:: 7/2017

Endstation Pflegeheim? – Ergebnisse der Pflegestatistik 2015

In Baden-Württemberg sind heute über 328 000 Menschen auf Pflege angewiesen, und diese Zahl wird in den nächsten Jahrzehnten noch drastisch zunehmen. Dabei wird derzeit jedoch nur etwas mehr als ein Viertel dieser Menschen stationär in Pflegeheimen betreut. Fast drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Um die Pflege zukunftsfähig zu gestalten und insbesondere die häusliche Pflege zu verbessern, wurde mit drei Pflegestärkungsgesetzen versucht, die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige sowie für Pflegekräfte in die Zukunft hinein zu stärken. Der folgende Beitrag gibt mit den Ergebnissen der Pflegestatistik 2015 einen umfassenden Überblick der amtlichen Statistik zur Pflegesituation in Baden-Württemberg, bevor die Auswirkungen aller drei Pflegestärkungsgesetze zum Tragen kommen.

Pflegestärkungsgesetze

Das Thema Pflege wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Eine stetig steigende Lebenserwartung führt dazu, dass in Baden-Württemberg – wie auch in Deutschland – immer mehr Menschen auf Unterstützung im Alter angewiesen sind und pflegebedürftig werden. Zur materiellen und strukturellen Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Nach 20 Jahren trat dann zum 1. Januar 2015 das Erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft, um die Rahmenbedingungen der Pflege weiterzuentwickeln und die Unterstützung für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte auszuweiten. Durch dieses Gesetz erhielten Pflegebedürftige Zugang zu verbesserten Leistungen der Pflegeversicherung. Seitdem stehen auch deutlich mehr Mittel für die häusliche Pflege zur Verfügung.

Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2016 wurde dann die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie eines neuen Begutachtungsinstruments, mit dem die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt wurden, in der Pflegeversicherung gesetzlich verankert. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz trat dann am 1. Januar 2017 in Kraft, wodurch die Pflegeberatung gestärkt und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen ausgebaut wurde. Die Auswirkungen der letzten beiden Pflegestärkungsgesetze schlagen sich allerdings zwangsläufig in den Ergebnissen der Pflegestatistik 2015 noch nicht nieder.

Baden-Württembergs Gesellschaft wird immer älter

In Baden-Württemberg lebten am 31. Dezember 2015 rund 280 300 Personen, die 85 Jahre oder älter waren. Die Zahl der Hochbetagten hat sich damit seit Anfang der 1970er-Jahre annähernd versechsfacht. Bis zum Jahr 2060 könnte sich deren Zahl nochmals fast verdreifachen (Schaubild 1). Ende 2015 waren gut zwei Drittel der Hochbetagten Frauen (191 300) und lediglich knapp ein Drittel Männer (88 900).

Die Gründe für diese Entwicklung sind zum einen auf die Altersstruktur der Bevölkerung und zum anderen auf die stetig steigende Lebenserwartung zurückzuführen. Ein neugeborener Junge kann heute in Baden-Württemberg auf eine durchschnittliche Lebenserwartung von gut 79 Jahren hoffen, ein neugeborenes Mädchen sogar auf knapp 84 Jahre. Damit liegt die Lebenserwartung Neugeborener um etwas mehr als 9 Jahre bei den Frauen bzw. um knapp 11 Jahre bei den Männern höher als zu Beginn der 1970er-Jahre.

Das Durchschnittsalter der Bevölkerung in Baden-Württemberg, das Anfang der 1950er-Jahre bei lediglich knapp 35 Jahren lag, hat sich bis zum Jahr 1970 praktisch nicht verändert. Seither ist die Gesellschaft aber deutlich gealtert. Die Bevölkerung war Ende 2015 im Schnitt bereits 43,2 Jahre alt und damit um über 8 Jahre älter als noch 1970.

Heute leben sowohl rund 2,1 Mill. unter 20-Jährige als auch etwa 2,1 Mill. 65-Jährige und Ältere im Land. Damit liegt der Anteil dieser Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung bei jeweils knapp 20 %. Künftig wird es aber deutlich weniger Jüngere als Ältere geben. Der Anteil der unter 20-Jährigen an der Gesamtbevölkerung wird sich bis zum Jahr 2060 auf dann nur noch etwas mehr als 17 % verringern. Der Bevölkerungsanteil der 65-Jährigen und Älteren dürfte hingegen bis zum Jahr 2060 auf 30 % ansteigen.

Ursächlich für die Alterung der Bevölkerung in Baden Württemberg ist zum einen eine geringe Geburtenrate. Zum anderen hat auch die enorm gestiegene Lebenserwartung zu einem stetigen Anstieg des Durchschnittsalters geführt. Dass Baden-Württemberg trotz einer Geburtenrate auf Bundesniveau und der bundesweit höchsten Lebenserwartung mit die jüngste Bevölkerung aufweist, ist vor allem auf eine zeitweise starke Zuwanderung zurückzuführen. Dieser Zuzug hat bewirkt, dass die Alterung der Bevölkerung abgeschwächt wurde, da die Zugezogenen deutlich jünger als die einheimische Bevölkerung waren. Diese starke Zuwanderung wird den demografischen Wandel jedoch nicht stoppen, sondern lediglich abmildern können.1 Damit ist die Entwicklung zu einer immer älteren Bevölkerung bereits heute vorprogrammiert – insbesondere auch weil nach 2020 die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1960er-Jahren in die Altersphase der 60-Jährigen und Älteren hineinwachsen.

Jeder 33. Einwohner des Landes ist heute pflegebedürftig

Der deutliche Anstieg der Zahl älterer und vor allem hochbetagter Menschen ist für sozial- und insbesondere altenpolitische Planungen von großer Bedeutung. Da es sich hierbei um eine Bevölkerungsgruppe mit einem hohen Pflegerisiko handelt, dürfte künftig auch die Zahl der Pflegebedürftigen erheblich ansteigen.

Aktuell, das heißt zum Stand der letzten Pflegestatistik vom 15. Dezember 2015, waren in Baden-Württemberg 328 297 Personen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Das sind 29 528 oder 9,9 % mehr als im Dezember 2013, dem Zeitpunkt der letzten Erhebung. Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 1999 ergibt sich eine Zunahme bei der Zahl der Pflegebedürftigen um über die Hälfte (55,7 %) bzw. 117 460 Personen. Bezogen auf die gesamte Bevölkerung bedeutet dies, dass 3 % der rund 10,9 Mill. Einwohner des Landes Leistungen aus der Pflegekasse erhalten – und damit jeder 33. Baden-Württemberger. Bei den 65-Jährigen und Älteren sind das bereits 12,7 %, das heißt hier jeder Achte (272 678). Zum Zeitpunkt der ersten Erhebung waren erst 2 % der rund 10,5 Mill. Einwohner pflegebedürftig und damit jeder fünfzigste.

Fast zwei Drittel der Pflegebedürftigen (63,7 %) waren 2015 Frauen. Bei ihnen lag die Pflegequote sogar bei 3,8 %, während sie bei den Männern nur 2,2 % betrug. Aufgrund der längeren Lebenserwartung erreichen deutlich mehr Frauen als Männer pflegeintensive Altersklassen. Da Frauen aber nicht nur länger leben als ihre Lebenspartner, sondern oft auch deutlich jünger als diese sind, leben sie im Alter häufig allein. Sie sind daher auch in höherem Maße auf professionelle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit angewiesen als Männer, die in vielen Fällen so lange es geht zu Hause von ihren – eher jüngeren – Partnerinnen gepflegt werden. Bis zur Altersklasse der 70- bis unter 75-Jährigen ist die Pflegehäufigkeit bei der männlichen Bevölkerung stets höher als bei der weiblichen oder gleich hoch. Ab 75 Jahren liegt die Pflegehäufigkeit der Männer dann aber niedriger als die der Frauen. So waren in der Altersklasse der 95-Jährigen und Älteren von 1 000 gleichaltrigen Frauen 819 pflegebedürftig, bei den Männern dagegen nur 673 (Schaubild 2).

Pflege im Heim ist nicht der Normalfall

Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen findet schwerpunktmäßig zu Hause statt. Hier wurden fast drei Viertel (72 %) bzw. 236 220 aller Pflegebedürftigen gepflegt (Übersicht). Das sind 13,6 % mehr als 2013 und 62,6 % mehr als bei der ersten Erhebung 1999. Unter den 328 297 Pflegebedürftigen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhielten, waren 170 104 Pflegegeldempfänger (51,8 %), die ausschließlich von Angehörigen zu Hause gepflegt wurden (+17,6 % gegenüber 2013 und +65,3 % gegenüber 1999). Bei 66 116 Pflegebedürftigen (20,1 %) erfolgte die Pflege durch ambulante Pflegedienste und damit auch zu Hause (+4,4 % gegenüber 2013 und +55,9 % gegenüber 1999). Über ein Viertel (28 %) oder 92 077 aller Betroffenen wurde hingegen vollstationär in Heimen versorgt. Das sind 1,4 % mehr als bei der letzten Erhebung und 40,5 % mehr als 1999. Für die ambulante und stationäre Versorgung der Pflegebedürftigen im Land standen 1 142 ambulante Pflegedienste sowie 1 716 voll- bzw. teilstationäre Pflegeheime zur Verfügung. Bei der ersten Erhebung 1999 waren dies noch 845 Pflegedienste (+35,1 %) und 956 Pflegeheime (+79,5 %).

Fast jeder zweite Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Bei der letzten Erhebung im Jahr 2013 wurden im Rahmen der Pflegestatistik zum ersten Mal auch die Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erfasst, das heißt Pflegebedürftige mit Einschränkungen durch demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen. Ende 2015 wurden nun 157 712 Personen mit diesen Einschränkungen gezählt, was einem Anteil von 48 % an der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes entspricht. Damit ist fast jeder zweite Pflegebedürftige im Land mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz belastet. Die meisten dieser Menschen (41,1 %) wurden dabei vollstationär in Pflegeheimen versorgt, 40,8 % ausschließlich von Angehörigen zu Hause und 15,1 % von ambulanten Diensten. Darüber hinaus gab es noch 24 215 Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Schaubild 3). Auch bei den Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz war die Mehrzahl der Betroffenen weiblich (63,7 %). Drei Fünftel der Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz waren 80 Jahre und älter. Mit 41,4 % waren die meisten der Betroffenen der Pflegestufe I zugeordnet, gefolgt von Pflegestufe II mit 39,6 %.

Pflegestufe I überwiegt

Die Leistungen der Pflegeversicherung unterteilen sich je nach Art und Umfang täglich notwendiger Hilfeleistung in drei Stufen. So war insgesamt mehr als die Hälfte (53,7 %) aller Pflegebedürftigen in der Pflegestufe I eingruppiert. Dieser Personenkreis wird überwiegend zu Hause durch Angehörige versorgt, was bei Pflegebedürftigen in dieser niedrigsten Pflegestufe wohl noch am ehesten möglich ist. Weitere 33,5 % der Pflegebedürftigen erhielten Leistungen der Pflegestufe II, 12,4 % waren in der Pflegestufe III eingestuft und 0,4 % hatten zum Zeitpunkt der Erhebung noch keine Zuordnung zu einer Pflegestufe. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Pflegebedürftige im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt direkt in einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommen wurden, zum Zeitpunkt der Erhebung aber noch keine Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe vorlag.

Pflegebedürftige Menschen werden vor allem dann in Pflegeheimen versorgt, wenn sie einen sehr hohen Pflegebedarf aufweisen und damit eher auf professionelle Hilfe angewiesen sind. So ist bei den vollstationär versorgten Pflegebedürftigen der Anteil derer, die in den höheren Pflegestufen II und III eingruppiert sind, entsprechend höher. Er lag Ende 2015 bei 61,4 %. Der entsprechende Anteil bei den zu Hause durch ambulante Dienste versorgten Pflegebedürftigen lag bei 44,4 % und bei den durch Angehörige versorgten Pflegegeldempfängern bei 38,1 %.

Die meisten Pflegeplätze durch freigemeinnützige Träger

In den 1 716 stationären Pflegeeinrichtungen Baden-Württembergs standen insgesamt 108 005 Pflegeplätze zur Verfügung, 100 329 davon für die vollstationäre Dauerpflege. Im Vergleich zur letzten Erhebung 2013 hat damit die Zahl der verfügbaren Pflegeplätze um 1,7 % oder 1 772 Plätze zugenommen, gegenüber der Erhebung von 1999 um 50,2 % oder 36 098 Plätze. Der Auslastungsgrad der verfügbaren Plätze in der vollstationären Dauerpflege lag Ende 2015 bei 88,3 % und hat sich damit seit der ersten Erhebung nur wenig verändert (1999: 91,8 %). Die weitaus meisten verfügbaren Plätze wurden in Pflegeheimen für ältere Menschen ermittelt (101 229). In Pflegeheimen für psychisch Kranke gab es 5 110 verfügbare Plätze, in Pflegeheimen für behinderte Menschen 1 321 und in Pflegeheimen für Schwerkranke und Sterbende wie zum Beispiel Hospize 345 Plätze.

Die größten Anbieter von Pflegeplätzen im Bereich der stationären Pflege sind mit fast zwei Dritteln die freigemeinnützigen Träger – wie zum Beispiel das Diakonische Werk, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt – mit 66 152 Plätzen (61,2 %). An zweiter Stelle folgen die privaten Träger mit 31 493 Plätzen (29,2 %). Weiter wurden 9,6 % oder 10 360 der Plätze in stationären Einrichtungen von kommunalen Trägern oder öffentlich verwalteten Stiftungen bereitgestellt. Auch im ambulanten Bereich waren die freigemeinnützigen Träger stark vertreten. 63,3 % oder 41 852 aller von ambulanten Diensten Versorgten wurden von ihnen gepflegt. Die ambulanten Einrichtungen der privaten Träger betreuten 31,4 % oder 20 752 der Pflegebedürftigen im ambulanten Bereich. Die kommunalen Träger spielen hingegen zahlenmäßig mit 5,3 % bzw. 3 512 ambulant Betreuten nur eine eher untergeordnete Rolle.

Die überwiegende Anzahl vollstationärer Dauerpflegeplätze im Land gibt es in Einzelzimmern. So wurden Ende 2015 insgesamt 67,1 % der vollstationären Dauerpflegeplätze in Einzelzimmern nachgewiesen, 32,7 % entfielen auf Zweibettzimmer und lediglich noch 0,2 % auf Zimmer mit drei und mehr Betten. 1999 lagen diese Anteile noch bei 44,1 % (Einbettzimmer), 50,6 % (Zweibettzimmer) sowie 5,3 % (Zimmer mit drei und mehr Betten). Aufgrund des Einzelzimmergebots der Heimbauverordnung des Landes vom September 2009 wird sich die Bettenverteilung in den nächsten Jahren noch weiter zugunsten von Einzelzimmern verschieben. In den Einrichtungen der freigemeinnützigen Träger lag der Anteil der Einbettzimmer zum Jahresende 2015 bei drei Vierteln (74,6 %), die öffentlichen Träger hielten 69,8 % ihrer vollstationären Dauerpflegeplätze als Einzelzimmer vor. Bei den privaten Anbietern lag dieser Anteil nur bei der Hälfte (50,5 %).

Mehr häusliche Pflege in den Landkreisen

Unter regionalen Aspekten ergeben sich nach wie vor Unterschiede bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ländlichen und eher städtisch geprägten Regionen. So ist der Anteil der Pflegebedürftigen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, in den ländlichen Regionen des Landes immer noch höher als in den städtischen Gebieten. Während in den Landkreisen 52,4 % der Pflegebedürftigen zu Hause ohne professionelle Hilfe betreut wurden, trifft dies in den Stadtkreisen auf 49,2 % zu. In den Landkreisen hingegen waren lediglich 26,1 % der pflegebedürftigen Menschen dauerhaft in Pflegeheimen untergebracht, in den Stadtkreisen dagegen 31 %. So könnten sich in den ländlichen Regionen des Landes noch eher traditionellere Familienstrukturen auf die Inanspruchnahme von stationären und häuslichen Pflegeleistungen auswirken.

Die Kreise mit den geringsten Anteilen pflegebedürftiger Menschen sind der Landkreis Tübingen sowie die Stadtkreise Heidelberg, Stuttgart und Freiburg im Breisgau, wo je 1 000 Einwohner 23 bzw. 24 Personen pflegebedürftig waren. Der Neckar-Odenwald-Kreis und der Stadtkreis Pforzheim wiesen dagegen mit 47 bzw. 41 pflegebedürftigen Menschen je 1 000 Einwohnern die höchsten Anteile auf, gefolgt vom Main-Tauber-Kreis mit 40 Pflegebedürftigen je 1 000 Einwohnern. Im Landesdurchschnitt gab es 30 Leistungsempfänger je 1 000 Einwohner (Schaubild 4). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die regionale Zuordnung bei den stationären wie auch bei den ambulanten Einrichtungen nach dem Sitz der Einrichtung erfolgt. Daher lassen sich weder die Anzahl der Gepflegten noch das Angebot an ambulanten Pflegedienstleistungen völlig kreisscharf darstellen.

Die meisten pflegebedürftigen Menschen ab 65 Jahren in Pflegeheimen bezogen auf 1 000 Einwohner ab 65 Jahren gab es mit 69 Personen im Stadtkreis Pforzheim, gefolgt vom Stadtkreis Heilbronn (66 Personen) sowie vom Neckar-Odenwald-Kreis (64 Personen). Der Landesdurchschnitt lag hier bei 47 Pflegebedürftigen.

Rund 86 % des Pflegepersonals sind Frauen

Für die Versorgung der 158 193 Pflegebedürftigen in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen des Landes standen zum Jahresende 2015 landesweit 128 262 Beschäftigte zur Verfügung – ein Zuwachs um 4,8 % oder 5 842 Personen seit der letzten Erhebung 2013. Gegenüber der ersten Erhebung 1999 bedeutet dies sogar einen Zuwachs von 71,7 % oder 53 562 Beschäftigten. Unter dem Personal des Jahres 2015 gab es 32 049 Vollzeitbeschäftigte (25 %), 85 546 Personen arbeiteten in Teilzeit (66,7 %), wobei 14,7 % des Personals (18 826 Personen) dabei geringfügig beschäftigt waren. Die restlichen 10 667 Beschäftigten (8,3 %) verteilten sich 2015 auf Auszubildende, (Um-)Schüler/-innen, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst sowie Praktikantinnen und Praktikanten außerhalb einer Ausbildung. Das Personal in den Pflegeeinrichtungen bestand zu 85,7 % aus Frauen. Diese Quote fiel bei den Teilzeitbeschäftigten noch wesentlich höher aus. Hier lag sie bei 91,4 %.

In den stationären Einrichtungen des Jahres 2015 gab es 94 520 Beschäftigte, 4,3 % oder 3 923 Personen mehr als Ende 2013. In den ambulanten Einrichtungen wurden 33 742 Beschäftigte gezählt (+6 % oder 1 919 Personen). Vom Personal der ambulanten Pflegeeinrichtungen im Land waren 77 % in Teilzeit tätig, im stationären Bereich hingegen 63 %.

Die weitaus meisten Beschäftigten in den stationären Einrichtungen des Landes gab es mit 93,8 % in Pflegeheimen für ältere Menschen. Das übrige Personal verteilte sich auf Pflegeheime für psychisch Kranke (4,2 %), Pflegeheime für behinderte Menschen (1,6 %) sowie Pflegeheime für Schwerkranke und Sterbende, wie zum Beispiel Hospize (0,4 %). Dabei ist die stationäre Betreuung von Pflegebedürftigen äußerst personalintensiv. Auf 100 Pflegebedürftige, die in den Pflegeheimen vollstationär betreut wurden, kamen 103 Beschäftigte, davon 77 Beschäftigte, die ihren Arbeitsschwerpunkt im Bereich Pflege und Betreuung hatten, sowie weitere 26 Beschäftigte mit einer Zuständigkeit bei anderen Aufgaben. In den ambulanten Einrichtungen kamen auf 100 Pflegebedürftige 51 Beschäftigte, – davon 36 Beschäftigte im Bereich der Pflege und Betreuung sowie weitere 15 Mitarbeiter in anderen Aufgabenbereichen.

Altenpflegerin/Altenpfleger als Berufsziel

In den baden-württembergischen Pflegeeinrichtungen hatte weit über die Hälfte des Personals (56 % bzw. 71 845 Beschäftigte) einen Abschluss in einem pflegerischen Beruf, einem nichtärztlichen Heilberuf oder einen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss −4,5 % mehr als bei der letzten Erhebung. Fast ein Viertel der Beschäftigten (24,3 %) in den stationären und ambulanten Einrichtungen des Landes verfügte über eine Ausbildung als Altenpfleger oder Altenpflegerin (Schaubild 5). Unter den Vollzeitarbeitskräften lag der Anteil der Altenpfleger oder Altenpflegerinnen mit 41,6 % jedoch deutlich höher. Somit besaßen 44 % oder 56 417 der Beschäftigten keinen oder aber einen fachfremden Berufsabschluss bzw. befanden sich noch in Ausbildung. Das sind 5,1 % mehr als noch 2013.

Bei der Erhebung des Jahres 2013 wurde zum ersten Mal im Rahmen der Pflegestatistik die Zahl der Auszubildenden und (Um-)Schülerinnen bzw. -Schüler in den Pflegeeinrichtungen gesondert ausgewiesen. Zum Jahresende 2015 gab es nun in den stationären Pflegeeinrichtungen des Landes 8 094 Auszubildende und (Um-)Schülerinnen bzw. -Schüler, 2 % mehr als im Dezember 2013. Dies entspricht einem Anteil von 8,6 % an den Beschäftigten insgesamt. Ein Drittel dieser Personen (33 %) war dabei bereits 30 Jahre und älter. Über die Hälfte (51,5 %) der Auszubildenden und (Um-)Schülerinnen bzw. -Schüler war jedoch zwischen 17 und 24 Jahren alt. Auch hier war die überwiegende Mehrheit des Personals weiblich (78,1 %). Über vier Fünftel der Auszubildenden (82,1 %) strebten einen Berufsabschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. Altenpfleger an. Bei den ambulanten Diensten lag der Anteil der Auszubildenden und (Um-)Schülerinnen bzw. -Schüler am gesamten Personal bei lediglich 2,9 % (976 Personen; +10 % gegenüber 2013), wovon sogar über die Hälfte (51,7 %) 30 Jahre und älter war und 33,8 % zwischen 17 und 24 Jahren. Hier strebten 68,4 % einen Abschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. Altenpfleger an.

Bis 2030 voraussichtlich gut ein Drittel mehr Pflegebedürftige

Die Menschen werden nicht nur älter, sie sind auch meist länger in einer guten körperlichen und geistigen Verfassung. Dennoch nimmt mit höherem Alter auch die Pflegebedürftigkeit stark zu. Somit ist in Zukunft mit einem weiteren starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu rechnen. Nach der derzeitigen Modellrechnung des Statistischen Landesamtes, der allerdings noch die Ergebnisse der Pflegestatistik 2013 zugrunde liegen, könnte die Zahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg allein aus demografischen Gründen bis zum Jahr 2030 um 103 000 zunehmen und damit auf rund 402 000 Menschen steigen. Dies wäre ein Anstieg um 35 % oder gut einem Drittel. Bis zum Jahr 2050 könnte die Zahl pflegebedürftiger Menschen sogar um 93 % zunehmen und damit um fast 279 000 Personen auf dann rund 578 000 Pflegebedürftige steigen. Diese Modellrechnung unterstellt dabei, dass sich die derzeitigen Pflegewahrscheinlichkeiten und damit das Pflegerisiko für die einzelnen Altersjahre in den kommenden Jahren nicht wesentlich verändern (Status-Quo-Rechnung).

Ausgehend von der Zahl der vorausgerechneten Pflegebedürftigen, die von ambulanten und stationären Einrichtungen im Jahr 2030 versorgt werden, kann auch auf den wahrscheinlichen zukünftigen Bedarf an Pflegekräften geschlossen werden. Die Modellrechnung des Statistischen Landesamtes geht dabei davon aus, dass sich das Verhältnis von Pflegebedürftigen zu Pflegepersonen bis 2030 nicht wesentlich ändert. Dann würde sich bis 2030 der Bedarf an Pflegekräften und sonstigem Pflegepersonal von 122 420 Beschäftigten im Jahre 2013 um 42 % erhöhen und läge somit bei rund 173 000 Personen.

Aufgrund sich ändernder demografischer, gesellschaftlicher und familiärer Rahmenbedingungen kann davon ausgegangen werden, dass das potenzielle häusliche Pflegepersonal abnimmt und sich die Nachfrage nach einer professionellen Betreuung in Pflegeheimen sowie durch ambulante Pflegedienste in Zukunft verstärkt, was sicher nicht ohne Auswirkungen auf den Personalbedarf in diesem Bereich bleiben dürfte.