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Verdienste und Qualifikation in Baden-Württemberg

Wer hoch qualifiziert ist, kann im Allgemeinen davon ausgehen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz einen höheren Verdienst garantiert als dies bei Tätigkeiten der Fall ist, die eine geringere Qualifikation voraussetzen. Inwieweit dies tatsächlich zutrifft, kann mit Hilfe der amtlichen Verdienststatistiken untersucht werden. Diese Erhebungen liefern Daten, die nach unterschiedlichen Gesichtspunkten gegliedert werden können und damit weitergehende Auswertungen zur Beschreibung des Verdienstniveaus eröffnen. Unter anderem besteht auch die Möglichkeit, den Zusammenhang zwischen Qualifikation und Verdiensthöhe zu beschreiben. Zeitnahe Ergebnisse hierzu lassen sich aus der vierteljährlichen Verdienststatistik gewinnen, während für weitergehende Untersuchungen auf die im 4-jährigem Abstand durchgeführte Verdienststrukturerhebung, zuletzt 2006, zurückgegriffen werden kann.

Was wird aktuell in Baden-Württemberg verdient?

Grundsätzlich kann die Verdienstsituation durch den Stunden-, Monats- oder Jahresverdienst beschrieben werden, wobei die Werte jeweils mit und ohne Sonderzahlungen dargestellt werden können. Aktuelle Eckzahlen sind in Tabelle 1 zusammengefasst.

Eine Unterscheidung der Verdienste mit und ohne Sonderzahlungen kann bei periodischen Vergleichen und saisonalen Einflüssen von Interesse sein. Ein vollständiges Bild der Verdienstsituation ergibt sich aus einer Jahresbetrachtung, die auch Sonderzahlungen beinhaltet. Aktuell stehen Berichtsjahrergebnisse für 2010 zur Verfügung.

Der durchschnittliche Jahresverdienst eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers betrug 45 150 Euro. Knapp 9 % davon waren Sonderzahlungen. Zu den Sonderzahlungen gehören unregelmäßige, nicht jeden Monat geleistete Zahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert von Aktienoptionen. Der Bruttostundenverdienst lag 2010 im landesweiten Durchschnitt bei 22,54 Euro. Pro Monat verdiente ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer 3 762 Euro bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 38,4 Stunden.

Teilzeitbeschäftigte haben im Vergleich dazu einen deutlich niedrigeren durchschnittlichen Stundenlohn. Über alle Branchen hinweg errechnete sich für diese Beschäftigtengruppe ein Wert von 17,31 Euro und damit nur etwa vier Fünftel des Stundenlohns eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit lag bei 23,4 Stunden. Pro Monat verdienten teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im vergangenen Jahr 1 761 Euro. Der Jahresverdienst lag bei 21 137 Euro, wobei der Anteil der Sonderzahlungen mit rund 7 % geringer war als bei Vollzeitbeschäftigten.

Durchschnittswerte, die sich auf die gesamte Wirtschaft beziehen, sind dazu geeignet das Verdienstniveau auch zum Beispiel im Vergleich zu anderen Bundesländern oder in der zeitlichen Entwicklung zu beschreiben. Durch die Einbeziehung weiterer Merkmale, können Daten zum Verdienstgefüge ausgewiesen und analysiert werden. Insbesondere von Interesse ist hierbei der Zusammenhang zwischen Qualifikation und Verdiensthöhe. Für die statistische Analyse muss zuerst der Begriff Qualifikation statistisch messbar beschrieben werden.

Beschreibung der Qualifikation durch Leistungsgruppenzuordnung

Die amtliche Verdienststatistik teilt die Arbeitnehmer nach der Ausbildung, dem Grad der Verantwortlichkeit sowie der Stellung im Betrieb fünf verschiedenen Leistungsgruppen zu (siehe i-Punkt). Werden auskunftspflichtige Betriebe1 befragt, die nicht nach Tarifvertrag bezahlen, müssen diese ihre Mitarbeiter den jeweiligen Leistungsgruppen zuordnen. Bei den Betrieben, in denen eine Tarifregelung angewendet wird, können die tariflich festgelegten Vergütungsgruppen in die Leistungsgruppen der amtlichen Statistik umgeschlüsselt werden. Die einheitliche Abbildung der Qualifikationsstruktur ist die Voraussetzung dafür, dass bei unterschiedlichen Tarifverträgen oder freien Vereinbarungen Verdienste nach der Qualifikation über die gesamte Wirtschaft sinnvoll verglichen werden können.

Für die meisten Tarifregelungen enthält die Tarifdatenbank, die vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Landesämtern betrieben wird, Informationen über wichtige tarifliche Regelungen, wie zum Beispiel Arbeitszeit, Sonderzahlungen oder Urlaubsdauer. Die Tarifdatenbank steht online zur Verfügung und kann kostenfrei genutzt werden.2

Die meisten Arbeitnehmer üben Tätigkeiten aus, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrungen voraussetzen (Leistungsgruppe 3). Ihr Anteil liegt bei etwa 40 %. Das gilt im Wesentlichen sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte. Ausgenommen davon sind teilzeitbeschäftigte Männer, die lediglich zu etwa einem Viertel dieser Leistungsgruppe zugeordnet wurden. Angesichts der relativ geringen zahlenmäßigen Bedeutung teilzeitbeschäftigter Männer an allen Arbeitnehmern (2,8 %), ist der Einfluss durch die abweichende Verteilung dieser Gruppe auf die Gesamtverteilung gering (Schaubild 1).

Ansonsten ergibt sich das bekannte Muster zwischen Männern und Frauen bezüglich der Stellung im Beruf. In der Leistungsgruppe 1, dazu gehören Arbeitnehmer in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnissen, arbeiten rund 280 000 Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Knapp ein Viertel davon sind Frauen. Rund 300 000 Beschäftigte sind als ungelernte Arbeitnehmer der Leistungsgruppe 5 zugeordnet. Innerhalb dieser Gruppe stellen Frauen absolut die Mehrheit (rund 58%).

Unter den voll- und teilzeitbeschäftigten Männern sind es rund 8 %, die einfache und schematische Tätigkeiten durchführen und in Leistungsgruppe 5 eingestuft sind, während dieser Anteil bei den Frauen annährend 15 % beträgt. Ein völlig anderes Bild ergibt sich für die Leistungsgruppe 1. Nur rund 6 % aller voll- und teilzeitbeschäftigten Frauen, aber 13 % aller männlichen Beschäftigten sind in Führungspositionen tätig. Selbst wenn Männern und Frauen in jeder Leistungsgruppe im Durchschnittsverdienst gleich viel verdienen würden, ergäbe sich ein höherer Durchschnittswert über alle Leistungsgruppen hinweg für die Männer, da diese überproportional in den Leistungsgruppen 1 und 2, aber unterproportional in der Leistungsgruppe 5 vertreten sind.

Unterschiede bei Verdiensten nach der beruflicher Stellung

Von der Stellung im Beruf hängt im Allgemeinen auch die Höhe des Verdienstes ab. Für Vergleichszwecke ist es sinnvoll, entweder ausschließlich Vollzeit- oder alternativ nur Teilzeitbeschäftigte zu analysieren. Im Folgenden soll der Fokus auf vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelegt werden. Der Durchschnittsverdienst männlicher leitender Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 1) in Vollzeit lag 2010 mit 41,59 Euro pro Stunde (Schaubild 2) um knapp das Dreifache höher als von Arbeitnehmern in einfacher Tätigkeit (Leistungsgruppe 5).

Männliche Arbeitnehmer in der Leistungsgruppe 5 verdienten pro Monat inklusive Sonderzahlungen 2 418 Euro, während am anderen Ende der Verdienstskala bei leitenden Arbeitnehmern 7 124 Euro im Schnitt bezahlt wurden.

Frauen verdienten in der Leistungsgruppe 1 pro Stunde im Jahresdurchschnitt 32,49 Euro. In der Leistungsgruppe 5 waren es 13,13 Euro. Die Verdienstspanne zwischen den Leistungsgruppen 1 und 5 war bei den Frauen geringer als bei ihren männlichen Kollegen. So lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst bei Arbeitnehmerinnen in leitender Position mit 5 564 Euro um gut das 2,5-fache über dem Wert, den Arbeitnehmerinnen in der Leistungsgruppe 5 verdienten.

Bemerkenswert ist auch der Unterschied bei den Sonderzahlungen. 2010 erzielten leitende männliche Arbeitnehmer im Durchschnitt rund 11 000 Euro an Sonderzahlungen, während Frauen in der gleichen Leistungsgruppe rund 6 000 Euro erhielten. In der Leistungsgruppe 5 ist der geschlechtsspezifische Unterschied deutlich geringer. Frauen bekamen im Durchschnitt 2 000 Euro an Sonderzahlungen. Bei den Männern lag der Wert mit rund 2 200 Euro etwas höher. Die Sonderzahlungen im Jahr 2010 entsprachen mit Ausnahme der beiden ersten Leistungsgruppen männlicher Arbeitnehmer in etwa einem Monatsgehalt. Männer in den Leistungsgruppen 1 und 2 verdienten nicht nur mehr als die übrigen Beschäftigten, sondern erhielten auch mit dem 1,5-fachen ihres Monatsgehaltes anteilsmäßig die größte Sonderzahlung.

Entlohnung von Leistungsgruppen in den 25 beschäftigungsintensivsten Branchen

Die Verdiensthöhe wird nicht unwesentlich davon beeinflusst, in welcher Branche ein Arbeitnehmer tätig ist. Das bestätigt die Gegenüberstellung der 25 beschäftigungsintensivsten Wirtschaftszweige im Land. In diesen Branchen sind jeweils mindestens 30 000 Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt. Von Branche zu Branche sind zum Teil beträchtliche Verdienstunterschiede zu beobachten.

Den Spitzenwert unter den Durchschnittsverdiensten erreichten mit knapp 5 500 Euro im Monat vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei Dienstleistungen der Informationstechnologie wie beispielsweise Softwareentwicklung oder auch Einrichtung von Computersystemen. An zweiter Stelle lagen die Verdienste in der Automobilindustrie gefolgt von Finanzdienstleistungen. Der geringste durchschnittliche Branchenverdienst wurde bei der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften errechnet. Vollzeitbeschäftigte verdienen in diesem Wirtschaftszweig nur durchschnittlich ein Drittel dessen, was für die Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie bezahlt wird.

Ein Vergleich der Branchen ohne Berücksichtigung der Qualifikation ist nur begrenzt sinnvoll, da die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten von Branche zu Branche zum Teil stark variieren können. Eine bessere Vergleichbarkeit erhält man, wenn Verdienste nach den Leistungsgruppen ausgewertet werden (Schaubild 3).

In der Leistungsgruppe 1 weist der Wirtschaftszweig »Herstellung sonstiger Waren« die höchsten Verdienste auf. Unter dieser Rubrik werden verschiedene Bereiche zusammengefasst, die von der Herstellung von Münzen, Schmuck oder ähnlichen Produkten bis hin zu medizintechnischen Erzeugnissen reichen. Im Durchschnitt wird hier rund 8 844 Euro pro Monat verdient. Auch in der Autoindustrie und im Großhandel werden in der Leistungsgruppe 1 ähnliche Verdienste erzielt. Am schlechtesten verdienen leitende Arbeitnehmer im Sozialwesen. Im Durchschnitt erreichen Führungskräfte in sozialen Unternehmen nur knapp 60 % der Verdienste in den Spitzenbranchen.

In den Leistungsgruppen 2 und 3, in welchen etwa 70 % aller Vollzeitbeschäftigten eingestuft sind, weisen drei Wirtschaftszweige die höchsten Durchschnittsverdienste aus: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Automobilindustrie und die Herstellung von DV-Geräten, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen. In der Leistungsgruppe 2 wird der geringste Durchschnittsverdienst für die Gastronomie mit knapp 3 100 Euro ermittelt, das entspricht gut der Hälfte dessen, was in der bestbezahlten Branche verdient wird.

Für die Leistungsgruppen 3 bis 5 errechneten sich die geringsten Durchschnittsverdienste bei Firmen, die sich mit der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften befassen (Leiharbeitsfirmen). Relativ schlecht wird auch in Gastronomie und Sozialwesen verdient. Dagegen sind die Durchschnittsverdienste in der Automobilindustrie an der Spitze. Auffällig groß ist der Unterschied in der Leistungsgruppe 4. In der Automobilindustrie verdient ein angelernter Arbeitnehmer mit überwiegend einfacher Ausbildung im Durchschnitt rund 4 000 Euro und damit etwa 700 Euro mehr als in der Finanzdienstleistung, dem zweitplazierten Wirtschaftszweig in dieser Leistungsgruppe.

Außerdem zeigen die Ergebnisse, dass in bestimmten Branchen auch gut qualifizierte Arbeitnehmer, die zum Beispiel sehr schwierige und komplexe Tätigkeiten ausführen (Leistungsgruppe 2), deutlich weniger verdienen als etwa angelernte Kräfte (Leistungsgruppe 4) in anderen Branchen. Innerhalb einer Branche wird ein Mehr an Verantwortung und mehr Kenntnisse in der Regel jedoch honoriert. Im Vergleich zwischen den Branchen gilt dies nicht unbedingt.

Einfluss des Schul- und Ausbildungsabschlusses auf den Verdienst

Eine gute Ausbildung gilt allgemein als Voraussetzung für einen gut dotierten Arbeitsplatz. Der Zusammenhang zwischen Ausbildung und Verdienst lässt sich am besten anhand der Daten der Verdienststrukturerhebung beschreiben, die allerdings nur alle 4 Jahre durchgeführt wird. Eine kürzere Periodizität ist bei einer Strukturerhebung zu den Verdiensten auch nicht zwingend gegeben, da strukturelle Zusammenhänge in der Regel durch kurzfristige Veränderungen kaum beeinflusst werden. Derzeit stehen aus der letzten abgeschlossenen Verdienststrukturerhebung ausgewertete Daten für das Jahr 2006 zur Verfügung, die allerdings durchaus für die aktuelle Struktur noch weitgehend zutreffend sein dürften.

Unter den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern verfügte eine Mehrheit von knapp 61 % über einen Volks-, Haupt- oder Realschulabschluss und konnte auch eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Weitere gut 13 % dieses Personenkreises hatten zwar ebenfalls einen Volks-, Haupt- oder Realschulabschluss, aber keine abgeschossene Berufsausbildung. Über Abitur (mit und ohne Berufsabschluss) verfügten rund 6 % der Vollzeitbeschäftigten. Etwa gleich stark vertreten in der Arbeitnehmerschaft wie diese Gruppe waren Personen mit einem Fachhochschulabschluss (gut 6 %). Mehr als 7 % aller Vollzeitbeschäftigten hatten 2006 einen Hochschulabschluss (Schaubild 4). Für einen Teil der Beschäftigten konnte kein Schul- und Ausbildungsabschluss ermittelt werden (über 7 %).

Unter sonst vergleichbaren Umständen steigt der Bruttostundenverdienst mit einem besseren Schul- und Berufsabschluss an. Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit Universitätsabschluss verdiente im landesweiten Durchschnitt 2006 unabhängig von Alter, Branche, Unternehmenszugehörigkeit mehr als doppelt soviel pro Stunde wie ein Vollzeitbeschäftigter, der über einen Volks-, Haupt- oder Realschulabschluss verfügt und keine Berufsausbildung besitzt.

Der Verdienstunterschied zwischen Universitätsabschluss einerseits und Volks-, Haupt- oder Realschulabschluss mit Berufsausbildung andererseits liegt bei gut 71 %. Dies scheint zu bestätigen, dass ein höherer Schul- bzw. Berufsabschluss gemessen am Bruttoverdienst durchaus lohnend ist und die längere Ausbildungsdauer sich mittelfristig auch amortisiert. Noch deutlicher fällt der Unterschied aus, wenn das durchschnittliche Bruttojahresgehalt verglichen wird. 2006 verdienten Arbeitnehmer mit Universitätsabschluss um rund 83 % im Mittel mehr als Arbeitnehmer, die über einen Volks-, Haupt- oder Realschulabschluss mit Berufsausbildung verfügten. Ursache hierfür sind vor allem die relativ großen Unterschiede zwischen diesen Arbeitnehmergruppen bei den gewährten Sonderzahlungen.

Bruttostundenverdienst für ausgewählte Berufsgruppen

Die Höhe der Verdienste hängt von zahlreichen Faktoren ab, die grob zwei Kategorien zugeordnet werden können. Die eine Gruppe von Einflussfaktoren auf die Verdiensthöhe ist individuellen Ursprungs. Dazu zählen Geschlecht, Alter und berufliche Qualifikation. Die zweite Kategorie hängt vom Arbeitgeber ab. In welchem Wirtschaftszweig ist ein Unternehmen bzw. der befragte Betrieb tätig? Handelt es sich um ein kleines oder größeres Unternehmen, in dem der Beschäftigte angestellt ist?

Der vermutlich wichtigste Einflussfaktor für die Verdiensthöhe des Einzelnen ist die aktuelle Berufssituation. Der ausgeübte Beruf der abhängig Beschäftigten wird bei den Meldungen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch die Arbeitgeber in Form von verschlüsselten Angaben zur Tätigkeit übermittelt. Diese Angaben sind auch Bestandteil des Erhebungsprogramms zur Verdienststrukturerhebung. Daher lässt sich der statistische Zusammenhang zwischen dem ausgeübten Beruf und der Verdiensthöhe beschreiben. Da es eine Vielzahl von ausgeübten Berufen gibt, können hier nur ausgewählte dargestellt werden. Die in Tabelle 2 aufgeführten Berufsgruppen entsprechen rund 40 % der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Betrieben mit zehn und mehr Mitarbeitern im Jahr 2006.

Neben dem arithmetischen Mittel wird als Kenngröße für die Verteilung von Verdiensten auch der Median verwendet, da die Berechnung dieses Mittelwertes unabhängig von Ausreißern ist. Der Medianverdienst lässt sich so interpretieren, dass 50 % der Beschäftigten weniger und 50 % mehr als den Median verdienen. Gemessen am Medianverdienst ist der Bruttostundenverdienst bei Hilfsarbeitern mit 11,20 Euro am niedrigsten, während für abhängig beschäftigte Unternehmer, Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter ein Medianverdienst von knapp 35 Euro pro Stunde errech-net wurde. Ebenfalls gut verdienen abhängig beschäftigte Ärzte und Ingenieure, während sich Köche und Verkäufer überwiegend mit geringen Stundenlöhnen begnügen müssen.

Interessant ist auch ein Blick auf die Streuung der Stundenverdienste bei den hier ausgewählten Berufen. Als Streuungsmaß wird der Variationskoeffizient ausgewiesen, der die Standardabweichung in Prozent des arithmetischen Mittels angibt. Eine geringe Streuung weisen die Bruttostundenverdienste von Kindergärtner- und Kinderpflegerinnen auf. Vergleichbares gilt auch für Krankenschwestern, Pfleger und Hebammen. Diese Berufe sind vor allem im öffentlichen Dienst oder vergleichbaren Arbeitgebern vertreten. Die Entwicklungsmöglichkeiten im Hinblick auf Verdienststeigerungen sind hier eher bescheiden.

Dagegen gibt es Berufsgruppen, die sehr große Streuungen aufweisen. Hierzu gehören Verkäufer, Groß- und Einzelkaufleute und insbesondere abhängig beschäftigte Unternehmer, Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter. Hier sind auch die Unterschiede zwischen den oberen 10 %, die 70,18 Euro und mehr verdienen, und den unteren 10 %, die 17,22 Euro und weniger verdienen, am größten. Dies ist wenig überraschend, da zum Beispiel ein Geschäftsführerverdienst häufig vom Umsatz abhängt.

Die Gegenüberstellung des 10 %- und des 90 %-Percentils gibt allgemein Hinweise darauf, welches Entwicklungspotential der Verdienste bei den jeweiligen Berufen für den einzelnen Beschäftigten besteht. Außerdem spielen die Unternehmensgröße sowie die Wirtschaftszweigzugehörigkeit für die Spreizung der Verdienste innerhalb einer Berufsgruppe eine wichtige Rolle. In großen Unternehmen wird in der Regel mehr verdient als in kleinen. Umsatz- und wettbewerbsstarke Unternehmen können ihre Belegschaft besser bezahlen als Unternehmen, die in einem schwierigeren wirtschaftlichen Umfeld tätig sind.

Fazit und Ausblick

Eine akademische Ausbildung, die beruflich umgesetzt werden kann, macht sich deutlich im Verdienst bemerkbar. Hier gab es bisher ordentliche Entwicklungsmöglichkeiten im Beruf. Ob dies zukünftig auch noch in diesem Umfang der Fall sein wird, muss wohl bei weiter steigenden Akademikerzahlen eher bezweifelt werden. Deutlich anders als bei vielen akademischen Berufen stellt sich die Situation bei gesellschaftlich wichtigen Berufsgruppen dar, die in sozialen oder pflegerischen Berufen tätig sind. Der Medianverdienst von Krankenschwestern und -pflegern (sowie Hebammen) ist im Durchschnitt etwa halb so hoch wie bei angestellten Ärzten. Und auch die Möglichkeiten von Verdienststeigerungen des nichtärztlichen Personals sind verglichen mit vielen anderen Berufsgruppen eher gering. Andererseits können auch weniger qualifizierte Arbeitnehmer im Südwesten gut verdienen, sofern sie in Unternehmen tätig sind, die viele hochwertige und damit gewinnträchtige Produkte ins Ausland verkaufen und international wettbewerbsfähig sind. Auch dort wo verstärkter Einsatz von Maschinen für Produktivitätssteigerungen sorgt, bestehen gute Chancen auf vergleichsweise hohe Löhne. Dies gilt überwiegend für das Produzierende Gewerbe.

Im Dienstleistungssektor sind die branchenspezifischen Verdienstunterschiede größer als im Produzierenden Gewerbe. Unter den 25 beschäftigungsintensivsten Branchen des Landes wiesen Firmen, die Dienstleistungen der Informationstechnologie erbringen, die höchsten Durchschnittsverdienste auf. Andererseits befinden sich am unteren Ende der Verdienstskala ebenfalls Dienstleistungsunternehmen. In den Leistungsgruppen 3 bis 5 verfügen die Beschäftigten der Zeitarbeitsfirmen über die geringsten Durchschnittsverdienste. In der Leistungsgruppe 2 waren es die Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben und in der Leistungsgruppe 1 die leitenden Mitarbeiter in den Jugend-, Pflege- und sonstigen Heimen.

1 Bei der vierteljährlichen Verdiensterhebung werden je nach Wirtschaftszweig nur Betriebe mit mindestens fünf bzw. zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten befragt.

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