:: 3/2012

Von Familienangehörigen bis hin zu Saisonarbeitern – Arbeitskräfte in der Landwirtschaft

Nicht nur Kühe machen Mühe, wie eine bekannte Redewendung feststellt, Landwirtschaft im Allgemeinen ist arbeitsintensiv und nur mit dem entsprechenden Personaleinsatz erfolgreich und effizient zu betreiben. Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010, der großen »Inventur« der landwirtschaftlichen Betriebe, wurde ermittelt, dass insgesamt rund 190 000 Personen in den rund 45 000 landwirtschaftlichen Betrieben1 Baden-Württembergs in unterschiedlichem Umfang Arbeitsleistung erbringen. Den zahlenmäßig größten Anteil an den Arbeitskräften haben mit rund 90 500 Personen die Familienarbeitskräfte, gefolgt von knapp 79 300 Saisonarbeitskräften. Zusammen stellen diese beiden Beschäftigtengruppen annähernd 90 % aller Arbeitskräfte in der baden-württembergischen Landwirtschaft. Der größere Teil (rund 60 %) der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft ist männlich (rund 113 000 Personen), darüber hinaus sind rund 77 200 Frauen in den landwirtschaftlichen Betrieben Baden-Württembergs beschäftigt.

Erfassungskriterien: Verwandtschaftsverhältnis und Dauer des Arbeitseinsatzes

Die amtliche Agrarstatistik erfasst Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben, sofern sie 15 Jahre und älter und mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt sind. Zu den betrieblichen Arbeiten zählen landwirtschaftliche Arbeiten (zum Beispiel alle anfallenden Arbeiten auf dem Acker und im Stall, Transport- und Instandhaltungsarbeiten, Buchhaltung für den Betrieb) und Arbeiten in Einkommenskombinationen, solange diese in Verbindung mit dem landwirtschaftlichen Betrieb stehen (zum Beispiel für die Direktvermarktung von Produkten über einen Hofladen oder die Beherbergung von Gästen im Rahmen von »Urlaub auf dem Bauernhof«). Die im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Arbeitskräfte werden nach ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Betriebsinhaber bzw. nach der Dauer ihres Arbeitseinsatzes im Betrieb unterteilt in:

  • Familienarbeitskräfte (in Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen),
  • Ständige beschäftigte Arbeitskräfte (ohne Familienarbeitskräfte in Betrieben aller Rechtsformen) und
  • Saisonarbeitskräfte (in Betrieben aller Rechtsformen).

Die Erfassung der Personen und der Arbeitszeit erfolgt bei den drei genannten Kategorien in unterschiedlicher Art und Weise (siehe i-Punkt »Arbeitskräfte«). Nicht zu den Arbeitskräften eines landwirtschaftlichen Betriebs zählen Personen, die nur im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig sind sowie betriebsfremde Personen, die gegen Bezahlung vorübergehend in diesem Betrieb arbeiten (zum Beispiel im Auftrag von Lohnunternehmen oder Maschinenringen). Da jedoch mittlerweile von vielen Betrieben einzelne Arbeitsschritte oder ganze Prozesse in der Innen- und Außenwirtschaft an betriebsfremde Dienstleister weitergeben werden, wurde deren Arbeitsleistung in einer separaten Fragestellung im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 erstmals statistisch erfasst.

Gut 90 000 Familienarbeitskräfte im Einsatz

Die Mehrheit der Beschäftigten in den landwirtschaftlichen Betrieben im Südwesten ist der Gruppe der Familienarbeitskräfte zuzurechnen (Schaubild 1). Zu den Familienarbeitskräften zählen der Betriebsinhaber und – sofern vorhanden – dessen Ehegatte, sowie alle auf dem Betrieb lebenden und im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen. Familienangehörige, die im Betrieb arbeiten, aber außerhalb des Betriebes leben, werden bei den ständig beschäftigten Arbeitskräften bzw. bei den Saisonarbeitskräften nachgewiesen, je nachdem, ob sie ständig oder nur gelegentlich/fallweise im Betrieb mitarbeiten.

Familienarbeitskräfte gibt es definitionsgemäß seit 1997 ausschließlich in Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen. Diese Betriebe sind in der Regel die klassischen inhabergeführten Familienbetriebe. Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 wurden auf der Basis dieser Einschränkungen in Baden-Württemberg insgesamt gut 90 500 Familienarbeitskräfte, davon 40 500 Inhaber/-innen landwirtschaftlicher Betriebe und 50 100 regelmäßig mithelfende Familienangehörige gezählt. Insgesamt waren fast die Hälfte (48 %) aller Arbeitskräfte in der Landwirtschaft Familienarbeitskräfte. Den knapp 37 100 männlichen Betriebsinhabern standen dabei nur rund 3 400 Inhaberinnen landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber, wohingegen bei den Angehörigen die Frauen in der Überzahl waren (knapp 29 500 Personen oder rund 59 % der Familienangehörigen).

Durch die Anhebung der Erfassungsgrenzen (siehe i-Punkt »Erfassungsgrenzen«) sowie Änderungen in der Methodik der Erhebung der Arbeitskräfte2 im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 sind die aktuellen Ergebnisse nur eingeschränkt mit denen der vorangegangenen Landwirtschaftszählung von 1999 vergleichbar. Um Probleme in der Vergleichbarkeit auszuschließen, wurden für die Betrachtung der Ergebnisse aus dem Jahr 1999 nur diejenigen Betriebe berücksichtigt, die auch die im Jahr 2010 gültigen Erfassungsgrenzen erfüllen. 1999 waren unter diesen Voraussetzungen insgesamt knapp 220 300 Arbeitskräfte in der Landwirtschaft tätig. Davon waren etwas mehr als 138 600 Personen oder 63 % Familienarbeitskräfte. Die Zahl der Familienarbeitskräfte in Baden-Württemberg sowie deren Anteil an den Arbeitskräften insgesamt ist somit in vergleichbar abgegrenzten Betrieben binnen etwa eines Jahrzehnts deutlich um mehr als 48 000 Personen oder 15 Prozentpunkte gesunken.

Über 20 000 weitere ständig beschäftigte Arbeitskräfte

2010 wurden im Südwesten neben den Familienarbeitskräften weitere 20 300 Arbeitskräfte gezählt, die längerfristig Arbeiten in landwirtschaftlichen Betrieben verrichten. Diese ständig beschäftigten Arbeitskräfte in Betrieben aller Rechtsformen standen im Berichtszeitraum3 in einem unbefristeten oder auf mindestens 6 Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb. Beschäftigt der Betrieb dauerhaft Familienangehörige, die jedoch nicht auf dem Hof leben, so sind diese ebenfalls in der Kategorie »ständige Arbeitskräfte« zu finden. Auch im Fall einer GbR, die aus Familienmitgliedern wie zum Beispiel Vater und Sohn oder Ehefrau und Ehemann bestehen kann, müssen diese Personen bei den ständig beschäftigten Arbeitskräften und nicht bei den Familienarbeitskräften angegeben werden.

Vier Zehntel der Arbeitskräfte im Südwesten sind Saisonarbeitskräfte

Neben den auf Dauer im Betrieb beschäftigten Arbeitskräften wurden im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 auch die nicht ständig im Betrieb arbeitenden Kräfte, auch Saisonarbeitskräfte genannt, erfasst. Deren Arbeitseinsatz im landwirtschaftlichen Betrieb ist zeitlich begrenzt und dauert nur wenige Tage, Wochen oder Monate. Um als Saisonarbeitskraft bzw. nicht ständig beschäftigte Arbeitskraft zu zählen, darf eine Person einen maximal auf 6 Monate im Jahr befristeten Arbeitsvertrag aufweisen. Hierbei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass auch gelegentlich mithelfende Familienangehörige, die nicht auf dem Betrieb leben, im statistischen Sinn zu den Saisonarbeitskräften gezählt werden. Die Einordnung einer Person in die Kategorie »Saisonarbeitskraft« ist unabhängig davon, ob sie für Ihren Arbeitseinsatz entlohnt wird oder nicht.

Saisonarbeitskräfte werden vielfach in Betrieben mit arbeitsaufwändigen Sonderkulturen zur Ernte eingesetzt, beispielsweise bei Spargel und Erdbeeren, oder in Reblandbetrieben für die Weinlese. Diese Arbeiten fallen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums konzentriert an, wodurch die Arbeitsbelastung im Betrieb stark ansteigt. Da eine alleinige Erledigung durch die Familienarbeitskräfte oder die ständig Beschäftigten eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht mehr möglich ist, wird für die Arbeitsspitzen auf diese zusätzlichen, kurzfristig beschäftigten Kräfte zurückgegriffen. Die Zahl der im Jahr 2010 in Baden-Württemberg beschäftigten Saisonarbeitskräfte beziffert sich insgesamt auf gut 79 000 Personen (rund 42 % aller Arbeitskräfte).

Ein Vergleich mit den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 1999 ist für die Zahl der ständig beschäftigten Kräfte und der Saisonarbeitskräfte aufgrund der Erhebungsmethodik nicht eindeutig möglich. Damals arbeiteten im Südwesten rund 81 700 »Fremdarbeitskräfte« in der Landwirtschaft. Dazu zählten sowohl die ständig beschäftigten Arbeitskräfte als auch die Saisonarbeitskräfte eines Betriebs. Eine Aufteilung der Personen in die jeweilige Kategorie wie im Jahr 2010 kann allerdings nicht vorgenommen werden. Stellt man jedoch die Zahl der Fremdarbeitskräfte insgesamt aus dem Jahr 1999 der Summe aus ständig beschäftigten und saisonal tätigen Arbeitskräften von 2010 gegenüber, so zeigt sich eine Zunahme der Zahl der familienfremden Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben im Land um knapp 18 000 Personen. Dieser Zuwachs kann, beim gleichzeitig festgestellten Rückgang der Familienarbeitskräfte im letzten Jahrzehnt, als Beleg für die zunehmende Bedeutung der familienfremden Arbeitskräfte in der Landwirtschaft gewertet werden.

Nur ein Sechstel der Arbeitskräfte vollbeschäftigt

Aus den Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2010 geht hervor, dass im Südwesten nur etwa ein Sechstel der Arbeitskräfte (32 000 Personen) mit Arbeiten in der Landwirtschaft vollbeschäftigt war. Eine mehr als doppelt so große Gruppe an Beschäftigten, knapp 79 000 Personen, erbrachte zwar ebenfalls durchaus längerfristig Arbeitsleistung für die landwirtschaftlichen Betriebe im Land, war aber vom Beschäftigungsumfang her gesehen nicht vollbeschäftigt.4

Die erheblichen Unterschiede im Beschäftigungsumfang relativieren die Bedeutung der einzelnen Beschäftigtengruppen im Hinblick auf das geleistete Arbeitsvolumen. Aktuell stellen die Familienarbeitskräfte zahlenmäßig zwar nur mehr knapp die Hälfte der Beschäftigten dar. Dennoch sind sie weiterhin die größte Personengruppe, die in den landwirtschaftlichen Betrieben im Land tätig ist, und bilden nach wie vor das Rückgrat der Landwirtschaft im Südwesten. Der Anteil der Familienarbeitskräfte am Arbeitsvolumen (berechnet in Arbeitskrafteinheiten5, kurz AK-E) insgesamt hat sich im letzten Jahrzehnt trotz deren sinkender Zahl nur verhältnismäßig wenig verringert und beträgt immer noch gut zwei Drittel. Im Gegensatz dazu entfällt aktuell auf die Saisonarbeitkräfte im Land zwar ein nennenswerter Anteil der Beschäftigten von 42 %, ihr Anteil am Arbeitsvolumen ist mit 12 % jedoch deutlich niedriger (Schaubild 2).

1999 stellten die Familienarbeitskräfte mit etwas mehr als 138 600 Personen die größte Beschäftigtengruppe in der baden-württembergischen Landwirtschaft dar. Sie leisteten mit rund 74 % der insgesamt 80 900 geleisteten Arbeitskrafteinheiten den größten Anteil am Arbeitsvolumen. Die in den Betrieben tätigen Fremdarbeitskräfte (37 % aller Arbeitskräfte) hingegen hatten mit umgerechnet 21 100 AK-E nur einen Anteil von 26 % am Gesamt-Arbeitsvolumen. Auch hier zeigt sich, wie bei der Zahl der Arbeitskräfte, eine steigende Bedeutung der Arbeitskraft von nicht zur Familie gehörigen Personen. Das Arbeitsvolumen der familienfremden Personen (ständig beschäftigte und saisonal tätige Arbeitskräfte zusammen) stieg zum Jahr 2010 auf rund 32 % an, wobei der Wert nach wie vor weit unterhalb der Arbeitsleistung der Familienarbeitskräfte liegt.

Arbeitskräfte in Betrieben sonstiger Rechtsformen

In Betrieben, die als Personengesellschaften (zum Beispiel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz GbR) organisiert sind, arbeiteten einschließlich deren Gesellschafter weitere 12 100 Personen als ständig beschäftigte Arbeitskräfte sowie rund 12 000 Personen als Saisonarbeitskräfte. In den übrigen öffentlichen oder privatrechtlichen Unternehmen, die in der Landwirtschaft Baden-Württembergs eine untergeordnete Rolle spielen, waren zusammen etwa 3 900 Personen beschäftigt, davon etwas mehr als 1 600 als ständige Arbeitskräfte und knapp 2 300 als Saisonarbeitskräfte. Ein Nachweis von Familienarbeitskräften erfolgt bei Betrieben dieser Rechtsformen aus methodischen Gründen nicht.

Jeder zweite landwirtschaftliche Betrieb kauft Dienstleistungen zu

Neu in das Erhebungsprogramm aufgenommen wurde im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 die Frage nach landwirtschaftlichen Leistungen, die von Anderen, das heißt von nicht im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen, erbracht werden. In der Regel handelt es sich hierbei um Leistungen von Lohnunternehmen oder auch von anderen landwirtschaftlichen Betrieben, die hierfür bezahlt werden. Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 zeigen, dass mehr als jeder zweite Betrieb im Land Lohnunternehmen oder sonstige Leistungen von Anderen in Anspruch nahm. Insgesamt traf dies in knapp 25 000 von 44 500 Betrieben zu. Die von betriebsfremden Personen erbrachten Leistungen6 in allen landwirtschaftlichen Betrieben Baden-Württembergs beliefen sich im Jahr 2010 rein rechnerisch auf insgesamt rund 690 AK-E. Bezogen auf das Arbeitsvolumen der Beschäftigten in den landwirtschaftlichen Betrieben von insgesamt fast 70 000 AK-E entspricht die Bedeutung der Dienstleistungen somit lediglich einem Anteil von etwa 1 %. Das ist absolut gesehen wenig, auf der anderen Seite ist dies ein Indiz für eine hohe Produktivität des Einsatzes von externen Dienstleistern.

In kleineren Betrieben, das heißt Betrieben unter 20 ha LF, wird verhältnismäßig wenig Arbeitskraft von Lohnunternehmern und dergleichen eingekauft. Insgesamt wurden in ganz Baden-Württemberg 2010 nur etwas mehr als 80 AK-E in diesen Betrieben eingekauft. Bei größeren Betrieben ist der Einsatz von Lohnunternehmern hingegen häufiger vertreten. Rund 440 AK-E oder knapp 65 % der gesamten Arbeitsleistung von Lohnunternehmen wurde in landwirtschaftlichen Betrieben mit 50 und mehr ha LF erbracht.

Betriebsschwerpunkt bestimmt Arbeitskräftebedarf

So unterschiedlich die Betriebsschwerpunkte der Betriebe in Baden-Württemberg sind, so unterschiedlich ist auch deren Ausstattung mit Arbeitskräften (Tabelle). Die wichtigste Betriebsform in Baden-Württemberg mit einem Anteil von 36 % an allen Betrieben sind die Futterbaubetriebe. Diese Betriebe haben ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Haltung Raufutter fressender Tiere, beispielsweise in Form von arbeitsaufwändiger Milchkuhhaltung, aber auch Rindermast oder Haltung von Schafen. Die Futterbaubetriebe beschäftigten im Jahr 2010 insgesamt rund 42 700 Personen. Die kontinuierliche Versorgung der Tiere erfordert ein hohes Maß an Arbeitseinsatz, der vorwiegend von Familienarbeitskräften (rund 84 % aller Arbeitskräfte in Futterbaubetrieben) geleistet wurde. Saisonarbeitskräfte waren hier in geringem Umfang beschäftigt. Futterbaubetriebe wiesen mit durchschnittlich insgesamt 2,7 Arbeitskräften je Betrieb zahlenmäßig die geringste Arbeitskräfteausstattung im Südwesten auf.

Von der Zahl der Betriebe her die zweitwichtigste Gruppe (knapp 21 % der Betriebe) in Baden-Württemberg sind die Dauerkulturbetriebe. Das sind Betriebe, die auf die Erzeugung von Trauben oder Obst ausgerichtet sind. Die Dauerkulturbetriebe im Südwesten weisen aufgrund der vielfach saisonal anfallenden Arbeiten, zum Beispiel im Rahmen der Ernte oder Weinlese, die nicht alleine durch die Familienarbeitskräfte und ständigen Beschäftigten geleistet werden können, eine hohe Zahl an Saisonarbeitskräften auf. Ein Betrieb mit dem Schwerpunkt Dauerkulturanbau hatte 2010 durchschnittlich sieben Arbeitskräfte, wobei 65 % der Beschäftigten in diesen Betrieben Saisonarbeiter waren.

Seltener ist die Ausrichtung der Betriebe auf Gartenbau (rund 3 % der Betriebe). In den Gartenbaubetrieben waren knapp 9 700 Arbeitskräfte beschäftigt, sie leisteten jedoch aufgrund der meist hohen Spezialisierung der Betriebe, der vielfältigen Arbeitsgänge und des kontinuierlichen Arbeitsanfalls im Rahmen ihrer Produktion 109,5 AK-E je 100 ha LF. Die auf den Gartenbau spezialisierten Betriebe wiesen als einzige Ausrichtung einen höheren Anteil an ständig beschäftigten Arbeitskräften (42 %) als an Familienarbeitskräften (21 % der Beschäftigten) auf. Mit durchschnittlich acht Mitarbeitern je Betrieb beschäftigten die Gartenbaubetriebe vergleichsweise viele Personen.

1 Betriebe im Erfassungsbereich der Landwirtschaftszählung 2010 mit mindestens 5 Hektar (ha) landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder mit bestimmten pflanzlichen oder tierischen Mindesterzeugungseinheiten (zum Beispiel 0,5 ha Rebland oder Obstanbaufläche, 10 Rinder oder 10 Zuchtsauen).

2 Ab 2010 kein Nachweis der im Haushalt des Betriebsinhabers geleisteten Arbeitsstunden mehr, dafür Erfassung der in Einkommenskombinationen geleisteten Stunden, Neuabgrenzung bei der Umrechnung des Arbeitsvolumens in Arbeitskraft-Einheiten (AK-E), erstmalige Erfragung der Leistungen von Lohnunternehmern und Anderen.

3 Der Berichtszeitraum für die Erfassung der Arbeitskräfte im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 erstreckt sich von März 2009 bis Februar 2010.

4 Als im landwirtschaftlichen Betrieb vollbeschäftigt gilt eine Person, die 40 Stunden oder mehr pro Woche mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt ist. Nicht vollbeschäftigt sind Personen, die weniger als 40 Stunden wöchentlich im Betrieb tätig sind.

5 Die Arbeitskrafteinheit (AK-E) ist die Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten Person. Die Arbeitsleistung wird aus dem je Arbeitskraft für den Arbeitsbereich im Betrieb angegebenen Beschäftigungsumfang ermittelt. Eine vollbeschäftigte Arbeitskraft entspricht einer Arbeitsleistung von 225 Arbeitstagen zu je 8 Arbeitsstunden.

6 Als Ausfüllhilfe für die Auskunftspflichtigen war die Angabe der Flächen, auf denen bestimmte Leistungen und Arbeiten (zum Beispiel Mähdrusch, Bodenbearbeitung, Düngerausbringung) durchgeführt wurden, notwendig. Sonstige, nicht flächenbezogene Leistungen wie beispielsweise Transportleistungen, waren in Stunden anzugeben. Letztendlich werden jedoch nicht die einzelnen Tätigkeiten, sondern nur die Zahl der Betriebe mit Einsatz von Lohnunternehmen und Anderen sowie die Anzahl der vollen Arbeitstage, die insgesamt durch Lohnunternehmer und Andere für landwirtschaftliche Betriebe geleistet wurden, in der entsprechenden Tabelle dargestellt. Die Umrechnung der Flächenleistungen erfolgt nach Durchschnittswerten anhand von Berechnungen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL).