:: 3/2013

Trink- und Abwasserpreise in Baden-Württemberg 2012

Der durchschnittliche Kubikmeterpreis für Trinkwasser lag in Baden-Württemberg am 1. Januar 2012 bei 1,97 Euro. Die Entwicklung der Abwasserentgelte in Baden-Württemberg ist noch immer geprägt von der Umstellung der Einheitsgebühren auf die gesplitteten Abwassergebühren. Der Preis für die Entsorgung und Behandlung von Abwasser lag in Gemeinden mit einer gesplitteten Abwassergebühr bei durchschnittlich 1,86 Euro pro Kubikmeter (m³) Abwasser und 0,45 Euro pro Quadratmeter (m²) versiegelter Fläche. Zum 1. Januar 2012 haben knapp 73 % der 1 101 Gemeinden im Land eine gesplittete Abwassergebühr erhoben. Damit rechnete erstmals die Mehrzahl der Gemeinden nicht mehr über eine Einheitsgebühr ab.

Jährliche Kosten für Trinkwasserverbrauch deutlich unter 100 Euro

Im Jahr 2012 bezahlte ein Einwohner im Land durchschnittlich 1,97 Euro für die Bereitstellung und Lieferung von 1 m³ Trinkwasser, das waren 3 Cent mehr als im Vorjahr. In den letzten 10 Jahren ist der Preis für 1 m³ Trinkwasser um 32 Cent und in den letzten 20 Jahren um 73 Cent gestiegen. Die aktuelle Preissteigerung entspricht damit dem 10-jährigen Mittel. Die größten Preiserhöhungen gab es in den 1990er-Jahren. In dieser Zeit wurden verstärkt Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität durchgeführt.

Im Vergleich zu Trinkwasser aus Flaschen ist das nach strengen gesetzlichen Vorgaben kontrollierte Leitungswasser mit 1,97 Euro für 1 000 Liter (l) Wasser sehr preiswert. Die gleiche Menge eines günstigen Mineralwassers kostet 150 Euro (0,15 Euro pro l) und ein Mineralwasser der oberen Mittelklasse sogar 800 Euro (0,80 Euro pro l).

Der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Kopf1 lag im Jahr 2010 bei rund 98 l pro Tag bzw. 35 770 l pro Jahr. Bei einem Kubikmeterpreis von 1,97 Euro beliefen sich die durchschnittlichen Jahreskosten für Trinkwasser auf gut 70 Euro je Einwohner (ohne Grundgebühr). Vor 10 Jahren waren es gut 62 Euro und vor 20 Jahren sogar nur 49 Euro pro Jahr.

Trinkwasserpreis in einem Drittel der Gemeinden unverändert

Die Gebühr für 1 m³ Trinkwasser ist zwischen 2011 und 2012 durchschnittlich um 3 Cent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr haben knapp 21 % (231 von 1 101) der Gemeinden in Baden-Württemberg die Entgelte für Trinkwasser erhöht. Die größte Preiserhöhung lag dabei bei 91 Cent. In diesen 231 Städten und Gemeinden ist der Trinkwasserpreis im Durchschnitt um 20 Cent gestiegen. Im Gegensatz dazu konnten rund 5 % (56 von 1 101) der Gemeinden die Trinkwassergebühren senken. Hier betrug die größte Preissenkung rund 70 Cent. Die Gebühr in diesen 56 Gemeinden wurde um durchschnittlich 16 Cent gesenkt. Insgesamt ist der Trinkwasserpreis relativ stabil und blieb in 74 % (814 von 1 101) der Gemeinden unverändert. In 56 % (618 von 1 101) der Gemeinden lag der Trinkwasserpreis unter dem Landesmittel von 1,97 Euro pro m³.

Trinkwasserversorgung: Kubikmeter- und Grundgebühr

Die Gemeinden bzw. Wasserversorger haben die Möglichkeit, die Kosten für die Trinkwasserversorgung durch zwei Komponenten auf den Verbraucher umzulegen. Zum einen geschieht dies durch eine Verbrauchsgebühr und zum anderen durch eine Grundgebühr. Aktuell bezahlen knapp 98 % der Einwohner im Land eine Kubikmetergebühr von durchschnittlich 1,97 Euro und eine Grundgebühr von durchschnittlich 2,68 Euro pro Monat. Damit erheben die meisten Städte und Gemeinden im Land neben einer verbrauchsabhängigen Gebühr auch eine vom Wasserverbrauch unabhängige fixe Gebühr. Bereits vor 20 Jahren lag der Anteil der baden-württembergischen Städte und Gemeinden mit beiden Entgeltkomponenten bei 96 %. Ein Vorteil dieses Gebührenmodells ist die Verteilung der Gesamtkosten auf eine variable und eine feste Einnahmequelle.

Bei den Kosten für die Trinkwasserversorgung handelt es sich überwiegend um Fixkosten (65 bis 85 %), die unabhängig von der verkauften Wassermenge entstehen. Die Höhe der Kosten für 1 m³ Trinkwasser hängen zudem davon ab, wie viel Wasser verbraucht wird. Seit Mitte der 1990er-Jahre ist der Wasserverbrauch in Baden-Württemberg rückläufig. Die durch den sinkenden Wasserverbrauch fehlenden Gebühreneinnahmen müssen in vielen Fällen durch die Erhöhung der Kubikmetergebühren ausgeglichen werden, was wiederum einen Rückgang des Wasserverbrauchs nach sich zieht.

Die Erhebung einer Grundgebühr ermöglicht den Gemeinden und Wasserversorgern feste Einnahmen zur Deckung von Kosten für zum Beispiel Trinkwasserspeicherung sowie Betrieb und Wartung der Leitungsnetze. Die Grundgebühr deckt zudem die Bereitstellung der Wasserzählereinrichtung und die Kosten der amtlichen Eichung.

Der durchschnittliche Preis für 1 m³ Trinkwasser in Gemeinden, die keine Grundgebühr erheben beträgt 2 Euro und ist damit 3 Cent höher als in Gemeinden mit einer Grundgebühr. Dies betrifft gut 2 % der Bevölkerung im Land.

Preisunterschiede von bis zu 3,69 Euro pro m³ Trinkwasser

In den einzelnen Gemeinden in Baden-Württemberg sind die Trinkwassergebühren sehr unterschiedlich und weichen zum Teil erheblich vom Landesdurchschnitt ab.

So bezahlt ein Einwohner in Krautheim im Landkreis Hohenlohe (4,12 Euro pro m³) eine fast 10-fach höhere Kubikmetergebühr als in Guggenhausen im Landkreis Ravensburg (0,43 Euro pro m³). Beide Gemeinden erheben jedoch auch eine Grundgebühr. Diese liegt in Guggenhausen, der mit weniger als 200 Einwohner kleinsten Gemeinde im Landkreis Ravensburg, bei 2,19 Euro pro Monat und in Krautheim bei 0,54 Euro pro Monat. Die mit 8,56 Euro je Monat (2,04 Euro pro m³) höchste Grundgebühr bezahlen die Einwohner der Gemeinde Dachsberg im Landkreis Waldshut und die mit 0,28 Euro je Monat (2,14 Euro pro m³) geringste die Einwohner in Hardthausen am Kocher im Landkreis Heilbronn.

Um eine Aussage über die Kosten der Trinkwasserversorgung treffen zu können, muss neben der Verbrauchsgebühr auch die Grundgebühr berücksichtigt werden. Außerdem ist der durchschnittliche Wasserverbrauch zu beachten. In Baden-Württemberg liegt die Spanne des durchschnittlichen Wasserverbrauchs2 bei 54 bis 220 l pro Einwohner und Tag. Ein weiterer Faktor ist die Zahl der an einen Wasserzähler angeschlossenen Einwohner, der von der Größe einer Stadt oder Gemeinde und der entsprechenden Bebauungsart abhängt. Die Spanne der durchschnittlich an einen Wasserzähler angeschlossenen Einwohner liegt zwischen 1,2 (Hagnau am Bodensee) und 17,9 Personen (Lörrach). Unter Berücksichtigung dieser Größen, liegen die Jahreskosten für den Trinkwasserverbrauch eines Baden-Württembergers bei durchschnittlich 78 Euro. Die Kostenspanne reicht dabei von mindestens 24 Euro (Guggenhausen) bis maximal 174 Euro (Hagnau am Bodensee).

Anteil der Gemeinden mit gesplitteter Abwassergebühr bei rund 73 %

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Mannheim vom 11. März 2010 müssen die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ihr Gebührensystem von einer Einheitsgebühr auf eine gesplittete Abwassergebühr umstellen (siehe i-Punkt »Abwassergebühren«). Bis Beginn des Jahres 2012 konnte diese Vorgabe von knapp 73 % (801 von 1 101) der Gemeinden umgesetzt werden. Damit wird Abwasser von 83 % der Bevölkerung über eine gesplittete Abwassergebühr abgerechnet. Im Vorjahr lag dieser Anteil erst bei nur rund 29 %.

Die 801 Gemeinden, die die Kosten für die Entsorgung und Reinigung von Abwasser über eine gesplittete Abwassergebühr decken, berechnen für 1 m³ Schmutzwasser durchschnittlich 1,86 Euro und für die Entsorgung von Niederschlagswasser 0,45 Euro pro m² versiegelter Fläche. Die Preisspanne für 1 m³ Schmutzwasser liegt in den Gemeinden zwischen 0,57 Euro und 5,48 Euro, die für Niederschlagswasser zwischen 0,02 und 1,25 Euro pro m². In knapp 38 % (304 von 801) der Gemeinden liegt die Schmutzwassergebühr und in gut 73 % (586 von 801) die Niederschlagswassergebühr unter dem Landesmittel.

Jahresrechnung auf Grundlage der gesplitteten Abwassergebühr

Die Gesamtkosten der Abwasserentsorgung und -behandlung eines Einwohners im Jahr hängen, wie beim Trinkwasser, von verschiedenen Faktoren ab. Bei der gesplitteten Gebühr gibt es neben der verbrauchsabhängigen Kubikmetergebühr auch eine Niederschlagswassergebühr, deren Höhe von der versiegelten Fläche abhängt. Bei der im Jahr 2012 durchgeführten Erhebung wurde die Summe der gebührenpflichtigen Fläche erfragt. Anhand der Einwohnerzahlen der Gemeinden kann damit eine versiegelte Fläche je Einwohner ermittelt werden. Hierbei kann jedoch nicht zwischen den versiegelten Flächen einer Wohnbebauung und denen von gewerblichen oder industriellen Unternehmen unterschieden werden. Deren Anteil ist in den einzelnen Städten und Gemeinden in der Regel sehr unterschiedlich. Für die Ermittlung der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung und -behandlung muss also der durchschnittliche Frischwasserverbrauch und die gebührenpflichtige, versiegelte Fläche berücksichtigt werden. Hinzu kommt unter Umständen noch eine Grundgebühr, die ebenso wie die versiegelte oder sonstige Grundstücksfläche auf die Einwohnerzahl umgelegt werden muss.

Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die Beseitigung und Reinigung von Abwasser belaufen sich pro Einwohner in Baden-Württemberg auf rund 98 Euro. Mit 24 Euro pro Kopf und Jahr bezahlen die Einwohner in Ringsheim (Ortenaukreis) die niedrigsten Kosten und mit 282 Euro pro Kopf und Jahr die Einwohner in Feldberg (Breisgau-Hochschwarzwald) die höchsten Kosten. In knapp 48 % (383 von 801) der Gemeinden liegen die Jahreskosten pro Einwohner unter dem Landesmittel von 98 Euro.

Fazit

Wieviel ein Verbraucher für seinen Trinkwasserverbrauch und die Entsorgung und Reinigung des dabei anfallenden Abwassers bezahlt, hängt zum großen Teil von seinem individuellen Trinkwasserverbrauch ab. Einen Einfluss hat der Verbraucher zum Teil auch bei der Niederschlagswassergebühr. Da die Höhe der jährlich zu zahlenden Niederschlagsgebühr von der Größe der versiegelten Fläche abhängt, können die Verbraucher ihre Kosten durch eine Entsiegelung von Flächen reduzieren. Eine Reihe von Städten und Gemeinden fördern diese Maßnahmen, da damit die Grundwasserneubildung aus Niederschlägen unterstützt sowie die Hochwassergefahr reduziert wird. Bei der Höhe der Grundgebühr gibt es keine Möglichkeiten zur Kostensenkung. Hier hängt es davon ab, auf wie viele Einwohner die Grundgebühr umgelegt wird.

Die Preise, die für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung und -behandlung angesetzt werden, schwanken in den einzelnen Gemeinden im Land stark. Hierfür gibt es vielfältige Gründe und Ursachen wie zum Beispiel die Qualität der Wasserressourcen, die Geologie und Geografie des Einzugs-, Versorgungs- und Entsorgungsgebietes, Alter und Zustand des Leitungsnetzes, der Aufbereitungsanlagen für Trink- und Abwasser sowie die Anzahl und der Zustand von Vorratsanlagen. Diese Faktoren müssen beim Preisvergleich der Gemeinden untereinander berücksichtigt werden.

1 Wasserabgabe an Haushalte ohne gewerbliche und sonstige Kleinverbraucher (geschätzter Anteil von 85 %).

2 Wasserabgabe an Haushalte ohne gewerbliche und sonstige Kleinverbraucher (geschätzter Anteil von 85 %).