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Zensus 2011 – Ihr Zugang zu den Ergebnissen

Der Zensus 2011 ist eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. Dabei werden – soweit möglich – bereits vorhandene Daten aus Verwaltungsregistern für statistische Zwecke genutzt. Eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis sowie die Befragung aller Gebäude- und Wohnungseigentümer korrigieren und ergänzen die Registerinformationen. Erste Ergebnisse zur Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung werden durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder am 31. Mai 2013 veröffentlicht.

Verschiedene Interessengruppen begegnen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Zensusergebnisse mit unterschiedlichen Erwartungshaltungen. Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde erwarten beispielsweise Grundinformationen zu allgemeinen Fragestellungen, zum Beispiel »Wie viele Bürgerinnen und Bürger leben tatsächlich in meiner Gemeinde?« oder »Welche Bevölkerungsstruktur hat mein Wohnort?«. Der Informationsbedarf von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung hingegen kann als weit spezifischer und detaillierter eingeschätzt werden. Im Fokus werden hier insbesondere feingliedrige Informationen liegen. Fragestellungen wie »Wie hoch ist die Anzahl der leerstehenden Wohngebäude?« oder »Welche Altersstrukturen charakterisieren meine Stadt und welche infrastrukturellen Maßnahmen sind daraus abzuleiten?« werden den Informationsbedarf dieser Interessengruppe prägen. Um dieser Vielschichtigkeit Rechnung tragen zu können, wurde durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ein ebenso vielschichtiges Informationsangebot realisiert. Verschiedene Zugangswege, welche auf die Nutzenerwartungen der einzelnen Zielgruppen zugeschnitten sind, ermöglichen eine bedarfsgerechte Informationsversorgung.

Die Zensusdatenbank – das Ergebnisportal der Statistischen Ämter im Netz

Herzstück der Ergebnisveröffentlichung bildet die Zensusdatenbank. Über das im Internet unter www.zensus2011.de frei zugängliche Webportal sind die Ergebnisse des Zensus 2011 für jedermann abrufbar. Das breite Informationsangebot – von Bundes- bis hin zu Gemeindeergebnissen über ein vielfältiges Themenspektrum hinweg – richtet sich an verschiedenste Nutzergruppen. Die Heterogenität der Nutzergruppen spielt nicht nur eine Rolle dabei welche Ergebnisse, sondern auch wie die Ergebnisse bereitgestellt werden können. Die Tatsache, dass sich die Nutzer auch in ihren statistischen Vorkenntnissen und dem Fachwissen zum Umgang mit Informationsdatenbanken unterscheiden werden, ist in der Ausgestaltung der beiden zentralen Ergebnisbereiche der Zensusdatenbank berücksichtigt.

»Ergebnisse einfach und schnell«…

… gewährleistet einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu den Ergebnissen des Zensus 2011. Dieser Auswertungsbereich besteht im Wesentlichen aus einem integrierten Regionen- und Themenzugang. Zahlreiche Informationen werden dem Nutzer in Abhängigkeit von der gewünschten regionalen Einheit angeboten. Wichtigstes abrufbares Ergebnis bildet hierbei die im Rahmen des Zensus 2011 ermittelte Einwohnerzahl. Vordefinierte Ergebnissammlungen bieten dem Nutzer die Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse aus den Themenbereichen »Bevölkerung« oder »Gebäude und Wohnungen« zu verschaffen. Gleichermaßen hat der Nutzer die Möglichkeit über das bereitgestellte Themenangebot spezifisch in einzelne Themenbereiche einzusteigen. Dies ermöglicht den gezielten Abruf von themenbezogenen Ergebnistabellen und -diagrammen.

Der Auswertungsbereich mit vordefiniertem Ergebnisprogramm richtet sich speziell an Nutzer, welche sich auch ohne statistische Vorkenntnisse schnell aber dennoch gezielt über die Ergebnisse des Zensus 2011 informieren möchten.

»Ergebnisse dynamisch und individuell«…

… bietet dem Nutzer hingegen die Möglichkeit, sich Ergebnistabellen zu den Themenblöcken »Gebäude«, »Wohnung« oder »Bevölkerung« nach eigenen Anforderungen bzw. Interessen selbst zusammenzustellen. Ausgangspunkt bilden ebenfalls die im Rahmen des Zensus 2011 gewonnenen Informationen. Es obliegt dem Nutzer, welche fachlichen Merkmale aus der Vielzahl der verfügbaren Merkmale miteinander kombiniert und ausgewertet werden sollen und wie diese in den Spalten und Zeilen angeordnet werden. Neben dieser individuellen Auswahl der fachlichen Merkmale verfügt der Nutzer ebenfalls über die freie Auswahl der auszuwertenden regionalen Einheiten. Der Nutzer kann gezielt Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regierungsbezirke, Bundesländer und Deutschland auswählen oder seine Auswahl über einen komfortabel zu bedienenden Regionenvergleich durchführen.

Dieser Auswertungsbereich richtet sich eher an Nutzergruppen, die über statistische Vorkenntnisse verfügen und im Umgang mit Online-Datenbanken versiert sind.

Im Frühjahr 2014 erfolgt die Erweiterung des Ergebnisangebots. Zu diesem (zweiten) Veröffentlichungstermin werden neben fachlich weitaus detaillierteren Auswertungen dann auch Ergebnisse zu Haushalts- und Familienstrukturen abgerufen bzw. erstellt werden können. Zusätzlich werden kombinierte Auswertungen über Personen-, Familien-, Haushalts-, Wohnungs- und Gebäudemerkmale hinweg möglich sein.

Einzeldaten für Kommunen mit abgeschotteter Statistikstelle

Gemäß § 22 Abs. 2 ZensG 20111 besteht seitens Kommunen mit abgeschotteter Statistikstelle2 für ausschließlich kommunalstatistische Zwecke ein rechtlicher Anspruch auf Einzelangaben sowie auf die Hilfsmerkmale »Straße« und »Hausnummer«3. Zu den jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkten Ende Mai 2013 bzw. Frühjahr 2014 wurde auf Basis der zu diesen Zeitpunkten verfügbaren Ergebnisse ein spezielles Datenangebot für die Kommunen mit abgeschotteter Statistik entwickelt.

Die zu den jeweiligen Zeitpunkten bereitgestellten Datenbestände umfassen stets einen bereits anonymisierten wie auch einen originären Datenbestand. Die Anonymisierung erfolgte, wie auch sonst beim Zensus 2011, mittels des Geheimhaltungsverfahrens SAFE (Verfahren zur sicheren Anonymisierung für Einzeldaten). Übersicht 4 zeigt, welche Daten den Kommunen Baden-Württembergs zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg übermittelt werden können.

Untergemeindliche Ergebnisse für Kommunen ohne Statistikstelle

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung (§ 16 BstatG) haben Gemeinden bzw. Gemeindeverbände ohne eigene Statistikstelle keinen gesetzlich begründeten Anspruch auf die Übermittlung von Zensusinformationen auf Einzeldatenbasis. Demgegenüber steht ein vielschichtiger Informationsbedarf zu infrastrukturellen, bevölkerungs- oder wohnungsmarktpolitischen Fragestellungen. Um diese Lücke zu schließen, ohne dabei die Vorschriften der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes zu verletzen, gibt es die Möglichkeit für Kommunen, untergemeindliche aggregierte Zensusergebnisse zu erhalten. Zu diesem Zweck wurde federführend durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg ein standardisiertes untergemeindliches Auswertungsprogramm entwickelt.

Die Belieferung ist an verschiedene Rahmenbedingungen geknüpft. Zunächst differenziert das Auswertungsprogramm zwischen drei untergemeindlichen Gliederungsebenen. Jede dieser Gliederungsebenen ist innerhalb eines 8-stelligen Schlüssels eindeutig referenzierbar. Er entspricht daher zwingend einer strukturellen wie auch inhaltlichen Systematik. In Abhängigkeit von der Gliederungsebene kann den Kommunen in der Folge ein spezifisches Auswertungsprogramm bereitgestellt werden. Übersicht 5 zeigt die Zusammenhänge zwischen Gliederungsebene, Schlüsselsystematik und Auswertungsprogramm. Die Gemeinden Baden-Württembergs wurden durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im September 2010 und im Juni 2012 über das Auswertungsprogramm informiert. Für rund 1 000 der baden-württembergischen Gemeinden wurden entsprechende Datenlieferungen mit kleinräumiger Gliederung, welche zur Erstellung des Programms erforderlich sind, durch die – von den Kommunen beauftragten – Kommunalen Rechenzentren übermittelt.

Das Auswertungsprogramm kann den Gemeinden Baden-Württembergs zeitnah zur Veröffentlichung der Ergebnisse zu Haushalts- und Familienstrukturen, im Frühjahr 2014, zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung erfolgt kostenfrei. Darüber hinaus gehende Auswertungswünsche oder auch die Auswertung alternativer Gliederungssystematiken (zum Beispiel Schulbezirke) müssen als Sonderauswertung beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg gegen Kostenerstattung angefordert werden.

Zahlreiche Publikationen runden das Gesamtergebnisportfolio des Zensus 2011 ab

Grundsätzlich bildet die Zensusdatenbank mit ihrem Online-Ergebnisangebot das Kernstück des Gesamtauswertungsprogramms. Dieses Angebot wird durch die Bereitstellung verschiedener Publikationen, beispielsweise in Form von Broschüren oder Flyern, ergänzt. Dies umfasst zum einen themenübergreifende Publikationen, welche die Leser in die Lage versetzen, sich komprimiert über das gesamte Spektrum der Ergebnisse des Zensus 2011 zu informieren. Zum anderen ermöglichen spezielle Themenpublikationen mit ersten Kurzanalysen und Interpretationen einen schnellen Einstieg in die einzelnen Themenbereiche des Zensus 2011. Diese Veröffentlichungen, die sich im Wesentlichen auf Ergebnisse für Bundesländer und Deutschland beziehen, können im Frühsommer 2013 unter www.zensus2011.de abgerufen werden.

Speziell für die baden-württembergischen Ergebnisse mit ihren regionalen Besonderheiten erarbeitet das Statistische Landesamt Baden-Württemberg ein inhaltlich ähnliches Veröffentlichungsportfolio. Dieses kann ab Juli 2013 unter Publikationen kostenfrei abgerufen werden.

1 ZensG 2011: Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011:

2 Gemäß § 16 Abs. 5 Bundesstatistikgesetz (BStatG) ist eine Datenübermittlung zulässig insofern »…die Übermittlung in einem eine Bundesstatistik anordnenden Gesetz vorgesehen ist sowie Art und Umfang der zu übermittelnden Einzelangaben bestimmt sind. Die Übermittlung ist nur zulässig, wenn durch Landesgesetz eine Trennung dieser Stellen von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.«

3 Unabhängig vom rechtlichen Anspruch auf Bereitstellung der genannten Hilfsmerkmale unterliegen auch diese der gesetzlichen Löschpflicht gemäß § 22 Abs. 2 ZensG 2011; die Hilfsmerkmale sind daher frühest möglich jedoch spätestens 2 Jahre nach Übermittlung zu löschen.