:: 9/2013

Jugendkriminalität im Südwesten 2012 stark zurückgegangen

Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des Staates. Prävention und Bekämpfung der Kriminalität stehen daher häufig in der öffentlichen Diskussion. In Baden-Württemberg erreichte die gerichtlich registrierte Kriminalität im Jahr 2012 nach dem Jahr 2011 zum zweiten Mal in Folge einen historischen Tiefststand. Im Jahr 2012 kamen auf 100 000 Einwohner im strafmündigen Alter ab 14 Jahren 1 122 gerichtlich Verurteilte. Die Zahl der Verurteilten insgesamt ging 2012 um 2,5 % auf 105 500 zurück. Bei den verurteilten Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren betrug der Rückgang sogar 9,5 %. Mit einem Minus um 1 500 Verurteilten gegenüber dem Vorjahr war 2012 der stärkste Rückgang bei der Zahl der Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten zu beobachten. Prozentual am stärksten dagegen sank die Zahl der Verurteilten wegen Gewaltdelikten mit einem Minus von 5,8 %.

Statistische Erfassung der Kriminalität

Die Beobachtung und statistische Erfassung der Kriminalität reicht von der Anzeige der Straftaten bei der Polizei bis hin zur gerichtlichen Verurteilung von Tatverdächtigen. Im Jahr 2012 wurden in Baden-Württemberg rund 573 500 Straftaten polizeilich registriert. Von diesen konnten durchschnittlich 58 % aufgeklärt werden, wobei die Aufklärungsquote bei sehr schweren Straftaten wie beispielsweise Mord oder Sexualdelikten mit 92 bzw. 78 % weitaus höher lag. Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich rund 229 400 Tatverdächtige, wobei eine tatverdächtige Person auch mehrere Straftaten begangen haben kann. Unter den Tatverdächtigen befanden sich fast 8 600 Kinder im Alter unter 14 Jahren, die noch nicht strafmündig sind. Damit verblieben insgesamt fast 220 800 Tatverdächtige im strafmündigen Alter, bei denen es jedoch wegen nicht hinreichenden Tatverdachts oder geringfügiger Schuld nur zum Teil zu einer Anklage kam. Von den rund 124 900 Tatverdächtigen, die sich im Jahr 2012 vor Gericht verantworten mussten, wurden knapp 105 500 Personen verurteilt. Die übrigen 19 400 Angeklagten wurden freigesprochen oder das Verfahren wurde eingestellt.

Verurteiltenhäufigkeit zum zweiten Mal in Folge auf historischem Tiefststand

Im Jahr 2012 wurden in Baden-Württemberg rund 105 500 Personen vor Gericht schuldig gesprochen. Das waren 2 700 Personen oder 2,5 % weniger als 1 Jahr zuvor. Eine geringere Verurteiltenzahl hatte es zuletzt im Jahr 1980 gegeben (105 200 Verurteilte). Die Verurteiltenhäufigkeit, also die Zahl der Verurteilten bezogen auf die Bevölkerung im strafmündigen Alter ab 14 Jahren, ist seit dem letzten Höchststand im Jahr 2007 bereits das fünfte Jahr in Folge zurückgegangen. Mit 1 122 Verurteilten je 100 000 strafmündige Einwohner ist diese Kennzahl im Vergleich zum Vorjahresniveau sogar um 3,1 % gesunken, weil die Bevölkerung im strafmündigen Alter leicht gestiegen ist (+ 0,6 %). Die Verurteiltenhäufigkeit erreichte damit 2012 den niedrigsten Wert seit der Gründung Baden-Württembergs im Jahr 1952. Bereits im Jahr 2011 war die Verurteiltenhäufigkeit auf ein historisch niedriges Niveau gefallen (1 158 Verurteilte je 100 000 Einwohner im strafmündigen Alter).

Grundsätzlich kann die Zahl der gerichtlichen Verurteilungen durch eine ganze Reihe von Faktoren beeinflusst werden wie beispielsweise durch die Bevölkerungsentwicklung, mögliche Änderungen im Anzeigeverhalten, den Erfolg der Ermittlungsbehörden und der Projekte der Kriminalprävention sowie durch mögliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und/oder der Sanktionierungspraxis der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Verurteiltenhäufigkeit bei Jugendlichen um 9,3 % gesunken

Unter den im Jahr 2012 insgesamt fast 105 500 Verurteilten waren über 88 100 Erwachsene im Alter von mindestens 21 Jahren, 10 800 Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren und gut 6 500 Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. Im Vergleich zum Jahr 2011 ging die Zahl der Verurteilungen bei den Jugendlichen um 9,5 % und bei den Erwachsenen um 2,4 % zurück. Dagegen kam es bei den Schuldsprüchen gegen Heranwachsende erstmals seit 2009 wieder zu einer leichten Zunahme in Höhe von 0,9 %. Auch bei Berücksichtigung der entsprechenden Bevölkerungsentwicklungen zeigt sich 2012 ein ähnliches Bild in den drei Altersgruppen: geringere Verurteiltenhäufigkeiten bei den Jugendlichen (− 9,3 %) und Erwachsenen (− 3,1 %) und eine höhere Verurteiltenhäufigkeit bei den Heranwachsenden (+ 2,9 %).

Die Verurteiltenhäufigkeit war im Jahr 2012 in der Altersgruppe der Erwachsenen am geringsten und fiel mit lediglich 1 030 Verurteilungen je 100 000 gleichaltrigen Einwohnern auf den niedrigsten Wert seit Bestehen des Landes. Die zweitniedrigste Verurteiltenziffer weist die Altersgruppe der Jugendlichen auf. Die Verurteiltenhäufigkeit der Jugendlichen ist 2012 mit 1 398 Schuldsprüchen je 100 000 gleichaltrige Einwohner das fünfte Mal in Folge gesunken und erreichte damit etwa ein so niedriges Niveau wie zuletzt im Jahr 1995. Bei den Heranwachsenden stieg die Verurteiltenhäufigkeit nach 7-jährigem Rückgang zwar wieder an, blieb jedoch auf einem vergleichsweise geringen Niveau. Mit 2 861 Schuldsprüchen je 100 000 gleichaltrige Einwohner ist die Verurteiltenhäufigkeit bei den 18- bis unter 21-Jährigen unter allen Altersgruppen jedoch nach wie vor mit Abstand am höchsten. Das bedeutet, dass im Jahr 2012 in Baden-Württemberg 1 % aller Erwachsenen, 1,4 % aller Jugendlichen und 2,9 % aller Heranwachsenden vor Gericht schuldig gesprochen wurden.

Zahl der verurteilten Frauen um 0,9 % auf 20 800 gesunken

Der zahlenmäßige Rückgang der Verurteiltenzahl um 2 700 im Jahr 2012 war zu 93 % auf die geringere Zahl an Schuldsprüchen gegen Männer zurückzuführen. Während die Zahl der verurteilten Männer gegenüber dem Vorjahr um 2 500 Schuldsprüche gesunken ist, ging bei den verurteilten Frauen die Zahl lediglich um rund 200 zurück. Der prozentuale Rückgang betrug bei den Männern 2,9 %, bei den Frauen 0,9 %. Dennoch sind Frauen nach wie vor in weitaus geringerem Umfang an der gerichtlich registrierten Kriminalität beteiligt als Männer. 2012 wurden insgesamt 20 800 Frauen und 84 700 Männer verurteilt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Frauenquote leicht auf 19,7 % gestiegen (+ 0,3 Prozentpunkte). Damit richtete sich im Jahr 2012 lediglich etwa jeder fünfte Schuldspruch gegen eine Frau. Die Verurteiltenhäufigkeit sank 2012 bei den Frauen um 1,4 % auf 434 Verurteilte je 100 000 weibliche Einwohner im strafmündigen Alter, bei den Männern um 3,7 % auf 1 836.

Mehr ausländische Verurteilte, aber geringere Verurteiltenhäufigkeit

Unter den insgesamt fast 105 500 gerichtlich Verurteilten besaßen mehr als 30 300 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl ist 2012 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 340 Schuldsprüche bzw. 1,1 % gestiegen. Die Zahl der deutschen Verurteilten fiel dagegen im Vergleich zum Vorjahr um 3 100 oder 3,9 % auf 75 100. Der Anteil der ausländischen Verurteilten an den Verurteilten insgesamt stieg deshalb im vergangenen Jahr um 1,1 Prozentpunkte auf 28,8 %. Während es in den Altersgruppen der ausländischen Heranwachsenden und Erwachsenen einen Zuwachs um 4,1 bzw. 1,6 % gab, war bei den Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ein kräftiger Rückgang der Verurteilungen um 9,6 % zu beobachten. Anders als die Verurteiltenzahl ist die Verurteiltenhäufigkeit der ausländischen Bevölkerung 2012 gegenüber dem Vorjahr um 2 % zurückgegangen. Bei der deutschen Bevölkerung sank die Verurteiltenhäufigkeit um 4,1 %.

75 % der Verurteilten erhalten Geldstrafe

Von den insgesamt 105 500 Verurteilten im Jahr 2012 wurden insgesamt 93 500 Personen nach allgemeinem Strafrecht und fast 12 000 nach Jugendstrafrecht verurteilt. Unter den 105 500 Schuldsprüchen waren 78 800 Geldstrafen, was einem Anteil von 75 % an allen Schuldsprüchen entspricht. 17 000 Personen (16 %) wurden zu einem Freiheitsentzug verurteilt. Bei den übrigen 9 700 Verurteilten (9 %) wurden Zuchtmittel wie beispielsweise Verwarnungen oder Jugendarrest sowie Erziehungsmaßregeln wie die Erbringung von Arbeitsleistungen oder die Unterbringung in einem Heim auferlegt. Von den insgesamt 17 000 Strafen mit Freiheitsentzug wurden rund 12 100 zur Bewährung ausgesetzt, sodass letztlich 4 900 Personen bzw. 4,6 % aller Verurteilten nach dem Schuldspruch eine Gefängnisstrafe in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe antreten mussten. Unter den 17 000 Freiheits- und Jugendstrafen mit oder ohne Bewährung betrug das Strafmaß in den weitaus meisten Fällen (71 %) maximal 1 Jahr. In fast 20 % der Fälle wurde ein Freiheitsentzug zwischen 1 und 2 Jahren festgesetzt. In den restlichen 9 % der Fälle wurden Freiheitsstrafen von mehr als 2 Jahren ausgesprochen.

Insgesamt hatten sich im Jahr 2012 in Baden-Württemberg 124 900 Personen in Strafverfahren vor den Gerichten im Land zu verantworten. Davon wurden 105 500 Angeklagte bzw. 84 % rechtskräftig verurteilt. In den restlichen 19 400 Fällen wurden die Strafverfahren entweder durch Einstellung, Freispruch oder sonstige Entscheidungen wie der Anordnung von Maßnahmen der Besserung und Sicherung abgeschlossen. Nicht berücksichtigt in der Strafverfolgungsstatistik sind Fälle, in denen es nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gar nicht erst zu einer Anklage gekommen ist, sowie eine nicht quantifizierbare Dunkelziffer nicht bekannt gewordener oder nicht aufgeklärter Straftaten.

Unterschiedliche Deliktstrukturen bei Männern und Frauen

Die Deliktstrukturen sind nach Geschlecht und Alter recht unterschiedlich. So standen 2012 bei den verurteilten Männern unter den drei größten Straftatengruppen Straßenverkehrsdelikte an erster Stelle (24 %), noch vor Betrug und Untreue (19 %) oder Diebstahl (14 %). Frauen werden dagegen mit Abstand am häufigsten wegen Betrugs und Untreue verurteilt (32 %). Verurteilungen wegen Diebstahls- und Straßenverkehrsdelikten sind im Vergleich dazu deutlich seltener (23 bzw. 20 %).

Im Jahr 2012 entfielen 72 % und damit fast drei Viertel der insgesamt 105 500 gerichtlichen Schuldsprüche auf die fünf Straftatengruppen Straßenverkehrsdelikte (23 %), Betrug und Untreue (22 %), Diebstahl (16 %), Drogendelikte (7 %) und Gewaltdelikte (4 %).1 Die Zahl der Schuldsprüche ging im Jahr 2012 in vier der fünf genannten Straftatengruppen gegenüber dem Vorjahr zurück. Lediglich bei den Drogendelikten setzte sich der seit 2005 zu beobachtende fallende Trend aktuell nicht mehr weiter fort (2012: + 4,8 %).

Zahlenmäßig stärkster Rückgang bei Straßenverkehrsdelikten

Der zahlenmäßig stärkste Rückgang an Verurteilungen war im Jahr 2012 bei den Straßenverkehrsdelikten zu beobachten. In dieser größten Straftatengruppe gab es 2012 insgesamt 24 600 Schuldsprüche, 1 500 oder 5,8 % weniger als 2011. Damit hat sich der seit 2002 beobachtete fallende Trend in dieser Straftatengruppe nach einer kurzen Unterbrechung im Jahr 2011 wieder fortgesetzt. Mit dem neuerlichen spürbaren Rückgang fiel die Verurteiltenzahl 2012 nach 1952 und 1953 auf den drittniedrigsten Wert seit Bestehen des Landes.

Die geringere Zahl an Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten im Jahr 2012 betraf alle Altersgruppen. Bei den Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren fiel der prozentuale Rückgang sogar zweistellig aus (− 14,5 %). Über alle Altersgruppen hinweg gab es weniger Schuldsprüche wegen Trunkenheitstaten im Verkehr ohne Personenschaden (− 9 %), aber auch weniger Fälle von Fahrens ohne Fahrerlaubnis (− 5,6 %). Auch die Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung (− 1,7 %) sowie Verkehrsunfallflucht (− 1,4 %) waren rückläufig.

Die Zahl der Schuldsprüche wegen Betrugs und Untreue ging 2012 um fast 1 200 oder 4,8 % auf 22 900 zurück. Der Rückgang bei der Zahl der Verurteilungen war allerdings ausschließlich bei den Erwachsenen zu beobachten (− 6,1 %), während die Zahl der verurteilten jungen Menschen unter 21 Jahren in dieser Straftatengruppe um 6,7 % zunahm. Insgesamt fiel der Rückgang bei den Frauen mit − 4,1 % etwas geringer aus als bei den Männern (− 5,1 %). Wegen Betrugs und Untreue wurden im vergangenen Jahr 16 200 Männer und 6 700 Frauen verurteilt. Der Frauenanteil ist bei den Verurteilten dieser Straftatengruppe mit 29 % vergleichsweise hoch und liegt 9 Prozentpunkte höher als bei der Gesamtheit aller Straftaten (20 %). Die Straftat Betrug und Untreue stellt bei Frauen mit einem Anteil an allen verurteilten Frauen von 32 % die mit Abstand größte Straftatengruppe dar. Insgesamt wurden 2012 rund 20 800 Frauen schuldig gesprochen.

Prozentual stärkster Rückgang bei Gewaltdelikten

Gewaltdelikte bilden mit 4 600 Verurteilungen unter den fünf größten Straftatengruppen zahlenmäßig zwar die kleinste, dort gab es 2012 jedoch den stärksten prozentualen Rückgang. Im Vergleich zu 2011 ist ihre Zahl um 300 Verurteilungen bzw. 6,1 % gesunken und erreichte ihren niedrigsten Wert seit 10 Jahren. Zu den Gewaltdelikten zählen vor allem gefährliche und schwere Körperverletzungen einschließlich Körperverletzungen mit Todesfolge, aber auch Raubdelikte, Mord, Totschlag und Vergewaltigung. Prozentual am stärksten ging die Zahl der Schuldsprüche gegenüber dem Vorjahr in dieser Deliktgruppe bei den Jugendlichen zurück (− 19 %) und erreichte das niedrigste Niveau seit Beginn der Berechnungen zur Gewaltkriminalität im Jahr 1998. In der Gruppe der Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren verringerte sich die Zahl der Verurteilten 2012 in dieser Straftatengruppe binnen eines Jahres um 7,9 %. Bei den Erwachsenen nahm die Zahl der Schuldsprüche wegen Gewaltdelikten dagegen im gleichen Zeitraum um 1,9 % zu.

Innerhalb der Gruppe der Gewaltdelikte sank die Zahl der Verurteilungen wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung einschließlich Körperverletzungen mit Todesfolge zahlenmäßig am stärksten. Auf diese mit einem Anteil von rund 70 % größte Untergruppe der Gewaltdelikte entfielen im vergangenen Jahr 3 300 Schuldsprüche, 300 oder 8,3 % weniger als 2011. Die Zahl der Verurteilungen wegen dieser schwerwiegenden Körperverletzungsdelikte erreichte damit einen so niedrigen Stand wie zuletzt vor 10 Jahren (2002: 3 247 Verurteilte). Der stärkste prozentuale Rückgang war dabei 2012 in der Altersgruppe der Jugendlichen zu beobachten (− 22,8 %), gefolgt von der Gruppe der Heranwachsenden (− 11,2 %), wobei es sowohl bei jungen Männern wie Frauen unter 21 Jahren deutlich weniger Verurteilungen gab. Bei den Erwachsenen stieg dagegen die Zahl der Schuldsprüche wegen dieser Körperverletzungsdelikte leicht um 0,5 %. Auch die Zahl der wegen Mordes und Totschlags Verurteilten ging 2012 gegenüber 2011 um 14 % auf 92 Personen zurück. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 4 200 Männer und 400 Frauen wegen Gewaltdelikten verurteilt, wobei der prozentuale Rückgang bei den Frauen mit − 9,3 % stärker war als bei den Männern (− 5,8 %). Dagegen stieg die Zahl der Schuldsprüche wegen Raubes und räuberischer Erpressung um 4,1 % auf fast 1 100.

Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls so gering wie Ende der 1960er-Jahre

Die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls ist 2012 leicht um 100 Fälle oder 0,7 % auf knapp 16 500 gesunken und erreichte nach langjährig fallendem Trend inzwischen ein so niedriges Niveau wie vor gut 40 Jahren. In dieser Deliktgruppe gab es einen kräftigen Rückgang an Verurteilungen um 12,1 % bei den Jugendlichen, bei den Heranwachsenden und Erwachsenen dagegen Zuwächse um 4,9 bzw. 0,7 %. Der Rückgang der Verurteilungen betraf lediglich die Männer (− 2 %), bei den Frauen war dagegen einen Zuwachs um 2,8 % zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr wurden 11 700 Männer und 4 700 Frauen wegen Diebstahls verurteilt. Die Zahl der Schuldsprüche wegen einfacher Diebstähle2, die nicht mit Gewaltanwendung verbunden sind, ging um 1 % auf 13 700 zurück, die Fälle von schwerem Diebstahl wie beispielsweise Einbruch- oder Bandendiebstahl3 stiegen dagegen leicht um 0,8 % auf 2 800.

Mehr Verurteilungen wegen Drogen- und Sexualdelikten

Bei den Drogendelikten wurde 2012 der seit dem Jahr 2005 zu beobachtende fallende Trend vorerst gestoppt. Im vergangenen Jahr wurden fast 7 500 Personen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Das waren 300 oder 4,8 % mehr als im Jahr 2011. Vor allem bei den Heranwachsenden wurde eine deutlich höhere Zahl an Schuldsprüchen wegen Drogendelikten registriert (+ 20,6 %), bei den Erwachsenen gab es einen Zuwachs um 2,9 %. Lediglich bei den jugendlichen Angeklagten ging die Zahl der Schuldsprüche leicht zurück (− 1,6 %). Ausschlaggebend für die höhere Zahl an Verurteilungen wegen Drogendelikten war vor allem die Zunahme an Verurteilungen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.

Einen kräftigen Zuwachs um 12 % gab es bei Verurteilungen wegen Sexualdelikten. Insgesamt wurden 2012 fast 1 000 Personen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt, 100 mehr als 1 Jahr zuvor. Mehr Verurteilungen gab es vor allem wegen der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften (+ 25,6 %). Dagegen gab es weniger Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (− 3,1 %) sowie wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung (− 2,2 %).

1 Im Falle mehrerer Delikte eines Angeklagten wird ausschließlich die schwerste begangene Straftat statistisch ausgewertet.

2 Gemäß § 242 StGB.

3 Gemäß § 243 bis 244a StGB.