrug die Bezugsquote der nicht deutschen Grundsicherungsempfänger im Rentenalter durchschnittlich sogar 11,6 %, in den Landkreisen dagegen 5,3 %.

Die nicht deutschen Rentnerinnen und Rentner sind eher auf die Grundsicherung im Alter angewiesen als ihre deutschen Altersgenossen, denn sie beziehen häufig eine im Vergleich zu den deutschen Rentnerinnen und Rentnern geringere Rente. Dafür sind sowohl die im Durchschnitt kürzeren Beitragszeiten zur Rentenversicherung wie auch die erzielten geringeren rentenversicherungspflichtigen Einkünfte während der Erwerbsphase verantwortlich. In der Gruppe der 18- bis unter 65-Jährigen erhielten dagegen weniger Ausländer (0,3 %) als Deutsche (0,5 %) Leistungen der Grundsicherung.

Hohe Grundsicherungsquoten in den Stadtkreisen

Die regionale Auswertung ergab, dass, bezogen auf die Bevölkerung ab 18 Jahren, in den Stadtkreisen Baden-Württembergs relativ mehr Grundsicherungsempfänger lebten als in den Landkreisen. Im Stadtkreis Baden-Baden war die Quote mit 1,6 % am höchsten, gefolgt vom Stadtkreis Karlsruhe mit 1,4 % und dem Stadtkreis Freiburg im Breisgau mit 1,3 %. Ursachen hierfür dürften unter anderem die höheren Mieten und eine geringere Wohneigentumsquote in den Städten sein. Der Enzkreis hatte mit einem Anteil von 0,4 je 100 der gleichaltrigen Bevölkerung die geringste Grundsicherungsquote.

Während die Bezugsquoten bei der Personengruppe der voll erwerbsgeminderten 18- bis unter 65-jährigen Grundsicherungsempfänger in den einzelnen Stadt- und Landkreisen 2007 nur gering voneinander abwichen und von 0,2 % im Alb-Donau-Kreis bis 0,7 % im Stadtkreis Freiburg im Breisgau und im Landkreis Emmendingen reichten, gab es bei den Grundsicherungsempfängern im Rentenalter große Unterschiede bei den Bezugsquoten in den einzelnen Stadt- und Landkreisen. Im Durchschnitt bezogen in den Stadtkreisen 3,5 % aller Personen im Alter ab 65 Jahren die staatliche Unterstützung der Grundsicherung, in den Landkreisen waren es dagegen nur 1,5 %. Die höchsten Bezugsquoten bei den Grundsicherungsempfängern im Rentenalter wiesen die Stadtkreise Baden-Baden mit 4,1 %, Freiburg im Breisgau mit 3,9 % sowie Karlsruhe und Heidelberg mit jeweils 3,8 % auf. Der Landkreis Enzkreis hatte bei dieser Personengruppe mit 0,8 % ebenfalls die niedrigste Bezugsquote.

Im Schnitt wurden monatlich 395 Euro ausbezahlt

Der durchschnittliche Bruttobedarf je Grundsicherungsempfänger betrug 621 Euro im Monat. Er setzt sich zusammen aus einem Regelsatz, den angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, der Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie ergänzenden Zahlungen für bestimmte Mehrbedarfe, wie zum Beispiel bei Gehbehinderung, für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende oder für notwendige Krankenkost. Der monatliche Regelsatz betrug ab dem 1. Juli 2007 für den Haushaltsvorstand bzw. Alleinstehenden in Baden-Württemberg 347 Euro, für den volljährigen Haushaltsangehörigen (den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft) 278 Euro.

Auf die Unterkunftskosten entfielen im Durchschnitt etwa 45 % des Bruttobedarfs oder 277 Euro. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge machten durchschnittlich 24 % des Bruttobedarfs oder 147 Euro aus. Vom errechneten Bruttobedarf werden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers sowie dessen nicht von ihm getrennt lebenden Partners abgezogen. Die Differenz ergibt den Nettoanspruch. Dieser lag zum Jahresende 2007 im Durchschnitt bei 395 Euro je Grundsicherungsempfänger und Monat. Bei den voll erwerbsgeminderten Personen unter 65 Jahren betrug der durchschnittliche monatliche Nettoanspruch 456 Euro, bei den 65-Jährigen und älteren Personen dagegen nur 344 Euro. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg im Jahr 2007 rund 341,3 Mill. Euro für Grundsicherungsleistungen aufgewendet.

1 Wenn im Text von »Empfängern« die Rede ist, sind auch die »Empfängerinnen« gemeint.