:: 6/2015

Regionale Einkommensverteilung in Baden‑Württemberg

Das Einkommen ist das zentrale Maß, wenn es um Fragen des materiellen Wohlstands der privaten Haushalte geht. Dazu stellt der Arbeitskreis »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen« (VGRdL) bundesweit bis auf die Ebene der Stadt- und Landkreise Daten zur Verfügung. Von besonderem Interesse sind das Primär- und das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte. Die räumliche Disparität der Pro-Kopf-Einkommen ist in Baden‑Württemberg beachtlich. Den Stadtkreisen Heilbronn und Baden-Baden mit Spitzenwerten des je Einwohner verfügbaren Einkommens im Jahr 2012 von rund 39 520 Euro bzw. 26 720 Euro standen als Schlusslichter die Stadtkreise Freiburg und Mannheim mit Werten von 18 890 Euro bzw. 18 600 Euro gegenüber. Auswertungen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik liefern Anhaltspunkte dafür, dass in den Top-Kreisen das Einkommen tendenziell ungleicher verteilt ist.

Im Kontensystem des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), das für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) rechtsverbindlichen Charakter hat, wird der Sektor private Haushalte in gleicher Weise dargestellt wie die Sektoren nichtfinanzielle und finanzielle Kapitalgesellschaften (vereinfacht: Unternehmen), Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck. Das heißt, dass auch für die privaten Haushalte das komplette Kontenspektrum vorgesehen ist, das sich vom Produktionskonto über die Verteilungs- und Verwendungskonten bis hin zu den Vermögensbilanzen erstreckt. In ihrer Hauptrolle als Konsumenten und im Hinblick auf den zu messenden Wohlstand stehen jedoch vor allem die Verteilungs- und Verwendungskonten der privaten Haushalte im Fokus der Betrachtung. Für die regionale Ebene beschränken sich die Anforderungen der EU, die im rechtsverbindlichen ESVG-Lieferprogramm festgehalten sind, auf die Verteilungskonten1. Sie umfassen das primäre Einkommensverteilungskonto und das Konto der sekundären Einkommensverteilung.

Die Zielgröße des primären Einkommensverteilungskontos ist das Primäreinkommen der privaten Haushalte. Es stellt das Einkommen dar, das die inländischen Haushalte durch ihre Teilhabe am Marktgeschehen – sprich: Arbeits- und Kapitalmarkt – empfangen. Es umfasst das Arbeitnehmerentgelt (Bruttolöhne und -gehälter einschließlich Sozialbeiträge der Arbeitgeber), das per saldo empfangene Vermögenseinkommen (zum Beispiel Zinsen, Ausschüttungen, Gewinnentnahmen, Pachten) sowie das Selbstständigeneinkommen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit2 und den Betriebsüberschuss aus der Produktion von Dienstleistungen (vergleichbarer Mietwert) eigengenutzter Wohnungen. Die regionale Zuordnung erfolgt über den Wohnort.

Im Konto der sekundären Einkommensverteilung (Ausgabenkonzept) wird ausgehend vom Primäreinkommen die überwiegend durch den Staat vollzogene Umverteilung abgebildet. Der Saldo verfügbares Einkommen ergibt sich, indem dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen (zum Beispiel Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Krankengeld) und sonstigen laufenden Transfers (zum Beispiel Schadenversicherungsleistungen) hinzugefügt, andererseits Einkommen- und Vermögensteuern sowie Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers (zum Beispiel Nettoprämien für Schadenversicherungen) abgezogen werden. Im Ergebnis entspricht das verfügbare Einkommen dem Einkommen, das den privaten Haushalten letztendlich zum Konsum und Sparen zur Verfügung steht und damit im Wesentlichen deren materiellen Wohlstand definiert.

Stadtkreise Heilbronn und Baden-Baden von Unternehmer- und Vermögenseinkommen geprägt

Den privaten Haushalten3 Baden‑Württembergs ist im Jahr 2012 ein Primäreinkommen von gut 293 Mrd. Euro zugeflossen. Dabei entfiel der größte Anteil von 6,1 % auf den gemessen an der Einwohnerzahl größten Kreis im Lande, den Stadtkreis Stuttgart, gefolgt von den Landkreisen Ludwigsburg (5,2 %), Esslingen (5,1 %) und dem Rhein-Neckar-Kreis (5,1 %). Am unteren Ende dieser Skala lagen mehrere überwiegend ländlich geprägte Landkreise wie der Landkreis Sigmaringen (1,1 %) und der Hohenlohekreis (1 %) sowie die Stadtkreise Pforzheim (1 %) und Baden-Baden (0,6 %).

Fast überall war das Arbeitnehmerentgelt die bedeutendste Einkommensquelle. Im Landesdurchschnitt machten 2012 das Arbeitnehmerentgelt fast sieben Zehntel und das Vermögenseinkommen nahezu ein Fünftel des Primäreinkommens aus. Rund ein Zehntel entfielen auf das Unternehmereinkommen. Tendenziell hatte das Vermögenseinkommen in den Stadtkreisen ein stärkeres Gewicht (24,2 %) als in den Landkreisen (18,7 %). Dementsprechend höher war der Anteil des Arbeitnehmerentgelts in den Landkreisen mit 70,5 % (Stadtkreise: 63,7 %). Auffällig sind aufgrund ihrer spezifischen sozioökonomischen Strukturen, wie zum Beispiel eine Häufung von Einkommensmillionären, die Stadtkreise Heilbronn und Baden-Baden, in denen nur 36,1 % bzw. 56,2 % des Primäreinkommens aus einer abhängigen Beschäftigung und somit 63,9 % bzw. 43,8 % aus Unternehmertätigkeit und Vermögen resultierten. Dagegen entfielen im Landkreis Lörrach, bislang begünstigt durch die attraktiven Verdienstmöglichkeiten der dortigen Berufspendler in die benachbarte Schweiz, gut drei Viertel des Primäreinkommens auf das Arbeitnehmerentgelt. Dies war landesweit der höchste Anteilswert. Auch in den eher industriestarken Landkreisen Rastatt und Böblingen ergaben sich vergleichbar hohe Werte ( 74,3 % bzw. 74,2 %).

In fast allen Stadt- und Landkreisen Baden‑Württembergs stieg im Zeitraum 2000 bis 2012 trotz der Finanzkrise 2007/2008 und der seither anhaltenden Niedrigzinsphase das Vermögenseinkommen wesentlich dynamischer an als das empfangene Arbeitnehmerentgelt (Zuwachsraten im Landesdurchschnitt: 56,4 % bzw. 27 %). Dies hat dazu geführt, dass sich die Strukturanteile am Primäreinkommen 2012 gegenüber 2000 einerseits zugunsten des Vermögenseinkommens und andererseits zulasten des Arbeitnehmerentgelts deutlich verschoben haben. So konnte das Vermögenseinkommen in den Stadt- und Landkreisen einen Anteilsgewinn von jeweils gut 3 Prozentpunkten erzielen, während der Anteil des Arbeitnehmerentgelts jeweils um rund 2 Prozentpunkte gesunken ist.

Sozialbeiträge überall bedeutendster Posten der Umverteilung

Beim verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte unterscheidet sich die regionale Verteilung des Aufkommens kaum von der des Primäreinkommens. So hat auch hier der Stadtkreis Stuttgart 2012 mit einem Anteil von 5,9 % am meisten zum landesweit verfügbaren Einkommen von fast 234 Mrd. Euro beigetragen. Auf dem zweiten und dritten Platz lagen der Rhein-Neckar-Kreis (5,1 %) und der Landkreis Ludwigsburg (5 %). Ganz unten rangierten wiederum die bereits erwähnten ländlich geprägten Landkreise wie der Landkreis Sigmaringen (1,1 %) und der Hohenlohekreis (1 %) sowie die Stadtkreise Pforzheim (1,1 %) und Baden-Baden (0,6 %).

Bezogen auf das Primäreinkommen haben die geleisteten Sozialbeiträge das stärkste Gewicht im Umverteilungsprozess. Im Jahr 2012 wurden landesweit 25,9 % des Primäreinkommens als Sozialbeiträge an die Sozialversicherungssysteme abgeführt, in den Landkreisen (26,2 %) etwas mehr als in den Stadtkreisen (24,9 %). Auf die geleisteten Einkommen- und Vermögensteuern entfielen im Landesdurchschnitt 12,9 % (Stadtkreise: 13,3 %; Landkreise: 12,9 %). Dem standen im Land 19,6 % an empfangenen monetären Sozialleistungen gegenüber (Stadtkreise: 19,2 %; Landkreise: 19,8 %). Letztendlich verblieben den privaten Haushalten in Baden‑Württemberg im Jahr 2012 nach der Umverteilung im Durchschnitt 80,9 % ihres Primäreinkommens als verfügbares Einkommen. In den Stadtkreisen waren es durchschnittlich 81,2 % und in den Landkreisen gerundet ebenfalls 80,9 %, sodass sich insgesamt gesehen ein recht homogenes Bild ergibt.

Allerdings bestand zwischen den einzelnen Kreisen eine beachtliche Streuung. Die höchste »Verfügbarkeitsquote« ergab sich 2012 im Stadtkreis Heilbronn. Hier verblieb den privaten Haushalten vor allem infolge des hohen Anteils des Unternehmer- und Vermögenseinkommens und der dadurch weit unterdurchschnittlichen Bedeutung der geleisteten Sozialbeiträge (15,6 %) nach der Umverteilung 89,4 % des Primäreinkommens als verfügbares Einkommen. An zweiter Stelle stand der Stadtkreis Pforzheim (87,9 %), der landesweit die höchste Quote bei den empfangenen monetären Sozialleistungen (24,5 %) aufwies. Am niedrigsten war die »Verfügbarkeitsquote« im Landkreis Böblingen mit 76,9 %. Hierzu dürfte die überdurchschnittliche Abgabequote bei den Steuern (15,1 %) und Sozialbeiträgen (26,6 %) bei gleichzeitig unterdurchschnittlicher Inanspruchnahme von monetären Sozialleistungen (18,4 %) beigetragen haben. Eine ähnliche Konstellation lag auch im nächstplatzierten Landkreis Ludwigsburg (77,9 %) vor.

Pro-Kopf-Einkommen: Stadtkreis Heilbronn Spitzenreiter, Mannheim Schlusslicht der Rangskala

Im Hinblick auf die bereits erwähnten einkommensstrukturellen Besonderheiten im Stadtkreis Heilbronn überrascht es nicht, dass dieser Kreis 2012 mit gut 44 220 Euro landesweit das höchste Primäreinkommen je Einwohner aufwies. Auf dem zweiten Platz rangierte der Stadtkreis Baden-Baden mit rund 31 480 Euro, gefolgt vom Landkreis Böblingen mit 29 340 Euro. Der Neckar-Odenwald-Kreis (23 540 Euro) und die Stadtkreise Freiburg (23 040 Euro) und Mannheim (22 970 Euro) belegten die letzten drei Plätze der Rangskala.

Auch beim verfügbaren Einkommen je Einwohner nahm der Stadtkreis Heilbronn 2012 mit gut 39 520 Euro im Land den Spitzenplatz ein. Auf Platz 2 war wiederum der Stadtkreis Baden-Baden mit fast 26 720 Euro und auf Platz 3 der Landkreis Tuttlingen mit 23 280 Euro zu finden. Die letzten Plätze wurden hier ebenfalls vom Neckar-Odenwald-Kreis (19 810 Euro) und den Stadtkreisen Freiburg (18 890 Euro) und Mannheim (18 600 Euro) eingenommen.

Nicht nur an den oberen und unteren Enden dieser Rangskalen besteht ein enger Zusammenhang, sondern auch generell4. Nichtdestotrotz gibt es zahlreiche Kreise, die durch die Umverteilungsmechanismen vom Primäreinkommen zum verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte im Ranking der Pro-Kopf-Werte ihre Position einerseits verbessert, andererseits verschlechtert haben. Zu den »Gewinnern« zählen zum Beispiel der Schwarzwald-Baar-Kreis und der Zollernalbkreis, die vom Platz 27 auf den Platz 14 bzw. vom Platz 20 auf den Platz 5 aufrückten. »Verlierer« sind zum Beispiel der Stadtkreis Heidelberg und der Landkreis Tübingen, die durch die Einkommensumverteilung vom Platz 12 auf den Platz 21 bzw. vom Platz 26 auf den Platz 41 zurückfielen.

Räumliche Disparitäten von Einkommen und Wirtschaftsleistung

Von Interesse ist des Weiteren die Frage, inwieweit auf Kreisebene ein Zusammenhang zwischen den Pro-Kopf-Einkommen und der Wirtschaftskraft, die üblicherweise als das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner gemessen wird, besteht. Wie das Schaubild 2 erkennen lässt, ist hier insgesamt gesehen der Zusammenhang wesentlich schwächer5. Besonders deutlich wird dies anhand der Stadtkreise Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und Freiburg, die im unteren Drittel der Einkommensskala lagen, bei der Wirtschaftskraft jedoch im oberen Drittel. Beim Rems-Murr- und Enzkreis war es gerade umgekehrt, das heißt, dass einem vergleichsweise hohen Durchschnittseinkommen eine niedrige Wirtschaftskraft gegenüberstand. Erklären lässt sich dieses Phänomen durch die vielfältigen Verflechtungen zwischen den Kreisen. So pendeln viele Erwerbstätige in die Zentren6 und tragen dort zu einer hohen Wirtschaftsleistung bei, während das Einkommen nach den Regeln des ESVG ihrem Wohnort im Umland zugerechnet wird.

Sowohl beim primären als auch verfügbaren Einkommen je Einwohner war trotz der vielerorts angestiegenen Einwohnerzahl 2012 gegenüber 2000 landesweit ein deutliches Plus von gut 27 % bzw. 29 % zu verzeichnen. Allerdings haben davon nicht alle Stadt- und Landkreise in gleichem Maße profitiert, sodass die Ungleichheit dieser Pro-Kopf-Einkommen zwischen den Kreisen im Zeitablauf tendenziell zugenommen hat. Hinweise dafür liefert der normierte Variationskoeffizient7, der bei beiden Pro-Kopf-Einkommen in diesem Zeitraum von rund 0,002 auf 0,01 angestiegen ist.

Einkommen in Stadtkreisen tendenziell ungleicher verteilt

Nachteil der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ist, dass sie unmittelbar keine Informationen über die personelle Einkommensverteilung, also die Verteilung des Einkommens auf die einzelnen Individuen einer Gesellschaft, bereitstellt. Hier kann jedoch ein Exkurs in die Methoden des AK VGRdL weiterhelfen. Wenn man so berücksichtigt, dass gut 90 % des Primäreinkommens der privaten Haushalte anhand von Einkommensgrößen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ausgehend vom Landeseckwert der VGR auf die Kreise heruntergebrochen werden, dann kann im Analogieschluss durchaus unterstellt werden, dass die Verteilung der steuerrechtlich relevanten Einkünfte8 brauchbare Anhaltspunkte für die personelle Verteilung zumindest des Primäreinkommens der privaten Haushalte liefert.

Zu diesem Zweck wurde das Einzelmaterial der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 20109 bis auf Kreisebene ausgewertet und der Gini-Koeffizient der positiven Summe der Einkünfte für alle 44 Stadt- und Landkreise berechnet. Der Wertebereich des Gini-Koeffizienten, das über die Lorenzkurve (Konzentrationsfläche) definierte Konzentrationsmaß, liegt zwischen 0 und 1. Je gleichmäßiger das Einkommen unter den Individuen verteilt ist, umso mehr nähert sich dieses Maß dem Wert 0, je ungleicher es verteilt ist, also je stärker die Konzentration ist, dem Wert 1. Mit Blick auf die Pro-Kopf-Einkommen kann man folgern: Je größer der Gini-Koeffizient ist, umso weniger repräsentiert der rechnerische Pro-Kopf-Wert das Durchschnittseinkommen der breiten Bevölkerung.

Das Ergebnis der Untersuchung ist in der ­Tabelle 2 dargestellt. Daraus lässt sich erkennen, dass in den Kreisen, in denen das Primäreinkommen je Einwohner wie in den Stadtkreisen Heilbronn und Baden-Baden im Spitzenfeld lag, offensichtlich die Ungleichheit am stärksten ausgeprägt war. Stark war die Einkommenskonzentration auch im Stadtkreis Heidelberg, obwohl das Pro-Kopf-Einkommen im Kreisranking eher im Mittelfeld rangierte. Bemerkenswerterweise war die Einkommenskonzentration im drittplatzierten Landkreis Böblingen nur leicht höher als im Landesdurchschnitt. Im Allgemeinen scheinen die Stadtkreise zu einer stärkeren Einkommenskonzentration zu neigen, selbst dann, wenn sich, wie im Fall von Mannheim, das primäre Pro-Kopf-Einkommen ganz am unteren Ende der Rangskala befand. Des Weiteren fällt auf, dass in den Landkreisen, die im unteren Viertel der Pro-Kopf-Skala lagen – zum Beispiel im Neckar-Odenwald-Kreis, im Landkreis Sigmaringen, im Ortenaukreis und im Landkreis Heidenheim – die steuerlichen Einkommen gegenüber den Spitzenreitern und dem Landesdurchschnitt wesentlich gleichmäßiger verteilt waren. Aufgrund der bereits dargestellten hohen Korrelation zwischen den im vorliegenden Beitrag betrachteten Pro-Kopf-Einkommen dürften diese Konzentrationstendenzen auch auf das verfügbare Einkommen übertragbar sein.

1 Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union, sind diese Daten nur für die Regierungsbezirke Ende des 2. dem Berichtsjahr folgenden Jahres bereitzustellen. Für nationale Zwecke werden vom Arbeitskreis VGRdL die Berechnungen jedoch bis auf die Kreisebene durchgeführt.

2 Soweit es sich nicht um Quasikapitalgesellschaften (Personengesellschaften in der Rechtsform OHG, KG, GmbH & Co KG) handelt.

3 Im vorliegenden Beitrag stets einschließlich der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.

4 Die Stärke des Zusammenhangs zwischen zwei rangskalierten Merkmalen kann mit dem Rangkorrelationskoeffizienten von Spearman gemessen werden. Bei vollständiger positiver bzw. negativer Korrelation nimmt er den Wert +1 bzw. -1 an, wenn kein Zusammenhang besteht, den Wert 0. Zwischen der Rangverteilung des primären und verfügbaren Einkommens je Einwohner in den 44 Stadt- und Landkreisen Baden‑Württembergs ergibt sich für 2012 ein Rangkorrelationskoeffizient von fast 0,9, sodass von einem vergleichsweise starken positiven Zusammenhang beider Variablen ausgegangen werden kann.

5 Zwischen dem pri-mären Einkommen bzw. verfügbaren Einkommen je Einwohner und dem Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in den 44 Stadt-und Landkreisen Baden‑Württembergs bestand 2012 mit einem Rangkorrelationskoeffizienten von nur 0,3 bzw. 0,2 ein sehr schwacher positiver Zusammenhang.

6 Statistik Aktuell, Berufspendler in Baden‑Württemberg, Hrsg.: Statistisches Landesamt Baden‑Württemberg, Stuttgart, 2013.

7 Als normierter Variationskoeffizient wurde hier der Quotient aus der Spannweite des Pro-Kopf-Einkommens aller Kreise und dem jeweiligen Landesdurchschnitt definiert, wobei der Normierungsfaktor so gewählt wurde, dass er den Wertebereich die-ses Koeffizienten auf das Intervall 0 bis 1 festlegt. Er würde den Wert 0 annehmen, wenn in jedem Kreis dasselbe Pro-Kopf-Einkommen vorläge, und den Wert 1, wenn nur einem Kreis das gesamte Einkommen zufließen würde und die anderen Kreise kein Einkommen aufzuweisen hätten.

8 Sie umfassen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte und decken sich daher in großen Teilen mit den Komponenten des volkswirtschaftlichen Primäreinkommens der privaten Haushalte.

9 Da die Lohn- und Einkommensteuerstatistik bislang nur 3-jährlich durchgeführt wurde, ist das Jahr 2010 das zuletzt verfügbare Jahr, auf das sich die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen anhand von Extrapolationen für die Berichtsjahre 2011 und 2012 stützen konnten.