:: 4/2016

Kindertageseinrichtungen in Gemeinden unterschiedlicher Größe

Der Wunsch nach regional gegliederten Daten der Statistik der Kindertageseinrichtungen möglichst auch unter der Kreisebene ist schon häufig an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg herangetragen worden. Aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften ist es allerdings nicht möglich, differenzierte Ergebnisse für einzelne kleine Gemeinden zu veröffentlichen. Einer Darstellung der Ergebnisse differenziert nach Gemeindegrößenklassen steht jedoch nichts entgegen. Sie wird im Folgenden vorgestellt. Neben Art und Auslastungsgrad von Kindertageseinrichtungen liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den betreuten Kindern, hier vor allem auf Besuchsquoten der Kinder unter 3 Jahren, den Betreuungszeiten sowie auf dem Migrationshintergrund. Schließlich richtet sich der Blick auf das Personal in Kindertageseinrichtungen hinsichtlich Alter und Geschlecht, Beschäftigungsumfang und Berufsausbildungsabschluss.

Welche Gemeindegrößenklassen wurden verwendet?

Die Daten der Statistik der Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 1. März 2015 wurden jeweils für sechs unterschiedliche Gemeindegrößenklassen ausgewertet und für die jeweiligen Klassen Summen und Durchschnitte errechnet. Bei der Bildung der Gemeindegrößenklassen wurde die Bevölkerung möglichst gleichmäßig auf die Klassen verteilt.

Altersgemischte Einrichtungen dominieren insbesondere in sehr großen und sehr kleinen Gemeinden

In der Statistik der Kindertageseinrichtungen wird unterschieden zwischen

Kinderkrippen, also Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren,

Einrichtungen für Kinder ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt (das sind vor allem Kindergärten, die zum Teil auch für 2-Jährige geöffnet wurden),

Einrichtungen für Schüler wie zum Beispiel Horte,

und schließlich Einrichtungen, die Kindern aller Altersgruppen offenstehen, sogenannte altersgemischte Einrichtungen.

Der Anteil der reinen Kinderkrippen war 2015 über alle Gemeindegrößenklassen hinweg relativ gering. Er bewegte sich zwischen 6 % bei den Gemeinden unter 5 000 Einwohnern und 9 % bei den Gemeinden zwischen 10 000 und 20 000 Einwohnern. Dies ist in gewissem Maße auch der statistischen Ermittlung geschuldet, denn die Art der Einrichtung wird streng nach dem Alter der Kinder typisiert. Das bedeutet, dass eine Kinderkrippe, die ein oder mehrere Kinder betreut, die zum Stichtag 1. März schon 3 Jahre alt geworden sind, nicht mehr als Krippe, sondern als altersgemischte Einrichtung ausgewiesen wird.

Deutlich höhere Anteile wiesen Einrichtungen für Kinder von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) sowie altersgemischte Einrichtungen auf. In Gemeinden mit 5 000 bis unter 10 000 Einwohnern hatten die für 2-Jährige geöffneten Kindergärten den höchsten Anteil. Sie machten dort die Hälfte der Einrichtungen aus. Deutlich geringer war der Anteil dieser Einrichtungsart bei den größeren Gemeinden ab 50 000 Einwohnern. Dort findet man dagegen einen relativ hohen Anteil an altersgemischten Einrichtungen. Altersgemischte Einrichtungen sind aber auch in den kleinsten Gemeinden unter 5 000 Einwohnern relativ stark vertreten, die ja oft nur eine Einrichtung haben, in der dann die Betreuung der Kinder verschiedener Altersgruppen übernommen werden muss. Der höchste Anteil von Einrichtungen für Schulkinder, wie zum Beispiel Horte, fand sich mit 9 % in den großen Gemeinden, insbesondere bei Städten mit 200 000 Einwohnern und mehr.

Auslastungsgrad steigt tendenziell mit steigender Gemeindegröße

Der Auslastungsgrad der Kindertageseinrichtungen, gemessen als Verhältnis von betreuten Kindern zu genehmigten Plätzen, lag im landesweiten Durchschnitt bei 86 %. Hierbei zeigt sich mit steigender Gemeindegrößenklasse ein zunehmender Auslastungsgrad. Er reicht von 81 % bei Gemeinden unter 5 000 Einwohnern und steigt kontinuierlich an bis auf 92 % bei Städten mit 200 000 Einwohnern und mehr.

Daraus lässt sich aber nicht zwingend folgern, dass der Bedarf in den kleineren Gemeinden immer geringer ist als in den großen. Vielmehr kann eine Ursache für diesen Befund auch darin liegen, dass die Nachfrage nach Betreuung etwa hinsichtlich qualitativer Merkmale wie zum Beispiel Betreuungszeiten, Verpflegung und Förderangeboten in größeren Gemeinden durch die größere Zahl unterschiedlicher Einrichtungen vor Ort besser mit dem Angebot in Einklang gebracht werden kann.

Ausbau der Kleinkindbetreuung in Gemeinden über 50 000 Einwohner weiter fortgeschritten

Auf Gemeinden zwischen 20 000 und 50 000 Einwohnern entfiel, bezogen auf alle landesweit in Einrichtungen betreuten Kinder, mit 22 % (rund 88 500 Kinder) der größte Anteil der hier gebildeten Größenklassen. Weitere 73 300 Kinder oder 18 % besuchten in Gemeinden zwischen 10 000 und 20 000 Einwohnern und knapp 67 400 oder 17 % in Gemeinden zwischen 5 000 und 10 000 Einwohnern eine Kindertageseinrichtung. Damit wurden fast sechs von zehn Kindern in Gemeinden mit 5 000 bis unter 50 000 Einwohnern betreut. Dies entspricht im Wesentlichen der Bevölkerungsverteilung.

Ein etwas anderes Bild ergibt sich bei den Kindern unter 3 Jahren. Auch die meisten Kinder dieser Altersgruppe wurden in den Gemeinden mit 20 000 bis 50 000 Einwohnern betreut (rund 14 000), dann folgten jedoch schon die vier größten Städte des Landes mit rund 12 300 Kindern. Dies ist ein Hinweis darauf, dass der Anteil der unter 3-jährigen an allen betreuten Kindern in der höchsten Gemeindegrößenklasse relativ hoch ist.

Beim Anteil der Kinder unter 3 Jahren an allen betreuten Kindern kann man zwei große Blöcke unterscheiden:

  • In den vier unteren Gemeindegrößenklassen belief sich der Anteil der unter 3-Jährigen bei rund 16 %.
  • In den beiden oberen Gemeindegrößenklassen lag der Anteil dagegen etwas höher, nämlich bei 19 % bzw. 20 %.

Der Anteil der Kinder unter 3 Jahren an allen betreuten Kindern kann als erster Hinweis auf den Fortschritt beim U3-Ausbau herangezogen werden. Die abgebildete Verteilung zwischen den Gemeindegrößenklassen weist tendenziell darauf hin, dass beim U3-Ausbau zwischen den kleinen und den mittleren Gemeinden keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Dies bestätigt auch ein Blick auf die Besuchsquote, also auf den Anteil der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen an der Gesamtzahl der Kinder dieser Altersgruppe. Die Besuchsquote lag 2015 im Landesdurchschnitt bei 24,3 %. Differenziert nach Gemeindegrößenklassen kann man auch für die Besuchsquote zwei große Blöcke unterscheiden:

  • In den vier unteren Gemeindegrößenklassen betrug die Besuchsquote zwischen 22,3 % und 22,8 %. In diesen Gemeindegrößenklassen gibt es insofern relativ wenig größenbedingte Unterschiede beim Ausbau der Kleinkindbetreuung.
  • In den beiden oberen Gemeindegrößenklassen lag die Besuchsquote höher, nämlich bei 27,2 % und 30,7 %. In den großen Städten ist damit der Ausbau der Kleinkindbetreuung tatsächlich schon weiter fortgeschritten als im Durchschnitt der kleinen und mittleren Gemeinden.

In größeren Gemeinden wird durchschnittlich länger betreut

Neben dem Ausbau der Kleinkindbetreuung ist auch die Sicherung bedarfsgerechter Betreuungszeiten eine wichtige Herausforderung für die Kindertageseinrichtungen. Bei den Kindern unter 3 Jahren stieg die durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit von 30 Stunden bei den kleinsten Gemeinden bis auf knapp 41 Stunden in der höchsten Gemeindegrößenklasse kontinuierlich an. Die Betreuungszeiten der Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren lagen in den kleinsten Gemeinden durchschnittlich bei 33 Stunden pro Woche, in der Gemeindegrößenklasse mit der obersten Größenklasse bei 38 Stunden. Hier ist also die Streuung deutlich kleiner wie bei den Betreuungszeiten der Kinder unter 3 Jahren.

Außerdem fällt auf, dass in den drei unteren Gemeindegrößenklassen die Betreuungszeit pro Woche bei den unter 3-Jährigen im Durchschnitt niedriger lag, als die der 3- bis unter 6-Jährigen, während in den beiden oberen Gemeindegrößenklassen die unter 3-Jährigen im Durchschnitt länger betreut wurden als die 3- bis unter 6-Jährigen.

Ebenfalls eindeutig mit der Gemeindegrößenklasse korreliert ist der Anteil der Kinder, die in der Einrichtung eine Mittagsverpflegung erhalten. In den kleinsten Gemeinden bekam nur rund ein Viertel der betreuten Kinder eine Mittagsverpflegung, in den Gemeinden zwischen 50 000 und 200 000 Einwohnern war es schon mehr als die Hälfte der betreuten Kinder. In den vier größten Städten erhielten fast drei Viertel der Kinder in Kindertageseinrichtungen ein Mittagessen.

Mit steigender Gemeindegröße nimmt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund zu

Auch beim Migrationshintergrund zeigt sich ein klarer Trend. Bei den Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern lag der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund nur bei 20 %. Dieser Anteil stieg mit zunehmender Gemeindegrößenklasse bis auf 46 % an.

Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund, in deren Familien darüber hinaus vorwiegend nicht deutsch gesprochen wird, stieg ebenfalls von 9 % in den kleinsten Gemeinden bis auf 31 % in der größten Gemeindegrößenklasse durchgehend an.

Festzustellen ist hierbei allerdings auch, dass in den großen Städte in den Familien von Kindern mit Migrationshintergrund deutlich häufiger nicht Deutsch gesprochen wird. Der Anteil lag hier bei rund zwei Dritteln. In Gemeinden unter 5 000 Einwohner wurde nur in knapp der Hälfte der Familien von Kindern mit Migrationshintergrund nicht Deutsch gesprochen.

Kindertagesbetreuung ist vor allem in kleinen Gemeinden nach wie vor Sache von Frauen

Der Blick auf die Struktur des Personals in Kindertageseinrichtungen lässt eine Reihe von Unterschieden zwischen den einzelnen Gemeindegrößenklassen erkennen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich dabei auf das pädagogische, Leitungs- und Verwaltungspersonal (ohne hauswirtschaftliches oder technisches Personal). Nach wie vor sind in Kindertageseinrichtungen vor allem Frauen beschäftigt. Der Anteil der Männer lag 2015 landesweit bei 4,6 %. Differenziert man dabei nach den Gemeindegrößenklassen, so nimmt durchschnittlich mit der Gemeindegröße auch der Anteil des männlichen Personals zu. In Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern waren nur 2,3 % der in Kindertageseinrichtungen Tätigen Männer, in den vier größten Städten dagegen fast 10 %.

In größeren Gemeinden durchschnittlich jüngeres Personal

Auch bei der Altersstruktur des in Kindertageseinrichtungen beschäftigten Personals gibt es Unterschiede zwischen den Gemeindegrößenklassen. Der Anteil der Personen, die 60 Jahre oder älter sind, war in allen Gemeindegrößenklassen mit rund 4 % gleich hoch. Damit ist der Druck, in absehbarer Zeit für die Beschäftigten, die in den Ruhestand gehen, neue Kräfte zu finden, in großen wie in kleinen Gemeinden gleich. Doch bei den jüngeren Beschäftigten, vor allem bei den 20- bis unter 30-Jährigen, gab es deutliche Unterschiede. Mit steigender Gemeindegrößenklasse stieg der Anteil diese Altersgruppe von 23 % auf 33 % an. Umgekehrt verhält es sich mit der Altersgruppe der 40- bis unter 50-Jährigen. Diese nahm mit steigender Gemeindegrößenklasse von 27 % auf 19 % ab. Damit kann man festhalten, dass in den größeren Gemeinden das Personal tendenziell jünger ist als in kleineren Gemeinden.

Nur geringe Unterschiede bei Beschäftigungsumfang und befristeten Arbeitsverhältnissen

Nach wie vor ist landesweit nur etwas mehr als die Hälfte des Personals in Kindertageseinrichtungen vollzeitbeschäftigt. In den Gemeindegrößenklassen unter 5 000 Einwohnern und 5 000 bis 10 000 Einwohnern war es 2015 sogar etwas weniger als die Hälfte. Mit steigender Gemeindegrößenklasse war ein leichter Anstieg des Anteils an Vollzeitkräften bis auf 54 % zu verzeichnen. Die Unterschiede waren jedoch insgesamt vergleichsweise gering.

Ein anderes Merkmal der Beschäftigungsqualität in Kindertageseinrichtungen ist die Dauerbeschäftigung im Gegensatz zur befristeten Beschäftigung. Sichere Beschäftigungsbedingungen beeinflussen nicht nur die Bindung und Identifizierung des Personals mit ihrem Arbeitsplatz. Vielmehr werden vor allem bei kurzen Befristungen auch stabile Beziehungen zwischen den Kindern und dem Personal gefährdet.1

Von den landesweit als pädagogisches, Leitungs- oder Verwaltungspersonal Tätigen hatten nur 14 % einen befristeten Arbeitsvertrag. Auch hier war die Streuung zwischen den Gemeindegrößenklassen relativ gering. Die drei mittleren Gemeindegrößenklassen 10 000 bis 20 000 Einwohner, 20 000 bis 50 000 sowie 50 000 bis 200 000 entsprachen dem Landesdurchschnitt, in den vier größten Städten lag der Anteil mit 13 % etwas niedriger, bei den Gemeinden mit 5 000 bis 10 000 Einwohnern mit 15 % etwas höher. Lediglich bei den kleinsten Gemeinden war der Anteil mit 17 % doch merklich höher als im Landesdurchschnitt.

In größeren Gemeinden gibt es tendenziell mehr Personal mit akademischem Abschluss

Rund zwei Drittel des Personals in Kindertageseinrichtungen hatte landesweit einen Berufsausbildungsabschluss als Erzieher oder Erzieherin. In den kleinen Gemeinden waren dagegen fast drei Viertel der in Kindertageseinrichtungen Beschäftigten Erzieher oder Erzieherinnen. Unter dem Landesdurchschnitt lag dagegen der Anteil der Erzieher und Erzieherinnen bei den beiden oberen Gemeindegrößenklassen. In den vier größten Städten des Landes betrug er sogar nur noch gut die Hälfte.

Ursache dafür ist, dass in den größeren Städten und Gemeinden zunehmend mehr Personen mit anderen Qualifizierungen, zum Beispiel auch akademischen Abschlüssen, tätig sind. Während in den kleinsten Gemeinden im Durchschnitt nur 3 % des Personals einen akademischen Abschluss besaßen, waren dies in den vier größten Städten schon 12 %.

Landesweit waren 8 % der in Kindertageseinrichtungen Tätigen noch in Ausbildung, zum Beispiel auch in der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) oder im Praktikum des Anerkennungsjahrs. Auch hier lag in den größeren Städten und Gemeinden der beiden oberen Gemeindegrößenklassen der Anteil mit 11 % und 9 % über dem Landesdurchschnitt, während er in den niedrigeren Gemeindegrößenklassen kontinuierlich abnahm.

Fazit

Eine durchgängige und deutliche Abhängigkeit von der Gemeindegrößenklasse ist somit festzustellen insbesondere bei

  • dem Auslastungsgrad der Kindertageseinrichtungen,
  • der durchschnittlichen Betreuungszeit der Kinder,
  • der Mittagsverpflegung der Kinder,
  • dem Migrationshintergrund der Kinder,
  • Geschlecht und Altersstruktur des Personals in Kindertageseinrichtungen,
  • den Berufsausbildungsabschlüssen des Personals in Kindertageseinrichtungen.

Bei der Besuchsquote der Kinder unter 3 Jahren und damit dem Ausbau der Kleinkindbetreuung sind dagegen für die vier unteren Gemeindegrößenklassen keine Unterschiede festzustellen. Lediglich in den beiden höchsten Klassen lag die Besuchsquote deutlich höher.

Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass jeweils Durchschnittswerte für die Gemeindegrößenklassen ermittelt wurden. Die Werte für einzelne Gemeinden können hiervon durchaus abweichen.

1 Meiner, Christiane/Strunz, Eva: Personalausstattung und Befristung – zwei Qualitätsmerkmale der Kindertagesbetreuung, in KOMDAT (Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe, Informationsdienst der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, AKJStat, Heft Nr. 3/14 17. Jg., S. 13.