:: 8/2015

Fast alle Gemeinden im Land erheben eine gesplittete Abwassergebühr

Bis vor wenigen Jahren wurde die Abwassergebühr in Baden‑Württemberg in der überwiegenden Zahl der Gemeinden allein nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Damit wurden die über Gebühren zu tragenden Kosten, die für die Sammlung und Reinigung des häuslichen Abwassers und des von den Grundstücken abfließenden Niederschlagswassers entstehen, gänzlich auf den Trinkwasserverbrauch umgelegt.

In der Folge eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden‑Württemberg trat anstelle der Einheitsgebühr ab 2010 eine mengen- und flächenbezogene Abwassergebühr. Während sich die Schmutzwassergebühr weiterhin an der aus dem Versorgungsnetz bezogenen und von der Wasseruhr gemessenen Trinkwassermenge orientiert, berücksichtigt die Niederschlagswassergebühr den Versiegelungsgrad der bebauten und befestigten Grundstücksflächen. Die sogenannte gesplittete Abwassergebühr trägt damit stärker dem Verursacherprinzip Rechnung.

Gemäß der aktuellen Rechtsprechung stellten bislang 1 066 der 1 101 Gemeinden in Baden‑Württemberg von der Einheitsgebühr auf die gesplittete Abwassergebühr um. Der neue Gebührenmaßstab entlastet Mehrpersonenhaushalte und Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit geringer befestigter Fläche. Geringere Gebühren entstehen ebenfalls, wenn auf dem Grundstück bereits Regenwasser genutzt wird oder Flächen entsiegelt wurden. Die gesplittete Abwassergebühr bringt mehr Gebührengerechtigkeit und fördert die umweltgerechte Regenwassernutzung.

Die aktuelle Bestandsaufnahme der Trink- und Abwassergebühren zum Stichtag 1. Januar 2015 erfolgte im Auftrag des Umweltministeriums Baden‑Württemberg. Sie ergänzt die bundesweite Erhebung über die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes, die alle 3 Jahre stattfindet und zuletzt für 2013 durchgeführt wurde. Die Befragung richtet sich an die Gemeinden; erhoben werden die Haushaltstarife.

97 % der Gemeinden mit gesplitteter Abwassergebühr

Die Tarifstruktur im Abwasserbereich wandelte sich binnen weniger Jahre grundlegend. Gemäß der aktuellen Rechtslage stellten 96,8 % der Gemeinden bis 2015 auf die gesplittete Abwassergebühr um, das heißt auf eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit getrennten Gebührenmaßstäben. Dementsprechend orientieren sich in 35 Gemeinden (3,2 %) die Abwassergebühren noch am Trinkwasserverbrauch, dem vor 2010 im Allgemeinen herangezogenen Maßstab zur Gebührenberechnung. Während im Jahr 2009 erst 27 Gemeinden (2,5 %) eine Niederschlagswassergebühr erhoben, waren es 2010 bereits 60 % und 2011 rund 85 % der Gemeinden in Baden‑Württemberg. Ab 2012 war die Umstellung im Land fast flächen­deckend vollzogen.

Die Erhebung der Abwassergebühren auf Grundlage der Einheitsgebühr beruhte auf der Annahme, dass innerhalb einer Gemeinde homogene Siedlungs- und Haushaltsstrukturen bestehen und auf den Grundstücken Schmutzwasser und einzuleitendes Niederschlagswasser in ähnlichem Verhältnis anfallen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden‑Württemberg verwarf in seinem 2010 ergangenen Urteil die Einheitsgebühr. Er stellte dazu fest, dass »der Frischwasserverbrauch keinen verlässlichen Rückschluss darauf zulasse, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage gelange. Der Frischwasserverbrauch sei regelmäßig bei Wohnbebauung personen- und bei Gewerbegrundstücken produktionsabhängig, während die Menge des eingeleiteten Niederschlagswassers im Wesentlichen durch die Größe der versiegelten Grundstücksflächen bestimmt werde. Die Streuung der Haushaltsgrößen und der damit einhergehende stark unterschiedliche Frischwasserverbrauch würde bereits im Bereich der Einfamilienhäuser dazu führen, dass etwa Familien mit Kindern gegenüber Einzelpersonen/Kleinhaushalten zu erheblich höheren Gebühren herangezogen würden, obwohl die zu beseitigende Niederschlagsmenge in etwa gleich sei.«1

Im Jahr 2015 verbleiben im Land noch 35 Gemeinden, die nach der Einheitsgebühr abrechnen. Sie repräsentieren mit insgesamt 163 000 Einwohnern rund 1,5 % der Bevölkerung des Landes. Darunter gaben die beiden mit Abstand größten Gemeinden an, für Grundstücke ab 1 000 m² eine Pflichtveranlagung zur gesplitteten Abwassergebühr durchzuführen und für alle anderen Grundstücke auf Freiwilligkeit zu setzen. Anzunehmen ist, dass sich der Kreis der über die Einheitsgebühr veranlagenden Gemeinden künftig weiter verengen wird. So kündigte die größte noch dazugehörige Gemeinde (81 000 Einwohner) an, die gesplittete Abwassergebühr nicht mehr als Option anzubieten, sondern ab 2017 flächendeckend einzuführen.

Ermittlung der gebührenwirksamen Fläche mithilfe von Abflussfaktoren

Grundlage für die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr ist eine Ermittlung der befestigten Flächen, von denen Regenwasser über einen eigenen Anschluss direkt eingeleitet wird (zum Beispiel die Dachfläche) oder indirekt der Kanalisation zufließt (zum Beispiel von der Garagenzufahrt in den Straßeneinlaufschacht). Zudem wird die versiegelte Fläche je nach Oberflächenbeschaffenheit mit einem spezifischen Abflussfaktor gewichtet, um der jeweiligen Wasserdurchlässigkeit Rechnung zu tragen. Dadurch reduziert sich die tatsächliche Fläche in unterschiedlichem Ausmaß. So gehen Flächen mit Rasengittersteinen zu 30 % in die Berechnung der versiegelten Fläche ein.

Sonderregelungen bestehen für Flächen, die an Versickerungsanlagen oder Regenwasserzisternen angeschlossen sind. Sie bleiben je nach Bauausführung bei der Gebührenbemessung unberücksichtigt, werden mit einem zusätzlichen Faktor oder mit einem Flächenabzug begünstigt. Für das als Brauchwasser genutzte Zisternenwasser fällt allerdings eine Schmutzwassergebühr an. Im Rahmen der Umstellung auf die gesplittete Gebühr erhielten die Gemeinden von den Grundstückseigentümern Auskunft zur versiegelten Fläche und zur Regenwassernutzung (siehe i-Punkt).

Die durchschnittliche Gebühr für Niederschlagswasser liegt bei 46 Cent/m²

In Baden‑Württemberg schlägt sich die versiegelte Fläche mit durchschnittlich 46 Cent je Quadratmeter (m²) in der Wasserrechnung nieder. Die Spanne ist erheblich und liegt zwischen 6 Cent und 1,33 Euro/m². Der von der Gemeinde kalkulierte Gebührensatz wird mit der abflussrelevanten Fläche des Grundstücks multipliziert und ergibt so die jährliche Niederschlagsgebühr.

Die durchschnittliche Abwassergebühr, gewichtet nach Einwohnern, berechnet sich für die Gemeinden mit gesplitteter Abwassergebühr auf 1,93 Euro je Kubikmeter (m³) Schmutzwasser. Auch hier liegen die Extremwerte mit 59 Cent/m³ und 5,49 Euro/m² weit auseinander. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Durchschnittsgebühr um 1 Cent/m³, gegenüber 2011, als erstmals die deutliche Mehrzahl der Gemeinden auf die gesplittete Gebühr umgestellt hatte, um 8 Cent/m³. Der Abwasserpreis nahm damit im betrachteten Zeitraum in der Größenordnung der allgemeinen Teuerungsrate zu. In den auf Basis der Einheitsgebühr abrechnenden 35 Gemeinden beläuft sich das gewichtete Mittel auf 2,96 Euro/m³ Schmutzwasser und liegt damit deutlich höher als bei den Gemeinden mit gesplitteter Abwassergebühr.

Differenzierung der Gebührenmodelle beim Abwasser

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr brachte eine Differenzierung der Gebührenmodelle mit sich. Im Jahr 2015 erhoben von den 1 066 Gemeinden mit gesplitteter Gebühr 49 Gemeinden, von den 35 Gemeinden mit Einheitsgebühr 6 Gemeinden eine verbrauchsunabhängige Gebühr, die Abwassergrundgebühr, die als zeitbezogener Festbetrag in der Wasserrechnung erscheint. Die durchschnittliche Grundgebühr, gewichtet über die Einwohnerzahl, liegt aktuell bei 3,09 Euro/Monat. Die Zahl der Gemeinden, die eine Grundgebühr für Abwasser erheben, stieg bis 2009 auf 82 an und ging mit der überwiegenden Abkehr vom Einheitspreis zwischen 2010 und 2015 in der Summe auf 55 zurück.

Beim Trinkwasser ist eine Grundgebühr üblich

Im Gegensatz zum Abwasser erheben fast alle Gemeinden im Trinkwasserbereich eine Grundgebühr, die auch als Zählergebühr bezeichnet wird und vom Wasserverbrauch unabhängig ist. Sie fällt in rund 98 % der Gemeinden an, die für den haushaltsüblichen Wasserzähler im gewichteten Mittel 3,24 Euro je Monat berechnen. Die niedrigste genannte Gebühr liegt bei 28 Cent je Monat, die höchste bei 19,83 Euro/Monat2. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % ist einbezogen. Seit 1991, dem Startjahr der jährlichen Gebührenstatistik, veranschlagten durchgängig über 96 % der Gemeinden (mit über 97 % der Bevölkerung) Grundgebühren. Die Gemeinden decken mit den Grundgebühren einen Teil der Fixkosten der öffentlichen Trinkwasserversorgung.

Trinkwasser zunächst teurer, dann preiswerter als Abwasser

Die Daten zu den Wasser- und Abwasserentgelten wurden erstmals für 1979 und danach bis 1991 in unregelmäßigen Abständen erhoben. Über diesen längeren Zeitraum betrachtet, startete die Trinkwassergebühr von einem höheren Niveau aus als die Abwassergebühr. Während Siedlungsschwerpunkte von jeher auf eine funktionierende Trinkwasserversorgung angewiesen waren, beschränkte sich die Entsorgung bis in die 1960er-Jahre auf die Fortleitung des Abwassers und allenfalls die mechanische Reinigung. Die massiven Gewässerverschmutzungen setzten dann ab den 1970er-Jahren Investitionen in den Ausbau der Hausanschlüsse und die biologische Abwasserreinigung in Gang, die gebührenwirksam waren. 1987 überholte die durchschnittliche Abwassergebühr erstmals die Trinkwassergebühr.

Die mengenbezogene Trinkwassergebühr im Jahr 2015, auch als Arbeitsgebühr bezeichnet, beläuft sich im Durchschnitt aller Gemeinden auf 2,07 Euro je m³ (Bruttogebühr). Die Gebührenspanne liegt zwischen 40 Cent und 4,70 Euro je m³. Im Jahr 1991 betrug die Trinkwassergebühr im Mittel noch 1,07 Euro je m³. In den folgenden Jahren kam es zu deutlichen Gebührenanstiegen bis auf 1,41 Euro je m³ im Jahr 1995, die danach wieder abflachten und sich seither im Wesentlichen im Bereich der Inflationsrate bewegen. Noch stärker zogen die Abwassergebühren an, hervorgerufen durch den Ausbau von Kanalisation, Kläranlagen und Klärschlammbehandlung. In der ersten Hälfte der 1990er-Jahre setzte sich die Abwassergebühr deutlich von der Trinkwassergebühr ab und stieg zwischen 1991 und 1996 in jährlichen Raten zwischen 6 und 14 % von 1,12 auf 1,81 Euro je m³.

Niederschlagswassergebühr senkt die verbrauchsabhängige Abwassergebühr

Bis 2010 war Abwasser teurer als Trinkwasser, obwohl die Abwassergebühr im Vergleich zu 2009 um 21 Cent sank. In der Folge kam es zu einer weiteren Gebührensenkung um 6 Cent auf 1,92 Euro je m³, wodurch ab 2011 die Trinkwassergebühr unterschritten wurde. In Schaubild 2, das die Entwicklung der durchschnittlichen Wassergebühren in Baden‑Württemberg in den letzten 25 Jahren darstellt, lässt sich die entlastende Wirkung des Niederschlagswasserentgelts auf die verbrauchsabhängige Abwassergebühr deutlich erkennen. Zum 1. Januar 2010 führten über 600 Gemeinden und zum 1. Januar 2011 weitere annähernd 300 Gemeinden die gesplittete Gebühr ein. Die durchschnittliche Abwassergebühr ging seit 2009 von 2,19 über 1,98 auf 1,92 Euro je m³ im Jahr 2011 zurück.

Von den 630 Gemeinden der ersten Tranche, die nun eine Niederschlagswassergebühr veranschlagen, erhöhten lediglich rund 50 Gemeinden zum 1. Januar 2011 die Abwassergebühr. Die maximale Erhöhung betrug 87 Cent. Bis auf wenige Ausnahmen mit in beiden Jahren gleicher Gebühr ergaben sich Gebührenvorteile in 575 Gemeinden, das heißt, dass 90 % der umstellenden Gemeinden die Kubikmetergebühr reduzierten. In rund 50 Gemeinden lag die Gebühr 2011 sogar um 1 Euro und mehr unter der des Vorjahres. Die maximale Preissenkung betrug 2,23 Euro. Die Entwicklung der verbrauchsabhängigen Abwassergebühr weist darauf hin, dass sich die Niederschlagswassergebühr nicht als zusätzliche Gebühr gestaltet, die Mehreinnahmen generiert, sondern die bei der Abwassersammlung und -reinigung entstehenden Kosten ursächlich und auf die beiden Gebührenkomponenten verteilt.

Gebührenspanne bei Trink- und Abwasser

Wie schon an den Extremwerten gezeigt wurde, können die Wasser- und Abwassergebühren deutlich vom Durchschnittswert abweichen. Für die Gebührenzahler ergeben sich daraus unterschiedliche Belastungen. So entrichten im Jahr 2015 sowohl beim Trink- als auch beim Abwasser jeweils etwas mehr als 15 % der Einwohner Gebühren von 2,50 Euro/m³ und mehr, für 13 % (Trinkwasser) bzw. 21 % (Abwasser) der Einwohner liegt die Gebühr unter 1,50 Euro/m³. Je nach naturräumlichen Gegebenheiten, den vor Ort anzutreffenden vom Menschen verursachten Umweltproblemen, der Bevölkerungsdichte oder anderen Einflussfaktoren entstehen unterschiedliche Kosten für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die an die Gebührenzahler weitergereicht werden.3 Tendenziell neigen kleinere Gemeinden zu höheren und größere Gemeinden zu geringeren Abwassergebühren. Verantwortlich dafür sind die aufwendige Ersteinrichtung, Erweiterung und gegebenenfalls Sanierung der Abwasserinfrastruktur, die in den dünn besiedelten ländlichen Gebieten höhere spezifische Kosten verursacht.

Weiterhin ist bei zeitlichen und regionalen Vergleichen zu beachten, dass ein Wechsel im Kalkulationszeitraum sich auf die Gebühren auswirken und sowohl Gebührensprünge nach oben als auch nach unten verursachen kann. Rund ein Viertel der Gemeinden mit gesplitteter Abwassergebühr erhöhte zwischen 2014 und 2015 die Abwassergebühr, jede siebte Gemeinde (14 %) reduzierte sie. Beim Trinkwasser stieg die Gebühr in etwas mehr als 40 % der Gemeinden und fiel in rund 6 %. In jeweils über 60 % der Gemeinden blieb die Gebühr unverändert. Aktuell bestehende Differenzen zwischen Gemeinden können sich im Folgejahr vergrößern, umkehren oder auflösen.

Fazit: Die gesplittete Gebühr fördert den ökologischen Umgang mit Regenwasser

2015 liegen die durchschnittliche Abwassergebühr (gesplittete Gebühr und Einheitsgebühr) bei 1,94 Euro/m³, die Niederschlagswassergebühr bei 0,46 Euro/m² und die Trinkwassergebühr bei 2,07 Euro/m³. Ab 2010 trat in Baden‑Württemberg die gesplittete Abwassergebühr an die Stelle der Einheitsgebühr. Bis 2015 stellten 97 % der Gemeinden auf die neue Gebührenberechnung um. Die Gebührensplittung spiegelt die tatsächliche Inanspruchnahme von öffentlicher Kanalisation und Kläranlagen besser wider, weil sie die Finanzierung der Niederschlagswasserbeseitigung vom Trinkwasserverbrauch trennt. Für Haushalte mit höherem Wasserverbrauch, wie zum Beispiel Familien, und für Haushalte im Geschosswohnungsbau ergibt sich daraus eine geringere Gebührenbelastung.

Dagegen belastet die gesplittete Gebühr Haushalte mit hoher Flächeninanspruchnahme. Dem wirken bauliche Maßnahmen zur Entsiegelung entgegen, weil sie die gebührenwirksame Fläche verkleinern. Regenwasser zur Gartenbewässerung und als Brauchwasser zu nutzen, wasserdurchlässige Materialien zur Flächenbefestigung zu verwenden oder zum Beispiel ablaufende Niederschläge vor Ort versickern zu lassen, drosseln oder verhindern den Oberflächenabfluss. Das nützt den Gewässern, denn Niederschläge belasten Kanalisation und Kläranlagen hydraulisch und stofflich, weil sie Verunreinigungen von den Oberflächen abschwemmen und die bei Trockenwetter in der Kanalisation entstehenden Ablagerungen mitreißen. In den vergangenen Jahren wurde im Bereich der ­öffentlichen Abwasserentsorgung bereits erheblich in Regenentlastungsanlagen investiert, die das aus Abwässern und Niederschlägen entstehende Mischwasser zwischenlagern und nach und nach den Kläranlagen zuleiten. Daher können Entsiegelungsmaßnahmen dazu beitragen, die Kosten der öffentlichen Abwasserbeseitigung zu reduzieren.

1 Pressemitteilung des VGH Baden‑Württemberg vom 11. März 2010 zum Urteil des 2. Senats vom selben Tag: »Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser darf nicht mehr allein nach dem Wasserverbrauch berechnet werden«.

2 Hierin enthalten ist eine Wasserfreimenge von 20 m³ pro Jahr.

3 Eine ausführliche Darstellung der regionalen Gebührenunterschiede enthält der Aufsatz von Weißenberger, Diana: »Trink- und Abwasserpreise in Baden-Württemberg 2014«, in: »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 9/2014«, S. 43 ff.