:: 4/2011

Auf dem Weg ins Jahr 2013: Personalbedarf in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung

Im Rahmen des Ausbaus der Kleinkindbetreuung

Der gemäß dem Kinderförderungsgesetz notwendige Ausbau der Kleinkindbetreuung bis zum Jahr 2013 kann nur realisiert werden, wenn genügend Fachkräfte für die Betreuung der Jüngsten zur Verfügung stehen. Im folgenden Beitrag soll der Bedarf an zusätzlichem Personal in der öffentlich geförderten Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen bis zum Jahr 2013 abgeschätzt werden. Dabei wird zum einen die aktuelle Bevölkerungsvorausrechnung (Hauptvariante) für die Ermittlung der im Jahr 2013 benötigten zusätzlichen Betreuungsverhältnisse zugrunde gelegt. Zum anderen werden die Vorgaben zu Gruppengrößen und Personalausstattung gemäß den Merkmalen der Betreuungs- und Betriebsformen als Grundlage für die Zulassung nach § 45 SGB VIII herangezogen, auf die sich das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren, das Landesjugendamt, der Landkreis- und Gemeindetag sowie die kirchlichen und freien Trägerverbände verständigt haben. Zudem wird die Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVo) vom 25. November 2010 berücksichtigt.

Bis Ende 2013 landesweiter Versorgungsgrad von 34 % angestrebt

Ab dem Jahr 2013 wird allen Kindern ab Vollendung des 1. Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder bei Kindertageseltern eingeräumt1. Darüber hinaus sollen Kinder im 1. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in Tagespflege haben, wenn dies für ihre Entwicklung geboten ist oder die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind2

Um für die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs gerüstet zu sein, soll bis 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich 35 % der Kinder unter 3 Jahren aufgebaut werden. Der Bedarf an Betreuungsangeboten ist allerdings regional nicht einheitlich: In den ostdeutschen Bundesländern liegen die Betreuungsquoten der unter 3-Jährigen schon jetzt bei deutlich über 35 %. In Sachsen-Anhalt erreichte die Betreuungsquote im Jahr 2010 sogar 56 %, sodass auch in Zukunft mit einem Bedarf von deutlich über 35 % in diesen Ländern gerechnet werden muss. Für Baden-Württemberg gilt nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales als Zielmarke bis zum Ende des Jahres 2013 ein landesdurchschnittlicher Versorgungsgrad der unter 3-Jährigen von 34 %.

2010 lag die Betreuungsquote im Landesdurchschnitt bei 18 %. Sie müsste also, damit das vorgegebene Ziel erreicht wird, um 16 Prozentpunkte erhöht werden. Legt man die aktuelle Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes (Hauptvariante) zugrunde, so müsste bei einer Betreuungsquote von 34 % Ende des Jahres 2013 für rund 91 900 Kleinkinder ein passender Betreuungsplatz bereitstehen. Ausgehend von der Zahl der im Jahr 2010 betreuten unter 3-Jährigen (50 600) müsste der Umfang der Kleinkindbetreuung in den nächsten Jahren um rund 41 300 zusätzliche Betreuungsverhältnisse erhöht werden.

Rund 3 100 neue Kindertagesmütter oder -väter notwendig

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg geht in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden davon aus, dass 20 % der zusätzlichen Betreuungsangebote in Baden-Württemberg durch die Kindertagespflege abgedeckt werden3 Dies würde bedeuten, dass rund 8 300 zusätzliche Betreuungsangebote von Kindertagesmüttern oder -tagesvätern für die Jüngsten geschaffen werden müssten.

Um diesen Ausbau der Kindertagespflege zu realisieren, wird auch mehr Personal benötigt. 2010 kamen im Landesdurchschnitt auf eine Tagespflegeperson 2,4 Kinder. Damit lag Baden-Württemberg etwas unter dem Bundesdurchschnitt mit 2,7 Kindern je Tagespflegeperson. In den vergangenen Jahren hat sich die durchschnittliche Anzahl betreuter Kinder je Pflegepersonen in Baden-Württemberg kontinuierlich erhöht. Extrapoliert man die Entwicklung der letzten Jahre bis 2013 weiter, kann man davon ausgehen, dass sich die Betreuungsrelation weiter auf 2,7 Kinder je Tagespflegeperson erhöhen wird. Unter dieser Annahme müssten für 8 300 zusätzlich betreute Kinder bis zum Jahr 2013 rund 3 100 »neue« Tagesmütter oder -väter tätig werden.

Gut 4 000 zusätzliche Vollzeitkräfte für Kleinkindgruppen in Kindertageseinrichtungen erforderlich

Nach der Modellrechnung des Sozialministeriums sollen die restlichen 80 % neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. Das würde bedeuten, dass zu den im Jahr 2010 schon bestehenden 43 700 Betreuungsverhältnissen noch zusätzlich rund 33 000 zur Verfügung gestellt und damit die Zahl der Betreuungsmöglichkeiten für unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen noch um rund drei Viertel erhöht werden müsste.

Die Modellrechnung des Sozialministeriums geht weiter davon aus, dass 50 % der neu zu schaffenden Plätze in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren und 30 % in altersgemischten Gruppen entstehen4. Unter dieser Annahme müssten rund 20 600 neue Betreuungsverhältnisse in Kleinkindgruppen und 12 400 in altersgemischten Gruppen geschaffen werden. Zwischen 2006 und 2010 sind bereits rund 25 300 Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren neu geschaffen worden, davon 13 100 – also gut die Hälfte – in Einrichtungsgruppen von Kindern unter 3 Jahren.

In den Merkmalen der Betreuungs- und Betriebsformen als Grundlage für die Zulassung nach § 45 SGB VIII, auf die sich das Landesjugendamt, der Landkreis- und Gemeindetag sowie die kirchlichen und freien Trägerverbände im März 2003 geeinigt haben, ist für Kleinkindgruppen in der Regel eine Gruppenstärke von zehn Kindern vorgesehen5. 2010 lag die durchschnittliche Gruppengröße bei Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren tatsächlich bei rund 10 Kindern. Wenn für rund 20 600 Kinder in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, müssten also mindestens 2 060 neue Gruppen dieser Art geschaffen werden.

Für Kleinkindgruppen sind in der Regel zwei pädagogische Fachkräfte je Gruppe während der Hauptbetreuungszeit vorgesehen. Die Hauptbetreuungszeit ist die Zeitphase in der Einrichtung, in der mehr als 50 % der Kinder anwesend sind. In eingruppigen Einrichtungen ist aus aufsichtsrechtlichen Gründen für die Zeit, in der weniger als die Hälfte der Kinder anwesend ist, eine zweite Kraft erforderlich. Bei einem hohen Anteil von Säuglingen müssen Zusatzkräfte eingesetzt werden6. Berücksichtigt man außerdem notwendige Zeitanteile für die erforderlichen Aufgaben über die reine Betreuungszeit hinaus – wie zum Beispiel Planung der pädagogischen Arbeit, Dokumentation der Entwicklung der Kinder, Elterngespräche – so ist es durchaus sinnvoll, eine durchschnittliche personelle Besetzung von zwei Fachkräften je Gruppe für die Berechnung des zusätzlichen Personalbedarfs anzusetzen. Bei zwei Fachkräften je Gruppe entstünde ein zusätzlicher Personalbedarf von rund 4 100 Vollzeitkräften.

Mehr als 2 000 zusätzliche pädagogische Fachkräfte für den Ausbau altersgemischter Gruppen nötig

In altersgemischten Gruppen müssten 12 400 zusätzliche Betreuungsverhältnisse geschaffen werden. Altersgemischte Gruppen werden sowohl von unter 3-Jährigen als auch von älteren Kindern gemeinsam besucht. Eine Sonderform sind dabei die sogenannten geöffneten Kindergartengruppen, in denen bis zu fünf 2-Jährige in Gruppen mit älteren Kindern aufgenommen werden können. Dabei wird die Gruppengröße ausgehend von 25 Kindern bei Halbtagsgruppen und bei Gruppen mit Regelbetreuung7, von 22 Kindern bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten und von 20 Kindern bei Gruppen mit Ganztagsbetreuung8 um ein Kind je aufgenommenem 2-Jährigen verringert. Sind zum Beispiel in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten fünf 2-Jährige, so sollten in der Gruppe nur 17 Kinder betreut werden.

Die Bedeutung der für 2-Jährige geöffneten Gruppen ist allerdings rückläufig. Wurden 2006 noch 53 % der unter 3-Jährigen in diesen Gruppen betreut, waren es 2010 nur noch 36 %. Dies lässt darauf schließen, dass die geöffnete Gruppe eher in der Aufbauphase des Ausbaus für Kleinkinder eine Rolle gespielt hat. Geöffnete Gruppen haben tendenziell den Nachteil, dass der Anteil der über 3-Jährigen in der Regel sehr hoch ist und so die Gefahr besteht, dass die Bedürfnisse der Kleineren zu wenig berücksichtigt werden9.

Wir gehen daher im Folgenden davon aus, dass die bis 2013 neu zu schaffenden Betreuungsverhältnisse tatsächlich in Gruppen entstehen, die allen Kindern unter 3 Jahren offenstehen. Altersgemischte Gruppen in diesem Sinne umfassen in Baden-Württemberg in der Regel 15 Kinder, davon dürfen höchstens fünf Kinder im Alter unter 3 Jahren sein10. Diese Vorgabe entspricht der Verordnung über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagestättenverordnung – KiTaVo) vom 25. November 2010. Die nachfolgende Berechnung des zusätzlichen Personals in altersgemischte Gruppen basiert auf den dort festgelegten Mindestpersonalschlüsseln, sowie deren Erhöhung bis zum 1. September 2012. Einen Überblick über die für die Berechnung relevanten Gruppengrößen und Mindestbetreuungsschlüssel gibt Tabelle 1.

Aus Tabelle 1 ist ersichtlich, dass die Personalschlüssel je nach Betreuungszeit variieren. Daher ist bei der Berechnung die Verteilung der unter 3-Jährigen einerseits und der 3 bis unter 6-Jährigen andererseits auf die unterschiedlichen Betreuungszeiten bedeutsam. Wir legen dabei die Verteilung aus dem Jahr 2010 zugrunde. 23 % der unter 3-Jährigen besuchten Halbtagsgruppen und 9 % Regelgruppen. 40 % wurden im Rahmen verlängerter Öffnungszeiten betreut und 28 % nahmen eine Ganztagsbetreuung in Anspruch.

Geht man von vergleichbaren Relationen auch in der Zukunft aus, werden von den 12 400 Kleinkindern, die in altersgemischten Gruppen unterzubringen sind, rund 4 000 in Halbtags- oder Regelgruppen betreut werden. Gruppen mit entsprechenden Betreuungszeiten, in denen sich bisher Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt befanden, haben in der Regel eine Gruppenstärke von 25 Kindern. Im Folgenden gehen wir – wie oben beschrieben – von der Annahme aus, dass je altersgemischter Gruppe fünf unter 3-Jährige aufgenommen werden. In diesem Fall müssten 15 ältere Kinder aus der Gruppe genommen werden: Zehn um die Gruppenstärke auf 15 Kinder zu reduzieren und fünf um für die jüngeren Kinder Platz zu machen. Dies würde für 800 bisher bestehende Halbtags- und Regelgruppen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt eine Umwandlung bedeuten, wobei rund 12 000 Kinder dieser Altersgruppe in anderen Gruppen untergebracht werden müssten.

Knapp 5 000 unter 3-Jährige müssten in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit aufgenommen werden. Bei dieser Betreuungszeit liegt die bisherige Gruppengröße für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei 22 Kindern. Würden auch hier fünf Kinder unter 3 Jahren pro Gruppe integriert, müssten jeweils 12 ältere Kinder die Gruppe verlassen: Sieben um die Gruppenstärke auf 15 Kinder zu reduzieren und fünf um für die jüngeren Kinder Platz zu machen. Auch hier müssten rund 12 000 ältere Kinder in neuen Gruppen untergebracht werden.

Schließlich müssten 3 500 unter 3-Jährige in Ganztagsgruppen aufgenommen werden. Bei Gruppen mit Ganztagsbetreuung liegt die bisherige Gruppengröße für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in der Regel bei 20 Kindern. Würden auch hier fünf Kinder unter 3 Jahren je Gruppe integriert, müssten jeweils zehn ältere Kinder die Gruppe verlassen: Fünf um die Gruppenstärke auf 15 Kinder zu reduzieren und fünf um für die jüngeren Kinder Platz zu machen. Rund 7 000 ältere Kinder müssten in neuen Gruppen untergebracht werden.

Insgesamt würden rund 31 000 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt aus bestehenden Gruppen herausgenommen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Zahl der Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Baden-Württemberg nach der aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes (Hauptvariante) von Ende 2009 bis Ende 2013 um rund 9 000 abnehmen wird. Es müssten daher nur rund 22 000 Kindergartenkinder in neuen Gruppen untergebracht werden.

2010 nahmen Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren zu 50 % verlängerte Öffnungszeiten in Anspruch. 14 % wurden ganztags, 32 % im Rahmen der Regelbetreuung (vormittags und nachmittags ohne Mittagsbetreuung) und 5 % halbtags betreut. Geht man von der gegebenen Verteilung auf die Betreuungszeiten auch in Zukunft aus, müssten rund 8 000 Kinder in Halbtags- oder Regelbetreuungsgruppen untergebracht werden. Bei einer Gruppengröße von 25 Kindern, würde dies rund 320 Gruppen bedeuten. Für ca. 11 000 Kinder müssten neue Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten entstehen. Bei einer Gruppengröße von 22 Kindern, würde dies rund 500 Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit bedeuten. 3 000 Kinder benötigten einen Platz in einer Ganztagsgruppe. Bei 20 Kindern je Gruppe, wären dies etwa 150 Ganztagesgruppen.

In Tabelle 1 sind die für die verschiedenen Gruppen vorgesehenen Mindestpersonalschlüssel aufgeführt. Diese Schlüssel beziehen sich immer auf bestimmte Betreuungszeiten. Weichen die tatsächlichen Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen ab, so muss der Mindestpersonalschlüssel angepasst werden. Für die Ganztagsgruppen wird in der KitaVo von einer Betreuungszeit von 7 Stunden ausgegangen. Da die Untergrenze für die Ganztagsbetreuung aber bei 7 Stunden liegt und zahlreiche Einrichtungen tatsächlich eine längere Betreuungszeit anbieten, rechnen wir im Folgenden mit einem Mindestpersonalschlüssel von 2,832, der sich für eine Stunde Randzeit am Tag und 7,5 Stunden Hauptbetreuungszeit ergibt. Ansonsten werden die angegebenen Personalschlüssel übernommen.

Für die neuen Gruppen der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Halbtagsbetreuung liegt der Personalschlüssel bei 1,3 Vollzeitkräften je Gruppe und es ergibt sich ein Personalbedarf von rund 60 Personen. Für Gruppen mit Regelbetreuung rechnen wir mit einem Personalschlüssel von 1,8 Vollzeitkräften je Gruppe. Der zusätzliche Personalbedarf dieser Gruppen liegt bei rund 500 Vollzeitkräften. Für die zusätzlichen Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit sind bei einem Personalschlüssel von 1,9 Vollzeitkräften 930 zusätzliche Kräfte notwendig. In Ganztagsgruppen entsteht bei einem Personalschlüssel von 2,832 ein zusätzlicher Personalbedarf von 420 Vollzeitkräften. Insgesamt muss für die älteren Kinder, die für die Umwandlung in altersgemischte Gruppen aus bestehenden Gruppen herausgenommen werden müssen, ein zusätzlicher Personalbedarf von 1 900 Vollzeitkräften angesetzt werden.

Bei der Umwandlung der bestehenden Kindergartengruppen mit Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in altersgemischte Gruppen entsteht außerdem durch die etwas höheren Mindestpersonalschlüssel in den altersgemischten Gruppen ein zusätzlicher Personalbedarf von 200 Vollzeitkräften. Damit läge nach dieser Schätzung der zusätzliche Bedarf in altersgemischten Einrichtungen bei rund 2 100 Vollzeitkräften.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Abschätzung des künftigen Personalbedarfs auf der Berücksichtigung von Durchschnittswerten und der Festlegung bestimmter Annahmen beruht. Zum einen wurde die Annahme getroffen, dass jeweils die maximale Zahl an Kleinkindern in die altersgemischte Gruppe aufgenommen wird. Außerdem werden die jeweils vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssel zugrunde gelegt. Insofern wird der Personalbedarf tendenziell etwas zu niedrig ausgewiesen. Andererseits gehen wir bei der Umwandlung von Kindergartengruppen in altersgemischte Gruppen davon aus, dass alle Kindergartengruppen entsprechend der Regelgruppengröße belegt sind. Dies wird in der Realität nicht in allen Einrichtungen der Fall sein, das heißt durch diese zweite Annahme wird der künftige Personalbedarf tendenziell zu hoch ausgewiesen, so dass dadurch der erste Effekt wieder etwas ausgeglichen wird.

Fasst man den Personalbedarf in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren und den altersgemischten Gruppen zusammen, so ergibt sich für die Kindertageseinrichtungen insgesamt ein Personalbedarf des pädagogischen Personals von rund 6 200 Vollzeitkräften. Schaubild 4 gibt nochmals einen Überblick über die bis zum Jahr 2013 neu zu schaffende Kleinkindbetreuungsverhältnisse und den dafür notwendigen zusätzlichen Bedarf an pädagogischen Vollzeitkräften in Baden-Württemberg. Dies bei einem angestrebten Versorgungsgrad von 34 % der Kinder unter 3 Jahren und bei einer Aufteilung der neuen Betreuungsverhältnisse auf Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen gemäß der Modellrechnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg.

1 Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG) vom 16. Dezember 2008.

2 Dies gilt auch für Eltern, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchen, sich in Ausbildung (berufliche Bildungsmaßnahme, aber auch Schule oder Studium) befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten.

3 Vgl. dazu auch Familien in Baden-Württemberg, Report 2/2008, Betreuung von Kindern unter 3 Jahren: Stand, Ausbau, Perspektive, S. 16 ff.

4 Vgl. dazu auch Familien in Baden-Württemberg, Report 01/02, Familienpolitische Entwicklungen, Angebote für Familien, S. 19 ff.

5 Vgl. dazu »Merkmale der Betreuungs- und Betriebsformen als Grundlage für die Zulassung nach § 45 SGB VIII«, Landtagsdrucksache 14/4807 vom 9. Juli 2009, S. 7 ff.

6 Vgl. dazu auch KVJS: KVJS-Ratgeber: Kinderkrippen und betreute Spielgruppen, 2009, S. 6.

7 Vormittags und nachmittags ohne Mittagsbetreuung.

8 Mehr als 7 Stunden am Tag.

9 Vgl. dazu auch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bericht der Bundesregierung 2010 nach §24a Abs. 5 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren für das Berichtsjahr 2009, S. 25 und 27.

10 Vgl. Angaben des KVJS in KVJS Spezial, Ausgabe 5: KVJS-Tagesbetreuung, S. 11 und Landtagsdrucksache 14/4807 vom 9. Juli 2009, S. 7 ff.