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Wie viele Wohnungen und Wohngebäude gibt es in Baden-Württemberg?

Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes zwischen den Großzählungen

Wie viele Wohnungen und Wohngebäude gab es Ende 2011 in Baden-Württemberg? Wie viele Räume hatten diese Wohnungen und welche Wohnfläche? Antworten auf diese Fragen liefert die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes auf der Grundlage der Bautätigkeitsstatistik. Die aktuelle Fortschreibung basiert dabei noch auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung des Jahres 1987. Im Rahmen des Zensus 2011 wurde auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) zum Stichtag 9.  Mai 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Zählung werden eine neue Berechnungsgrundlage für die Fortschreibung der kommenden Jahre bilden.

Der folgende Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse der aktuellen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes 2011 vor und betrachtet deren Entwicklung seit der letzten Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 1987. Neben einer aktuellen Datenbasis liefert die GWZ 2011 zudem eine geänderte Definition des Merkmals »Wohnung«, die sich von der in der bisherigen Fortschreibung verwendeten Definition unterscheidet und Auswirkungen auf die Datenlage haben wird.

In der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) werden alle Wohnungen und Wohngebäude mit Wohnraum erfasst. Da solche Vollerhebungen mit einem hohen Kosten- und Personalaufwand verbunden sind, werden diese nur in großen Zeitabständen durchgeführt. So fand die letzte GWZ in den alten Bundesländern im Jahr 1987 und in den neuen Bundesländern im Jahr 1995 statt. Um auch zwischen den Totalzählungen aktuelles Datenmaterial zum Bestand an Wohnungen und Wohngebäuden bereitstellen zu können, sieht der Gesetzgeber dessen jährliche Fortschreibung in tiefer regionaler Gliederung vor.1 Dabei wird der in der jeweils letzten Gebäude- und Wohnungszählung ermittelte Bestand an Wohnungen und Wohngebäuden mit Hilfe der jährlichen Ergebnisse der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen und Abgänge) fortgeschrieben (siehe i-Punkt »Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes«).

Bestand an Wohnungen und Wohngebäuden

Der Bestand an Wohnungen und Wohngebäuden in Baden-Württemberg ist seit der letzten Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 1987 kontinuierlich angestiegen. So hat sich die Zahl der Wohngebäude von 1987 bis 2011 um 493 645 auf 2 344 466 Wohngebäude erhöht. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Wohnungen um 1 174 990 auf 5 030 268 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden2 (ohne Wohnheime) an.

Ein Vergleich der »Großzählungsjahre« 1987 und 2011 hinsichtlich des Wohnungsbestandes in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs zeigt, dass sich die Größenverhältnisse zueinander nur leicht verschoben haben. Der höchste Zuwachs an Wohnungen war im Landkreis Ludwigsburg mit 63 168 Wohnungen zu verzeichnen, gefolgt vom Rhein-Neckar-Kreis mit einem Plus von 57 732 Wohnungen sowie dem Landkreis Esslingen mit einem Plus von 56 390 Wohnungen. Deutlich niedriger fiel die Zunahme an Wohnraum in den meisten Stadtkreisen aus. Seit 1987 sind im Stadtkreis Baden-Baden 5 602 Wohnungen zum Bestand hinzugekommen, im Stadtkreis Heilbronn waren es 9 190 Wohnungen und im Stadtkreis Heidelberg 9 324 Wohnungen. Lediglich der Stadtkreis Stuttgart bewegte sich mit einem Plus von 34 788 Wohnungen im oberen Drittel des Zuwachses an Wohnraum.

Insbesondere große Wohnungen wurden seit 1987 gebaut. Rund 50 % der Wohnungen, die seitdem zum Wohnungsbestand Baden-Württembergs hinzugekommen sind, haben fünf und mehr Räume, gefolgt von fast 40 % an Wohnungen mit drei und vier Räumen. Bei den restlichen über 10 % der Wohnungen handelte es sich um Ein- und Zweiraumwohnungen. Der starke Zuwachs an großen Wohnungen spiegelt sich auch in der Verteilung der Gebäudetypen im Wohngebäudebestand Ende 2011 wider. Große Wohnungen entstanden in erster Linie in Einfamilienhäusern und dementsprechend waren annähernd 59 % der Gebäude im Bestand diesem Gebäudetyp zuzuordnen, gut 24 % entfielen auf Zweifamilienhäuser und über 17 % auf Mehrfamilienhäuser. Die Anteile dieser einzelnen Gebäudearten am Bestand sind dabei von 1987 bis 2011 nahezu gleichgeblieben.

In den ländlich geprägten Regionen Baden-Württembergs dominierten Einfamilienhäuser den Wohngebäudebestand, und so fanden sich auch der Hauptteil der Wohnungen mit fünf und mehr Räumen in den Landkreisen. Dabei belegten der Rhein-Neckar-Kreis mit 121 281, der Landkreis Ludwigsburg mit 111 528 und der Landkreis Esslingen mit 109 501 Wohnungen dieser Größenklasse die Spitzenpositionen im Land. In den räumlich stärker verdichteten Stadtkreisen dominierten dagegen die Drei- und Vierraumwohnungen sowie die Mehrfamilienhäuser. Die höchste Zahl an Drei- und Vierraumwohnungen war dabei im Stadtkreis Stuttgart (182 385 Wohnungen) zu verzeichnen.

Versorgung mit Wohnraum

Seit 1987 hat sich die Versorgung mit Wohnraum zumindest rein rechnerisch weiter verbessert hat. Ende 2011 standen 1 000 Einwohnern Baden-Württembergs 466 Wohnungen zur Verfügung, das waren 53 mehr als im Jahr 1987. Auf Kreisebene wies die Versorgung mit Wohnraum zum Teil sehr große Schwankungen auf und reichte 2011 von 577 Wohnungen je 1 000 Einwohner im Stadtkreis Baden-Baden bis zu 430 Wohnungen je 1 000 Einwohner im Alb-Donau-Kreis. Allgemein war der Versorgungsgrad mit Wohnraum in den Stadtkreisen, mit Ausnahme des Stadtkreises Freiburg, über dem Landesdurchschnitt. Gleichzeitig lag gut die Hälfte der Landkreise unter dem landesweiten Durchschnitt.

Belegungsdichte

Die Belegungsdichte, also die durchschnittliche in einer Wohnung lebende Zahl an Personen, hat sich im genannten Zeitraum rein rechnerisch ebenfalls verbessert. Lag die Belegungsdichte 1987 landesweit bei 2,42 Personen je Wohnung, betrug sie Ende 2011 nur noch 2,14 Personen je Wohnung. Regional betrachtet zeigt sich, dass die Stadtkreise Ende 2011 grundsätzlich eine niedrigere Belegungsdichte vorzuweisen hatten als die Landkreise. Die geringste Belegungsdichte in den Landkreisen fand sich mit 2,02 Personen je Wohnung im Schwarzwald-Baar-Kreis, die höchste mit 2,32 Personen je Wohnung im Alb-Donau-Kreis. In den Stadtkreisen reichte die Belegungsdichte von 1,73 Personen je Wohnung im Stadtkreis Baden-Baden bis zu 2,19 Personen je Wohnung im Stadtkreis Freiburg.

Versorgung mit Wohnfläche

Die durchschnittliche Zahl an Räumen pro Wohnung ist in Baden-Württemberg von 1987 bis 2011 nahezu unverändert geblieben. Allerdings hat sich die Wohnfläche in diesem Zeitraum merklich vergrößert. So hatte eine Wohnung in Baden-Württemberg Ende 2011 im Durchschnitt eine Wohnfläche von 92,4 m²; 1987 waren es noch 89 m². Jedem Einwohner Baden-Württembergs standen damit durchschnittlich 43,1 m² Wohnfläche zur Verfügung, 1987 waren es 36,8 m². Dabei bewegten sich die Stadtkreise mit ihren überwiegend kleinräumigen Strukturen im Durchschnitt unter dem Wert Baden-Württembergs. Im Gegensatz dazu hatten die Bewohner in den Landkreisen mehr Wohnfläche zur Verfügung als der durchschnittliche Baden-Württemberger.

Abweichung zwischen Fortschreibung und Zählung

Sobald die Ergebnisse aus der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 vorliegen, wird für die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes eine neue Ausgangsbasis bereit stehen. Anhand des aktuellen Zählungsergebnisses kann dann geprüft werden, inwieweit die bisherige Fortschreibung den tatsächlichen Bestand an Wohnungen und Wohngebäuden abbildet. Bei der Beurteilung des Datenbestandes ist allerdings zu berücksichtigen, dass grundsätzliche Abweichungen zwischen Fortschreibungs- und Zählungsergebnissen bestehen. Bei der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes ist dies auf die spezifische Methodik der Bautätigkeitsstatistiken mit ihren gesetzlichen Vorgaben bzw. Grenzen zurückzuführen. Ungenauigkeiten im Datenbestand können aufgrund von nicht erfassten Baubewegungen entstehen; insbesondere die nicht vollständig erfassten Gebäudeabgänge fallen dabei ins Gewicht. Abweichungen dieser Art summieren sich je weiter die Fortschreibung vom Stichtag der Totalzählung entfernt liegt, und führen in der Folge zu wachsenden Unterschieden zwischen Fortschreibungsergebnissen und Ergebnissen aus der aktuellen Zählung.

Neue Definition des Merkmals »Wohnung«

Beim Vergleich der Ergebnisse der laufenden Fortschreibung mit denen der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 sind zudem definitorische Unterschiede zu beachten (siehe i-Punkt »Bautätigkeitsstatistik«). In der GWZ 2011 wird der Begriff der »Wohnung« anders abgegrenzt, als dies bislang in der Fortschreibung der Fall war. Eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit ist nun nicht mehr zwingender Bestandteil einer Wohnung. Damit entfällt ein wesentliches Kriterium, mit Hilfe dessen die Unterscheidung zwischen Wohnungen (mit Küche) und sonstigen Wohneinheiten (ohne Küche) möglich war. Sonstige Wohneinheiten wurden bei der Fortschreibung des Bestandes bislang nicht als Wohnungen berücksichtigt. In Folge dessen wurden auch Wohnheime nicht als Wohngebäude im Bestand erfasst, weil davon auszugehen ist, dass hier überwiegend sonstige Wohneinheiten zu finden sind.

Wird das Ergebnis der GWZ 2011 als Anfangsbestand für die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes herangezogen, muss gleichzeitig auch die neue Wohnungsdefinition übernommen werden. Um Vergleiche der aktuellen Fortschreibungsdaten mit den Vorjahren zu ermöglichen, wurde deshalb in der Amtlichen Statistik vereinbart, den Wohngebäudebestand auch weiterhin ohne Wohnheime fortzuschreiben. Wohnheime (mit der Anzahl der Gebäude und der Wohnungen sowie der Wohnfläche) werden künftig gesondert ausgewiesen. Bei einer Gegenüberstellung mit älteren Bestandszahlen muss dann lediglich beachtet werden, dass im neuen Wohnungsbestand mit der Basis der GWZ 2011 auch die sonstigen Wohneinheiten, die nicht in Wohnheimen zu finden sind, enthalten sind.

Um die Effekte der beschriebenen methodischen Änderungen auf den Datenbestand in der Fortschreibung fundiert beurteilen zu können, müssen nun die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 abgewartet und unter diesen Gesichtspunkten analysiert werden.

1 Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) vom 5.  Mai 1998 (BGBl. I S. 869), zuletzt geändert durch Artikel 5a des Gesetzes vom 12.  April 2011 (BGBl.  I S.  619) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG) vom 22.  Januar 1987 (BGBl.  I S.  462,  565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7.  September 2007 (BGBl.  I S.  2246).

2 Wohngebäude sind Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dient. Nichtwohngebäude sind Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient.