:: 9/2014

Trink- und Abwasserpreise in Baden-Württemberg 2014

Der durchschnittliche Kubikmeterpreis für Trinkwasser lag zum 1. Januar 2014 im Land bei 2,03 Euro und damit um 2 Cent über dem Preis von vor einem Jahr. Der Preis für die Entsorgung und Behandlung von Abwasser lag in Gemeinden mit gesplitteter Abwassergebühr bei durchschnittlich 1,92 Euro pro Kubikmeter Abwasser und 0,45 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche.

Bei einem Preisvergleich zwischen einzelnen Gemeinden, aber auch zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zeigen sich zum Teil große Preisunterschiede. Dieser Beitrag beschäftigt sich unter anderem mit den verschiedenen Einflussfaktoren, die sich auf die Höhe der Preise auswirken. Dabei werden die Kosten nicht von einem Merkmal allein beeinflusst, vielmehr ist es ein Zusammenspiel zahlreicher Faktoren, die sich in ihrer Wirkung zum Teil gegenseitig verstärken, aber durchaus auch teilweise aufheben können. Es gibt also vielfältige Gründe und Ursachen, die beim Preisvergleich der Gemeinden untereinander berücksichtigt werden müssen.

Leichter Anstieg der Trink- und Abwasserpreise

Im Jahr 2014 (Stichtag 1. Januar) bezahlt ein Verbraucher in Baden-Württemberg durchschnittlich 2,03 Euro pro Kubikmeter (m³) Trinkwasser und 1,92 Euro pro m³ Schmutzwasser. Durch den gesplitteten Gebührenmaßstab (siehe i-Punkt »Gebühren«) kommen bei den Abwasserkosten noch durchschnittlich 45 Cent pro Quadratmeter (m²) versiegelter Fläche für die Entsorgung von Regenwasser dazu.

Gegenüber 2004 ist der Preis für einen m³ Trinkwasser um 32 Cent, im Vergleich zu 1994 um 70 Cent gestiegen. Die aktuelle Preissteigerung von 2 Cent liegt damit sowohl unter dem 10-jährigen als auch unter dem 20-jährigen Mittel. Der Preis für die Entsorgung und Behandlung von einem m³ Abwasser ist im Vergleich zum Vorjahr um 2 Cent gestiegen. Die Kosten von 45 Cent pro m² versiegelter Fläche für die Entsorgung von Regenwasser blieben unverändert.

Knapp 24 % (261 von 1 101) der Gemeinden in Baden-Württemberg haben im Vergleich zum Vorjahr die Entgelte für Trinkwasser erhöht. Die größte Preiserhöhung lag bei 1,65 Euro. Im Mittel hat sich der Trinkwasserpreis in diesen 261 Städten und Gemeinden um 14 Cent erhöht. Demgegenüber konnten rund 4 % (48 von 1 101) der Gemeinden die Trinkwassergebühren senken. Die größte Preissenkung betrug 78 Cent. Im Durchschnitt wurde die Gebühr in diesen 48 Gemeinden um 13 Cent gesenkt. Insgesamt ist der Trinkwasserpreis relativ stabil und blieb in knapp 72 % (792 von 1 101) der Gemeinden unverändert. In 54 % (596 von 1 101) der Gemeinden liegt der Trinkwasserpreis gegenwärtig unter dem Landesmittel von 2,03 Euro pro m³.

Bis zu 4,60 Euro Preisunterschied pro Kubikmeter Trinkwasser

In den einzelnen Gemeinden sind die Gebühren sehr unterschiedlich und weichen zum Teil erheblich vom Landesdurchschnitt ab. So liegt die Preisspanne beim Trinkwasser 2014 zwischen 0,43 Euro pro m³ in Guggenhausen im Landkreis Ravensburg und 5,03 Euro pro m³ in Roigheim im Landkreis Heilbronn.

Die Kommunen legen in der Regel den Trink- wie auch den Abwasserpreis nach dem Kostendeckungsprinzip fest. Im Vergleich hohe Preise oder Preissteigerungen erklären sich deshalb größtenteils durch notwendige Sanierungen der Trinkwasserinfrastruktur sowie durch Aus- oder Neubauten. Beispielsweise wird in Gebieten mit hoher Wasserhärte häufig eine Reduzierung dieser Werte gefordert, da sie Waschmaschinen oder Wasserleitungen verkalken lässt. Die Anschaffungskosten für die dafür notwendigen Filteranlagen werden auf die Trinkwasserpreise umgelegt. Wenn die Investitionen abbezahlt sind, sinkt in der Regel auch der Preis. Zudem spielt die Größe der Gemeinde eine Rolle. Von ihr hängt ab, von wie vielen Verbrauchern die Kosten für den Unterhalt des Systems getragen werden müssen.

Bis Anfang der 2000er-Jahre lag der Trinkwasserpreis in Roigheim noch unter dem Landesdurchschnitt. Die kräftige Steigerung erklärt sich durch die in den Jahren 2004 bis 2010 getätigten Investitionen in die Trinkwasserversorgung.1 Aber selbst mit 5,03 Euro für 1 000 Liter (l) Wasser ist das nach strengen gesetzlichen Vorgaben kontrollierte Leitungswasser im Vergleich zu Trinkwasser aus Flaschen sehr preiswert. Umgerechnet auf einen Pro-Kopf-Verbrauch von 115 l täglich ergibt dies Trinkwasserkosten von durchschnittlich 58 Cent pro Tag oder 211 Euro im Jahr. Die gleiche Menge eines günstigen Mineralwassers kostet 17 Euro pro Tag bzw. 6 296 Euro im Jahr (0,15 Euro pro l) und ein Mineralwasser der oberen Mittelklasse sogar 92 Euro pro Tag bzw. 33 580 Euro im Jahr (0,80 Euro pro l).

Regionale Gegebenheiten beeinflussen den Trinkwasserpreis

Bei einem Vergleich der Preise für einen m³ Trinkwasser im Ländlichen Raum mit dem Preisniveau in Verdichtungsräumen lässt sich kein signifikanter Unterschied feststellen (siehe i-Punkt »Landesentwicklungsplan«).2 So liegt der durchschnittliche Preis im Ländlichen Raum im engeren Sinn (Ländlicher Raum i.e.S.) 2014 bei 2,01 Euro pro m³ und im Verdichtungsraum bei 2,07 Euro. Die Kosten der Trinkwasserversorgung werden zwar auch von der Siedlungsstruktur beeinflusst, hängen aber anscheinend mehr von der Verfügbarkeit und Qualität der Wasserressourcen in den einzelnen Naturräumen ab. Wenn der Wasserbedarf aufgrund der geologischen oder hydrologischen Gegebenheiten nicht lokal gedeckt werden kann, wird die Trinkwasserversorgung in der Regel durch ein überregionales Netz sichergestellt. Mit der Länge des Wasserleitungsnetzes steigt selbstverständlich auch der Aufwand für den Unterhalt. Zudem müssen die Kommunen mit sehr unterschiedlichen topografischen Verhältnissen zurechtkommen. So benötigt beispielsweise eine Gemeinde mit zahlreichen und großen Höhenunterschieden auch viele Pumpwerke oder Druckerhöhungsanlagen.

Die Städte Stuttgart und Konstanz beziehen für ihre Trinkwasserversorgung Wasser aus dem Bodensee. Dabei bezahlt ein Verbraucher in Stuttgart gegenwärtig durchschnittlich 2,56 Euro für die Bereitstellung und Lieferung eines m³ Wassers, ein Verbraucher in Konstanz dagegen 1,93 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Höhe der Trinkwasserpreise unter anderem von den Transport- und Verteilungskosten beeinflusst wird. Die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser kann im bevölkerungs- und wirtschaftsstarken Stuttgart nur über entfernt liegende Wasservorkommen (Fernwasserversorgung) sichergestellt werden.

Einfluss der Siedlungsstruktur auf die Abwassergebühr

Im Ländlichen Raum i.e.S. ist die Gebühr für die Abwasserentsorgung im Jahr 2014 mit durchschnittlich 2,31 Euro pro m³ (gesplittete Abwassergebühr) um 61 Cent höher als in Verdichtungsräumen (1,70 Euro pro m³). Dabei liegt der Preis im Ländlichen Raum bei rund drei Viertel der Gemeinden über dem Landesdurchschnitt von 1,92 Euro pro m³. In Verdichtungsräumen ist dies zur Zeit bei 42 % der Städte und Gemeinden der Fall.

Der Preisunterschied bei der Abwasserentsorgung zwischen ländlichem Raum und Verdichtungsraum hängt vor allem mit den Sanierungs- und Ausbaukosten der Infrastruktur zusammen. Auf 100 000 Einwohner kommen in ländlichen Gebieten rund siebenmal so viele Kläranlagen wie in Verdichtungsräumen, und das Kanalnetz ist im Ländlichen Raum i.e.S pro Einwohner mehr als doppelt so lang wie in Verdichtungsräumen. Dies führt zu höheren Wartungsanforderungen pro Einwohner und damit zu deutlich höheren Instandhaltungskosten für die Abwasserentsorgung und -behandlung.

Die Preisspanne zwischen den einzelnen Gemeinden liegt 2014 bei der gesplitteten Abwassergebühr zwischen 0,60 Euro pro m³ in Hartheim im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und 5,49 Euro pro m³ in Buchheim im Landkreis Tuttlingen. Auch hier zeigt sich der Unterschied zwischen ländlichem Raum und Verdichtungsraum. Hartheim zählt mit rund 4 790 Einwohnern zur Raumkategorie »Randzonen um die Verdichtungsräume« und Buchheim mit knapp 650 Einwohnern zum Ländlichen Raum i.e.S. Im Vergleich ist das Kanalnetz pro Einwohner in Buchheim rund doppelt so lang wie in Hartheim.

98 % der Bevölkerung bezahlen eine gesplittete Abwassergebühr

Bis ins Jahr 2010 galt in Baden-Württemberg das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vom 7. Oktober 2004, welches eine Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bei homogenen Siedlungsstrukturen als nicht notwendig beurteilte. Dabei wurde angenommen, dass im Regelfall bei einer Einwohnerzahl von 60 000 bis 80 000 homogene Siedlungsverhältnisse vorliegen. Diese Vorgabe wurde mit dem Urteil des VGH Mannheim vom 11. März 2010 ungültig. Die neue Rechtslage besagt, dass der Maßstab einer Einheitsgebühr in aller Regel auch bei kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitssatz sowie das Äquivalenzprinzip verstößt. Damit müssen aktuell alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ihr Gebührensystem von einer Einheitsgebühr auf eine gesplittete Abwassergebühr umstellen. Bis Beginn des Jahres 2014 konnte diese Vorgabe von gut 96 % (1 061 von 1 101) der Gemeinden umgesetzt werden. Damit wird das Abwasser von 98 % der Bevölkerung über eine gesplittete Abwassergebühr abgerechnet. Im Jahr 2009 lag dieser Anteil erst bei rund 16 %.

Gemeinden, die ihr Gebührenmodell noch nicht umgestellt haben, berufen sich zum Teil auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), nach dem weiterhin eine Einheitsgebühr erhoben werden kann, wenn der Anteil der Regenwasserbeseitigungskosten weniger als 12 % der Gesamtkosten beträgt. Von verschiedenen Gremien wird jedoch bezweifelt, dass diese Kostengrenze für die Regenwasserentsorgung von Gemeinden in Baden-Württemberg auf Dauer unterschritten wird.

In Baden-Württemberg fallen durchschnittlich 948 mm Niederschläge im Jahr,3 wobei ein Millimeter Niederschlag einem Liter pro Quadratmeter entspricht. Die Flächenversiegelung im Land beträgt rund 2 337 Quadratkilometer.4 Auf diese Fläche fallen damit durchschnittlich rund 2,2 Mrd. m³ Regen im Jahr. In den baden-württembergischen Kläranlagen wurden im Jahr 2010 rund 632 Mill. m³ Niederschlagswasser zur Reinigung eingeleitet, was knapp 30 % des auf den versiegelten Flächen angefallenen Regens entspricht.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Preise differieren sowohl beim Trink- als auch beim Abwasser stark zwischen den Gemeinden. Die Ursachen für die regional großen Unterschiede sind vor allem strukturbedingt. Auf die Höhe der Gebühren wirken dabei meist verschiedene Einflussfaktoren, die sich teilweise gegenseitig abschwächen oder auch verstärken können. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass hohe Gebühren beim Trinkwasser vor allem mit den Transport- und Verteilungskosten zusammenhängen. Bei der Abwasserentsorgung entstehen vor allem in ländlichen Gebieten durch den aufwändigen Aufbau der Infrastruktur oft überdurchschnittlich hohe Kosten.

1 www.roigheim.de (Verwaltung > Wasserversorgung) [Abruf: 16.7.2014].

2 Raumkategorien gemäß Landesentwicklungsplan (LEP) 2002.

3 www.lubw.baden-wuerttemberg.de (Klima > Klimaatlas > Klima > Klimaänderung > Baden-Württemberg > Niederschlag) [Abruf: 18.7.2014].

4 Versiegelte Flächen innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche 2010. Quelle: Arbeitskreis Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (Oktober 2013): Indikatoren und Kennzahlen, Band 1, Düsseldorf.