:: 5/2012

Vermögensdelikte: häufigster Anlass für eine Verurteilung

Im Jahr 2010 wurden 50 200 der insgesamt 110 200 Verurteilten wegen Vermögensdelikten vor Gericht schuldig gesprochen. Ihre Zahl lag damit um 14 % höher als im Jahr 2000. Die Hälfte der Schuldsprüche wegen Vermögensdelikten ging 2010 auf das Konto des Straftatbestands Betrug und Untreue, während noch vor 10 Jahren die meisten Beschuldigten wegen Diebstahls und Unterschlagung verurteilt wurden. Verurteilungen wegen Betrugs und Untreue und wegen Sachbeschädigung haben in den letzten 10 Jahren um 59 % bzw. 44 % zugenommen. Bei den wegen Vermögensdelikten Verurteilten handelt es sich weit überwiegend um Erwachsene im Alter von mindestens 21 Jahren. Zwischen 2000 und 2010 ist die Verurteiltenzahl in dieser Deliktgruppe bei den Frauen relativ stärker gestiegen als bei den Männern.

Mit 50 200 von insgesamt 110 200 Personen, die im Jahr 2010 verurteilt wurden, wurden alleine 46 % wegen Vermögensdelikten vor Gericht schuldig gesprochen. Im Zeitraum 2000 bis 2004 nahm die Zahl der wegen Vermögensdelikten Verurteilten mit Ausnahme des Jahres 2001 stetig zu. In den darauf folgenden Jahren schwankten die Schuldsprüche ohne erkennbaren Trend zwischen 49 000 und 52 300 Verurteilungen pro Jahr. 2010 machte die Deliktgruppe Betrug und Untreue mit etwa 25 400 Schuldsprüchen die Hälfte aller wegen Vermögensdelikten gerichtlich Verurteilten aus, Diebstahl und Unterschlagung waren in etwa 18 000 bzw. 36 % der Fälle Grund für eine Verurteilung. Darunter fielen 14 200 Verurteilungen wegen einfachen Diebstahls und 2 900 Fälle von schwerem Diebstahl, die beispielsweise mit Einbruch oder Waffen verbunden waren. Mit deutlichem Abstand folgten im einstelligen Prozentbereich Urkundenfälschungen (5,2 % bzw. 2 600 Verurteilungen), Sachbeschädigungen (4,1 % bzw. 2 100 Verurteilungen) sowie Fälle von Raub und Erpressung einschließlich räuberischem Angriffs auf Kraftfahrer (2,2 % bzw. 1 100 Verurteilungen).

Weniger Verurteilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung – mehr wegen Betrugs und Untreue sowie Sachbeschädigung

Die Zahl der wegen Vermögensdelikten verurteilten Personen hat sich nach Art der Straftat im Zeitraum von 2000 bis 2010 sehr unterschiedlich entwickelt. Während Schuldsprüche bei den beiden häufigsten Straftatengruppen Diebstahl und Unterschlagung sowie Betrug und Untreue anfänglich zugenommen haben, verliefen ihre Entwicklungen seit dem Jahr 2004 gegensätzlich. Schuldsprüche wegen Diebstahls und Unterschlagung gingen von 2004 bis 2010 um 4 700 zurück, die Zahl der wegen Betrugs und Untreue verurteilten Personen stieg dagegen im gleichen Zeitraum um etwa 4 200. Seit dem Jahr 2005 werden mehr Personen wegen Betrugs und Untreue als wegen Diebstahls und Unterschlagung verurteilt. Im gesamten Zeitraum 2000 bis 2010 nahmen Verurteilungen wegen Betrugs und Untreue um 59 % zu, während die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung um 14 % zurückging.

Die Verurteiltenzahlen in den übrigen Vermögensstraftaten, die von recht untergeordneter Bedeutung sind, blieben zwischen 2000 und 2010 nahezu unverändert, zeigten allerdings in den Untergruppen unterschiedliche Entwicklungen. Während Verurteilungen wegen Sachbeschädigung vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2009 um 800 Schuldsprüche zunahmen, wurde im letzten Berichtsjahr 2010 ein Minus von 170 Schuldsprüchen registriert. Von 2000 bis 2010 betrug der Zuwachs bei den Verurteilungen wegen Sachbeschädigung insgesamt 44 %. Tendenziell gesunken ist die Zahl der wegen Urkundenfälschung verurteilten Personen, und zwar zwischen den Jahren 2000 bis 2010 um insgesamt rund 600 (– 17 %). Auch wenn Schuldsprüche wegen Raub und Erpressung einschließlich räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer 2010 im Vergleich zum Vorjahr mit 150 verurteilten Personen (+ 16 %) vergleichsweise stark zugenommen haben, hat sich diese Straftatengruppe über den gesamten 10-jährigen Beobachtungszeitraum kaum verändert und lag zuletzt knapp unter dem Niveau des Jahres 2000.

82 % aller wegen Vermögensdelikten Verurteilten sind mindestens 21 Jahre alt

Von den 50 200 wegen Vermögensdelikten im Jahr 2010 verurteilten Personen waren fast 41 400 Erwachsene im Alter von mindestens 21 Jahren. Dies entspricht einem Anteil von gut 82 %. Knapp 4 800 waren Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (9 %) und lediglich 4 100 Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (8 %). Während die Zahl der Schuldsprüche bei den heranwachsenden und erwachsenen Verurteilten seit Jahren mehr oder weniger unverändert blieb, ist die Zahl der wegen Vermögensdelikten verurteilten Jugendlichen im Jahr 2010 bereits das dritte Mal in Folge zurückgegangen.

Die Häufigkeit von Verurteilungen wegen Vermögensdelikten und deren zeitliche Veränderung in den Altersgruppen veranschaulicht die Verurteiltenziffer. Sie setzt als standardisierter Wert die Zahl der Verurteilten zu 100 000 Einwohner des gleichen Alters ins Verhältnis. Die höchste Verurteiltenhäufigkeit wiesen im gesamten Zeitraum von 2000 bis 2010 die 18- bis unter 21-Jährigen auf. Im Jahr 2010 kamen auf 100 000 Heranwachsende gut 1 200 Verurteilungen. Bei der Altersgruppe mit der zweithöchsten Verurteiltenhäufigkeit, den 14- bis unter 18-Jährigen, wurden 2010 fast 900 wegen Vermögensdelikten Verurteilte je 100 000 Jugendliche registriert. Bei den über 21-Jährigen betrug die Verurteiltenhäufigkeit im gleichen Jahr lediglich 490 Verurteilte je 100 000 Einwohner im Erwachsenenalter. Das bedeutet, dass in Baden-Württemberg im Jahr 2010 jeder 204. Erwachsene, jeder 115. Jugendliche und jeder 81. Heranwachsende wegen Vermögensdelikten vor Gericht schuldig gesprochen wurde.

Ein Blick auf die Deliktstruktur der drei Altersgruppen zeigt, dass die prozentuale Verteilung der einzelnen Vermögensdelikte stark variiert. Während im Jahr 2010 von 41 400 wegen Vermögensdelikten schuldig gesprochenen Erwachsenen 22 900 und somit 55 % wegen Betrugs und Untreue verurteilt wurden, lag dieser Anteil bei den Heranwachsenden mit 2 000 von insgesamt 4 800 Schuldsprüchen bei 43 %. Bei den Jugendlichen betrug dieser Anteil mit knapp 500 von insgesamt 4 100 wegen Vermögensdelikten verurteilten Personen sogar lediglich 11 %. Bei der jüngsten Altersgruppe der Verurteilten rangierten dagegen Diebstahl und Unterschlagung mit 2 600 bzw. 63 % aller Schuldsprüche wegen Vermögensdelikten als Verurteilungsgrund an erster Stelle. Mit deutlichem Abstand folgten Schuldsprüche wegen Sachbeschädigung (12 %) vor den bereits erwähnten Betrugs- und Untreuedelikten (11 %). Im Gegensatz zu den jugendlichen Beschuldigten wurden die heranwachsenden und erwachsenen Angeklagten nach Betrugs- und Untreuedelikten am zweithäufigsten wegen Diebstahls und Unterschlagung schuldig gesprochen (Anteile von 36 % und 33 %). An dritter Stelle folgten bei den 18- bis unter 21-Jährigen Verurteilungen wegen Sachbeschädigung (8 %) und bei den Erwachsenen Verurteilungen wegen Urkundenfälschung (5 %). Die übrigen Straftatengruppen waren in allen Altersgruppen von untergeordneter Bedeutung.

Verurteilungen wegen Vermögensdelikten bei Frauen stärker gestiegen als bei Männern

Von den 50 200 Personen, die im Jahr 2010 wegen Vermögensdelikten verurteilt wurden, waren 13 300 weiblich und 36 900 männlich. Der Frauenanteil in dieser Straftatengruppe lag demnach bei 27 % und war etwa 7 Prozentpunkte höher als der Anteil der Frauen an den verurteilten Personen insgesamt (20 %). Der Anteil der wegen Vermögensdelikten verurteilten Frauen hat in den vergangenen 10 Jahren um fast 3 Prozentpunkte zugenommen. Bei beiden Geschlechtern ist die Zahl der Schuldsprüche bei den Vermögensdelikten gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2000 hat 2010 die Zahl der männlichen Verurteilten um fast 3 500 (+ 10 %) zugenommen, die der weiblichen Verurteilten um 2 800 (+ 27 %).

Männer und Frauen wurden jeweils am häufigsten wegen Betrugs und Untreue verurteilt. Diese Straftat spielte bei den Frauen allerdings eine größere Rolle als bei den Männern. 49 % von den insgesamt wegen Vermögensdelikten männlichen Beschuldigten (17 900) und 56 % von den insgesamt aus dem gleichen Grund angeklagten weiblichen Beschuldigten (7 500) wurden wegen Betrugs und Untreue verurteilt. Bei den Frauen stellt Betrug und Untreue nicht nur innerhalb der Vermögensstraftaten, sondern auch von allen Straftaten die häufigste Straftat dar (Anteil an allen verurteilten Frauen: 35 %). Insgesamt unterscheiden sich die prozentualen Verteilungen der Schuldsprüche in den anderen Vermögensstraftaten zwischen den männlichen und weiblichen Verurteilte nur leicht.