:: 2/2014

Soziale Sicherungssysteme in Baden-Württemberg

Ein Überblick

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme dienen der finanziellen Absicherung des grundlegenden Lebensunterhalts. Sie haben die Aufgabe, vorübergehend oder dauerhaft in Not geratenen Personen eine menschenwürdige Lebensführung zu ermöglichen. Neben diesen grundlegenden Mindestsicherungsleistungen existieren noch weitere Sozialleistungen, die ebenfalls dazu beitragen, einkommensschwächere Haushalte finanziell zu unterstützen, aber nicht zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen gezählt werden, wie zum Beispiel das Wohngeld.

Im folgenden Beitrag soll nun versucht werden, in einem Überblick die Sozialleistungen, die in der Amtlichen Statistik des Landes abgebildet werden, darzustellen und in einen Zusammenhang zu bringen.

So erhielten zum Beispiel zum Jahresende 2012 insgesamt 528 830 Personen in Baden-Württemberg Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme. Damit sind allein 5 % der Menschen im Land – also jeder zwanzigste – auf diese finanziellen Hilfen des Staates angewiesen.

Geringe Mindestsicherungsquote im Land

Die Systeme der sozialen Mindestsicherung umfassen die Hilfen des Staates, die vorwiegend materielle Sicherheit und Unterstützung bieten sollen, um finanzielle Notlagen zu vermeiden und zu lindern. Ihr Umfang zeigt, wie viele Menschen kein oder kein ausreichendes Einkommen zur grundlegenden Existenzsicherung durch eigene Erwerbsarbeit erzielen können. Dies ist somit ein Maß dafür, wie viele Personen ohne diese Unterstützungsleistungen von Armut betroffen wären. Im Gegensatz zu den Entwicklungsländern, in denen der Grad an absoluter Armut (unmittelbare oder mittelbare Bedrohung der physischen Existenz) von Interesse ist, wird in den Industrienationen die relative Armut (das Leben ist gesichert, das soziokulturelle Existenzminimum dagegen nicht) zur entscheidenden Größe. Laut EU-Definition lebt in den Industrienationen in (relativer) Armut, wer weniger als 60 % des Durchschnittseinkommens verdient.

Zu den Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gehören:

die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), das heißt Arbeitslosengeld II und Sozialgeld,

die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII,

die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,

die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie

die laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.

In Baden-Württemberg erhielten 528 830 Menschen zum Jahresende 2012 Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu sichern. Dies waren annähernd so viele wie im Vorjahr.

Ein regionaler Vergleich zeigt, dass überdurchschnittlich viele Menschen in den Stadtstaaten und im Osten Deutschlands auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen sind. So bezog nahezu jeder fünfte Berliner1 Transferleistungen zur Mindestsicherung. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern betraf dies jeweils rund jeden siebten Einwohner. Baden-Württemberg hingegen nahm im Ländervergleich einen hervorragenden Platz ein. Das Land wies mit 5 % die zweitniedrigste Mindestsicherungsquote nach Bayern mit 4,4 % auf. Damit war jeder zwanzigste in Baden-Württemberg lebende Mensch auf diese existenzsichernden finanziellen Hilfen des Staates angewiesen.

Zahl der Hartz IV-Empfänger geht weiter zurück

Der weitaus größte Teil an Mindestsicherungsleistungen entfällt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und damit auf Arbeitslosengeld (ALG) II und Sozialgeld. Das Arbeitslosengeld II stellt eine Grundsicherung für Erwerbsfähige, Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen dar. Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 15. Lebensjahr vollendet bzw. das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen besteht hingegen ein Anspruch auf Sozialgeld.

In Baden-Württemberg belief sich die Zahl der Berechtigten dieser beiden Leistungsarten – die sogenannten Hartz IV-Empfänger – zum Jahresende 2012 auf insgesamt 420 359 Personen. Darunter befanden sich 296 917 ALG II-Bezieher (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) sowie 123 442 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, die Anspruch auf Sozialgeld hatten (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Im Vergleich zum Vorjahr ist somit die Gesamtzahl der sogenannten Hartz IV-Empfänger um 5 504 oder 1,3 % zurückgegangen. Für die Zahl der ALG II-Bezieher bedeutete dies einen Rückgang um 4 368 Personen, für die Zahl der Sozialgeldempfänger um 1 136 Personen.

Über die Hälfte (52,5 %) der Anspruchsberechtigten von Grundsicherung für Arbeitsuchende war weiblich, 71,5 % hatten die deutsche Staatsbürgerschaft und 40,5 % waren ohne Berufsausbildungs- bzw. Studienabschluss. Allein 28,3 % (118 875) der Hartz IV-Empfänger waren unter 15 Jahre alt. Damit belief sich der Anteil dieser unter 15-jährigen Sozialgeldempfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft lebten, an der gleichaltrigen Bevölkerung auf 8 %2. Das bedeutet, dass in Baden-Württemberg mehr als jeder zwölfte Einwohner unter 15 Jahren zum Jahresende 2012 auf diese staatlichen Fürsorgemittel angewiesen war. In Berlin hingegen war jeder dritte unter 15 Jahren nach SGB II hilfebedürftig, im Bundesdurchschnitt fast jeder siebte.3 Für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld wurden 2012 in Baden-Württemberg netto insgesamt rund 927,3 Mill. Euro ausgegeben.4

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Der zweitwichtigste Baustein, der den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt, ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel vier SGB XII. Sie wird zum einen 18- bis 64-jährigen Personen bei Bedürftigkeit gewährt, sofern diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Eine volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Betroffenen auf Dauer nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus kann sie auch von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden (Grundsicherung im Alter). Zum Jahresende 2012 erhielten in Baden-Württemberg 83 487 Personen staatliche Unterstützung in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Grundsicherungsempfänger um 5,5 % oder 4 388 Personen.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden öfter von Frauen in Anspruch genommen als von Männern – 45 076 bzw. 54 % der Empfänger waren Frauen. Der Anteil der ausländischen Leistungsempfängerinnen und -empfänger belief sich auf 18,7 %. Mit 44 095 Personen (52,8 %) war die größere Anzahl der Leistungsbezieher bereits im Rentenalter. Damit gehörten 2,1 % aller Menschen ab 65 Jahren5 in Baden-Württemberg zu den Grundsicherungsempfängern. Das Durchschnittsalter lag in diesem Alterssegment bei 74 Jahren. 47,2 % der Leistungsempfänger (39 392 Personen) waren zwischen 18 und 64 Jahren alt und erhielten die Grundsicherungsleistungen wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Dies entspricht einer Bezugsquote von 0,6 % der gesamten gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe im Land. Das Durchschnittsalter betrug hier knapp 44 Jahre.

17 825 der Leistungsempfängerinnen und -empfänger (21,4 %) lebten in stationären Einrichtungen, wie zum Beispiel in Alten- oder Pflegeheimen, während 78,6 % bzw. 65 662 der Berechtigten die finanziellen Leistungen außerhalb von Einrichtungen ausgezahlt bekamen. Von den voll erwerbsgeminderten Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren lebte ein Drittel in Einrichtungen, bei den älteren Personen ab 65 Jahren waren es dagegen nur 11,3 %.

Die weitaus häufigste Ursache für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII war die Überleitung aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). So erhielten 14,1 % der Leistungsempfängerinnen und -empfänger aus diesem Grund die entsprechende Hilfe. Andere Gründe waren zum Beispiel der Wegfall von Unterhaltsleistungen oder anderer Einkommen und die Überleitung aus der Hilfe zum Lebensunterhalt. Die durchschnittliche bisherige Dauer der Hilfegewährung lag bei über 4 Jahren. Zwei Fünftel der Empfänger bezogen die Leistung sogar bereits 5 Jahre und länger.

Insgesamt wurden in Baden-Württemberg im Jahr 2012 netto 454,4 Mill. Euro für Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet.

Sozialhilfe im engeren Sinn

Die eigentliche Sozialhilfe, das heißt die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Kapitel drei SGB XII, erhalten seit der Gesetzesreform von 2005 nur noch nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können und damit ein nur noch sehr eng begrenzter Personenkreis. Bei diesen Personen handelt es sich beispielsweise um Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente und längerfristig Erkrankte. Zum Jahresende 2012 bezogen in Baden-Württemberg 6 036 Personen außerhalb von Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt, 1,7 % mehr als noch ein Jahr zuvor. Damit kommen auf 10 000 Einwohner des Landes sechs Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt.

Von diesen Sozialhilfeempfängern waren vier Fünftel im Alter von 18 bis unter 65 Jahren, weitere 16,2 % waren minderjährig und 3,5 % Seniorinnen und Senioren. Das Durchschnittsalter betrug 44 Jahre. Über die Hälfte der Unterstützten (52,3 %) war weiblich. Mit rund 70 % lebten die meisten allein in einem Haushalt. Der Anteil der ausländischen Leistungsempfängerinnen und -empfänger belief sich auf 16,8 %. Die durchschnittliche bisherige Dauer der Hilfegewährung lag bei 1 ¾ Jahren, wobei für 43,3 % der Hilfeempfänger die bisherige Dauer der Leistungsgewährung bei maximal einem Jahr lag. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden im Jahr 2012 netto insgesamt 46,8 Mill. Euro im Land ausgegeben.

Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen steigt

In Deutschland lebende Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie sonstige Berechtigte erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei Bedarf Leistungen, um ihren Lebensunterhalt und spezielle Bedarfssituationen zu sichern. Zum Jahresende 2012 wurden in Baden-Württemberg 15 046 Personen mit Regelleistungen zur Deckung des laufenden Lebensunterhaltes nach dem AsylbLG unterstützt. Damit ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen wieder gestiegen, nämlich um 34,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Seit Beginn der Statistik bis zum Jahr 2009 ist die Zahl der Bezieher von Asylbewerberregelleistungen kontinuierlich zurückgegangen. Bei der ersten Erhebung zum 31. Dezember 1994 lag die Zahl der Empfänger noch bei 64 632.

Zwei Drittel der Hilfeempfänger waren Männer. Fast ein Viertel (23,8 %) der Unterstützten war Ende 2012 noch minderjährig, knapp drei Viertel (74,1 %) standen im mittleren Alter von 18 bis unter 65 Jahren und nur 2 % waren 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter aller Empfänger von Regelleistungen betrug knapp 28 Jahre. Die durchschnittliche Dauer des Leistungsbezugs lag bei fast 2 Jahren, wobei gut die Hälfte der Leistungsempfänger (51,2 %) die Hilfe weniger als 1 Jahr bezog. Die Empfängerinnen und Empfänger lebten in 10 186 Haushalten. In fast zwei Drittel der Fälle (64,4 %) handelte es sich dabei um alleinstehende Männer, nur 13,7 % waren alleinstehende Frauen. Weitere 11,6 % dieser Haushalte waren Ehepaare mit und ohne Kinder und 10,3 % entfielen auf einzelne Personen mit Kindern sowie sonstige Haushalte.

Etwas über die Hälfte der hier gemeldeten und unterstützten Flüchtlinge kam aus einem asiatischen Land (51,2 %), gefolgt von Asylsuchenden aus europäischen Ländern (33,2 %). Gerade die Zahl der europäischen Flüchtlinge ging mit den Jahren stark zurück. Mit deutlichem Abstand folgen afrikanische Länder (13,4 %). Die größte Gruppe von Regelleistungsempfängern kam nach wie vor aus dem Irak (10,7 %), gefolgt von Pakistan (9,9 %). Weitere größere Gruppen kamen aus Serbien (6,9 %) sowie dem Kosovo und Afghanistan (jeweils 6,5 %). Aus dem Iran stammten 5,6 % der Leistungsempfänger und aus Indien 5,3 %.

Die Nettoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich im Jahr 2012 auf insgesamt 72 Mill. Euro. Ihren Höchststand hatten sie 1996 mit 346,8 Mill. Euro erreicht.

Kriegsopferfürsorge stark rückläufig

Eine weitere Leistung, die zur Mindestsicherung insbesondere älterer Menschen beiträgt, ist die Kriegsopferfürsorge. Sie gewährt Leistungen zum Ausgleich von kriegsbedingten Gesundheitsschäden und ihren wirtschaftlichen Folgen. Der Kreis der Versorgungsberechtigten umfasst sowohl die Kriegsbeschädigten als auch die Hinterbliebenen. Dabei ist es unerheblich, ob der Anspruch durch Kriegseinwirkung wie im Zweiten Weltkrieg, durch den Wehrdienst oder durch Auslandseinsätze der Bundeswehr eingetreten ist. Außerdem werden in dieser Statistik auch die Zahl der Leistungsempfänger und Aufwendungen für die Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) erfasst. Die Zahl der Empfänger von Kriegsopferfürsorge ist – aus demografischen Gründen – seit Jahren stark rückläufig. Im Jahr 2012 erhielten nur noch 3 902 Personen laufende Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz, 20,7 % weniger als noch 2010 (die Erhebung wird nur jedes 2. Jahr durchgeführt). Für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge wurden 2012 im Land netto insgesamt 48,7 Mill. Euro ausgegeben.

Weitere Sozialleistungen

Neben den bisher genannten Leistungen der sozialen Mindestsicherung, die den grundlegenden Lebensunterhalt von bedürftigen Personen sichern, gibt es weitere Sozialleistungen, die zwar nicht zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen gezählt werden, aber in Form von Zuschüssen ebenfalls dazu beitragen, einkommensschwächere Haushalte finanziell zu unterstützen. Zu diesen Leistungen, die auch durch die Amtliche Statistik des Landes abgebildet werden, gehören die Leistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel SGB XII sowie das Wohngeld.

In besonderen Notsituationen, zum Beispiel bei gesundheitlichen oder sozialen Beeinträchtigungen und Behinderungen, werden Hilfeleistungen gemäß den Kapiteln fünf bis neun des SGB XII gewährt. Dabei werden Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege sowie Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen unterschieden. Im Laufe des Jahres 2012 haben in Baden-Württemberg 125 530 Personen besondere Sozialhilfeleistungen nach den genannten Kapiteln des SGB XII bezogen. Das waren 2,4 % mehr als im Laufe des Jahres 2011. Fast drei Viertel (72,3 %) dieser Menschen lebten in Einrichtungen, etwas mehr als die Hälfte (51,7 %) waren Männer und 93,6 % der Leistungsempfänger waren Deutsche. Für die Hilfen nach den Kapiteln fünf bis neun SGB XII wurden 2012 netto insgesamt rund 1,8 Mrd. Euro ausgegeben.

Hilfen zur Gesundheit nach Kapitel fünf SGB XII erhielten 2 274 Personen, 3,8 % weniger als noch 2011. Zum weit überwiegenden Teil handelte es sich hierbei um Krankheitskosten (Arzt, Krankenhaus, Medikamente), die unmittelbar vom Sozialamt übernommen wurden. Das Durchschnittsalter lag bei 51 ½ Jahren, zwei Drittel der Leistungsbezieher waren Frauen. Die Hilfen zur Gesundheit schlugen 2012 netto mit 41,6 Mill. Euro zu Buche.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen überwiegend in Einrichtungen

Die im sechsten Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Menschen mit Behinderungen die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Allerdings wird die Hilfe nur gewährt, wenn kein spezieller Leistungsträger – wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit – zur Leistung verpflichtet ist.

Im Jahr 2012 bezogen 73 441 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, 2,4 % mehr als 2011. Darunter waren fast 60 % Männer mit einem Durchschnittsalter von 32 Jahren. Die betroffenen Frauen waren im Durchschnitt mit 35 Jahren etwas älter. Knapp drei Viertel der behinderten Menschen (54 323) erhielten Leistungen in Einrichtungen wie zum Beispiel Behindertenheime. Bei den Hilfeleistungen für diese Personen handelte es sich in der Hauptsache um Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (30 103 Fälle) sowie um Hilfen zum selbstbestimmten Leben in einer Wohneinrichtung (24 434 Fälle). 10 527 behinderte junge Menschen in Einrichtungen bekamen im Laufe des Jahres Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung.6

Bei den Hilfeleistungen für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen stand das selbstbestimmte Leben im Vordergrund. 11 986 Menschen erhielten Hilfen in (ambulant) betreuten Wohnmöglichkeiten. 5 194 behinderte Kinder außerhalb von Einrichtungen erhielten heilpädagogische Leistungen. Für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurden 2012 netto 1,3 Mrd. Euro ausgegeben.

Hilfe zur Pflege nach Kapitel sieben SGB XII erhalten bedürftige Personen, die altersbedingt, infolge einer Erkrankung oder einer Behinderung im Tagesablauf Hilfe benötigen und trotz der Leistungen der Pflegeversicherung die benötigten Pflegeleistungen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlen können. Auf Hilfe zur Pflege waren 43 014 Personen angewiesen und damit 2,4 % mehr als noch im Jahr 2011. Die meisten dieser Menschen (34 140) lebten in Einrichtungen wie beispielsweise Pflegeheimen. Die Leistungsempfängerinnen und -empfänger, die im eigenen Haushalt bzw. Haushalt von Angehörigen lebten, waren im Durchschnitt fast 69 Jahre alt. Mit 77 Jahren waren die Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen deutlich älter. Knapp zwei Drittel dieser Pflegebedürftigen waren Frauen und hatten ein Durchschnittsalter von 81 ½ Jahren. Für die Hilfe zur Pflege wurden 2012 netto insgesamt 386,4 Mill. Euro ausgegeben.

8 728 Personen und damit 4 % mehr Menschen als 2011 erhielten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen nach Kapitel acht und neun SGB XII. Dies waren 5 830 Männer und 2 898 Frauen. Hierbei handelt es sich unter anderem um Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie um Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, aber auch um Blindenhilfe sowie die Erstattung von Bestattungskosten. Diese Hilfen verursachten 2012 Nettoausgaben in Höhe von 45,2 Mill. Euro.

Über 71 000 Haushalte im Land beziehen Wohngeld

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird – entsprechend den Vorschriften des Wohngeldgesetzes – einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentümer geleistet. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Familieneinkommen und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Zum Jahresende 2012 erhielten 71 336 Haushalte in Baden-Württemberg Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 8,2 %. Der Anteil der Wohngeld beziehenden Haushalte an den rund 5 Mill. Privathaushalten7 im Land betrug somit 1,4 %. Dabei erhielten 67 037 Mieter (94 %) einen Mietzuschuss, an 4 299 Besitzer von Wohneigentum ging ein Lastenzuschuss. Die Zahl der Mietzuschussempfänger verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 8 %, die der Lastenzuschussempfänger um 12,2 %. Über die Hälfte der Wohngeldhaushalte (55,3 %) waren Einpersonenhaushalte (39 439), weitere 11,3 % entfielen auf Zweipersonenhaushalte (8 041). Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 8,2 % (5 825) bzw. 11,4 % (8 114), während die 9 917 Haushalte mit fünf und mehr Personen 13,9 % ausmachten. Bei den Einpersonenhaushalten handelte es sich bei fast zwei Dritteln (62,9 %) um Frauen, die Wohngeld bezogen (24 789). Drei Fünftel der Antragsteller (59,9 %) waren Nichterwerbspersonen (42 760) – das sind vor allem Rentner, Pensionäre und Studenten. 34,3 % entfielen auf Erwerbstätige (24 482) – davon knapp die Hälfte Arbeiter – und 5,7 % auf Arbeitslose (4 094).

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2012 insgesamt bei 129 Euro. Für Empfänger von Mietzuschuss lag er bei 127 Euro und für Empfänger von Lastenzuschuss bei 165 Euro. Errechnet man den Anteil der Wohnkosten am maßgeblichen Gesamteinkommen (Durchschnittswerte im Monat), spricht man von der Wohnkostenbelastung der Haushalte mit Wohngeldbezug. Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung dieser Haushalte von 41,9 % des Einkommens auf noch 29,4 %.

Neben den in diesem Beitrag dargestellten sozialen Sicherungsleistungen gibt es in Deutschland noch eine Vielzahl weiterer staatlicher Leistungen bzw. Leistungen der Sozialversicherungen, die für die soziale Sicherung der Bevölkerung von erheblicher Bedeutung sind. Daten zu diesen Leistungen werden jedoch nicht durch die Amtliche Statistik erhoben und abgebildet.

1 Berechnung mit der Bevölkerungszahl am 31. Dezember 2012 auf Grundlage des Zensus 2011.

2 Berechnung mit der Bevölkerungszahl am 31. Dezember 2012 auf Grundlage der Volkszählung 1987.

3 Alle Daten zum Bezug des ALG II wurden von der Bundesagentur für Arbeit erhoben.

4 Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen – Ausgaben im SGB II, Ausgaben für aktive und passive Leistungen im SGB II 2012.

5 Berechnung mit der Bevölkerungszahl am 31. Dezember 2012 auf Grundlage der Volkszählung 1987.

6 Empfänger/-innen mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart gezählt.

7 Mikrozensus 2012: Die Hochrechnung erfolgte anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987.