:: 12/2011

Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg

Von der Ausbildung bis zum Ruhestand

Am 30. Juni 2010 waren in Baden-Württemberg insgesamt 220 198 Beamtinnen und Beamte1 im öffentlichen Dienst beschäftigt. Zum Vergleich: Die Zahl der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst belief sich auf 306 089, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Baden-Württemberg auf 3,9 Mill. Im folgenden Beitrag wird die Beamtenschaft Baden-Württembergs auf Basis der im Rahmen der Personalstandstatistik und der Versorgungsempfängerstatistik zur Verfügung stehenden Informationen betrachtet, um Antworten auf einige Fragen zu geben wie: »In welchen Bereichen sind Beamte überwiegend beschäftigt und in Ausbildung?«, »Wie alt ist die Beamtenschaft?«, »Gibt es geschlechterspezifische Unterschiede?« oder »Wann gehen Beamte in den Ruhestand?«

… aktuell und im Rückblick

In Baden-Württemberg waren am 30. Juni 2010, dem Stichtag der Personalstandstatistik, insgesamt 220 198 Beamtinnen und Beamte beim Land, den Gemeinden/Gemeindeverbänden und Zweckverbänden sowie bei den Sozialversicherungsträgern und bei den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen tätig.2 Das sind fast doppelt so viele wie vor 40 Jahren. Besonders in den 70er-Jahren nahm die Beamtenschaft zahlenmäßig zu. Grund dafür waren in erster Linie die Entwicklung im Schuldienst sowie eine personelle Stärkung der Polizei. In den 80er-Jahren hatte eine erste Zunahme der Teilzeitbeschäftigung Auswirkung auf die Erhöhung der Kopfzahlen. In den 90er-Jahren war unter anderem ein Zuwachs bei Beamten in der Finanzverwaltung mit ursächlich für einen Anstieg der Zahl der Beamten. Von Mitte der 1990er-Jahre bis in die Gegenwart prägt weiterhin die Zunahme der Teilzeitbeschäftigung die Entwicklung der Beamtenzahlen. Der Ausbau bestimmter staatlicher Schwerpunktbereiche, wie zum Beispiel der Bildungsbereich und die Innere Sicherheit, wurden unter anderem durch verschiedene Stelleneinsparprogramme realisiert.3

Tabelle 1 zeigt, wie sich die Zahl der Beamten innerhalb der letzten 20 Jahre entwickelt hat. Der Anzahl gegenübergestellt sind die sogenannten Vollzeitäquivalente, die den tatsächlichen Beschäftigungsumfang berücksichtigen und die Teilzeitkräfte entsprechend ihrem Arbeitszeitfaktor bemessen. Die Gegenüberstellung zeigt, dass aufgrund der zunehmenden Teilzeitbeschäftigung die Zahl der Beamten stärker angestiegen ist als die Personalkapazität – nämlich innerhalb der letzten 17 Jahre (für 1990 liegen keine Angaben zum Arbeitszeitfaktor vor) um 12,2 % gegenüber nur 6,2 % bei den Vollzeitäquivalenten.

Zu den am 30. Juni 2010 in Baden-Württemberg 220 198 tätigen Beamten zählten im Einzelnen:

Beamte (darunter 613 Staatsanwälte)4217 835
Richter2 345
Bezieher von Amtsgehalt (siehe i-Punkt)18

… nach Geschlecht

Die Mehrheit der Beamtenschaft war mit 114 337 Beamtinnen (51,9 %) weiblich. Diese zahlenmäßige Dominanz der Frauen unter den Beamten resultiert aus der Tatsache, dass Frauen generell im öffentlichen Dienst mit 58,7 % stärker vertreten sind, jedoch sind sie seltener verbeamtet als Männer. So lag der Anteil der Beamtinnen an allen Frauen im öffentlichen Dienst nur bei 37 %, während bei den Männern 48,7 % verbeamtet waren. Allerdings haben die Frauen hier in den letzten 20 Jahren aufgeholt. 1990 waren erst 23 % der Frauen verbeamtet (Männer: 48 %), dagegen 2000 bereits 31 % (Männer: 50 %).

… nach Beschäftigungs- und Aufgabenbereichen

Der Großteil der Beamten, nämlich 190 521 Männer und Frauen, war zum 30. Juni 2010 beim Land (einschließlich Landesbetriebe) beschäftigt. Damit verfügte das Land über 86,5 % der insgesamt 220 198 Beamten in Baden-Württemberg. Auch war in keinem anderen Beschäftigungsbereich die Beamtenquote, also der Anteil an verbeamtetem Personal, vergleichbar hoch wie beim Land (71,4 %). In folgenden staatlichen Aufgabenbereichen lag die Beamtenquote sogar noch über diesem Wert:

Allgemeinbildende und berufliche Schulen590,6 %
Öffentliche Sicherheit und Ordnung85,6 %
Steuer- und Finanzverwaltung83,7 %

Diese drei Bereiche »binden« darüber hinaus auch die meisten Beamten des Landes. Im Schulbereich ist seit jeher der Großteil der Landesbeamten tätig, 1970 war es knapp die Hälfte6, mittlerweile sind es sogar rund 61 %. Im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind schließlich 13,5 % der Landesbeamten tätig und im Bereich Steuer- und Finanzverwaltung 7,9 %.

Auffällig ist eine ausgeprägte geschlechterspezifische Besetzung dieser Aufgabenbereiche. So ist der Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, zu dem die Polizei zählt, eindeutig in Männerhand. Der Frauenanteil an den Beamten lag hier mit 17,5 % auf einem eher niedrigen Niveau. Im Gegensatz dazu ist der Schulbereich mit einem Frauenanteil von 65,5 % eine weibliche Domäne. Auch im Bereich Steuer- und Finanzverwaltung war der Frauenanteil mit 56,6 % überdurchschnittlich hoch. Insgesamt lag der durchschnittliche Frauenanteil an den Beamten beim Land bei 53,5 %.

Bei den Kommunen7 sind im Vergleich zum Land verhältnismäßig wenig Beamte beschäftigt. Ihr Anteil am gesamten Personal betrug nämlich nur 13,4 % (Land: 71,4 %). Kommunale Aufgabenbereiche, die einen Beamtenanteil über diesem Durchschnitt aufweisen, sind die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (35,7 %), die Allgemeine Verwaltung (27,8 %), sowie Bau-, Wohnungswesen und Verkehr (21,7 %).

Im mittelbaren öffentlichen Dienst – dazu zählen die Sozialversicherungsträger sowie die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen unter Aufsicht des Landes und der Gemeinden/Gemeindeverbände – gibt es schließlich nur noch wenig Beamte. Ihr Anteil lag hier bei nur 4,5 %.

… nach Beschäftigungsumfang

Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung wurde den Beamten im Jahr 1962 mit Aufnahme in das Landesbeamtengesetz eröffnet. Seither hält der Trend zur Teilzeitbeschäftigung an. Während vor 20 Jahren erst rund 16 % der Beamten in Teilzeit arbeiteten, sind es heute 30,1 % aller Beamtinnen und Beamten (66 232 Personen).8 Erwartungsgemäß gehen vor allem Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nach – 86 % aller teilzeitbeschäftigten Beamten waren weiblich. Oder anders ausgedrückt: Die Hälfte (49,8 %) aller Beamtinnen arbeitete in Teilzeit, bei den Männer waren es hingegen nur 8,7 %.

Im Vergleich zu den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gehen die Beamten seltener einer Teilzeitbeschäftigung nach. Die Teilzeitquote der Arbeitnehmer lag insgesamt bei 44,3 %, darunter die der Frauen sogar bei 57,8 %. Generell war der Anteil an Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst – ungeachtet des Dienstverhältnisses – mit 38,3 % vergleichsweise hoch, denn von den 3,9 Mill. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Baden-Württemberg gingen nur rund 18,4 %9 einer Teilzeitbeschäftigung nach.

… nach Alter

Das durchschnittliche Alter der baden-württembergischen Beamten liegt derzeit bei 44,6 Jahren. Zum Vergleich: Die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sind im Durchschnitt 43,2 Jahre alt, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten10 40,5 Jahre. Der Blick auf die Altersstruktur der »Staatsdiener« zeigt einen vergleichsweise hohen Anteil der 55-Jährigen und Älteren. Während zum Stichtag 30. Juni 2010 nur 14,1 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten11 55 Jahre und älter waren, gehörten beim Personal im öffentlichen Dienst insgesamt 22,4 % dieser Altersgruppe an, mit deutlichen Unterschieden zwischen Arbeitnehmern und Beamten. So waren nur 19,8 % der Arbeitnehmer 55 Jahre und älter, bei den Beamten hingegen 25,9 %.

Im Laufe der letzten 20 Jahre hat sich die »Alterspyramide« der Beamten stetig zugunsten der älteren Jahrgänge verschoben, wobei der Anteil des »Nachwuchses« unter 35 Jahren im Vergleich zu den mittleren Jahrgängen noch etwas stabiler geblieben ist. Die heutige Altersstruktur der Beamten in Baden-Württemberg ist auch ein Ergebnis der bereits geschilderten Einstellungswellen vor allem der 70er-Jahre. Diese Beamten haben mittlerweile bereits das Pensionsalter erreicht oder werden es in den nächsten Jahren erreichen.

… nach Laufbahngruppen

Das Landesbeamtengesetz unterscheidet drei Laufbahngruppen: den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst. Für den Erwerb einer sogenannten Laufbahnbefähigung sind bestimmte Bildungsvoraussetzungen erforderlich. In der Regel12 werden für den mittleren Dienst eine abgeschlossene Berufsausbildung, für den gehobenen Dienst der Abschluss einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder der Dualen Hochschule und für den höheren Dienst der Abschluss an einer Universität vorausgesetzt. Die jeweilige Zuordnung, Einstufung sowie Beförderungs- oder Aufstiegsmöglichkeiten sind im Landesbeamtengesetz und im Landesbesoldungsgesetz geregelt. Die einzelnen Laufbahngruppen umfassen mehrere Besoldungsgruppen, jeweils vom sogenannten Einstiegs- bis zum Spitzenamt:

  • Mittlerer Dienst: A5 bis A9
  • Gehobener Dienst: A9 bis A13
  • Höherer Dienst: A13 bis A16, B1 bis B11, die Besoldungsgruppen R1 bis R8 (Richter und Staatanwälte) und die Besoldungsgruppen W1 bis W3 sowie C1 bis C4 (Hochschullehrer).

Mehr als die Hälfte aller Beamten in Baden-Württemberg – nämlich 57 % – gehörten zum Stichtag 30. Juni 2010 dem gehobenen Dienst an, 27,4 % dem höheren Dienst und 15,6 % dem mittleren und einfachen Dienst.13 Der Zeitvergleich zeigt, dass sich der Anteil der Beamten im höheren Dienst im Laufe der letzten 20 Jahre kaum verändert, jedoch der gehobene Dienst hingegen auf »Kosten« des mittleren/einfachen Dienstes weiter an Bedeutung gewonnen hat. Diese Verlagerung hängt unter anderem auch mit dem bereits geschilderten Ausbau von Aufgabenbereichen zusammen, die die entsprechende Qualifizierung erfordern, wie beispielsweise dem Schulbereich.

Die Verteilung nach Laufbahngruppen weist geschlechterspezifische Unterschiede auf. Beamtinnen waren häufiger im gehobenen Dienst (65,3 %) beschäftigt als ihre männlichen Kollegen (48,1 %) und dagegen seltener im mittleren/einfachen Dienst (Frauen: 12,8 %; Männer: 18,7 %). Frauen sind aber auch seltener als Männer in den höheren Laufbahngruppen vertreten. So gehörten nur 21,9 % aller Beamtinnen dem höheren Dienst an, während es bei den Männern 33,2 % waren. Die Verteilung der Geschlechter nach Laufbahngruppen spiegelt in gewisser Hinsicht auch die Verteilung der Geschlechter nach den Aufgabenbereichen wider: Beispielhaft seien hier der Schulbereich und der Polizeidienst erwähnt. So sind im Schulbereich, der einen hohen Anteil an Aufgaben im gehobenen Dienst aufweist, auch überdurchschnittlich viele Beamtinnen beschäftigt. Anders der Polizeidienst, der – geprägt durch einen hohen Anteil an Aufgaben im mittleren Dienst – zugleich eine »Männer-Domäne« ist.

… in Ausbildung

Beamtinnen und Beamte in Ausbildung14 sind Bedienstete, die den vorgeschriebenen bzw. üblichen Vorbereitungsdienst ableisten. Entscheidend für die Zuordnung zum Beamten in Ausbildung ist die Berufung in das Beamtenverhältnis (auch auf Widerruf) durch Ernennungsurkunde. Beamte in Ausbildung werden in der Personalstandstatistik entsprechend ihrer Ausbildung in der jeweiligen Laufbahn nachgewiesen. So sind zum Beispiel Beamtenanwärter zum Polizeimeister beim mittleren Dienst nachgewiesen, Studierende des Bachelor-Studiengangs »Gehobener Verwaltungsdienst« an einer Verwaltungsfachhochschule beim gehobenen Dienst. Auch der »Lehrernachwuchs«, also Lehreranwärter in ihrem Vorbereitungsdienst, zählen zu den Beamten in Ausbildung.

Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist allerdings auch nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildungszeit nicht bei allen Beamten in Ausbildung zwangsläufig garantiert. So kann der Beamtenstatus auf Widerruf mit Abschluss des Studiums oder des Vorbereitungsdienstes enden.15 Für die Berufung in ein Beamtenverhältnis ist ein Vorbereitungsdienst, sprich eine »klassische Beamtenausbildung« aber nicht zwingend erforderlich. Auch Arbeitnehmer können – unter bestimmten Voraussetzungen, die in § 16 des Landesbeamtengesetztes geregelt sind – den Beamtenstatus erlangen.16

Zum 30. Juni 2010 befanden sich insgesamt 18 048 Beamte in Ausbildung, in der Mehrheit (69,2 %) Frauen. Während im kommunalen Bereich und im mittelbaren öffentlichen Dienst vergleichsweise wenig Beamte ausgebildet werden – wie bereits erwähnt ist der Beamtenanteil am gesamten Personal hier auch gering – durchliefen 97,9 %, das sind 17 666 Personen, ihre Ausbildung beim Land. In erster Linie handelte es sich dabei um die künftigen Lehrer. Zum Stichtag befanden sich 11 932 Lehreranwärter in ihrem Vorbereitungsdienst, davon 7 344 im gehobenen Dienst und 4 588 im höheren Dienst.17 Unter den Lehreranwärtern befanden sich mit 75,3 % überwiegend Frauen. Die zweitgrößte Gruppe waren die Polizeianwärter. Insgesamt 2 024 – zu 63,5 % Männer – hatten sich in Baden-Württemberg für eine Ausbildung im Polizeidienst entschlossen, überwiegend (1 407 bzw. 69,5 %) im mittleren Dienst zum Polizeimeister bzw. zur Polizeimeisterin. Auch die Ausbildung für den künftigen Verwaltungsdienst, die in erster Linie im Rahmen des bereits erwähnten Bachelor-Studiums »Gehobener Verwaltungsdienst« absolviert wird, war für 1 892 junge Frauen und Männer attraktiv.

… und schließlich: im Ruhestand

Am 1. Januar 2011, dem Stichtag der Versorgungsempfängerstatistik, befanden sich 88 862 Beamte18 – darunter 78 450 Landesbeamte – in Baden-Württemberg im Ruhestand. Die Zahl dieser sogenannten Ruhegehaltsempfänger ist damit in den letzten 10 Jahren um mehr als die Hälfte angewachsen. Aufgrund der Altersstruktur der Beamten ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Ruhegehaltsempfänger zu rechnen.

2010 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 5 740 Beamte pensioniert. Wann ein Beamter in den Ruhestand treten kann, legt das Landesbeamtengesetz fest. Im Zuge der Dienstrechtsreform wird die bisherige Regelaltersgrenze von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben.19 Das Durchschnittsalter der Beamten, die im Jahr 2010 in den Ruhestand eingetreten sind, lag bei 62,0 Jahren. Demgegenüber betrug das Eintrittsalter der Rentenempfänger in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2010 durchschnittlich 60,7 Jahre.20 In den letzten 10 Jahren hat sich das durchschnittliche Pensionseintrittsalter der Beamten erhöht. 2000 lag es noch bei 60,4 Jahren.21 Von den im Jahr 2010 pensionierten Beamten gingen 32,3 % mit Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. der besonderen Altersgrenze22 in den Ruhestand. Vorzeitig und damit unter Hinnahme von Versorgungsabschlägen ließen sich 50,8 % auf Antrag in den Ruhestand versetzen, 16,3 % wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.23

Wie bereits geschildert ist der überwiegende Teil der aktiven Beamten in Baden-Württemberg – nämlich über 60 % aller Landesbeamten bzw. 53 % aller Beamten – im Schulbereich tätig. Entsprechend ist auch ihr Anteil an den Pensionären am größten. So waren 2010 (Stichtag 1. Januar 2011) insgesamt 54,3 % der Ruhestandsbeamten ehemals im Schuldienst24 tätig. Dieser Anteil hat sich in den letzten 10 Jahren bereits erhöht. Er wird sich auch in den weiteren Jahren noch erhöhen, weil dann die überwiegend in den 70er-Jahren eingestellten Lehrer in Pension gehen werden.

1 Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird im weiteren Verlauf des Beitrages weitgehend auf eine geschlechterspezifische Bezeichnung verzichtet.

2 Ohne beurlaubte Beamte. Jeweils einschließlich der Eigen- bzw. Landesbetriebe. Die am 30. Juni 2010 mit Dienstsitz in Baden-Württemberg beschäftigten Beamten des Bundes sind im Beitrag nicht berücksichtigt.

3 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Hrsg): Versorgungsbericht Baden-Württemberg, 2010. Der Versorgungsbericht berücksichtigt ausschließlich die Beamten des Landes.

4 Im Folgenden kurz: Schulbereich. Nicht ausschließlich Lehrkräfte.

5 1970: Nur Beamte in Vollzeit, da für Beamte in Teilzeit keine Angabe zu Aufgabenbereichen vorliegt. Der Anteil an Beamten in Teilzeit lag 1970 jedoch bei nur unter 2%.

6 Hier: Gemeinden/Gemeindeverbände einschließlich ihrer Eigenbetriebe und Krankenhäuser sowie Zweckverbände.

7 Einschließlich 2 352 Altersteilzeitbeschäftigte. Altersteilzeit kann von Beamten in Baden-Württemberg im Gegensatz zu Arbeitnehmern nur bei Vorliegen einer Schwerbehinderung in Anspruch genommen werden.

8 Quelle: Bundesagentur für Arbeit; enthält auch die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.

9 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Bei der Berechnung wurden aufgrund der Datenbasis nur die 15–64 Jährigen berücksichtigt.

10 Quelle: Bundesagentur für Arbeit; enthält auch die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.

11 Auszugsweise Ausführung der Bildungsvoraussetzungen gemäß § 15 Landesbeamtengesetz.

12 Der einfache Dienst wurde im Zuge der Dienstrechtsreform abgeschafft. Beamte, die zum Stichtag 30. Juni 2010 dem einfachen Dienst zugeordnet waren, wurden zwischenzeitlich in den mittleren Dienst übergeleitet.

13 Aufgrund des Stichtages 30. Juni können ganze Ausbildungsjahrgänge die Ausbildung zum Erhebungsstichtag bereits beendet haben mit der Folge, dass die tatsächliche Ausbildungsleistung stichtagsbedingt unterzeichnet wird. (Quelle: Personal des öffentlichen Dienstes, Fachserie 14 Reihe 6, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011.

14 Im Rahmen der Personalstandstatistik liegen hierzu keine Angaben vor.

15 Im Rahmen der Personalstandstatistik liegen hierzu keine Angaben vor.

16 Eine Zuordnung der Lehreranwärter zu einzelnen Schularten ist im Rahmen der Personalstandstatistik nur eingeschränkt über die entsprechende Zuordnung der Laufbahn möglich. In der Regel sind Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen im gehobenen Dienst, Lehrer an Gymnasien im höheren Dienst. Lehrer an beruflichen Schulen können sowohl dem gehobenen als auch dem höheren Dienst angehören.

17 Hier und im Folgenden: Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht. Ohne Bezieher von Übergangsgeld.

18 Für Beamte im Schuldienst sowie im Vollzugsdienst und bei der Feuerwehr gelten davon abweichend besondere Altersgrenzen.

19 Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung – Ergebnisse auf einen Blick; Stand: Mai 2011. Das durchschnittliche Eintrittsalter wird aus dem Eintrittsalter bei Altersrenten (63,5 Jahre) und Erwerbsminderungsrenten (50,4 Jahre) für das gesamte Bundesgebiet ermittelt. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen (Beamtenrecht, Rentenrecht) sind die Altersgrenzen nicht völlig deckungsgleich.

20 Erläuterungen hierzu siehe: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Hrsg): Versorgungsbericht Baden-Württemberg, 2010. Der Versorgungsbericht berücksichtigt ausschließlich die Beamten des Landes.

21 Einschließlich hinausgeschobene Regelaltergrenze bzw. besondere Altersgrenze sowie Ablauf der festgesetzten Dienstzeit.

22 Desweiteren 0,6 % sonstige Gründe.

23 Im Rahmen der Versorgungsempfängerstatistik erfolgt keine analoge Erhebung nach Aufgabenbereichen wie in der Personalstandstatistik. Hier werden ausschließlich drei Bereiche unterschieden: Schuldienst, Vollzugsdienst und Feuerwehr, sonstige Bereiche.