:: 5/2011

Neugliederung des gemeindefreien Gebiets »Gutsbezirk Münsingen«

Nichts ist beständiger als der Wandel. Nach diesem alten Sprichwort veränderte sich in den letzten Jahren auch die administrative Gebietsgliederung des Landes. Baden-Württembergs jüngstes Beispiel ist die Neugliederung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Gutsbezirk Münsingen, gelegen auf der Schwäbischen Alb im Landkreis Reutlingen. Mit Änderung dieser Gebietsstruktur enden 2010 auch die Zeitreihen der statistischen Daten für dieses Gebiet.

In der Landtagsdrucksache 14/7384 wurde das Gesetz zur Neugliederung des gemeindefreien Gebiets »Gutsbezirk Münsingen« verabschiedet. Dieses Gesetz trat mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in Kraft. Ziel ist es, in Anknüpfung an einen entsprechenden Vorschlag der betroffenen Kommunen die Siedlungsflächen des gemeindefreien Gebiets des Gutsbezirks Münsingen in die anliegenden Gemeinden einzugliedern und die Verwaltung des gemeindefrei bleibenden Gebiets dem Landkreis Reutlingen zu übertragen. Das Gesetz1 sieht vor, jeweils einen Teil der Siedlungsfläche des seitherigen Gutsbezirks Münsingen in die Stadt Münsingen, die Gemeinde Heroldstatt und die Stadt Schelklingen einzugliedern. Die Eingliederung von zwei aneinander angrenzenden Teilbereichen des gemeindefreien Gebiets in die Gemeinde Heroldstatt und die Stadt Schelklingen, die beide zum Alb-Donau-Kreis gehören, führt dazu, dass sich auch die Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Reutlingen und dem Alb-Donau-Kreis ändert. Der Großteil des Gebiets (96 %) bleibt unbewohnt und gemeindefrei und wird künftig durch den Landkreis Reutlingen verwaltet. Damit hat Baden-Württemberg zusammen mit dem gemeindefreien Gebiet Rheinau zwei Gebiete mit derartigem Charakter. Die Zahl der Gemeinden im Lande hat sich zum 1. Januar 2011 auf 1 101 reduziert.

Was bedeuten die Gebietsstandsänderungen aus statistischer Sicht?

Zum Jahresende 2009 lebten im Gebiet Gutsbezirk Münsingen insgesamt 201 Einwohner, davon waren 97 männlich und 104 weiblich. Im Durchschnitt war die männliche Bevölkerung 48,4 Jahre alt und lag damit deutlich über dem Landesdurchschnitt von 41,3 Jahren. Die weibliche Bevölkerung hatte im Gutsbezirk Münsingen ein Durchschnittsalter von 41,4 Jahren, etwas weniger als der Landesdurchschnitt von 43,7 Jahren. Der Gutsbezirk Münsingen ist dünn besiedelt. Die Bevölkerungsdichte beträgt nur drei Einwohner je Quadtratkilometer (km²), der Landeswert dagegen liegt bei 301 Einwohnern je km². Der Großteil der Gesamtfläche von rund 67 km² wird landwirtschaftlich genutzt (72 %), etwa ein Viertel der Fläche ist bewaldet.

Weitere Regionaldaten zum Gutbezirk Münsingen als bewohntes gemeindefreies Gebiet können in der Regionaldatenbank für zurückliegende Jahre und letztmalig für das Jahr 2010 abgerufen werden. Ab 2011 erfolgen Zuordnung und Nachweis der statistischen Daten für das ehemalige Gebiet Gutsbezirk Münsingen in der aufnehmenden Stadt Münsingen, der Gemeinde Heroldstatt und der Stadt Schelklingen.

Bundestags- und Landtagswahlkreise werden für das Gebiet neu zugeschnitten und nach langer Zeit dürfen die Einwohner des ehemaligen Gebiets Gutsbezirk Münsingen wieder bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen mitwählen. Da für die Landtagswahl am 27. März 2011 die Neugliederung noch kein halbes Jahr alt war, wurde beschlossen, dass die Einwohner des Gebiets die Wahllokale in der Stadt Münsingen aufsuchen.

1 Gesetz zur Neugliederung des gemeindefreien Gebiets »Gutsbezirk Münsingen« und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetz Drucksache 14/7384 vom 15. Dezember 2010.