:: 6/2010

Zugmaschinen und Ackerschlepper in Baden-Württemberg

Schlepper spielen im landwirtschaftlichen Betrieb eine tragende Rolle als allgemeines und zentrales Arbeitsgerät. Vielfältige Tätigkeiten und Arbeitsschritte werden im Betrieb durch die Hilfe von Traktoren erleichtert oder beschleunigt. Vor allem in großen Ackerbaubetrieben, aber auch in tierhaltenden Betrieben wäre es heute undenkbar, die anfallenden Arbeiten ohne den Einsatz von Maschinen zu erledigen. Der Bestand an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und Ackerschleppern in Baden-Württemberg hat im Jahr 2009 leicht zugenommen. Dennoch sanken im gleichen Zeitraum die Neuzulassungen für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge und auch beim Markt für gebrauchte Schlepper zeigen sich rückläufige Tendenzen. Einzig im Bereich der Traktoren mit höheren Leistungsklassen zeigt sich eine steigende Nachfrage, die sich in den entsprechenden Zahlen bei den Neuzulassungen widerspiegelt.

Bestand an land- und forstwirtschaftlichen Maschinen nimmt zu

Am 1. Januar 2009 waren in Baden-Württemberg fast 6,9 Mill. Kraftfahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen zugelassen. Hiervon waren rund 190 400 oder 2,8 % der Fahrzeuge in die Kategorie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen/Ackerschlepper einzuordnen. Der Bestand1 an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen2 in Baden-Württemberg nahm von 2008 bis 2009 um rund 2,3 % zu. Dieser Wert liegt über der Zuwachsrate beim Kraftfahrzeugbestand allgemein, die im gleichen Zeitraum nur rund 0,8 % betrug. Bei Personenkraftwagen, die mit rund 5,7 Mill. Fahrzeugen oder rund 83 % die bedeutendste Fahrzeugart in Baden-Württemberg darstellen, war 2009 ein Bestandszuwachs von 0,6 % zu verzeichnen.

Vergleicht man die Betriebszahlen und den Bestand an land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen in Baden-Württemberg miteinander, so müsste rein rechnerisch jeder landwirtschaftliche Betrieb durchschnittlich 3 bis 4 Schlepper in seinem Fuhrpark haben. Dieser Vergleich kann jedoch nur sehr grob erfolgen und beinhaltet einige Unsicherheitsfaktoren. So fehlen bei dieser Berechnung sehr kleine landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund ihrer zu geringen Flächenausstattung nicht (mehr) in die regelmäßige agrarstatistische Beobachtung3 mit einbezogen sind. Diese können jedoch durchaus den einen oder anderen Schlepper im Einsatz haben, der sich folglich in den Bestandszahlen niederschlägt. Auf der anderen Seite ist es für einen modernen größeren landwirtschaftlichen Betrieb, besonders wenn sowohl Tierhaltung als auch Ackerbau betrieben werden, durchaus möglich die durchschnittlich errechnete Schlepperzahl je Betrieb noch zu übertreffen, um für unterschiedliche Tätigkeiten und Arbeitsgänge jeweils die richtige Zugmaschine zur Verfügung zu haben.

Weniger Traktoren in Baden-Württemberg neu zugelassen

Im Gegensatz zur Zunahme des Bestandes ist die Zahl der Neuzulassungen4 bei land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und Ackerschleppern in den letzten Jahren insgesamt zurückgegangen. Im Vergleich der Jahre 2007 und 2009 ist ein Rückgang von knapp 2 % zu erkennen. Nachdem die Neuzulassungen von 2007 auf 2008 noch um fast 10 % zugenommen hatten, ergab sich von 2008 auf 2009 wohl aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage eine Abnahme um etwas mehr als 10 %. Wurden 2008 in Baden-Württemberg noch insgesamt 4 570 land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Ackerschlepper neu zugelassen, so belief sich die Zahl der Neuzulassungen 2009 auf nur noch 4 104 Fahrzeuge. Im Vergleich zum wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2009, der sich vor allem beim produzierenden Gewerbe und beim Export niederschlug, fällt der Rückgang bei den Neuzulassungen von Fahrzeugen im landwirtschaftlichen Bereich vergleichsweise moderat aus. Am Umfang der Neuzulassungen gemessen, erneuert sich der Bestand an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nur sehr langsam, sodass es geschätzte 50 Jahre dauern würde, bis alle vorhandenen Traktoren gegen neue Fahrzeuge ausgetauscht wären.

Saisonale Abhängigkeit der Neuzulassung von Landmaschinen

Durchschnittlich wurden 2009 pro Monat 342 neue land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen/Ackerschlepper mit einem amtlichen Kennzeichen zugelassen. Neuzulassungen von Schleppern treten vermehrt im Frühjahr sowie in den Sommermonaten auf. Vor allem im März, aber auch im Juni bzw. Juli wurden in den Jahren 2007 bis 2009 die meisten Neuzulassungen gezählt. Der Anstieg der Zulassungen in diesen Zeiträumen wird deutlich, wenn man den Jahresrhythmus in der Landwirtschaft und hier vor allem in der Außenwirtschaft, also die auf den Äckern und Feldern anfallenden Arbeiten, beobachtet. Für die Landwirte steht im Frühjahr die Bestellung der Flächen an und dann kann, je nach Witterungsverlauf und abhängig von den angebauten Kulturen, bereits ab Ende Juni oder Anfang Juli mit ersten Erntearbeiten begonnen werden. Folglich muss genau zu diesen Zeitpunkten die neu erworbene, ebenso wie die bereits vorhandene, Technik in Form von Ackerschleppern oder sonstigen landwirtschaftlichen Zugmaschinen zur Verfügung stehen, um die anfallenden Arbeiten termingerecht durchführen zu können. Die Wintermonate und auch der Herbst sind Zeiträume, in denen vergleichsweise weniger land- und forstwirtschaftlich genutzte Maschinen neu erstanden und zugelassen werden. Einerseits wohl aufgrund der arbeitsärmeren Zeit im Winter, in der es nicht wie beispielsweise während der Erntezeit zu eventuell kurzfristig notwendigen Kaufentscheidungen auf dem Neufahrzeugmarkt kommt. Auf der anderen Seite könnte auch ein abwartendes Verhalten der Landwirte in Bezug auf Neuinvestitionen in den Maschinenpark in den Herbstmonaten ein Grund für niedrige Zulassungszahlen sein.

Rückläufiger Markt für gebrauchte Schlepper

Ausgehend von den Zahlen für die Besitzumschreibungen5 bei land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und Ackerschleppern, welche Rückschlüsse auf den Gebrauchtmaschinenmarkt zulassen, zeigt sich in diesem Bereich eine stark rückläufige Entwicklung. 2009 wechselten insgesamt rund 10 600 land- und forstwirtschaftliche Maschinen ihren Besitzer. Dies sind insgesamt fast zweieinhalb mal so viele Fahrzeuge wie bei den Neuzulassungen. Das heißt, fast jeder zweite Käufer einer land- und forstwirtschaftlichen Maschine entschied sich für einen »Gebrauchten«. Dennoch nahmen die Besitzumschreibungen seit 2008 insgesamt um rund 26 % ab. Wurden 2008 in Baden-Württemberg noch rund 14 250 Traktoren (durchschnittlich rund 1 190 Fahrzeuge pro Monat) auf einen neuen Besitzer umgeschrieben, so waren es 2009 nur noch insgesamt rund 10 600 oder durchschnittlich rund 880 land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge monatlich. Auch bei den Besitzumschreibungen gebrauchter Traktoren zeigt sich eine saisonale Abhängigkeit, jedoch nicht in dem Maße wie bei den Zulassungen von neuen Maschinen. Die höchsten Werte werden in den Jahren 2007 bis 2009 in der Regel im März bzw. April erreicht, in den Folgemonaten nimmt die Anzahl der Besitzumschreibungen in der Regel kontinuierlich ab.

Zugmaschinenpark in der Landwirtschaft durchschnittlich rund 25 Jahre alt

Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen liegt das Durchschnittsalter der land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen in Baden-Württemberg um ein Vielfaches höher. Waren 2009 die zugelassenen Personenkraftwagen durchschnittlich 8,3 Jahre alt, so hatten die Schlepper mit durchschnittlich 25,3 Jahren bereits rund das 3-fache an Lebenszeit hinter sich. Dies ist ein bemerkenswert hoher Wert, der sogar noch leicht über dem des Jahres 2008 liegt. Damals betrug das durchschnittliche Alter des Traktorenbestands noch 24,7 Jahre. Über die Hälfte (rund 53 %) des Bestands an Traktoren in Baden-Württemberg ist zwischen 21 und 40 Jahre alt. Das hohe Alter vieler Schlepper zeigt, dass land- und forstwirtschaftlich genutzte Maschinen für den Betrieb ein langlebiges Investitionsgut darstellen und nicht ohne Weiteres in kürzeren Zeitabständen ersetzt werden. Ebenfalls könnten historische Schlepper, die als »Liebhaberstücke« auch weiterhin gepflegt und im Betrieb behalten werden, diesen hohen Wert mit verursachen. Land- und forstwirtschaftliche Maschinen werden, anders als beispielsweise Lastkraftwagen oder Sattelzüge, welche durchschnittlich bereits nach 7,5 oder 4 Jahren ausgetauscht werden, erst nach einer sehr langen Nutzungsdauer von ihren Haltern ausgetauscht.

Emissionsklassen noch kein Thema in der Landwirtschaft

Im Gegensatz zu den Personenkraftwagen setzt sich das Thema Emissionen durch Kraftstoffabgase im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen wegen des hohen Alters im Bestand und der geringen Erneuerungsrate der Fahrzeuge nur langsam durch. Waren im Jahr 2009 bereits rund 98 % der Personenkraftwagen schadstoffreduziert und in die einschlägigen EURO-Normen6 eingruppiert, so sind bei den in der Landwirtschaft eingesetzten Nutzfahrzeugen nur sehr wenige Maschinen zu finden, die bereits in die vorgegebenen Emissions-Normen hineinfallen. 2009 waren nur etwas mehr als 3 % der land- und forstwirtschaftlich genutzten Maschinen als schadstoffreduziert bzw. schadstoffarm eingeordnet. Natürlich gelten für neu zugelassene land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen/Ackerschlepper dieselben strengen Umweltnormen wie für alle übrigen Kraftfahrzeugklassen und auch der technische Fortschritt in Sachen Umweltfreundlichkeit macht vor den Schleppern nicht Halt. Da der Bestand an Fahrzeugen im landwirtschaftlichen Bereich jedoch durchschnittlich sehr alt ist, sind die meisten Traktoren nicht in die erst seit einigen Jahren gültigen Abgasnormen eingeordnet.

Der Trend bei Neuzulassungen geht hin zu stärkerer Motorisierung

Bei den Neuzulassungen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und Ackerschleppern zeigt sich in den letzten beiden Jahren ein Trend zu Maschinen mit höherer Motorisierung. Im Segment der Schlepper mit 91 und mehr kW Leistung7 wurden, auch hier mit saisonalen Unterschieden, sowohl 2008 als auch 2009 die meisten Fahrzeuge neu auf einen Halter zugelassen. Obwohl die Zahlen bei den Neuzulassungen insgesamt leicht rückläufig waren, konnte in 2009 gegenüber dem Vorjahr sogar noch eine Steigerung um rund 2,5 % bei den Zulassungszahlen in dieser Kategorie verbucht werden. Immer größer werdende landwirtschaftliche Betriebe und die damit verbundene steigende Flächenausstattung bedingen auch bei den hier eingesetzten Maschinen eine steigende Leistung. Größere Flächen können nur mit einer entsprechend höheren Motorisierung und daran angepassten Geräten (zum Beispiel für die Bodenbearbeitung oder die Aussaat) wirtschaftlich bearbeitet werden.

Gebrauchtfahrzeugmarkt beherrscht von kleineren Schleppern

Anders als bei den Neuzulassungen von land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen werden bevorzugt Maschinen in den niedrigeren Leistungsklassen auf einen neuen Besitzer umgeschrieben. Die Leistungsklasse bis 30 kW nimmt seit 2008 beim Gebrauchtfahrzeugmarkt den größten Anteil ein. Aber auch gebrauchte Maschinen in der Kategorie von 31 bis 50 kW werden vermehrt nachgefragt. Zusammengerechnet machten diese beiden Leistungsklassen 2008 einen Anteil von über 70 % an den rund 14 250 auf einen neuen Halter umgeschriebenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Zugmaschinen aus. Ein leichter Rückgang zeigte sich 2009, als nur noch rund 10 590 oder rund 66 % der Besitzumschreibungen auf diese Leistungsklassen fielen. Dennoch lagen die »kleinen« Gebrauchten in den Kategorien bis 50 kW insgesamt weiterhin am höchsten in der Gunst der Landwirte.

1 Der Bestand an Kraftfahrzeugen insgesamt setzt sich aus allen im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg zum 1. Januar eines Jahres gespeicherten Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zusammen. Bis zum 1. März 2007 zählten bei der jährlichen Bestandszählung auch die vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge dazu. Seit der Vereinfachung des Zulassungswesens werden nur noch Außerbetriebsetzungen und keine Stilllegungen mehr erfasst.

2 Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine auf Rädern (T): (gemäß Richtlinie 2003/37/EG bzw. gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge – DIN 70 010) Zugmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder Antreiben von auswechselbaren Geräten bestimmt ist. Dazu gehören T-Fahrzeuge sowie Ackerschlepper und Geräteträger.

3 Die Erfassungsgrenzen in der amtlichen Agrarstatistik werden zur Entlastung der Auskunftspflichtigen ab dem Jahr 2010 deutlich angehoben. Die Haupterfassungsgrenze ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF), diese muss 5 Hektar (ha) oder mehr betragen (bis 2009: 2 ha). Bei Sonderkulturen wie Obst und Rebland beträgt die Mindestfläche 0,5 ha. Aber auch Tierbestände sind für die Befragung relevant (ab 2010 zum Beispiel 10 Rinder oder 10 Zuchtsauen).

4 Neuzulassung: Erstmalige Zulassung und Registrierung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit einem Kennzeichen in Deutschland. Fahrzeuge, die bereits im In- oder Ausland zugelassen waren, fallen nicht darunter.

5 Besitzumschreibung: Halterwechsel zugelassener Fahrzeuge. Nicht mit einbezogen in diese Statistik werden die Fahrzeuge, deren Halter umziehen (lediglich regionale Veränderung in der Bestandsführung) oder ihren Namen ändern. Die Abgabe eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Händler (zum Beispiel bei Erwerb eines Neufahrzeugs) wird erst nach Verkauf und der anschließenden Zulassung auf den neuen Halter als Umschreibung registriert.

6 Emissionsklasse: Die Zuordnung der Emissionsklasse basiert auf der Grundlage des geltenden Typgenehmigungsrechts und dient dem Zulassungsverfahren.

7 Die meisten Leistungsangaben werden umgangssprachlich in PS (Pferdestärke) gerechnet, obwohl die offizielle Maßeinheit Kilowatt (kW) ist. 1 kW entspricht umgerechnet 1,359622 PS.