:: 2/2011

Wie viele landwirtschaftliche Betriebe werden tatsächlich im Haupterwerb bewirtschaftet?

Struktur und Entwicklung der Haupterwerbsbetriebe im Land

Mit der Landwirtschaftszählung 2010 wurde über 10 Jahre nach der letzten vergleichbaren Erhebung wieder eine umfangreiche und grundlegende Bestandsaufnahme der Strukturen in der Landwirtschaft durchgeführt. Die Befragung umfasste neben den klassischen agrarstrukturellen Kernthemen wie Bodennutzung, Viehbestände, die Ausstattung des Betriebs mit Arbeitskräften auch eine Vielzahl an neuen und aktuellen Themenbereichen, beispielsweise aus dem Bereich Bodenbearbeitung und Erosionsschutzmaßnahmen. Auf der Grundlage der erhobenen Daten kann ein umfassendes Bild über die gegenwärtige Struktur der Landwirtschaft, die Produktionskapazitäten im pflanzlichen und tierischen Bereich und die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe im Land gewonnen werden. Im vorliegenden ersten Beitrag mit Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2010 sollen nun zunächst die Unterschiede der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe und deren Entwicklung seit der letzten Landwirtschaftszählung im Jahr 1999 erläutert werden.

Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 wurde ermittelt, dass insgesamt noch rund 45 000 landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg bewirtschaftet werden. Von den gut 40 000 landwirtschaftlichen Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen1 – dies sind die klassischen Familienbetriebe – werden aktuell gut 15 000 Betriebe oder rund 38 % im Haupterwerb bewirtschaftet. Die Zahl der Nebenerwerbsbetriebe im Land beläuft sich momentan auf etwas mehr als 25 000 bzw. auf rund 62 % der Einzelunternehmen. Zwar sind die im Nebenerwerb bewirtschafteten Betriebe zahlenmäßig deutlich in der Überzahl, doch vom Produktionswert her betrachtet dominieren eindeutig die hauptberuflich tätigen Landwirte die Agrarlandschaft in Baden-Württemberg. So wird mehr als die Hälfte der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) im Südwesten von Betrieben im Haupterwerb bewirtschaftet. Mit rund 50 Hektar (ha) LF bestellt ein Haupterwerbsbetrieb im Jahr 2010 im Mittel drei Mal so viel LF wie ein Nebenerwerbsbetrieb (durchschnittlich etwa 17 ha). Neben den in Haupt- und Nebenerwerb aufteilbaren Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen gibt es in Baden-Württemberg noch etwas mehr als 4 000 weitere Betriebe. Diese Betriebe der Rechtsformen Personengemeinschaften/-gesellschaften und juristische Personen bewirtschaften mit insgesamt rund 224 000 ha LF knapp ein Sechstel (rund 16 %) der baden-württembergischen LF. Ihre durchschnittliche Größe beläuft sich auf etwas mehr als 55 ha LF je Betrieb und liegt somit noch oberhalb der Durchschnittsgröße der Haupterwerbsbetriebe im Land (Tabelle 1).

Haupterwerbsbetriebe führen Produktion sowohl im pflanzlichen als auch im tierischen Bereich an

Obwohl sie von der Zahl der Betriebe her deutlich in der Unterzahl sind, dominieren die im Haupterwerb bewirtschafteten Betriebe die landwirtschaftliche Produktion in Baden-Württemberg. Mehr als die Hälfte (54 %) der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Land wird im Jahr 2010 von Haupterwerbsbetrieben bestellt. Dies sind insgesamt rund 760 000 ha. Etwa vier von fünf oder rund 82,5 % der Betriebe im Haupterwerb bewirtschaften Dauergrünlandflächen, fast ebenso viele Betriebe (80,5 %) bestellen auch Ackerfläche. Auch bei der tierischen Produktion haben die hauptberuflich tätigen Landwirte eindeutig die Nase vorn: In allen Bereichen der Tierhaltung dominieren die Haupterwerbsbetriebe. Besonders groß sind die Unterschiede bei der Milchviehhaltung oder auch im Bereich Zuchtsauenhaltung, wo die gehaltenen Tiere eine arbeits- und zeitintensive, dauernde Betreuung benötigen. Dies ist für einen nebenberuflich tätigen Landwirt häufig nicht realisierbar. Daher stehen in den Stallungen der Haupterwerbsbetriebe zusammen etwa fünf Mal so viele Milchkühe wie in jenen ihrer nebenberuflichen Kollegen. Im Bereich Schweinehaltung stehen immerhin etwa acht von zehn Zuchtsauen bei hauptberuflich tätigen Landwirten im Stall. Betrachtet man die Produktion auf den Äckern und auf den Grünlandflächen näher, so zeigt sich, dass sich die beiden Betriebsformen in der Bewirtschaftung der Flächen teilweise stark unterscheiden.

Zahlenmäßig vorn: die Nebenerwerbsbetriebe

Trotz ihres zahlenmäßigen Übergewichts im Vergleich zu den Haupterwerbsbetrieben hat die Nebenerwerbslandwirtschaft in Bezug auf die Produktionsleistung im Land eine vergleichsweise untergeordnete Bedeutung. Die rund 25 000 baden-württembergischen Nebenerwerbsbetriebe bewirtschaften aktuell mit rund 426 000 ha nur knapp ein Drittel (30 %) der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Land. Über die Hälfte dieser Fläche (rund 55 % oder 233 000 ha) ist Ackerland. Rund 30 % aller baden-württembergischen Betriebe im Nebenerwerb bewirtschaften Dauerkulturflächen, wobei hier mit rund 61 % der Betriebe die Weinbauern den größten Anteil einnehmen. Die durchschnittliche Größe der nebenberuflich bewirtschafteten Betriebe beträgt im Jahr 2010 mit rund 17 ha im Mittel nur etwas mehr als die Hälfte der landwirtschaftlich genutzte Fläche, die ein durchschnittlicher landwirtschaftlicher Betrieb im Südwesten bewirtschaftet (rund 32 ha). Die alleinige Betrachtung der Produktionsleistung gibt jedoch den eigentlichen Wert und die Rolle der Nebenerwerbslandwirtschaft im Land nicht wieder. Bereits durch die große Anzahl von im Nebenerwerb bewirtschafteten Betrieben entsteht ein vielfältiges Bild der Agrarlandschaft Baden-Württembergs, wobei die tatsächlichen Leistungen der Nebenerwerbsbetriebe im Rahmen dieses Beitrags nicht näher beleuchtet werden können.

Vergleichbarkeitsprobleme aufgrund von umfassenden Methodikänderungen

Die aktuellen Zahlen zur Erwerbsform der Betriebe können mit denen der vorangegangenen Landwirtschaftszählung von 1999 jedoch nur eingeschränkt verglichen werden. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, die zum besseren Verständnis und zur korrekten Einordnung der Zahlen beleuchtet werden müssen. Zum einen ist durch den erheblichen Strukturwandel an sich im letzten Jahrzehnt ein beträchtlicher Rückgang der landwirtschaftliche Betriebe insgesamt, und somit auch der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe zu verzeichnen. Es kommt hinzu, dass durch eine Anhebung der Erfassungsgrenze viele kleine Betriebe – dies sind vorwiegend solche, die im Nebenerwerb bewirtschaftet werden – ab dem Erhebungsjahr 2010 nicht mehr durch die amtliche Agrarstatistik erfasst werden. Dies führt zu Verschiebungen im Verhältnis der beiden Produktionsformen zueinander, die nur über den Strukturwandel alleine nicht erklärbar sind. Darüber hinaus hat sich im Jahr 2010 die Methodik, also die Art und Weise, wie Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe definitorisch abgegrenzt werden, geändert. Dies kann ebenfalls zu einer Verzerrung in der Wahrnehmung der beiden Betriebsformen und deren Anteile an den Betrieben insgesamt führen. Im Hinblick auf eine Bewertung der aktuellen Zahlen müssen folglich die einzelnen Faktoren in ihrer Wirkung auf die Zahl und die Relation der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe getrennt voneinander analysiert werden (Überblick über die Veränderung der Zahlen durch die Erfassungsgrenzen- und Methodikänderungen siehe Tabelle 2).

Anhebung der Erfassungsgrenze für die Landwirtschaftszählung 2010

Die Anhebung der Mindestgrenzen für die Erfassung eines Betriebes erfolgte hauptsächlich mit dem Augenmerk auf die Entlastung der auskunftspflichtigen Betriebe. Vor dem Hintergrund der wiederholten Forderungen nach Bürokratieabbau sollten gerade kleinere Betriebe nicht mehr zusätzlich zu ihren administrativen Aufgaben mit der Pflicht zum Ausfüllen der statistischen Erhebungsbögen belastet werden. Die wichtigste Erfassungsgrenze für die Agrarstatistik stellt die Größe eines Betriebes, das heißt, der Umfang seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche, dar. Für die Landwirtschaftszählung 2010 wurde der bisherige Grenzwert bei der LF immerhin mehr als verdoppelt (Anhebung von 2 ha LF auf 5 ha LF). Wird diese Haupterfassungsgrenze nicht erreicht, werden Betriebe jedoch auch dann in die Erhebung mit einbezogen, wenn wertschöpfungsintensive Sonderkulturen wie Wein oder Obst angebaut oder bestimmte Tierbestände gehalten werden. Auch hier wurden die Erfassungsgrenzen bei den Flächen annähernd verdoppelt, bei den Tierbeständen fielen die Anhebungen tierartspezifisch größer oder auch moderater aus. Die Untergrenzen wurden jedoch insgesamt ebenfalls deutlich nach oben gesetzt (Tabelle 3).

Steigende Haupterwerbsquote dank Erfassungsgrenzenanhebung

Durch die Anhebung der Erfassungsgrenze nahm insgesamt die Anzahl der für die Landwirtschaftszählung 2010 zu befragenden Einheiten deutlich ab. Eine nachträgliche Aufbereitung der Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 1999 mit den ab 2010 gültigen Erfassungsgrenzen zeigt, dass alleine durch die Erfassungsgrenzenanhebung insgesamt etwa 14 800 der Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen aus dem Jahr 1999 nicht mehr der Grundgesamtheit der Landwirtschaftszählung 2010 angehören würden. Dies ist hauptsächlich auf den Wegfall der beträchtlichen Anzahl kleiner Betriebe, die nun die Kriterien für die Erfassung nicht mehr erfüllten, zurückzuführen. Werden die neuen Erfassungsgrenzen an die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 1999 angelegt, so bleibt die Zahl der Haupterwerbsbetriebe annähernd gleich, wohingegen die Zahl der Nebenerwerbsbetriebe drastisch um über 13 700 Betriebe abnimmt. Der Anteil der Haupterwerbsbetriebe an den rund 73 000 Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen betrug im Jahr 1999 noch 34,5 %. Fallen durch die nachträgliche Berechnung der Zahlen mit den Erfassungsgrenzen von 2010 viele kleine – meist im Nebenerwerb bewirtschaftete – Betriebe weg, steigt im Verhältnis der Erwerbsformen der Anteil der Haupterwerbsbetriebe um 7 Prozentpunkte und liegt nun bei stattlichen 41,5 %.

Methodikänderung: Selbsteinschätzung des Betriebsinhabers bezüglich Einkommensverhältnissen wird ausschlaggebend

Als Haupterwerbsbetriebe werden in der amtlichen Agrarstatistik diejenigen Betriebe gezählt, für die die Landwirtschaft die alleinige oder überwiegende Quelle des Lebensunterhalts darstellt. Die Nebenerwerbsbetriebe sind das Gegenstück zu den Haupterwerbsbetrieben. Als Nebenerwerbsbetriebe werden folglich diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe bezeichnet, die ihr Einkommen überwiegend aus außerbetrieblichen Quellen beziehen. Zum außerbetrieblichen Einkommen werden zum Beispiel Löhne und Gehälter in anderer Erwerbstätigkeit (in einer Fabrik, im öffentlichen Dienst, als Selbständiger etc.) gezählt, aber auch Renten, Kindergeld und Kapitalerträge fallen mit unter diese Kategorie.

Im Gegensatz zur aktuellen Regelung wurde bei der letzten Landwirtschaftszählung im Jahr 1999 die Einstufung eines Betriebes als Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb an dem im Betrieb geleisteten Arbeitsvolumen und nur unter bestimmten Umständen an der Höhe des außerbetrieblichen Einkommens festgemacht. Als Haupterwerbsbetriebe zählten 1999 alle Betriebe, in denen das betriebliche Arbeitsvolumen, berechnet in Arbeitskraft-Einheiten2 (AKE), 1,5 AKE und mehr betrug. Betriebe, bei denen das betriebliche Arbeitsvolumen mindestens 0,75, aber weniger als 1,5 AKE betrug, wurden auch dann als Haupterwerbsbetriebe eingestuft, wenn kein außerbetriebliches Einkommen vorlag bzw. wenn der Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen des Betriebes 50 % und mehr betrug. Als Nebenerwerbsbetriebe galten in jedem Fall Betriebe mit weniger als 0,75 AKE. Betriebe mit einem Arbeitsvolumen von 0,75 bis weniger als 1,5 AKE wurden damals ebenfalls als Nebenerwerbsbetriebe gezählt, wenn das außerbetriebliche Einkommen des Betriebsinhabers und/oder seines Ehegatten größer war als das betriebliche Einkommen.

Die Grundlage für die Zuordnung eines landwirtschaftlichen Betriebs der Rechtsform Einzelunternehmen zu den Betriebstypen Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb bildet ab der Landwirtschaftszählung 2010 dagegen allein das Verhältnis von betrieblichem und außerbetrieblichem Einkommen, während das Arbeitsvolumen keine Rolle mehr spielt. Dies kann dazu führen, dass auch vergleichsweise große Betriebe als Nebenerwerbsbetriebe eingestuft werden. Schätzt der Betriebsinhaber sein Einkommen aus einer außerbetrieblichen Tätigkeit höher ein als sein Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb, so zählt der Betrieb unabhängig von seiner Größe oder sonstigen Aufstellung als Nebenerwerbsbetrieb.

Geringe Auswirkung der Methodikänderung auf Zahl der Betriebe

Um den Effekt der Veränderung in der Abgrenzung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe sichtbar zu machen, müssen die Zahlen der landwirtschaftlichen Betriebe aus dem Jahr 1999 mit den Erfassungsgrenzen von 2010 und der Typisierung von 2010 nochmals neu berechnet werden. Im Gegensatz zu den bereits beschriebenen deutlichen Auswirkungen der Erfassungsgrenzenanhebung fällt die Veränderung der Betriebszahlen aufgrund der Methodikänderung verglichen mit den neu berechneten Zahlen (mit den an die aktuellen Werte angepassten Erfassungsgrenzen) relativ gering aus. Sowohl bei den Haupterwerbsbetrieben als auch bei den Nebenerwerbsbetrieben treten somit keine zusätzlichen größeren Abweichungen durch die Änderung in der Methodik auf. Die Zahl der Haupterwerbsbetriebe nimmt durch die Miteinbeziehung der reinen Einschätzung der Einkommensverhältnisse durch den Betriebsinhaber um knapp 400 Betriebe leicht ab, wohingegen die Zahl der Betriebe im Nebenerwerb um denselben Wert ansteigt. Hierdurch ergibt sich eine nur geringfügige Verschiebung der Haupt- und Nebenerwerbsquoten zueinander, der Anteil der Haupterwerbsbetriebe bleibt weiterhin sehr hoch und sinkt um nur 0,7 Prozentpunkte auf 40,8 %.

Fazit: Haupterwerbsbetriebe bleiben essentiell für den Produktionswert der Landwirtschaft im Südwesten, ihre Zahl ist jedoch aktuell rückläufig

Trotz der sinkenden Betriebszahlen dominieren die Haupterwerbsbetriebe weiterhin die landwirtschaftliche Produktion in Baden-Württemberg. Über die Hälfte der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird von ihnen bewirtschaftet und auch der Großteil der Tierbestände steht in den Stallungen der hauptberuflich tätigen Landwirte. Dennoch sind auch die Haupterwerbsbetriebe nicht vor dem Strukturwandel sicher, was die Abnahme der Betriebszahlen in absoluten Werten belegt. Betrachtet man nur den bloßen Zahlenwert der Haupterwerbsquote im Land, so lässt sich für 2010 eine Zunahme des Anteils dieser Betrieben um 3 Prozentpunkte seit 1999 verbuchen. Vergleicht man jedoch die Quoten unter quasi gleichen Voraussetzungen, das heißt, unter Berechnung der Werte aus 1999 mit den aktuellen Erfassungsgrenzen sowie unter Beachtung der ebenfalls ab der Landwirtschaftszählung 2010 greifenden Methodikänderung, so zeigt sich ein anderes Bild. Unter den gleichen Abgrenzungsvoraussetzungen sank die Haupterwerbsquote in Baden-Württemberg seit 1999 effektiv um 3,3 Prozentpunkte. Das heißt, die Zahl der Haupterwerbsbetriebe nimmt nicht nur absolut, sonder auch relativ ab. Nicht außer Acht gelassen werden darf bei dieser Betrachtung ebenfalls eine andere markante Entwicklung unter den landwirtschaftlichen Betrieben. Unter allen übrigen Rechtsformen ist für die Rechtsform »Personengesellschaften«, das sind in den meisten Fällen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs), eine absolute wie auch relative Zunahme der Betriebszahlen zu verzeichnen. Mittlerweile werden etwas mehr als 3 700 Betriebe der Rechtsform »Personengesellschaften« gezählt, dies sind rund 8,4 % aller Betriebe im Land. Unter den Personengesellschaften sind vielfach hoch spezialisierte Familienbetriebe, beispielsweise GbRs bestehend aus Vater und Sohn, zu finden. Bei diesen Betrieben kann jedoch aus methodischen Gründen keine Einteilung in Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe erfolgen, wie wohl sie aufgrund ihrer Größe und ihres Charakters viele Ähnlichkeiten mit Haupterwerbsbetrieben aufweisen und insofern auch diesen zuzurechnen wären.

1 Bei einem Betrieb der Rechtsform »Einzelunternehmen« ist eine natürliche Person Alleininhaber des Betriebes. Dies kann eine Einzelperson, aber auch ein Ehepaar sein. Nur von dieser Rechtsform kann im Rahmen der Agrarstatistik ermittelt werden, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb bewirtschaftet wird.

2 Die Arbeitskrafteinheit ist die Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person. Die Arbeitsleistung wird aus dem je Arbeitskraft für den Arbeitsbereich Betrieb angegebenen Beschäftigungsumfang ermittelt.