:: 10/2014

Erwerbstätigkeit und atypische Beschäftigung in Baden-Württemberg

Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die Entwicklung der Erwerbstätigkeit in den Jahren von 1992 bis 2012. In dieser Zeit hat sich die Zahl der Erwerbstätigen1 in Baden-Württemberg um 14 % erhöht. Es wird untersucht, wie sich die verschiedenen Erwerbsformen in den letzten 20 Jahren verändert haben und insbesondere, mit welchem Anteil die atypische Beschäftigung zu dieser Entwicklung beigetragen hat. Außerdem werden die Erwerbsformen der atypischen Beschäftigung wie befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden, geringfügig Beschäftigte und Zeitarbeitnehmer sowie davon besonders betroffene Personengruppen dargestellt.

Anzahl der Erwerbstätigen von 1992 bis 2012 um 14 % gestiegen

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus hat sich die Zahl aller Erwerbstätigen in Baden-Württemberg in den letzten 20 Jahren um 684 000 Personen von rund 4,9 Mill. auf knapp 5,6 Mill. erhöht. Das entspricht einer Zunahme von 14 %. Der Zuwachs ist vor allem auf die gestiegene Anzahl der weiblichen Erwerbstätigen zurückzuführen. So wuchs die Zahl erwerbstätiger Frauen von 2 Mill. im Jahr 1992 auf knapp 2,6 Mill. im Jahr 2012 an (+27 %). Bei den Männern konnte im selben Zeitraum lediglich eine Steigerung um 5 % von knapp 2,9 Mill. auf 3 Mill. Erwerbstätige verzeichnet werden. Dies zeigt sich auch im Geschlechterverhältnis. Im Jahr 1992 waren gut 41 % aller Erwerbstätigen Frauen (Männer: 59 %), 20 Jahre später lag der Anteil der weiblichen Beschäftigten bei 46 % (Männer: 54 %).

Die gleichen Werte hinsichtlich der Geschlechterproportion der Erwerbstätigen zeigen sich, wenn statt aller Erwerbstätigen nur die sogenannten »Kernerwerbstätigen« im Alter von 15 bis unter 65 Jahren berücksichtigt werden (siehe i-Punkt). Die folgende Analyse bezieht sich nur auf die Gruppe der Kernerwerbstätigen. Ihre Zahl stieg von gut 4,5 Mill. im Jahr 1992 auf knapp 5 Mill. im Jahr 2012 an (+9 %).

Die Kernerwerbstätigen können in folgende Erwerbsformen untergliedert werden:

  • abhängig Beschäftigte, davon
    • Normalarbeitnehmer,
    • atypisch Beschäftigte,
  • Selbstständige,
  • mithelfende Familienangehörige.

Die einzelnen Erwerbsformen waren in den letzten Jahren unter dem Einfluss zahlreicher Deregulierungsbestrebungen einem starken Wandel unterworfen. In den 1980er-Jahren war die Deregulierung des Arbeitsmarktes mit dem Ziel, das Beschäftigungssystem flexibler zu gestalten, um Arbeitslosigkeit abzubauen, ein zentraler Programmpunkt der damaligen Regierung. Eine Kernbestimmung des 1985 verabschiedeten Beschäftigungsförderungsgesetzes war die erleichterte Zulassung befristeter Arbeitsverhältnisse, um die Hemmschwellen gegenüber Neueinstellungen abzubauen. ­Außerdem wurden Formen der Teilzeitarbeit gesetzlich geregelt und die zulässige Überlassungsdauer für Leiharbeitnehmer an denselben Entleiher verlängert.2 Im Rahmen der Agenda 2010 und mit den »Hartz-Gesetzen« wurde die Deregulierungspolitik fortgesetzt.

Deutlicher Anstieg der atypisch Beschäftigten in den letzten 20 Jahren

Die Auswirkungen der Deregulierungspolitik zeigen sich in deutlichen Veränderungen der Anteile der einzelnen Erwerbsformen an der Gesamtbeschäftigung – insbesondere der Anteile der Normalarbeitnehmer und der atypisch Beschäftigten. Der Begriff »atypische Beschäftigung« wird durch die Abgrenzung zum »Normalarbeitsverhältnis« definiert, denn atypische Beschäftigungsformen unterscheiden sich in zentralen Eigenschaften vom Normalarbeitsverhältnis. Normalarbeitsverhältnisse sind gekennzeichnet durch eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden, ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, die Integration in die sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung und die Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis, das heißt der Normalarbeitnehmer arbeitet direkt für das Unternehmen, mit dem er den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat.

Unter atypischer Beschäftigung werden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse verstanden, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:

  • befristete Beschäftigung,
  • Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Stunden pro Woche,
  • Zeitarbeitsverhältnis3 oder
  • geringfügige Beschäftigung.

Ein weiterer Begriff, der gelegentlich in Analysen zur atypischen Beschäftigung verwendet wird, ist die »prekäre Beschäftigung«. Prekäre Beschäftigung kann mit atypischer Beschäftigung einhergehen, ist aber mit dieser nicht gleichzusetzen. Beschäftigungsverhältnisse werden als prekär bezeichnet, wenn sie nicht geeignet sind, auf Dauer den Lebensunterhalt einer Person sicherzustellen und/oder deren soziale Sicherung zu gewährleisten. Bei der Einstufung einer Erwerbstätigkeit als prekär sind auch persönliche Lebensumstände des Erwerbstätigen, wie beispielsweise der bisherige Verlauf des Arbeitslebens und der Haushaltskontext, zu beachten.4

Während in den letzten 20 Jahren der Anteil der Selbstständigen an den Kernerwerbstätigen fast gleich geblieben ist, gab es von 1992 bis 2012 eine deutliche Verschiebung der Anteile weg von Normalarbeitsverhältnissen hin zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Von den gut 4,5 Mill. Kernerwerbstätigen waren im Jahr 1992 noch 76 % Normalarbeitnehmer (3,5 Mill.), gut 13 % atypisch Beschäftigte (608 000) und rund 10 % Selbstständige inklusive unbezahlt mithelfender Familienangehöriger (474 000). 20 Jahre später hatten von den nun rund 5 Mill. Kernerwerbstätigen nur noch knapp 3,3 Mill. ein Normalarbeitsverhältnis, während knapp 1,2 Mill. einer atypischen Beschäftigung nachgingen und 530 000 selbstständig tätig waren. Damit war 2012 der Anteil der Normalarbeitnehmer an den Kernerwerbstätigen gegenüber 1992 um 10 Prozentpunkte auf knapp 66 % gesunken, während der Anteil der atypisch Beschäftigten auf gut 23 % anstieg und der Anteil der Selbstständigen inklusive mithelfender Familienangehöriger nahezu unverändert bei knapp 11 % lag.

Bei den männlichen Kernerwerbstätigen ging der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse in diesem Zeitraum von knapp 84 % auf rund 75 % zurück. Im Gegenzug stieg der Anteil der atypisch Beschäftigten um gut 7 Prozentpunkte von 4 % auf rund 12 % an. Bei den Frauen fallen die Verschiebungen noch stärker ins Auge. Von etwa 26 % im Jahr 1992 stieg der Anteil der atypisch beschäftigten Frauen an den weiblichen Kernerwerbstätigen um rund 11 Prozentpunkte auf gut 37 % im Jahr 2012 an.

Insgesamt gesehen beruhte die Zunahme der Anzahl der Kernerwerbstätigen um 410 000 Personen von 1992 bis 2012 einerseits auf dem Anstieg der atypisch Beschäftigten um 556 000 Personen (+91 %) sowie der Selbstständigen um 103 000 Personen (+25 %). Dem stand andererseits ein Rückgang der Normalarbeitnehmer um 201 000 (−6 %) sowie der unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen um 48 000 (−72 %) gegenüber.

Der Hauptteil dieser Entwicklung vollzog sich allerdings schon innerhalb der 10 Jahre von 1992 bis 2002. Die Anzahl der Kernerwerbstätigen stieg in diesem Zeitraum lediglich um knapp 30 000 Personen. Die Entwicklung beruhte vornehmlich auf dem Anstieg der Selbstständigen von 408 000 auf 463 000 Personen (+13 %). ­Allerdings gab es in diesem Zeitraum bereits beträchtliche Strukturverschiebungen bei den abhängig beschäftigten Personen. Die Zahl der Normalarbeitnehmer sank um knapp 307 000 Personen (−9 %), während die Anzahl der atypisch Beschäftigten um 288 000 Personen (+47 %) anstieg. Die Anzahl der unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen nahm um knapp 7 000 Personen (−10 %) ab.

Die atypische Beschäftigung verbunden mit all ihren Problemen – wie Unsicherheit, gehäufte soziale Risiken und Niedriglöhne, geringere Ansprüche im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme, Risiko der Altersarmut – betrifft vorwiegend Frauen. 2012 waren fast drei Viertel aller atypisch Beschäftigten weiblich (854 000). Ihnen standen 310 000 atypisch beschäftigte Männer gegenüber (27 %).

Unterschiedliche Formen der atypischen Beschäftigung bei Frauen und Männern

Von den im Jahr 2012 atypisch Beschäftigten zählten 771 000 Personen zu den Teilzeitbeschäftigten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 20 Stunden, 376 000 zu den befristet Beschäftigten, 351 000 zu den geringfügig Beschäftigten und 102 000 zu den Zeitarbeitnehmern. Insgesamt belief sich ihre Zahl – ohne Mehrfachzählungen – auf knapp 1,2 Mill.5

Jedoch unterscheiden sich die Erwerbsformen atypischer Beschäftigung zwischen Männern und Frauen beträchtlich. Bei Männern war die häufigste Form der atypischen Beschäftigung die Befristung des Arbeitsvertrages. Bei den Frauen war die Ausübung einer Teilzeittätigkeit mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden die mit Abstand häufigste Art der atypischen Beschäftigung. So hatten drei Fünftel der atypisch beschäftigten Männer einen befristeten Arbeitsvertrag, dies war aber nur bei gut einem Fünftel der atypisch beschäftigten Frauen der Fall. Vier Fünftel der weiblichen atypischen Beschäftigten gingen dagegen einer Teilzeitbeschäftigung mit maximal 20 Wochenarbeitsstunden nach.

Schaubild 1 stellt die Geschlechterverteilung der einzelnen atypischen Erwerbsformen dar. Neun von zehn der 771 000 atypisch beschäftigten Teilzeitarbeitskräfte waren 2012 weiblich. Auch bei den geringfügig Beschäftigten lag der Anteil der Frauen mit 83 % sehr hoch. Mit jeweils 188 000 befristet beschäftigten Männern und Frauen war das Geschlechterverhältnis bei dieser Erwerbsform ausgeglichen. Dagegen war die Zeitarbeit mit zwei Dritteln aller in dieser Erwerbsform Beschäftigten eher eine Domäne der Männer.

62 % der atypisch Beschäftigten konzentrieren sich in vier Bereichen

Rund ein Fünftel aller atypisch Beschäftigten (221 000) arbeitete in den Bereichen Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen6. Das waren gut 15 % aller abhängig beschäftigten Personen in diesen Bereichen. Gut die Hälfte (55 %) der hier eingesetzten atypisch Beschäftigten waren Frauen.

Mit knapp 193 000 (17 %) atypisch Beschäftigten folgt der Bereich Gesundheits- und Sozialwesen auf dem zweiten Rang. Allerdings war der Anteil der atypisch beschäftigten Arbeitnehmer hier mit 37 % weit höher. Nur 63 % aller abhängig Beschäftigten gehörten im Gesundheits- und Sozialwesen zu den Normalarbeitnehmern. Rund 166 000 Personen der in dieser Branche arbeitenden atypisch Beschäftigten waren weiblich (86 %). Darunter gingen gut 130 000 Frauen einer Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden nach.

Fast 160 000 atypisch Beschäftigte arbeiteten im Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (knapp 14 %) und 150 000 in der Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen sowie sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (knapp 13 %).

Einige Gruppen sind von atypischer Beschäftigung besonders betroffen

Einige Personengruppen sind von atypischer Beschäftigung besonders stark betroffen. Wie bereits erwähnt, waren im Jahr 2012 gut 73 % aller atypisch Beschäftigten Frauen.

Die Altersstruktur aller atypisch Beschäftigten gleicht der der Normalarbeitnehmer. Bei der Betrachtung der einzelnen Formen der atypischen Beschäftigung zeigen sich jedoch Unterschiede in der Altersstruktur der Beschäftigten. So waren die jüngeren Erwerbstätigen stärker von befristeten Arbeitsverhältnissen betroffen als ältere Arbeitnehmer. Von den befristet Beschäftigten waren knapp 21 % im Alter von 15 bis unter 25 Jahren und 35 % im Alter von 25 bis unter 35 Jahren. Atypisch beschäftigt aufgrund von Teilzeittätigkeit oder geringfügiger Beschäftigung waren vor allem die mittleren Altersgruppen. So waren ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten zwischen 45 und 55 Jahre und etwa 30 % zwischen 35 und 45 Jahre alt. Bei den geringfügig Beschäftigten waren besonders die höheren Altersgruppen betroffen. Neben knapp 31 % der 45- bis unter 55-Jährigen waren hier auch die 55- bis unter 65-Jährigen mit knapp 26 % stark vertreten.

Eine atypische Beschäftigung wird, sofern es sich um eine Teilzeittätigkeit handelt, häufig auch auf eigenen Wunsch gewählt. So gaben 60 % aller Teilzeit beschäftigten Frauen7 mit einer Wochenarbeitszeit bis einschließlich 20 Wochenarbeitsstunden an, aufgrund familiärer oder persönlicher Verpflichtungen Teilzeit zu arbeiten. Weitere gut 21 % wünschten aus anderen Gründen keine Vollzeittätigkeit. Nur 7 % gaben an, einer Teilzeittätigkeit nachzugehen, weil eine Vollzeittätigkeit nicht zu finden war.

Personen ohne Berufsausbildung häufig in atypischer Beschäftigung

Betrachtet man die beruflichen Bildungsabschlüsse von Normalarbeitnehmern und atypisch beschäftigten Personen, kann sowohl bei Männern als auch bei Frauen festgestellt werden, dass atypisch Beschäftigte niedrigere berufliche Bildungsabschlüsse erzielt haben. So hatten 2012 knapp 23 % der atypisch Beschäftigten keine Berufsausbildung abgeschlossen. Bei den Normalarbeitnehmern lag dieser Anteil mit gut 11 % nur halb so hoch. Von den atypisch beschäftigten Männern hatten rund 26 % keinen beruflichen Bildungsabschluss erlangt, bei den Frauen waren es gut 21 %. Stattdessen hatte ein Drittel der Normalarbeitnehmer einen tertiären Berufsabschluss8 vorzuweisen (Männer 35 %, Frauen 30 %). Bei den atypisch beschäftigten Personen waren dies lediglich etwa 22 %.

Somit sind Personen ohne beruflichen Bildungsabschluss wesentlich häufiger atypisch beschäftigt als Personen mit qualifizierten Abschlüssen. Dies zeigt sich auch darin, dass knapp 42 % der Personen ohne Berufsabschluss einer atypischen Beschäftigung nachgingen. Bei den Frauen ohne Berufsabschluss waren es sogar 54 %, bei den Männern dagegen nur 27 %. Von den Personen mit mittlerem Bildungsabschluss (Lehre, Berufsfachschule) waren immerhin noch 26 % atypisch beschäftigt, bei den Personen mit einem tertiären Bildungsabschluss gut 19 %.

Knapp 75 % der atypisch Beschäftigten finanzierten ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus ihrer Erwerbstätigkeit

In der Mikrozensuserhebung wird auch die Frage gestellt, aus welcher Geldquelle die Mittel zur Finanzierung des Lebensunterhalts überwiegend stammen. Während von den Normalarbeitnehmern gut 98 % angaben, dass der Lebensunterhalt überwiegend aus den Einkünften der eigenen Erwerbstätigkeit finanziert wird, waren dies von den atypisch Beschäftigten nur knapp 75 %. Rund 17 % der atypisch Beschäftigten bezogen dagegen die Mittel für ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Einkünften der Eltern, Ehepartner oder anderer Angehöriger. Gut 4 % finanzierten ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus staatlichen Leistungen9 und knapp 4 % aus Rente, Pension, eigenem Vermögen, Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung, Zinsen oder Altenteil.

Allerdings stellt sich die Situation bei den verschiedenen Erwerbsformen der atypischen Beschäftigung unterschiedlich dar. So bezogen knapp 92 % der befristet Beschäftigten und gut 96 % der Zeitarbeitnehmer die Mittel für ihren Lebensunterhalt überwiegend aus ihrer eigenen Erwerbstätigkeit. Bei den Teilzeitbeschäftigten mit maximal 20 Wochenarbeitsstunden waren dies nur rund 64 % und von den geringfügig Beschäftigten lediglich knapp 44 %. Etwa ein Viertel der genannten Teilzeitbeschäftigten lebte überwiegend vom Unterhalt durch Angehörige, bei den geringfügig Beschäftigten war es etwas mehr als ein Drittel. Jeweils gut 10 % der geringfügig Beschäftigten bezog die Mittel für den Lebensunterhalt hauptsächlich aus staatlichen Leistungen oder aus der Rente/Pension bzw. dem eigenen Vermögen.

Fazit

Der Arbeitsmarkt ist in den letzten 20 Jahren heterogener geworden. Atypische Beschäftigungsformen haben stark zugenommen. Sie bieten den Arbeitnehmern einerseits die Chance, ihre privaten bzw. persönlichen Verpflichtungen mit einem Arbeitsverhältnis beispielsweise in Form einer Teilzeitbeschäftigung zu kombinieren. Andererseits arbeiten Personen häufig in atypischen Beschäftigungsformen, weil sie keine Normalbeschäftigung finden, auch weil vermehrt befristete Arbeitsverträge angeboten werden. Atypisch Beschäftigte tragen ein höheres Risiko hinsichtlich ihrer finanziellen Absicherung zum Beispiel durch niedrigere Löhne in der Gegenwart und durch geringere Beitragszahlungen in die sozialen Sicherungssysteme, was zu einer erhöhten Armutsgefährdung im Alter führen könnte.

1 Um den Lesefluss nicht zu unterbrechen, wird im Folgenden in der Regel auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Ausdrucksweisen verzichtet.

2 Bundeszentrale für politische Bildung www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/55341/deregulierung [Abruf: 5.3.2014].

3 Auch Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung genannt.

4 Statistisches Bundesamt, Niedriglohn und Beschäftigung 2010, S. 5. (Die Analyse der prekären Beschäftigung ist nicht Inhalt dieses Aufsatzes.)

5 Da einzelne Personen in mehreren Untergruppen gezählt werden, zum Beispiel wenn sie geringfügig und in Teilzeit beschäftigt sind, ist die Summe der Werte der befristet Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Zeitarbeitnehmer höher als die Zahl der atypisch beschäftigten Personen insgesamt. In der Zahl der atypisch Beschäftigten ist jede Person nur einmal enthalten.

6 Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.

7 Bezogen auf alle Frauen mit einer Wochenarbeitszeit bis einschließlich 20 Wochenarbeitsstunden, die Angaben zu den Gründen für ihre Teilzeittätigkeit gemacht haben.

8 Meister-, Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss, Abschluss einer Fachschule der DDR, einer (Verwaltungs-)Fachhochschule, Universität, Promotion.

9 Arbeitslosengeld I, Leistungen nach Hartz IV (ALG II, Sozialgeld), laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege), Elterngeld/Erziehungsgeld, sonstige Unterstützungen (zum Beispiel BAföG).