:: 12/2014

Bedeutung der fluorierten Treibhausgase in Baden-Württemberg

Neue F-Gas-Verordnung ab 1. Januar 2015

Fluorierte Treibhausgase werden in einer Vielzahl von Anwendungen, vor allem als Kälte- und Treibmittel, aber auch als Lösemittel oder Feuerlöschmittel eingesetzt. Ein wichtiger Teil der fluorierten Treibhausgase, die fluorierten Kohlenwasserstoffe, wurden als Ersatzstoffe für die in den meisten Anwendungen verbotenen ozonschichtschädigenden Fluorchlorkohlenwasserstoffe entwickelt. In der Regel werden die Stoffe in geschlossenen Kreisläufen eingesetzt. In Form von Emissionen entweichen sie bei der Produktion und bei der Anwendung von Produkten, in denen die fluorierten Gase enthalten sind. Sie tragen damit zum vom Menschen verursachten Treibhauseffekt bei. Oft sind sie um mehrere 100 Mal so klimawirksam wie Kohlendioxid. Die fluorierten Treibhausgase sind neben CO2, Methan und Lachgas Bestandteil des Kyoto-Protokolls. Ihre Verwendung ist in der EU-Richtlinie über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung) geregelt. Ab dem 1. Januar 2015 wird eine neue F-Gas-Verordnung gültig, die insbesondere Anreize zur Verwendung von Alternativen anstelle von fluorierten Treibhausgasen schaffen soll. Durch die neuen Regelungen sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase in der EU um 70 Mill. Tonnen (t) CO2-Äquivalente auf 35 Mill. t CO2-Äquivalente bis zum Jahr 2030 gesenkt werden.

Anteil der F-Gase bei 2,4 % der Treibhausgasemissionen im Land

Die Treibhausgasbilanz fällt im Land Baden-Württemberg aufgrund der Wirtschaftsstruktur vergleichsweise positiv aus. Der Anteil des Landes an den deutschlandweiten Treibhausgasemissionen betrug 2012 nach vorläufigen Berechnungen rund 8 %. Das war deutlich weniger als der Anteil an der Wirtschaftsleistung von knapp 15 % und an den Einwohnern von rund 13 %. In der Bilanz enthalten sind die Kohlendioxid (CO2)-, die Methan- und die Lachgasemissionen1. Maßgebend für die vergleichsweise positive Bilanz des Landes sind die CO2-Emissionen, die den Hauptteil der gesamten Treibhausgasemissionen ausmachen. Aber auch beim Methan und beim Lachgas lagen die Anteile nur zwischen 6 und 8 % des Bundeswertes.

Die Bedeutung der übrigen als F-Gase (fluorierte Treibhausgase) zusammengefassten Stoffe2 ist in Deutschland eher gering. Aktuell machen sie zusammen knapp 1,4 % der gesamten Treibhausgasemissionen aus. Nach Bundesländern liegen bislang keine Daten zu den Emissionen dieser Stoffe vor. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat erstmals eine Abschätzung des Anteils der F-Gase an den gesamten Treibhausgasemissionen auf Landesebene vorgenommen. Demnach lagen die Emissionen dieser Stoffe in Baden-Württemberg 2012 näherungsweise bei 2,4 % der gesamten Treibhausgasemissionen (knapp 1,9 Mill. t CO2-Äquivalente). Diese beliefen sich im Jahr 2012 inklusive der zugeschätzten F-Gase auf knapp 78 Mill. t CO2-Äquivalente. Dabei handelt es sich zu gut 88 % um CO2 und zu jeweils knapp 5 % um Methan und Lachgas. Der Anteil der F-Gas-Emissionen am Bundeswert lag bei gut 13 % und damit deutlich höher als bei den übrigen Treibhausgasemissionen. Pro Kopf errechnen sich in Land und Bund Emissionen in ähnlicher Größenordnung.

Zwei Drittel der Emissionen durch Kühlanlagen

Die Höhe der Emissionen der fluorierten Treibhausgase hängt vor allem (zu 98 %) mit der Anwendung von Produkten zusammen, die diese Stoffe enthalten. Rund zwei Drittel der Emissionen (in erster Linie HFKW) entstanden 2012 durch stationäre und mobile Kühlanlagen vor allem in Pkw und im Lebensmitteleinzelhandel. Auch Kühlanlagen in der Lebensmittelherstellung, bei Transportvorgängen sowie bei der Raumklimatisierung spielen eine wesentliche Rolle. Weitere knapp 16 % der Emissionen entwichen im Jahr 2012 aus Isolierglasfenstern, in deren Scheibenzwischenräume SF6 zur Erhöhung der Schalldämmung gefüllt wird. Die weiteren Anwendungsbereiche, in denen Emissionen an fluorierten Treibhausgasen entstehen, sind vielseitig. Nennenswerte kleinere Anwendungsbereiche sind zum Beispiel Produkte, die Hartschäume und Integralschäume enthalten, wie zum Beispiel in Dämmplatten, verschiedenen Haushaltsgeräten oder Sportschuhen sowie auch Montageschäume. Außerdem enthalten einige Sprays, insbesondere Asthmasprays, HFKW-haltige Treibmittel. Bei Schaltanlagen und anderen Energieübertragungs- und -verteilungsanlagen wird SF6 als Lösch- und Isoliermittel eingesetzt. In kleineren Mengen entstehen Emissionen an F-Gasen etwa aus Feuerlöschmitteln, Lösemitteln und in der Halbleiterproduktion.

Lediglich rund 2 % der Emissionen an F-Gasen im Land entstanden 2012 durch die Freisetzung der gehandhabten Stoffe bei Produktionsprozessen. Anhand der jährlichen Unternehmensstatistik zur Verwendung klimawirksamer Stoffe können über den Einsatz der Stoffe in Unternehmen des Landes genauere Aussagen getroffen werden. Beim Einsatz der klimawirksamen Fluorkohlenwasserstoffe, gemessen in Tonnen, lag das Land im Jahr 2012 mit einem Anteil von knapp 15 % am Bundeswert im Vergleich zum Umsatz der baden-württembergischen Unternehmen genau im bundesdeutschen Durchschnitt (zu SF6 liegen keine Angaben vor). Umgerechnet in CO2-Äquivalente setzen die Unternehmen des Landes sogar gut 18 % der deutschlandweit verwendeten Menge an klimawirksamen Fluorkohlenwasserstoffen ein.

Einsatz klimawirksamer Fluorkohlenwasserstoffe vor allem im Fahrzeugbau

Im Jahr 2013 haben baden-württembergische Unternehmen im Rahmen ihrer Produktionstätigkeit rund 1 370 t klimawirksame Fluorkohlenwasserstoffe verwendet. Die Verwendung erfolgte fast ausschließlich (zu 94 %) als Kältemittel in Klimaanlagen sowie Kühl- und Gefrieranlagen. Die anderen 6 % wurden überwiegend als Treibmittel bei der Herstellung von Sprays sowie Dämm- und Schaumstoffen vor allem im Bereich Bauinstallationen verwendet. Rund die Hälfte der Kältemittel kam im Bereich des Fahrzeugbaus zum Einsatz, fast vollständig bei der Erstfüllung von neuen Klimaanlagen, ein weiteres Viertel im Bereich der Herstellung und Instandhaltung von gewerblichen Kühl- und Klimaanlagen zum Beispiel für Supermärkte.

Der in allen Bereichen noch immer am häufigsten verwendete Stoff (mehr als zwei Drittel der absoluten Menge) war das ab 2017 durch EU-Richtlinie3 verbotene Kältemittel R 134a. Nicht nur als Kältemittel im Fahrzeugbau war dieser Stoff weiterhin maßgeblich, sondern auch als Treibmittel bei der Herstellung von Sprays. Das Treibhauspotenzial des Stoffes R 134a liegt bei 1 430 CO2-Äquivalenten, das heißt, er ist beim Entweichen in die Atmosphäre um den Faktor 1 430 mal so klimaschädlich wie die gleiche Menge an CO2. Damit liegt das Treibhauspotenzial über dem per EU-Richtlinie geforderten Grenzwert von 150 CO2-Äquivalenten. Seit 2011 gilt dieser Grenzwert für Klimaanlagen in neuen Typen von Pkw und Pkw-ähnlichen Nutzfahrzeugen, ab 2017 gilt das Verbot für die Klimaanlagen aller neuen Fahrzeuge dieser Klassen. Das Treibhauspotenzial des vorgeschlagenen Ersatzstoffes R 1234yf liegt dahingegen nur bei 4 CO2-Äquivalenten. Dieser wurde von den Unternehmen im Land bislang in vernachlässigbar kleinen Mengen eingesetzt. Mit 3 922 CO2-Äquivalenten noch deutlich darüber liegt das Treibhauspotenzial des mit 15 % am zweithäufigsten verwendeten Gemisches R 404 A. Letzteres wird vor allem im Maschinenbau überwiegend zur Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt.

Bislang kaum Tendenz zum Ersatz durch weniger klimaschädliche Stoffe

Seit dem Jahr 2006 ist tendenziell eine leichte Abnahme der gesamten Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg zu verzeichnen. Dies ist in erster Linie bedingt durch den Rückgang der energiebedingten CO2-Emissionen. Es ist davon auszugehen, dass die Entwicklung der Emissionen an fluorierten Treibhausgasen landesweit ähnlich der Entwicklung auf Bundesebene verläuft. Dort haben sich die Emissionen in diesem Zeitraum in Summe nur wenig verändert. Aufgrund des Rückgangs der CO2-Emissionen im Land ist der Anteil der F-Gase an den gesamten Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg tendenziell leicht steigend.

Die Verwendung der klimawirksamen Fluorkohlenwasserstoffe in Unternehmen des Landes hatte 2006 ihren Höhepunkt erreicht und ging seither insgesamt um 16 % zurück, gemessen in CO2-Äquivalenten allerdings nur um 5 %. Dies hängt damit zusammen, dass der Rückgang vor allem bei den etwas weniger treibhauswirksamen Fluorkohlenwasserstoffen stattgefunden hat, während der Einsatz sogenannter Blends (Gemische), wie zum Beispiel R 404 A, die mitunter sehr hohe Treibhauspotenziale aufweisen, sogar leicht angestiegen ist. Deutlich zurückgegangen ist hingegen der Einsatz von R 134a. Die reduzierte Anwendung der klimawirksamen Fluorkohlenwasserstoffe ist damit so gut wie ausschließlich auf die geringere Einsatzmenge im Fahrzeugbau zurückzuführen. Diese hat gegenüber 2006 um mehr als ein Drittel abgenommen. Zugenommen haben demgegenüber die eingesetzten Mengen vor allem in den Wirtschaftszweigen Bauinstallationen sowie Handel und Reparatur von Kraftwagen und Kraftwagenteilen.

Die zukünftige Entwicklung des Einsatzes der fluorierten Treibhausgase innerhalb der nächsten Jahre ist vor allem vor dem Hintergrund der neuen F-Gas-Verordnung, die zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt,4 mit Spannung zu verfolgen. Diese soll insbesondere Anreize dafür schaffen, dass alternative Stoffe anstelle der F-Gase verwendet werden. Bereits heute existieren eine Reihe von Beispielanwendungen, in denen CO2, Stickstoff oder Kohlenwasserstoffe als Kühlmittel eingesetzt werden oder die durch Luftkühlung ohne Kühlmittel auskommen. Da die F-Gase zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt werden und nicht wie etwa CO2 bei der Verbrennung fossiler Energieträger als unerwünschtes Nebenprodukt entstehen, kann durch solche Substitutionen eine deutliche Reduzierung der F-Gas-Emissionen erreicht werden.

1 Die CO2-Emissionen für die Bundesländer werden gemäß einer im »Länderarbeitskreis Energiebilanzen« abgestimmten Methode, Methan und Lachgas im Rahmen des »Arbeitskreises Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder« jeweils nach einheitlicher Methode für alle Bundesländer berechnet.

2 Gemäß Kyoto-Protokoll teilhalogenierte und perfluorierte Kohlenwasserstoffverbindungen (HFKW und FKW) sowie Schwefelhexafluorid (SF6).

3 F-Gas-Verordnung – Verordnung (EG) Nr. 842/2006 vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase.

4 Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 9. Juni 2014 über fluorierte Treibhausgase.