:: 2/2010

Die »neue« Handwerksberichterstattung aus Verwaltungsdaten1

Methodik und erste Ergebnisse

Das zulassungspflichtige Handwerk hat nach Angaben aus der Handwerksberichterstattung für das Jahr 2008 mit einem Umsatzplus von 3,5 % im Vergleich zum Vorjahr abgeschlossen. In den ersten 3 Quartalen des Jahres 2009 muss es allerdings mit Umsatzeinbußen kämpfen. Die Betrachtung der Umsatzentwicklung für die einzelnen Gewerbegruppen zeigt eine heterogene Entwicklung auf. Die Wirtschaftskrise trifft vor allem das Bauhauptgewerbe, verursacht durch einen schwachen Wirtschaftsbau, und die Zulieferer aus den Handwerken für den gewerblichen Bedarf. Währenddessen kann das Ausbaugewerbe von der hohen Nachfrage nach meist energetischen Sanierungsmaßnahmen profitieren und das Kraftfahrzeuggewerbe konnte aus der zwischenzeitlich ausgelaufenen Umweltprämie Nutzen ziehen. Weiterhin relativ stabil sind das Lebensmittel-, das Gesundheitsgewerbe und die Handwerke für den privaten Bedarf.

Die Handwerksberichterstattung wurde ab dem 1. Quartal 2008 bundesweit auf die Nutzung von Verwaltungsdaten ausgerichtet. Die neue Methodik wird nachfolgend im Vergleich zum früheren Erhebungsverfahren erläutert. In Baden-Württemberg konnten durch die Umstellung auf Verwaltungsdaten rund 4 500 vor allem mittlere und kleine Handwerksunternehmen von Statistikpflichten entlastet werden.

Umstellung des Erhebungsverfahrens

Zu den traditionellen Aufgaben der Wirtschaftsstatistik gehört die Konjunkturbeobachtung. Der Konjunkturnachweis für das Handwerk in Deutschland erfolgt über die vierteljährliche Handwerksberichterstattung anhand der Merkmale Beschäftigte und Umsatz und in »berufsständiger« Gliederung nach Gewerbezweigen. Bis zum Jahr 2007 wurde diese Statistik als Stichprobenprimärerhebung durchgeführt. Mit Beginn des Jahres 2008 erfolgte die Umstellung auf die Nutzung von bereits vorhandenen Verwaltungsdaten. Der nachfolgende Beitrag beschreibt die Unterschiede zwischen beiden Erhebungsarten und stellt erste mittels Verwaltungsdaten berechnete Ergebnisse vor.

Altverfahren Primärerhebung

Die Handwerksstatistik hat in Deutschland eine lange Tradition. So gab es nach dem Zweiten Weltkrieg 5 Großzählungen2, bei denen zu einem bestimmten Stichtag neben den Unternehmen selbstständiger Handwerker auch die handwerklichen Nebenbetriebe von nichthandwerklichen Unternehmen befragt wurden. Auf der Basis dieser Totalzählung wurde für die Konjunkturstatistik jeweils eine neue Stichprobe gezogen und für die Zeit bis zur nächsten Zählung fortgeschrieben. Das hatte den Nachteil, dass die in der Stichprobe gezogenen Handwerksunternehmen teilweise über 10 Jahre auskunftspflichtig und somit einer langfristigen Belastung ausgesetzt waren. Dieser Tatbestand sorgte mit steigender Dauer der Erhebung regelmäßig für Unmut bei den Berichtspflichtigen. Auch wenn der Fragenkatalog mit lediglich 2 Merkmalen (Beschäftigte, Umsatz) sehr klein gehalten war, ließ sich der Mehraufwand nicht verleugnen. Abhilfe sollte das Gesetz über Statistiken im Handwerk (Handwerkstatistikgesetz – HwStatG) vom 7. März 1994 (BGBl. I S. 417) schaffen, welches eine neue Großzählung für das Jahr 1995 und einen 8- bis 10-jährigen Turnus für die folgenden Großzählungen vorsah. Durch diesen vorgeschriebenen überschaubaren Zeitraum sollte die Belastung für die in der Folge zur Konjunkturbeobachtung auskunftspflichtigen Handwerksunternehmen in Grenzen gehalten werden.

In der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung, die sich an die Großzählung 1995 als Stichprobenerhebung anschloss, wurden bundesweit rund 41 000 Handwerksunternehmen nach ihrem Umsatz und ihren Beschäftigten befragt. In Baden-Württemberg waren rund 4 500 Unternehmen in der Stichprobe enthalten. Um der Gefahr vorzubeugen, dass der Berichtskreis durch Gewerbeabmeldungen und Insolvenzen ständig abschmilzt, wurde jährlich eine Ergänzungsstichprobe aus den Neugründungen im Handwerksbereich gezogen. Dabei achtete man wie schon in der Vergangenheit auf eine möglichst geringe Belastung der Handwerker. Der maximal zulässige Stichprobenumfang wurde daher von Anfang an bewusst klein gehalten. Sofern ein für die Stichprobe gezogenes Handwerksunternehmen aufgrund seiner Größe bereits zu anderen amtlichen Konjunkturstatistiken berichtspflichtig war (wie beispielsweise zum Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe), wurden die Angaben direkt aus dieser Erhebung übernommen, um Doppelbefragungen zu vermeiden.

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen hätte im Zeitraum 2003 bis 2005 eine neue Handwerkszählung mit anschließender neuer Stichprobe erfolgen sollen. Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich jedoch – durch die Entwicklungssprünge in der Datenverarbeitung und die immer stärkere Vernetzung – die Möglichkeit ab, künftig ganz auf Direktbefragungen in diesem Bereich verzichten zu können und stattdessen Verwaltungsdaten zu nutzen. Aus diesem Grunde verlängerte der Gesetzgeber den Zeitraum bis zur nächsten Handwerkszählung um 4 Jahre. Gleichzeitig erhielt die amtliche Statistik mit dem Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken (Verwaltungsdatenverwendungsgesetz – VwDVG) vom 31. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2149) den Auftrag, die Nutzungsmöglichkeit von Verwaltungsdaten der Bundesanstalt für Arbeit und den Finanzverwaltungen zu prüfen. Die daraufhin begonnenen Untersuchungen zeigten, dass im Bereich Handwerk eine vollständige Ablösung der bisherigen Primärerhebung durch die Nutzung von Verwaltungsdaten möglich ist.

Mit Artikel 4 des Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 399) wurde die Umstellung dieser Statistik rechtlich geregelt. Somit konnten durch den Wegfall dieser Statistik in der alten Form bundesweit 41 000 Stichprobenunternehmen entlastet werden, was eine Einsparung von Bürokratiekosten in Millionenhöhe nach sich zog. Sie war damit gleichzeitig die erste Erhebung, bei der ein vollständiger Ersatz der Primärerhebung durch Verwaltungsdaten möglich war, während beispielsweise in der Dienstleistungsstatistik aufgrund der Spezifika dieser Erhebung trotz der Nutzung von Verwaltungsdaten ein – allerdings gegenüber der früheren Statistik deutlich verringerter – Primärerhebungsteil erforderlich blieb. Die Nutzung der unterjährigen Verwaltungsdaten ist zunächst entsprechend der Geltungsdauer des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes bis zum 31. März 2011 zulässig. Für die Zeit danach muss eine dauerhafte Regelung zur Verwendung von Verwaltungsdaten erlassen werden.

Nutzung von Verwaltungsdaten

Durch die Tatsache, dass bei der Primärerhebung lediglich die beiden Merkmale »Beschäftigte« und »Umsatz« erfragt wurden, war die Handwerksberichterstattung geradezu prädestiniert für die Nutzung von Verwaltungsdaten. Gerade diese beiden Merkmale sind schließlich auch in den Verwaltungsdaten enthalten. Allerdings ergaben sich bei näherem Hinsehen durchaus einige Unterschiede, die nachstehend dargestellt werden.

Bei den Beschäftigtenangaben der Bundesagentur für Arbeit werden die monatlichen Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung bzw. die Meldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte zusammengefasst. Für die Datenlieferungen an die amtliche Statistik werden die personenbezogenen Angaben je Versichertenkonto und die Betriebsangaben aus der zentralen Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit miteinander verknüpft. Damit liegen zunächst die Angaben je Betrieb vor. Da es sich bei der Handwerksberichterstattung um eine Unternehmensstatistik handelt, müssen für alle Mehrbetriebs- und Mehrländerunternehmen die Daten noch mithilfe des Unternehmensregisters der amtlichen Statistik zu Unternehmensangaben aggregiert werden.

Im Unterschied zur bisherigen Primärerhebung fehlen jedoch Angaben vor allem für die tätigen Inhaber und nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter sowie für mithelfende Familienangehörige und kurzfristig geringfügig Beschäftigte. Damit werden rund 20 % der tätigen Personen nicht berücksichtigt. Allerdings handelt es sich hier speziell bei der bedeutsamen Gruppe der tätigen Inhaber um eine sehr stabile Größe, sodass der Einfluss auf die Veränderungsrate durch die Nichtberücksichtigung der genannten Personenkreise eher gering anzusetzen ist.

Die Umsatzdaten der Finanzverwaltungen beruhen auf den Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Unternehmen. Diese Umsatzangaben werden monatlich je Unternehmen an die amtliche Statistik geliefert und dort im sogenannten Umsatzdatenspeicher abgelegt. Eine Aggregation analog zu den Beschäftigten ist nicht erforderlich.

Ähnlich wie bei den Beschäftigten geben sich auch hier Unterschiede zur Primärerhebung. Meldeten zur Handwerksberichterstattung in der alten Form alle Stichprobenunternehmen unabhängig vom Jahresumsatz, so sind die Daten von Kleinunternehmen mit weniger als 17 500 Euro Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro Umsatz im laufenden Jahr sowie von Unternehmen mit nahezu ausschließlich steuerfreien Umsätzen nicht bei den Finanzverwaltungen enthalten. Zudem gibt es einige inhaltliche Abweichungen: So waren außerordentliche und betriebsfremde Erträge bisher nicht zu melden, um Verzerrungen bei der Konjunkturdarstellung zu vermeiden. Diese strikte Trennung ist aufgrund des völlig anders gelagerten Meldehintergrunds nicht aufrechtzuerhalten, auch wenn natürlich weiterhin Ausreißer und Besonderheiten speziell berücksichtigt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass zumindest ein Teil dieser für die Konjunkturdarstellung nicht relevanten Sachverhalte in die Datenlieferungen und Auswertungen einfließt.

Als besonders problematisch erwies sich der steuerrechtliche Tatbestand der Organschaften. Bei Organschaften werden juristisch selbstständige Unternehmen in einem Steuerverbund zusammengefasst, der wie ein einziger Steuerschuldner fungiert. Im Datenmaterial der Finanzverwaltungen ist nur der jeweilige sogenannte Organträger enthalten, während es für die anderen Organgesellschaften keine Umsatzdaten gibt. Bei einer Nichtberücksichtigung dieser Tatsache wären zahlreiche Umsätze sowohl regional als auch vom Wirtschafts- und Gewerbezweig her falsch zugeordnet worden. Dieser Punkt erwies sich als eine sehr hohe Hürde, deren Lösung sehr viel Zeit und Aufwand erforderte. Mithilfe eines von den Statistischen Ämtern entwickelten Schätz-Verfahrens werden nun die Umsätze des Organträgers anhand der im Unternehmensregister enthaltenen Informationen auf die einzelnen Organgesellschaften aufgeteilt und die Binnenumsätze zwischen den Organgesellschaften hinzugeschätzt.

Trotz dieser teilweise erheblichen inhaltlichen Unterschiede kam man nach zahlreichen Tests zu dem Schluss, dass es zwar Abweichungen im absoluten Niveau der Angaben zwischen Primärerhebung einschließlich Hochrechnung einerseits und Verwaltungsdatennutzung andererseits gibt, dass aber dennoch die Darstellung der Entwicklung der beiden Merkmale auch mit Verwaltungsdaten zufriedenstellend gelingt. Gewisse Einschränkungen bei der Darstellung waren nicht zu vermeiden. Dem stehen aber Erweiterungen, wie die Einbeziehung des zulassungsfreien Handwerks, zumindest bei den endgültigen Ergebnissen und vor allem die Entlastung der bisher Berichtspflichtigen gegenüber.

Neue Erhebungsdurchführung

Künftig ergibt sich damit folgender Erhebungsablauf:

  • Die Bundesagentur für Arbeit sowie die Finanzverwaltungen liefern monatlich die nach dem Verwaltungsdatenverwendungsgesetz vorgesehenen Angaben an das Statistische Bundesamt3, welches die zentralen Umsatz- bzw. Beschäftigtendatenspeicher mit den Angaben speist.
  • Anschließend werden dort daraus Auszüge für die Handwerkstatistik (und andere Konjunkturstatistiken) gebildet und diese weiter aufbereitet. Das betrifft beispielsweise die bereits angesprochene Aufteilung der Umsätze von Organschaften oder auch die Zusammenfassung der Betriebsangaben der Bundesagentur für Arbeit zu Unternehmenssummen.
  • Weiterhin werden hier fehlende Werte geschätzt und die vorhandenen Daten in Abstimmung mit den Statistischen Landesämtern plausibilisiert, um Ausreißer zu finden und ihren Einfluss auf die Konjunkturergebnisse auszuschalten beziehungsweise zu minimieren.
  • Schließlich gehört auch das Zuspielen bestimmter Daten aus dem Unternehmensregister zu den durchzuführenden Aufgaben im Statistischen Bundesamt, konkret in diesem Fall die Kennzeichnung der Handwerkseigenschaft.
  • Sobald diese beiden Auszüge fertig aufbereitet sind, werden die Angaben je Handwerksunternehmen miteinander verknüpft und an die jeweiligen Fachbereiche »Handwerk« in den Statistischen Landesämtern bzw. des Statistischen Bundesamtes versandt.
  • Jedes Landesamt bereitet die Daten für sein Land bzw. das Statistische Bundesamt für den Bund auf, um sie nach abschließender Prüfung zu veröffentlichen.

Eine Neuheit bildet die Tatsache, dass es vorläufige und endgültige Ergebnisse gibt. Dies hängt damit zusammen, dass die Lieferungen der Bundesanstalt für Arbeit und der Finanzbehörden nach den konjunkturrelevanten 60 Tagen ab Quartalsende lediglich vorläufigen Charakter haben, da noch nicht alle Unternehmen ihre Meldung zu diesem Zeitpunkt abgeben müssen. Erst 180 Tage nach Quartalsende liegen die endgültigen Daten vor, die künftig dann in die Darstellung der endgültigen Ergebnisse einfließen werden.

Methodische Probleme und Lösungsansätze

Zur Ermittlung der Veränderungsraten hatten sich die Statistischen Ämter nach Abwägung aller Vor- und Nachteile methodisch für die Nutzung eines paarigen Berichtskreises entschieden. In diesem Verfahren werden nur die Unternehmen in die Berechnung einbezogen, die vollständige Werte für das Berichtsquartal sowie für das jeweilige Vergleichsquartal enthalten. Damit wird der Einfluss von Unternehmen, die im Laufe des Jahres ihre wirtschaftliche Tätigkeit einstellen und für die somit keine Angaben vorliegen, auf die Konjunkturdarstellung ausgeschlossen. Nach dem Erscheinen der ersten Ergebnisse tauchten insbesondere im Bauhauptgewerbe kleinere Probleme auf, die durch folgende Methodikanpassung beseitigt wurden: Speziell für die Gewerbegruppe Bauhauptgewerbe werden auch Melder mit unvollständigen Meldungen in einem der beiden Quartale in die Berechnungen einbezogen. Untersuchungen haben gezeigt, dass saisonale Schwankungen in der wirtschaftlichen Aktivität so plausibler abgebildet werden können.

Mit der Nutzung der Verwaltungsdaten gibt es erhebliche Veränderungen in der Ergebnisberechnung. Grundsätzlich wird weiterhin je eine Messzahl für die Entwicklung der Beschäftigten und des Umsatzes berechnet. Speziell bei der Darstellung der Veränderungsrate zum Vorjahresquartal kann jedoch nicht mehr das alte Verfahren aus der Primärerhebung genutzt werden, da sich der Berichtskreis durch das Zurückgreifen auf paarige Unternehmen von Quartal zu Quartal etwas ändert, was bei einer Weiterführung der alten Berechnungsmethode zu Verzerrungen führen würde. Stattdessen wird für die Berechnung der »Veränderungsrate zum Vorjahresquartal« ein »Kettenindex« gebildet, indem die »Veränderungsraten zum Vorquartal« für die jeweils letzten 4 Quartale miteinander multipliziert werden. Bei der Berechnung von Jahresergebnissen wird auf die Messzahlen der einzelnen Quartale zurückgegriffen.

Zur Berechnung von Messzahlen und Veränderungsraten werden jeweils die aktuellsten Revisionsstände verwendet. Es gibt neben den vorläufigen und endgültigen Daten noch zwischenrevidierte Daten, die nicht separat veröffentlicht werden. Als neue Basis für die Messzahlberechnung dient das Jahr 2007. Dazu wurden aus den Verwaltungsdaten die Basiswerte für Beschäftigte mit dem Stichtag 30. September 2007 und für den Umsatz mit dem Vierteljahresdurchschnitt des Jahres 2007 ermittelt. Aufgrund der Umstellung der Wirtschaftszweige auf die Systematik 2008 wird allerdings bereits in absehbarer Zeit eine Neubasierung erforderlich sein.

Wie gehabt ist als regionale Gliederung ein Ausweis pro Bundesland möglich. Die Daten können nach Gewerbegruppen sowie nach ausgewählten Gewerbe- und Wirtschaftszweigen unterschieden werden.

Ergebnisse für die Jahre 2008 und 2009

Inzwischen wurde die Nutzung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Handwerksberichterstattung in den Regelbetrieb übergeführt. Aufgrund der nochmaligen Methodikanpassungen ergaben sich zum Teil erhebliche Verzögerungen. Künftig soll die Ergebnisberechnung wieder zum gewohnten Zeitpunkt rund 2,5 Monate nach Abschluss des Berichtsquartals erfolgen. Die Ergebnisse für das Land werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter www.statistik-bw.de präsentiert.

In den Tabellen 1 und 2 werden die Daten für die Quartale der Jahre 2008 und 2009 für Baden-Württemberg dargestellt.

Abweichungen zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis

Wie bereits dargestellt, werden aufgrund der Datenbereitstellung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzbehörden zur Einhaltung der Fristen zunächst vorläufige Ergebnisse veröffentlicht, die später durch endgültige Ergebnisse ersetzt werden. Die im Vorfeld der Umstellung durchgeführten Tests wiesen auf die Notwendigkeit der Revision hin, bedingt durch den Einsatz von Schätzungen, verspätete Meldungen der Finanzverwaltung bzw. der Bundesagentur für Arbeit, aber auch durch Änderungen von Meldungen oder durch Nachmeldungen. Um einen Eindruck über die Größenordnung der Revision zu erlangen, wurden die vorläufigen und endgültigen Ergebnisse für das 4. Quartal 2008 und das Jahresergebnis 2008 gegenübergestellt.

Die Abweichungen zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis für die betrachteten Zeiträume liegen für das Merkmal »Beschäftigte« zwischen 0,1 und 1,2 Prozentpunkten und für das Merkmal »Umsatz« zwischen 0,1 und bis zu 4,3 Prozentpunkten. Hierbei weist das 4. Quartal 2008 für das Merkmal »Umsatz« ungewöhnlich hohe Differenzen vor allem für das Bauhauptgewerbe, aber auch für das Lebensmittel- und das Gesundheitsgewerbe auf. Die anderen und auch frühere Zeiträume zeigten allerdings Resultate, die die Qualität der vorläufigen Ergebnisse für Konjunkturbetrachtungen ausreichend erscheinen lassen. Es erfolgt daher eine weitere Beobachtung und eine ständige Optimierung der Ausreißer- und Plausibilitätsprüfung.

Resümee und Ausblick

Mit der Handwerksberichterstattung wurde erstmals eine Statistik vollständig von Primärerhebung auf Verwaltungsdatennutzung umgestellt. Der Start kann trotz einiger Anlaufprobleme als gelungen bezeichnet werden. Zweifellos kann die Verwaltungsdatennutzung in bestimmten Statistiken zur Entlastung der Wirtschaft genutzt werden. Gleichzeitig muss aber vor der Erwartung gewarnt werden, dies sei bei allen Erhebungen möglich. Eine relativ kleine Statistik wie die Handwerksberichterstattung mit einem eng beschränkten Merkmalskatalog, der sich durch Verwaltungsdaten annähernd abdecken lässt, ist durchaus geeignet. Die äußerst schwierigen Untersuchungen und Tests – die sich nicht auf die Handwerksberichterstattung beschränkten – haben jedoch auch die Grenzen der Verwaltungsdatennutzung aufgezeigt. Da die Verwaltungsdaten für andere Zwecke als für die Statistik erhoben werden, sind teilweise die Methodik, aber auch die Zeiträume der Datenbereitstellung für viele Statistiken nicht geeignet, um mehr als eine Ergänzung (wenn überhaupt) darzustellen. Deutschland ist in das System europäischer Statistiken eingebunden und muss zum einen über die in den Verwaltungsdaten vorhandenen Merkmale Beschäftigte und Umsatz hinaus weitere Daten zur Verfügung stellen, zum anderen aber auch oft zu früheren Zeitpunkten als es die Verwaltungsdatennutzung erlaubt. Hinzu kommt, dass bei Verwaltungsdaten relativ häufig methodische Änderungen vorgenommen werden, die sich auf die Brauchbarkeit für statistische Zwecke niederschlagen können und Anpassungen erforderlich machen. Hier steht der Nachweis der Praxistauglichkeit noch aus.

Für ein vollständiges Bild des Handwerks wird es künftig – nach gegenwärtigem Stand ab 2010 – jährliche Auswertungen des Unternehmensregisters als Ersatz für die klassische Handwerkszählung geben, die sowohl die Darstellung absoluter Werte als auch in bestimmtem Maße regionale Ergebnisse gestatten.