:: 10/2012

Ausgaben des Landes und der Kommunen für kulturelle Zwecke

Im Bereich der öffentlichen Haushalte orientiert sich der Kulturbegriff an der (engen) Definition der Haushaltssystematiken. Er umfasst die Aufgabenbereiche Theater, Musikpflege, nichtwissenschaftliche Bibliotheken und Museen und Denkmalschutz. Ergänzt werden diese Bereiche durch die Sammelpositionen »Heimat- und sonstige Kulturpflege« sowie die »Verwaltung kultureller Angelegenheiten«. Gerade im Bereich der Musik (aber nicht nur hier) gibt es vielfältige Überschneidungen zum Bereich der Bildung. So werden zum Beispiel die kulturspezifischen Ausgaben der Universitäten nicht im Kulturbereich erfasst. Mit einbezogen werden hier auch die »kulturnahen« Bereiche wie Volkshochschulen oder bei den Kommunen auch die »kirchlichen Angelegenheiten«. Nicht einbezogen sind dagegen die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung, für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für die zoologischen- und botanischen Gärten.

Nach den Ergebnissen der Finanzstatistiken beliefen sich die dort erfassten Kulturausgaben 2010 in Baden-Württemberg auf 1,1 Mrd. Euro. Mit 654 Mill. Euro wurde der überwiegende Teil der Kulturausgaben von den Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände) bestritten, 402 Mill. Euro entfielen auf das Land. Viele lokale kulturelle Aktivitäten werden in unterschiedlichem Maße auch durch den Bund mitfinanziert. Auch der private Bereich (Unternehmen wie zum Beispiel die örtlichen Banken und auch Vereine) beteiligt sich an der Finanzierung kommunaler Kulturangebote. Nicht enthalten in diesen Werten sind die Fördermittel der Baden-Württemberg Stiftung, die sich um gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur kümmert.

Das Land und die Kommunen fördern das kulturelle Leben

In der baden-württembergischen Landesverfassung (LV)1 finden sich Bestimmungen zum Schutz bzw. zur Förderung der Kultur. So heißt es in Art. 3c der Landesverfassung: »Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben … unter Wahrung der Autonomie der Träger«. Und weiter: »… die Denkmale der Kunst [und] der Geschichte … genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden«. Die tragende Rolle, die nach diesen Bestimmungen auch den Gemeinden zukommt, füllen diese damit aus, dass gerade auch in der Fläche ein reichhaltiges und vielfältiges Kulturangebot besteht und damit Museen, Sammlungen, Bibliotheken, Kinos, Theater und Musikaufführungen fast allen zugänglich sind. Die Aufwendungen der Kommunen für diese Zwecke haben damit Auswirkungen auf die Lebensqualität vor Ort. Nicht zu unterschätzen sind darüber hinaus auch die wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Wirkungen dieser vielfältigen Aktivitäten.

Die vorliegende Auswertung der Kulturausgaben stellt die Höhe der für kulturelle Angelegenheiten vom Land und den Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände) zur Verfügung gestellten Mittel nach den hauptsächlichen Verwendungsbereichen dar. Die Darstellung orientiert sich dabei an den klassischen Kulturbereichen Theater und Musik, Bibliotheken, Museen und Ausstellungen, Denkmalschutz sowie Sonstige Kulturpflege und Verwaltung der kulturellen Angelegenheiten. Im öffentlichen Bereich erzielte Einnahmen sind bereits von den Ausgaben abgezogen. Dargestellt wird demnach der Zuschussbedarf. Bezüglich der Einnahmen gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Kultursparten und zwischen einzelnen Einrichtungen. Einige Kultursparten, wie zum Beispiel die Theater, finanzieren über Eintrittsgelder mitunter einen erheblichen Teil ihrer Ausgaben, während die Nutzungsentgelte in Bibliotheken in der Regel relativ gering sind.

Das Land fördert den Kultursektor auf vielfältige Weise. Es unterhält eigene Kultureinrichtungen, es unterstützt die Gemeinden durch entsprechende Zuweisungen und es nimmt Transferzahlungen an andere Bereiche, wie zum Beispiel private Träger oder freie Träger, vor. Rund 59,8 % der Haushaltsmittel, die 2010 in Baden-Württemberg für Kulturzwecke bereitgestellt wurden, entfielen auf die Gemeinden, 2,2 % auf die Landkreise und Zweckverbände und 38 % auf das Land. Die absoluten Beträge sind in Schaubild 1 dargestellt.

Aufgrund der Bedeutung der größeren Städte für das Umland sind die Kulturausgaben der Großstädte je Einwohner in der Regel deutlich höher als die Ausgaben der kleineren Gemeinden. Die höchsten Ausgaben je Einwohner hatten die Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern. Diese stellten 2010 für kulturelle Angelegenheiten 150 Euro je Einwohner aus allgemeinen Haushaltsmitteln zur Verfügung. Bei den Städten mit 20 000 bis unter 100 000 Einwohnern lagen die Ausgaben je Einwohner bei 62 Euro. Noch geringere Summen je Einwohner wurden in kleinen Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern (22 Euro) aufgebracht. Dieser Zusammenhang – dargestellt für die einzelnen Kulturbereiche – ist aus Schaubild 2 ersichtlich.

Der größte Anteil der Förderung kam den Theatern zugute

Der Bereich Theater belegte vor allen anderen Kultursparten die größte Ausgabenposition für kulturelle Zwecke beim Land wie auch bei den Kommunen. Entsprechend vielfältig ist die »Theaterlandschaft« im Land; sie beschränkt sich nicht auf die größten Städte. In der Spielzeit 2008/09 gab es in Baden-Württemberg in 15 Städten zusammen 103 Theater mit über 38 000 Plätzen2. Von diesen Theatern befand sich allerdings nur eines in der Trägerschaft des Landes. Weitere neun Theater befanden sich in der Trägerschaft der Kommunen und die übrigen hatten mehrere Träger. Die Ausgaben der Kommunen des Landes für die Theater beliefen sich 2010 auf 119,2 Mill. Euro, die Ausgaben des Landes in diesem Bereich lagen mit 118,2 Mill. Euro nur wenig darunter. Das waren 22,5 % der gesamten Kulturausgaben des Landes und der Kommunen. Der Theaterbereich bindet insbesondere in den Großstädten einen beträchtlichen Teil des Kulturbudgets. So wurden von den Kommunen der Größenklasse ab 100 000 Einwohner für ihre Theater 47 Euro je Einwohner aufgebracht. In der Gruppe der Städte zwischen 20 000 und 100 000 Einwohnern lag dieser Betrag bei 6 Euro und in den kleinen Gemeinden spielen die Pro-Kopf-Ausgaben für das Theater nur eine untergeordnete Rolle.

Orchester, Chöre und Musikschulen spielen im Konzert der Kulturschaffenden eine wichtige Rolle

Das Land und die Kommunen stellten 2010 aus allgemeinen Haushaltsmitteln 136,8 Mill. Euro für Orchester, Chöre und Musikschulen zur Verfügung, wobei mit 99,0 Mill. Euro der größte Anteil auf die Gemeinden entfiel. Das Land steuerte 32,2 Mill. Euro bei. Die Landkreise und die Zweckverbände unterstützten die Musikszene mit zusammen 5,6 Mill. Euro. Gemessen an den gesamten öffentlichen Kulturausgaben betrug 2010 der Anteil für die Musik über alle Gebietskörperschaften 13 %. Damit stellte die Musikpflege nach dem Bereich Theater die größte Ausgabenposition bei den Kulturausgaben dar. Die Ausgaben der Gemeinden je Einwohner für die Musikpflege und die Musikschulen betrugen 2010 in den Großstädten 14 Euro, in den mittleren Städten von 20 000 bis unter 100 000 Einwohnern 12 Euro und in den kleineren Gemeinden 6 Euro.

Kleinere Gemeinden haben das Schwergewicht ihrer Kulturausgaben bei den Bibliotheken …

Die öffentlichen Bibliotheken befinden sich überwiegend in kommunaler (zum Teil auch in kirchlicher) Trägerschaft. Zu den Ausgaben für die Bibliotheken gehören im kommunalen Bereich die Ausgaben für öffentliche nichtwissenschaftliche Bibliotheken. Die Ausgaben für die Hochschulbibliotheken werden dem Hochschulbereich zugeordnet. 2010 betrugen die Ausgaben der Kommunen für die Bibliotheken 109,5 Mill. Euro. Davon entfielen 108,5 Mill. Euro auf die Gemeinden, der Rest auf die Landkreise und die Zweckverbände. Kleinere Gemeinden gaben den größten Anteil ihrer Kulturausgaben für ihre Bibliotheken aus. Bei den Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern war es mit 26,2 % über ein Viertel aller Ausgaben, bei den mittleren Städten bis unter 100 000 Einwohnern waren es 21,6 % und bei den Großstädten 10,7 %. Bezogen auf die Zahl der Einwohner wandten die kleineren Gemeinden im Durchschnitt 6 Euro auf, die mittleren Städte 13 Euro und die Großstädte 16 Euro.

… leisten sich aber kaum Museen, Sammlungen und Ausstellungen

Für Museen, Sammlungen und Ausstellungen stellten das Land und die Kommunen Mittel in Höhe von 185,9 Mill. Euro zur Verfügung. Das waren 17,6 % der gesamten Kulturausgaben des Landes und der Kommunen. Auf das Land allein entfielen 93,7 Mill. Euro bzw. 50,4 %. Die Kommunen (einschließlich der Zweckverbände) übernahmen 2010 die andere Hälfte (92,2 Mill. Euro). Ähnlich wie bei den Ausgaben für das Theater hängen auch diese Ausgaben stark von der Größe der Gemeinde ab. In den größten Städten mit 100 000 Einwohnern und mehr wurden 17 Euro je Einwohner für die Museen und Ausstellungen ausgegeben, in den Mittelstädten 12 Euro und in den Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern waren es 2 Euro je Einwohner.

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Neben den herausragenden Einzeldenkmälern wie Schlössern, Burgen, Kirchen, historische Ortskerne, Parks und Gärten oder neuerdings auch ganze Industrieanlagen gibt es eine Vielzahl von nur regional bekannten Kleindenkmalen, über deren Zahl nur wenig bekannt ist. 2010 stellte der Landeshaushalt für die Erforschung und den Erhalt dieser Denkmale 32,7 Mill. Euro zur Verfügung. Die Kommunen steuerten weitere 10,0 Mill. Euro bei.

Die Kommunen haben in denkmalgeschützten Gebäuden häufig ihre Verwaltungen sowie auch Bildungs-, Kultur- und andere öffentliche Einrichtungen untergebracht. Die Aufwendungen für die Gebäudeerhaltung werden dann im jeweiligen Aufgabenbereich und nicht beim Denkmalschutz nachgewiesen. Daher sind Aussagen zu den Ausgaben in diesem Bereich auf jeden Fall unvollständig. Soweit die Buchungen aber vorliegen, wurden in den Kommunen der Größenklasse ab 100 000 Einwohner für den Bereich Denkmalschutz und -pflege 1,5 Euro je Einwohner aufgebracht. In der Gruppe der Städte zwischen 20 000 und 100 000 Einwohnern lag dieser Betrag bei 1,2 Euro, in den kleinen Gemeinden war der Betrag mit 0,5 Euro relativ gering.

Sonstige Kultureinrichtungen und Kulturförderung sowie Verwaltung der kulturellen Angelegenheiten

Mit 21,5 % standen 2010 mehr als zwei Fünftel der gesamten Kulturausgaben der Landes und der Kommunen für den Bereich Sonstige Kultureinrichtungen und Kulturförderung sowie zur Verwaltung der kulturellen Angelegenheiten zur Verfügung. Unter diese Sammelposition ordnen die Haushaltssystematiken unter anderem auch die Volks- und Heimatkunde sowie die Ausgaben der allgemeinen Kulturförderung, mit deren Mitteln verschiedene Kulturbereiche gefördert werden. Das Land wies in diesem Bereich 55,4 Mill. Euro aus, die kommunalen Ausgaben beliefen sich auf 140,5 Mill. Euro.

Der Aufgabenbereich Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten umfasst die kommunalen Verwaltungsausgaben für ihre Kulturämter, die sich 2010 auf 31,6 Mill. Euro beliefen. Bei der Interpretation der Daten dieses Aufgabenbereichs ist zu beachten, dass der Kulturverwaltung in einigen Fällen auch Haushaltstitel schwerpunktmäßig zugeordnet sind, aus denen Mittel für die allgemeine Kulturförderung (zum Beispiel für die Förderung von Kulturvereinen) zur Verfügung gestellt werden. Andererseits gibt es die Gliederung »Verwaltung der Kultur« nur noch bei den kameral buchenden Kommunen. Die doppische Produktgliederung ordnet die Ausgaben für die Verwaltung den jeweiligen »Kulturprodukten« direkt zu.

Öffentliche Ausgaben für »kulturnahe« Bereiche

Zum kulturnahen Bereich zählen die Ausgaben, bei denen die Abgrenzung zum Bereich Bildung nicht eindeutig ist wie zum Beispiel bei den Kunsthochschulen, den Volkshochschulen und der Sonstigen Weiterbildung. Auch der Bereich »kirchliche Angelegenheiten« wird in den kommunalen Haushalten zu den »kulturnahen« Bereichen gerechnet. Für diese Aufgaben wurden 2010 vom Land und den Kommunen insgesamt 115,4 Mill. Euro ausgegeben. 60,2 % dieser Ausgaben tätigte das Land (das entsprach 69,5 Mill. Euro), die Gemeinden brachten 37,3 % der Mittel auf. Der Rest entfiel auf die Landkreise einschließlich der Zweckverbände. Die öffentlichen Ausgaben für die Volkshochschulen beziehen sich nur in einem begrenzten Umfang auf Kunst und Kultur. Sie umfassen zum Beispiel auch Ausgaben für Sprach-, Gesundheits- oder Computerkurse. Das Land wendete 2010 zur Finanzierung der Volkshochschulen 11,2 Mill. Euro auf und die Kommunen 31,8 Mill. Euro. Für die Kunsthochschulen hatte das Land Ausgaben in Höhe von 58,3 Mill. Euro. In den Bereich »Kirchliche Angelegenheiten« flossen seitens der Gemeinden rund 7,9 Mill. Euro. Hierzu gehören beispielsweise Zuschüsse für Kirchenbauten, die den Kirchengemeinden zukommen.

Förderung der öffentlichen Kultureinrichtungen durch Eigengesellschaften und Private

Außerhalb der Förderung durch das Land und die Kommunen werden die kulturellen Einrichtungen durch private Haushalte, die Wirtschaft und private Organisationen finanziert. Aus vielerlei Gründen wurden die Kultureinrichtungen inzwischen in einem großen Umfang aus den öffentlichen Haushalten ausgegliedert. Vielfach werden sie heute als Eigenbetriebe der Gemeinden oder des Landes bzw. als private Einrichtung (wie zum Beispiel als Verein oder als GmbH) betrieben. Die Einnahmen und Ausgaben dieser ausgegliederten Einrichtungen werden durch die Finanzstatistik nicht erfasst. Vorliegende grobe Schätzungen orientieren sich an den in den öffentlichen Haushalten verbliebenen Kultureinrichtungen und unterstellen, dass die Zahlungen der öffentlichen Hand an den nichtöffentlichen Bereich dem Zuschussbedarf dieser Einrichtungen entsprechen und die ausgegliederten Einrichtungen die gleiche Finanzierungsstruktur haben wie die im Haushalt verbliebenen Kultureinrichtungen3.

Private Haushalte treten gegenüber den kulturellen Einrichtungen weniger als direkte Förderer in Erscheinung. Als Adressaten und Konsumenten vieler kultureller Angebote haben sie aber durchaus eine überragende Bedeutung. Im Durchschnitt hatten die privaten Haushalte in Baden-Württemberg (Zwei-Personen-Haushalte) im Jahr 2010 Ausgaben für folgende ausgewählte Positionen:4 Für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften wurden 444 Euro ausgegeben, für CD, DVD und für Downloads zusammen 84 Euro sowie für Freizeit und Kulturdienstleistungen (zum Beispiel Rundfunk- und Fernsehgebühren, Kurse an Volkshochschulen, Eintrittsgelder für Kino, Theater oder Musikveranstaltungen) zusammen 696 Euro.

1 Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953 (GBl. S. 173).

2 Bühnenstatistik des Deutschen Bühnenvereins, www.buehnenverein.de

3 Kulturfinanzbericht 2010, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010, S. 74.

4 Ergebnisse aus der Statistik der laufenden Wirtschaftsrechnungen 2010.