:: 6/2010

Regionalisierung der Altersvorsorge in Deutschland

Datenfusion mit Hilfe des Mikrozensus

Mit dem »Vorsorgeatlas Deutschland« wird der aktuelle Vorsorgestatus der Bundesbürger über alle Vorsorgewege hinweg erfasst und ein differenzierter Überblick über regionale Unterschiede gegeben. Dies wird durch eine Fusion unterschiedlicher Datensätze möglich, bei welcher der Mikrozensus als Empfängerdatensatz verwendet wurde. Die Verknüpfung der Datensätze erfolgte unter Beachtung der Geheimhaltungsgrundsätze am Gastwissenschaftler-Arbeitsplatz des Forschungsdatenzentrums der Länder in Stuttgart. Dass regionale Unterschiede bei der Altersvorsorge bestehen, kann angesichts bestehender Unterschiede in der regionalen Wirtschaftskraft kaum überraschen. Bezogen auf die Ersatzquote (als Verhältnis von Alterseinkommen zu letztem Bruttoeinkommen) ergeben sich jedoch durchaus bemerkenswerte Ergebnisse. Insgesamt zeigt sich, dass die staatlich administrierten Systeme ein regional vergleichsweise homogeneres Bild befördern als privatwirtschaftliche Systeme.

Einleitung

Als Folge des demografischen Wandels sieht sich die deutsche Volkswirtschaft in den kommenden Jahren massiven Veränderungen gegenüber. Angesichts des prognostizierten Anstiegs des Altenquotienten von 24,9 in 2005 auf 85,1 im Jahr 2050 sind Erhöhungen der Beitragsätze oder Absenkungen der Leistungsniveaus zur Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit der umlagefinanzierten Sozialversicherungen unumgänglich. Diese Erkenntnis hat mit dem Altersvermögensgesetz, dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz und dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz bereits weitreichende Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) begründet. Zusammengenommen haben diese Reformmaßnahmen eine deutliche Absenkung des Nettorentenniveaus von rund 53 % in 2005 auf 43 % in 2030 zur Folge. Für zukünftige Rentnergenerationen bedeutet diese Leistungskürzung, dass die Rente der GRV zunehmend nur noch den Charakter einer Grundversorgung haben wird. Als Ausgleich für das verringerte Rentenniveau fördert der Staat seit Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes sowohl den Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) als auch die betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) mit Zulagen und/oder steuerlichen Anreizen. Stellte die umlagefinanzierte Rente in der Vergangenheit für breite Bevölkerungsschichten die bedeutendste Form der Lebensstandardsicherung im Alter dar, so werden die Altersvorsorgeportfolios zukünftiger Rentnergenerationen zu größeren Anteilen um Vorsorgeprodukte der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ergänzt.

Entsprechend ihrer steuerlichen Behandlung und der staatlichen Förderung lassen sich die möglichen Vorsorgeprodukte dabei in drei Schichten unterteilen. Für Produkte in der ersten und zweiten Schicht gilt die so genannte nachgelagerte Besteuerung in Verbindung mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen während der Ansparphase. Die erste Schicht bildet dabei die Basisversorgung und umfasst neben der gesetzlichen Rente und den öffentlichen Pensionen auch die Leistungen der berufsständischen Versorgung, die Alterssicherung der Landwirte sowie die so genannte Rürup-Rente als Grundversorgung der Selbstständigen. Die Produkte der zweiten Schicht hingegen stellen die sogenannte Zusatzversorgung dar. Hierzu zählen die steuerlich geförderten Bestandteile der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, also Entgeltumwandlung und Riester-Rente. In die dritte Schicht fallen schließlich alle sonstigen Kapitalanlageprodukte, die nicht zwingend für die Altersvorsorge genutzt werden müssen.

Mit dem »Vorsorgeatlas Deutschland« liegt erstmals eine detaillierte Altersvorsorgebilanz für die drei Schichten der Altersvorsorge in Deutschland vor. Neben soziodemografischen Auswertungen erfolgt insbesondere ein regional differenzierter Überblick zum aktuellen Vorsorgestatus der Bundesbürger. Die Untersuchung regionaler Unterschiede wurde durch die Kombination von Informationen aus verschiedenen Datensätzen (siehe i-Punkt) möglich, bei welcher der Mikrozensus (MZ) als Empfängerdatensatz verwendet wurde. Die entsprechenden Analysen erfolgten aus Datenschutzgründen am Gastwissenschaftlerarbeitsplatz im Forschungsdatenzentrum der Statistischen Landesämter in Stuttgart (siehe i-Punkt). Die zentralen Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt und diskutiert. Die Gliederung orientiert sich an den genannten Schichten der Altersvorsorge. Der interessierte Leser kann Erläuterungen zur Methodik der Studie in groben Zügen dem i-Punkt entnehmen.

Erste Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung und Berufsständische Versorgung

In der GRV zeigt sich ein klares West-Ost-Gefälle im Bereich der Anspruchsniveaus (als Alterseinkommen in »inflationsbereinigten« Euro pro Monat). Während die Ansprüche im Osten bei durchschnittlich 817 Euro liegen, schwanken sie im Westen zwischen rund 930 und rund 1 100 Euro um einen Mittelwert von 1 023 Euro. Die baden-württembergischen Regierungsbezirke (RB) befinden sich dabei eher im oberen Bereich der westdeutschen Verteilung mit einem Minimum von 1 042 Euro im RB Freiburg und einem Maximum von 1 093 Euro im RB Stuttgart.

Bei den Ersatzquoten – dem Verhältnis von Alterseinkommen zu letztem Bruttoeinkommen – dreht sich das Ost-West-Verhältnis bedingt durch die Sonderbehandlung ostdeutscher Einkommen nach § 256a SGB VI genau um (Schaubild 2). Besonderes Gewicht haben hier die älteren Jahrgänge, deren Einkommen im Rahmen der Entgeltpunktberechnung am stärksten aufgewertet wird. Verglichen mit einem Mittelwert von 49,5 % im Osten, liegen die Ersatzquoten im Westen bei eher niedrigen 41 % im Durchschnitt – bei sehr geringer Spreizung. Im Gegensatz zu den oben angegebenen Ersatzniveaus liegt Baden-Württemberg hier mit Quoten um 40 % eher im unteren Bereich der westdeutschen Regierungsbezirke, was auf das Einkommen in Verbindung mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zurückgeführt werden kann.1

In Relation zur GRV zeigt sich bei den Beamten ein deutlicher Niveaueffekt. Im Bundesdurchschnitt liegt die Beamtenversorgung rund 1 500 Euro über der gesetzlichen Rente. Auch hier zeigen sich ähnliche (zum Teil historisch bedingte) Unterschiede wie in der GRV zwischen Ost (2 413 Euro) und West (2 590 Euro), wobei die Schwankungsbreite im Osten wesentlich höher ist als im Westen. Bei einem Schwankungsbereich zwischen 2 384 Euro und 2 775 Euro in den westlichen Regierungsbezirken grenzt Baden-Württemberg mit 2 573 Euro RB (Stuttgart) und 2 771 Euro (RB Tübingen) etwa die obere Hälfte ein. Festzuhalten ist, dass diese Unterschiede auch Folge der höheren Qualifikationsanforderungen und damit höheren Einkommen der überwiegenden Zahl der Beamten sind.

Die Ersatzquoten sind bei den Beamten relativ homogen und schwanken lediglich zwischen 60,5 und 65,5 % über die gesamte Gruppe; bei den 20- bis 34-Jährigen liegen sie konstruktionsbedingt mit zwischen 68 und 70,5 % deutlich am höchsten. Bei der Beamtenversorgung rangieren die neuen Bundesländer auch hier leicht vor den alten Ländern (68,1 gegenüber 66,4 %). Gemessen an der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt sich in der höheren Ersatzquote ein systematischer Vorteil der Beamten gegenüber abhängig Beschäftigten.

Für die Berufsstände wurden ebenfalls Ergebnisse ermittelt, die aufgrund geringer Fallzahlen im MZ jedoch kaum auf Regierungsbezirksebene zu interpretieren sind. Insgesamt haben die berufsständischen Versorgungswerke rund 600 000 Mitglieder, die nur bei systematischem Oversampling valide abgebildet werden könnten.2 Was die Ergebnisse jedoch zeigen, ist einerseits eine extreme Variation der Ersatzniveaus (1 000 bis 2 800 Euro), deren Mittelwert mit etwa 2 000 Euro im Bereich der Ersatzniveaus bei den Beamten liegt, und andererseits sehr niedrige Ersatzquoten (zwischen 26 und 35 %), für die wesentlich die hohen Einkommen ursächlich sind. Letzteres legt nahe, dass diese Gruppe stark über die dritte Schicht vorsorgt.

Zweite Schicht: Betriebliche und private Altersvorsorge sowie Zusatzversorgung öffentlicher Dienst

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ähnelt die regionale Verteilung der Ansprüche jener in der GRV. Allerdings ist die Spreizung deutlich größer. Das höchste durchschnittliche bAV-Niveau erreichen die Anspruchsberechtigten im RB Oberbayern mit monatlich 1 030 Euro. Der RB Freiburg liegt mit 901 Euro am Ende der baden-württembergischen Regierungsbezirke – Stuttgart mit 958 Euro an deren Spitze. Die Ersatzquoten aus bAV-Ansprüchen differieren ebenfalls erheblich, wobei die Regionen mit den höchsten Niveaus nur selten auch die höchsten Ersatzquoten aufweisen. So liegt die Ersatzquote im RB Freiburg mit 33 % des letzten Bruttoeinkommens knapp vor Stuttgart mit 31 %. Die bAV-Ansprüche sind über die verschiedenen Altersklassen hinweg auf ähnlichem Niveau, das regionale Muster ändert sich ebenfalls kaum.

Die Beteiligung an der Riester-Rente liegt im Bundesdurchschnitt bei 27,3 % der Zulageberechtigten (Schaubild 3). Die regionalen Unterschiede sind moderat, wobei die 20 % der Regionen mit den höchsten Partizipationsraten – das obere Quintil – allesamt in Ostdeutschland liegen. Die baden-württembergischen Regierungsbezirke weisen eine vergleichsweise geringe Riesterbeteiligung auf, vermutlich, weil der Raum über eine gute Abdeckung mit Angeboten der betrieblichen Altersvorsorge verfügt und ein gewisser Substitutionseffekt zwischen Riester- und bAV-Produkten besteht. Aufgrund vergleichsweise geringer Beitragsleistungen gehören die ostdeutschen Regionen jedoch bei den Anspruchsniveaus aus einer Riester-Rente erneut zu den unteren Quintilen. Hier gehört der gesamte Süden mit Ausnahme der RB Tübingen und Schwaben im Bundesvergleich zum ersten Quintil.

Bei den Ersatzquoten stellt sich die Situation ähnlich dar. Nach Altersklassen betrachtet ist das regionale Bild hinsichtlich der Riesterbeteiligung einheitlich und nur durch einen – allerdings deutlichen – Niveaueffekt charakterisiert: Die Partizipationsquoten nehmen mit abnehmendem Alter stark zu. Dies ist die Folge des noch jungen Vorsorgewegs, der primär für rentenferne Jahrgänge attraktiv ist, um die geringeren Ersatzquoten aus der GRV zu kompensieren. Auch bei den Niveaus und Ersatzquoten aus Riesterrenten sind bei den jüngeren Jahrgängen deutlich höhere Werte zu beobachten.

Im Bereich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZöD) zeigt sich eine vergleichsweise geringe Spreizung der regionalen Durchschnittsniveaus. Der Bundesschnitt liegt bei 393 Euro, der Durchschnitt im Osten (im Westen) bei 368 (399) Euro. Die Regionen der ersten drei Quintile (Ausnahme Rheinhessen-Pfalz und Niederbayern) umschließen einen Block aus Mittel- und Ostdeutschland hufeisenförmig. Bei den Ersatzquoten der ZöD liegt der Bundesschnitt bei 13,1 % des letzten Bruttoeinkommens. Auch hier sind die regionalen Unterschiede eher gering. Jedoch ist das Ost-West-Muster der Niveaus bei den Ersatzquoten quasi aufgelöst.

Dritte Schicht: Immobilien und sonstige Kapitalmarktprodukte/Ersparnisse

Sowohl Niveaus als auch Ersatzquoten weisen bei den Ansprüchen aus der dritten Schicht (Geld- und Immobilienvermögen) erhebliche Unterschiede auf. Die 20 % der Regionen mit den höchsten Ersatzniveaus liegen allesamt im Süden, bei den Ersatzquoten ist das Bild nur wenig heterogener. Werden nur die Besitzer von Vermögen betrachtet, so liegt der Bundesdurchschnitt bei 348 Euro bzw. 22,2 %. Die Hälfte der Vermögensbesitzer hat Ansprüche von weniger als 257 Euro bzw. Ersatzquoten von unter 9,6 % aus der dritten Schicht. Das Ersatzniveau aus der dritten Schicht ist erneut durch eine regionale Blockbildung gekennzeichnet, die sich bei den jüngeren Jahrgängen noch massiert. Im Vergleich der baden-württembergischen Regierungsbezirke haben die Bewohner des RB Tübingen mit 455 Euro das höchste Anspruchsniveau aus der dritten Schicht zu erwarten, der RB Karlsruhe weist mit 407 Euro das niedrigste durchschnittliche Niveau in Baden-Württemberg auf. Bei den Ersatzquoten aus der dritten Schicht weist die regionale Verteilung grundsätzlich ein ähnliches Muster wie bei den Niveaus auf. In den Ersatzniveaus aus der dritten Schicht kommt bei der Betrachtung über die Einkommensklassen die ungleiche Vermögensverteilung, sowohl in regionaler als auch interpersoneller Hinsicht, zum Ausdruck. Die höchsten Niveaus erreichen die Vermögensbesitzer in der oberen Einkommensklasse. Im Bundesdurchschnitt verfügen die Bezieher mittlerer Einkommen über eine Annuität aus Geld- und Immobilienvermögen von 262 Euro, die Besserverdiener erhalten im Durchschnitt 488 Euro.

Fazit

Unterschiede in der Altersversorgung bestehen nicht nur zwischen Ost und West bzw. Nord und Süd. Auch innerhalb der Bundesländer gibt es mitunter starke Variationen. Dennoch sind die interpersonellen Unterschiede größer als die Unterschiede zwischen den Regionen. Die staatlich administrierten Systeme befördern dabei sowohl in regionaler als auch in interpersoneller Hinsicht ein vergleichsweise homogeneres Bild als privatwirtschaftliche Systeme. Methodologisch haben die Arbeiten zum Vorsorgeatlas gezeigt, dass mit dem gewählten Fusionsansatz eine Vielzahl interessanter Ergebnisse auf einer regionalen Ebene gewonnen werden kann, die sonst kaum zu analysieren ist. Auf der höher aggregierten Ebene lieferte die Studie zudem ähnlich Ergebnisse wie andere einschlägige Studien zur Thematik, die keine regionalen Auswertungen ermöglichen. Dies kann als zusätzlicher Indikator für die Validität der Untersuchung gelten.

1 Das gleichzeitige Auftreten hoher Ersatzniveaus und geringer Ersatzquoten kann systematisch dadurch erklärt werden, dass Rentenansprüche lediglich aus dem Einkommen bis zur BBG erworben werden. Darüber liegende Einkommen begründen keine höheren Ansprüche; somit führt der auf hohem Niveau konstante Anspruch bei Einkommen oberhalb der BBG zu einer sinkenden Ersatzquote.

2 Bei 600 000 Angehörigen von Berufsständen liefert der Auswahlsatz des MZ etwa 6 000 Fälle in der Stichprobe, bei Gleichverteilung also rund 120 pro RB. Die Dichte der Berufe ist jedoch im Osten deutlich geringer als im Westen, zudem ist die Verteilung über das Lebensalter linksschief. Nur ein Auswahlsatz deutlich oberhalb von einem Prozent kann daher eine ausreichende Fallzahl, vor allem bei weiterer Differenzierung nach Alter oder Geschlecht, sicherstellen.