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Auf dem Weg ins Jahr 2013: Zum Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg

Ab dem Jahr 2013 räumt der Gesetzgeber allen Kindern mit Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder bei Kindertageseltern ein. Bis dahin soll für 35 % der unter 3-Jährigen im Bundesgebiet ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot geschaffen werden. Dabei ist von einem unterschiedlichen regionalen Bedarf an Betreuungsangeboten in den einzelnen Bundesländern auszugehen. Für das Land Baden-Württemberg liegt die Zielmarke bei einer landesweiten Versorgungsquote der unter 3-Jährigen von 34 %. Wie nahe ist man diesem Ziel inzwischen gekommen? Wie viele Betreuungsmöglichkeiten müssen bis zum Jahr 2013 noch zusätzlich bereitgestellt werden? Im Folgenden sollen die bisherigen Entwicklungen der Kleinkindbetreuung aufgezeigt werden. Anhand der aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes wird außerdem die Zahl der im Jahr 2013 in Baden-Württemberg notwendigen Betreuungsplätze für Kleinkinder abgeschätzt und damit der Bedarf an neuen Betreuungsverhältnissen berechnet.1

Zahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren seit 2006 verdoppelt

Am 1. März 2010 wurden in Baden-Württemberg rund 50 600 Kinder im Alter unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut2; im März 20063 waren es lediglich 25 400 Kleinkinder. Innerhalb von 4 Jahren hat sich damit die Zahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren verdoppelt. Da gleichzeitig die Anzahl aller Kinder unter 3 Jahren in Baden-Württemberg von 290 500 auf 276 600 zurückging, stieg die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen, also der Anteil der betreuten Kinder an der Gesamtzahl der Kinder unter 3 Jahren, von 8,8 % (2006) auf 18,3 % (2010) an.

Die Gesamtzahl der Betreuungsverhältnisse der unter 3-Jährigen lag 2010 bei rund 51 000, weil etwa 400 Kinder sowohl in einer Kindertageseinrichtung als auch durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreut wurden. Rund 43 700 Betreuungsverhältnisse bestanden in Kindertageseinrichtungen, knapp 7 300 in Kindertagespflege. Die meisten Kinder unter 3 Jahren (86 %) wurden also in einer Kindertageseinrichtung betreut (Schaubild 1).

Je jünger allerdings die betreuten Kinder sind, desto höher ist der Anteil der Kindertagespflege. Für Kinder im Alter von 2 Jahren bestanden knapp 35 800 Betreuungsverhältnisse, davon nur 9 % (3 300) in Kindertagespflege. Demgegenüber waren in der Altersklasse von 1 bis unter 2 Jahren von insgesamt rund 13 400 Betreuungsverhältnissen 24 % (3 300) in der Kindertagespflege. Bei den unter 1-Jährigen schließlich wurden mit 700 von insgesamt gut 1 800 sogar 38 % der Kinder in Kindertagespflege betreut (Schaubild 2).

In welchen Tageseinrichtungen und in welchem Umfang werden die Kinder betreut?

Von den 43 700 in Kindertageseinrichtungen betreuten Kleinkindern besuchten im Jahr 2010 rund 26 000 (59 %) Einrichtungen mit Kindern aller Altersgruppen. Weitere 11 200 Kinder (26 %) wurden dagegen in Einrichtungen mit Kindern im Alter von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) betreut und 6 600 (15 %) in reinen Kinderkrippen für Kinder bis zu 3 Jahren4.

Für die Eltern ist die Betreuungszeit der Kinder von großer Bedeutung. Um am Erwerbsleben teilnehmen zu können, benötigen Eltern Betreuungszeiten, die sich mit den beruflichen Erfordernissen vereinbaren lassen. Immer mehr Einrichtungen passen ihr Angebot an diese Bedürfnisse an. Rund 10 100 der Kleinkinder (23 %) in Kindertageseinrichtungen wurden bis zu 5 Stunden täglich betreut. Die Eltern von 17 400 Kindern unter 3 Jahren (40 %) konnten verlängerte Öffnungszeiten mit mehr als 5 bis zu 7 Stunden Betreuungszeit in Anspruch nehmen. Mehr als ein Viertel (28 %) der Kinder – das waren etwa 12 400 – wurden mehr als 7 Stunden, also ganztags betreut. Nur 3 800 (9 %) erhielten eine Betreuung vor- und nachmittags ohne Mittagsbetreuung.

Ausbaubedarf bis 2013: Welche Versorgungsquote wird wo angestrebt?

Durch die Einführung des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG) wird ab dem Jahr 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder bei Kindertageseltern für alle Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres eingeräumt. Darüber hinaus sollen Kinder im 1. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in Tagespflege haben, wenn dies für ihre Entwicklung geboten ist oder die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind.5

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich auf dem »Krippengipfel« am 2. April 2007 darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter 3 Jahren aufzubauen. Der Bedarf an Betreuungsangeboten ist allerdings regional nicht einheitlich. In den ostdeutschen Bundesländern liegen die Betreuungsquoten der unter 3-Jährigen schon jetzt bei deutlich über 35 %. In Sachsen-Anhalt erreichte die Betreuungsquote im Jahr 2010 sogar 56 %, so dass auch in Zukunft mit einem Bedarf von deutlich über 35 % in diesen Ländern gerechnet werden muss. Für Baden-Württemberg gilt nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales als Zielmarke bis Ende des Jahres 2013 ein landesdurchschnittlicher Versorgungsgrad der unter 3-Jährigen von 34 %.

Notwendiges Betreuungsangebot bei einer landesdurchschnittlichen Betreuungsquote von 34 %

Um diese Zielvorgabe zu erreichen, müsste die Betreuungsquote von 18 % im Jahr 2010 also noch um 16 Prozentpunkte gesteigert werden. Die aktuelle Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes (Hauptvariante) geht davon aus, dass zum 31. Dezember 2013 rund 270 300 Kinder unter 3 Jahren in Baden-Württemberg leben werden. Bei einer Betreuungsquote von 34 % würde man Ende des Jahres 2013 für rund 91 900 Kleinkinder einen passenden Betreuungsplatz benötigen. Ausgehend von der Zahl der im Jahr 2010 betreuten Kinder (50 600) müsste der Umfang der Kleinkindbetreuung in den nächsten Jahren um rund 41 300 zusätzliche Betreuungsverhältnisse bzw. um mehr als 80 % erhöht werden.

Durch das Investitionsprogramm des Bundes »Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013« soll der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren unterstützt werden. In Baden-Württemberg sind mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes (VwV Investitionen Kleinkindbetreuung) die Fördergrundsätze festgelegt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes wurde in Baden-Württemberg darüber hinaus die bisherige Landesförderung der Kleinkindbetreuung wesentlich erhöht und umgestellt. Seit 2009 leitet das Land Mittel für die Betriebskostenförderung in der Kleinkindbetreuung nach der Zahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen an die Gemeinden sowie in der Kindertagespflege an die Stadt- und Landkreise weiter.6 Zwischen 2009 und 2014 werden die Mittel des Bundes und des Landes für den Ausbau der Kleinkindbetreuung von 73 Mill. auf 275 Mill. Euro jährlich anwachsen.7

Kindertagespflege soll an Bedeutung gewinnen

Nach Überlegungen der Bundesregierung sollen 30 % der neu zu schaffenden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bei einer Kindertagesmutter oder einem -tagesvater entstehen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Eltern und Kinder aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse Betreuungsangebote in großer Vielfalt benötigen werden. Dies könne nicht allein durch die Bereitstellung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen sichergestellt werden. Daher wäre es insbesondere erforderlich, die Kindertagespflege zu einem Berufsbild weiterzuentwickeln, das für Eltern, Kinder und Kindertagespflegepersonen attraktiv ist.8

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren in Baden-Württemberg geht allerdings in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden davon aus, dass lediglich 20 % der zusätzlichen Betreuungsangebote in Baden-Württemberg durch die Kindertagespflege abgedeckt werden können.9 Legt man diese Annahme zugrunde, müssten bis Ende 2013 rund 8 300 zusätzliche Betreuungsangebote bei Kindertagesmüttern oder -vätern entstehen.

Zurzeit sind in Baden-Württemberg 14 % der betreuten unter 3-Jährigen in Kindertagespflege. Von den zwischen 2006 und 2010 neu entstandenen gut 25 300 Betreuungsverhältnissen für Kinder unter 3 Jahren sind 2 800 (11 %) in der Kindertagespflege und 22 500 (89 %) in Kindertageseinrichtungen geschaffen worden. Insofern liegt die Annahme des Sozialministeriums, dass nicht 30 %, sondern lediglich 20 % der neu zu schaffenden Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen der Kindertagespflege entstehen, näher an der bisherigen Realität (Schaubild 3).

Wie sich der Anteil der Kindertagespflege am gesamten Betreuungsangebot tatsächlich weiter entwickeln wird, hängt zum einen von der Zahl der künftig neu geschaffenen Plätze ab, zum anderen aber auch davon, ob Eltern das Angebot der Kindertagespflege für ihre Kinder wahrnehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Regel die Betreuung in Kindertagespflege für die Eltern etwas teurer ist als die Unterbringung in Kindertageseinrichtungen. Es gibt allerdings inzwischen schon einige Kreise und Kommunen, die den Eltern freiwillig die Differenz zwischen der monatlichen Gebühr für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung und den monatlichen Kosten für die Kindertagespflege erstatten. Fällt der finanzielle Aspekt bei der Entscheidung zwischen Tagesmutter und Tageseinrichtung weniger stark ins Gewicht, so werden sich vor allem bei den unter 2-Jährigen, für die viele Eltern den Wunsch nach einer Betreuung in einem familienähnlichen Rahmen haben, vermutlich mehr Eltern für die Kindertagespflege entscheiden als bisher.

33 000 zusätzliche Betreuungsverhältnisse für Kleinkinder in Kindertageseinrichtungen notwendig

Würden tatsächlich 20 % der bis Ende 2013 neu zu schaffenden Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege entstehen, müssten die restlichen 80 % in Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. Das würde bedeuten, dass zu den im Jahr 2010 bestehenden 43 700 noch rund 33 000 (+76 %) zusätzliche Betreuungsverhältnisse entstehen müssten.

Die oben schon erwähnte und mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmte Modellrechnung des Sozialministeriums geht davon aus, dass 50 % der insgesamt neu zu schaffenden Plätze in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren und 30 % in altersgemischten Gruppen entstehen.10 Unter dieser Annahme müssten rund 20 600 neue Betreuungsverhältnisse in Kleinkindgruppen und etwa 12 400 Betreuungsverhältnisse in altersgemischten Gruppen geschaffen werden. Tatsächlich wurden von den zwischen 2006 und 2010 bereits neu entstandenen gut 25 300 Betreuungsverhältnissen für Kinder unter 3 Jahren rund 13 100, also gut die Hälfte, in Gruppen von Kindern unter 3 Jahren geschaffen (Schaubild 3).

Allerdings ist zu beachten, dass die Zahl der Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Baden-Württemberg nach der aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes (Hauptvariante) von Ende 2009 bis Ende 2013 um rund 9 000 abnehmen wird. In dieser Altersgruppe liegt die Besuchsquote bei 94,4 %, so dass sich der Rückgang der Kinderzahl insgesamt fast vollständig in frei werdenden Plätzen niederschlägt. Daher müssten in altersgemischten Gruppen nur knapp 4 000 neue Betreuungsverhältnisse entstehen.

Regional unterschiedliche Bedarfe

Bei den konkreten örtlichen Planungen des Bedarfs an zusätzlichen Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2013 muss man sich allerdings darüber im Klaren sein, dass der Zielgröße von 34 % Betreuungsquote für die unter 3-Jährigen eine Schätzung des landesweiten Bedarfs an Betreuungsplätzen für den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz zugrunde liegt. Regional sind schon jetzt große Unterschiede in der Kleinkindbetreuung zu verzeichnen. Während im Stadtkreis Heidelberg im Jahr 2010 die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen bei 36,4 % – und damit über der landesweiten Zielmarke – lag, wurden im Hohenlohekreis lediglich 9,9 % der unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut. Dies deutet schon jetzt auf unterschiedliche regionale Bedarfe bzw. Versorgungslagen hin, die sich vermutlich auch künftig nicht völlig ausgleichen werden. Um ein ausreichendes Betreuungsangebot sicherzustellen, muss wegen dieser großen regionalen Unterschiede die Betreuungsquote im Jahr 2013 in manchen Kreisen über dem angestrebten Landesdurchschnitt von 34 % liegen (Schaubild 4).

Setzt man die Zahl der betreuten Kinder in Relation zur Zahl der genehmigten Plätze, erhält man einen Gradmesser für die Auslastung der Kindertageseinrichtungen. Für Einrichtungen, die nur Kinder im Alter unter 3 Jahren betreuen (reine Kinderkrippen), liegt der so berechnete Auslastungsgrad im Landesdurchschnitt bei 99 %.11 Das Angebot der reinen Kinderkrippen wird momentan voll ausgeschöpft. Allerdings besuchen nur 15 % der unter 3-Jährigen reine Kinderkrippen, 85 % dagegen Einrichtungen, in denen auch ältere Kindern betreut werden. In diesen Einrichtungen werden die vorhandenen Plätze nicht nach dem Alter unterschieden, so dass keine Anzahl der Plätze für unter 3-Jährige ausgewiesen werden kann. Daher ist es nicht möglich, einen Auslastungsgrad der Plätze für unter 3-Jährige insgesamt zu berechnen.

Betrachtet man hilfsweise die insgesamt vorhandenen Plätze in Einrichtungen, die von Kindern unter 3 Jahren besucht werden können, und die Zahl der dort betreuten Kinder, so weisen wiederum die Einrichtungen in den Stadtkreisen mit hohen Betreuungsquoten wie Freiburg im Breisgau, Stuttgart und Heidelberg den höchsten Auslastungsgrad mit über 95 % auf. Daraus lässt sich tendenziell schließen, dass das vergleichsweise große Angebot für unter 3-Jährige in diesen Kreisen auch gut genutzt wird.

In den Kreisen mit den niedrigsten Betreuungsquoten der unter 3-Jährigen – dies sind die Landkreise Hohenlohekreis, Waldshut, Schwäbisch Hall und der Alb-Donau-Kreis – weisen die Einrichtungen im Kreisdurchschnitt auch unterdurchschnittliche Auslastungsgrade auf. Von 26 Kreisen, deren Betreuungsquote für unter 3-Jährige unter dem Landesdurchschnitt von 18,3 % liegt, haben 22 Kreise auch einen Auslastungsgrad der Einrichtungen, der unter dem Landesdurchschnitt von 86,8 % liegt. Dies lässt mit aller Vorsicht auf einen tendenziell niedrigeren Bedarf an Kleinkindbetreuung schließen.

In vier Kreisen mit einer unterdurchschnittlichen Betreuungsquote liegen die Auslastungsgrade jedoch über dem Landesdurchschnitt. Dies gilt zum Beispiel für die Stadtkreise Heilbronn und Pforzheim, aber auch für den Schwarzwald-Baar-Kreis, deren Einrichtungen einen Auslastungsgrad über 89 % aufweisen. In diesen Kreisen ist ein relativ hoher Ausbaubedarf der Kleinkindbetreuung zu vermuten (Schaubild 5).

Ausblick auf die Jahre nach 2013

Auch nach dem Jahr 2013 wird sich die oben beschriebene demografische Entwicklung fortsetzen. Bis zum Beginn des Jahres 2020 wird entsprechend der Bevölkerungsvorausrechnung (Hauptvariante) die Zahl der unter 3-Jährigen auf 265 700 zurückgehen. Dies bedeutet gegenüber 2013 einen weiteren Rückgang um rund 4 600 Kinder (−2 %). Bei den 3- bis unter 6-Jährigen wird die Zahl der Kinder von 2013 bis 2020 um knapp 8 000 auf 269 000 sinken (−3 %). Dies eröffnet langfristig die Möglichkeit mit den bis zum Jahr 2013 geschaffenen Betreuungskapazitäten höhere Betreuungsquoten zu erreichen.

1 Im folgenden Monatsheft wird »Auf dem Weg ins Jahr 2013: Personalbedarf in der öffentlich geförderten Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen« erscheinen.

2 Kinder, die sowohl in Kindertagespflege als auch in Kindertageseinrichtungen betreut werden, sind dabei nicht doppelt gezählt.

3 Im Jahr 2006 wurden zum ersten Mal die Statistiken zur Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege durchgeführt.

4 Wird in einer Einrichtung allerdings auch nur ein Kind im Alter von 3 Jahren oder älter betreut, so fällt diese Einrichtung nicht mehr unter die Kategorie reine Kinderkrippe.

5 Dies gilt auch für Eltern, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchen, sich in Ausbildung (berufliche Bildungsmaßnahme, aber auch Schule oder Studium) befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten.

6 Vgl. auch Burger, Franz/Wiedmann, Karl-Georg: »Förderung der Kinderbetreuung im kommunalen Finanzausgleich Baden-Württemberg«, in: »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 2/2010«

7 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg.

8 Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG), Bundestags-Drucksache 16/9299, S. 2.

9 Vgl. dazu auch Familien in Baden-Württemberg, Report 01/02 2010, Familienpolitische Entwicklungen, Angebote für Familien, S. 19 ff.

10 Vgl. dazu auch Familien in Baden-Württemberg, Report 2/2008, Betreuung von Kindern unter 3 Jahren: Stand, Ausbau, Perspektive, S. 16 ff.

11 Dabei ist allerdings zu beachten, dass in einigen Kreisen die Zahl der in Kinderkrippen betreuten Kinder größer ist als die Zahl der genehmigten Plätze, der Auslastungsgrad also über 100 % liegt. Dies ist darauf zurück zu führen, dass in Kinderkrippen Kinder nicht immer 5 Tage in der Woche bzw. teilweise auch halbtags betreut werden, sodass unter Umständen ein Platz von zwei Kindern genutzt werden kann.