:: 9/2017

Die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes

Welche Änderungen ergeben sich für die amtliche Hochschulstatistik?

Im Januar 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit eine Neuregelung des Hochschulstatistikgesetzes. Der Wandel der Hochschullandschaft und erweiterte Lieferpflichten von Daten für die nationale und internationale Bildungsberichterstattung machten diese Änderung erforderlich. Die Novelle des Hochschulstatistikgesetzes schreibt eine deutliche Erweiterung des Umfangs der Erhebungsmerkmale für die Studierenden-, Prüfungs- und Personalstatistik vor. Zur Ermittlung weiterer steuerungsrelevanter Kennzahlen ist erstmalig eine Studienverlaufsstatistik durchzuführen. Neu eingeführt wird außerdem eine einheitliche Statistik zu den Promovierenden. Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen für die amtliche Hochschulstatistik zusammen.

Hochschulen im Wandel

Zentrale Aufgabe der Hochschulstatistik ist es, steuerungsrelevante Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung zu erfassen, aufzubereiten und den Nutzern in leicht verständlicher Form zeitnah zur Verfügung zu stellen.1 Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 11 GG liegt die ausschließliche Gesetzeszuständigkeit über die »Statistik für Bundeszwecke« beim Bund. Mit dem Hochschulstatistikgesetz (HStatG) legt der Bund die grundlegenden Regelungen zum Umfang und zeitlichen Rahmen der Erhebungen zur Hochschulstatistik sowie den Berichtspflichtigen fest. Letztmalig wurde das HStatG 2005 novelliert, die letzten wesentlichen Änderungen wurden jedoch im Jahr 1990 vorgenommen. Die Hochschullandschaft hat sich seither beträchtlich gewandelt.

Die Finanzautonomie der Hochschulen wurde erweitert und ihre Entscheidungskompetenz gestärkt. Zwischen den Hochschulen intensiviert sich der Wettbewerb um Finanzmittel und wissenschaftliches Personal, was mit einer stärkeren Differenzierung und Profilbildung der Hochschulen einhergeht. Die Hochschulen haben den Wechsel zum System gestufter Studiengänge mit den Bachelor- und Masterabschlüssen weitgehend abgeschlossen. In den letzten Jahren ist zudem ein starker Anstieg der Studienanfängerzahlen zu beobachten, der flexible Änderungen bei der Hochschulentwicklung und den Kapazitätsplanungen erfordert. Dieser resultierte zum einen aus dem zeitlich begrenzten Effekt der doppelten Abiturjahrgänge bei der Umstellung vom 9-jährigen auf das 8-jährige Gymnasium und der Aussetzung von Wehr- und Zivildienst. Zum anderen ist der Anstieg aber auch durch die steigende Bildungsbeteiligung, die Diversifizierung des Hochschulzugangs und die wachsende Nachfrage durch Studierende aus dem Ausland bedingt. Die zunehmende Heterogenität der Studierenden stellt für die Hochschulen eine weitere Herausforderung dar. Im Hinblick auf die Promovierenden wird vermehrt Wert auf eine intensivere Betreuung und die Vermeidung von Abbrüchen oder überlangen Promotionsverfahren gelegt. Die Bereiche Forschung und Entwicklung erlangen an den Hochschulen eine immer wichtigere Bedeutung. Der Fokus liegt dabei zunehmend auf dem Output. Auch institutionelle Änderungen wie der Zusammenschluss von Hochschulen sowie die Neustrukturierungen in der Hochschulmedizin prägen die Hochschullandschaft. Schließlich gewinnen die internationale Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichem Personal sowie die internationale Vernetzung der Hochschulen immer weiter an Bedeutung.

Neben den Veränderungen in der Hochschullandschaft trug auch die Ausweitung von Lieferpflichten an die Europäische Union maßgeblich dazu bei, dass im 15. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik2 Änderungsvorschläge für das HStatG festgehalten wurden. Mit der Verordnung Nr. 912/2013 und der Durchführungsverordnung Nr. 995/2012 legt die Europäische Union bestimmte Lieferpflichten der Mitgliedsstaaten an das Statistische Amt der Europäischen Union zu Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen fest. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage konnten die statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Daten zur Hochschulstatistik bisher nicht in dem geforderten Umfang erheben. Aber auch für nationale Lieferpflichten, wie beispielsweise den Bericht »Bildung in Deutschland«3 oder den Bundesbericht zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses4, waren die aus der Hochschulstatistik bereitgestellten Daten teilweise unzureichend.

Um der veränderten Hochschullandschaft und den erweiterten Lieferpflichten Rechnung zu tragen, wurde Ende 2015 von der Bundesregierung ein erster Gesetzesentwurf zur Änderung des HStatG eingebracht.5 Am 28. Januar 2016 verabschiedete der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in der durch den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geänderten Fassung.6 Am 2. März 2016 trat das Änderungsgesetz in Kraft und bringt tiefgreifende Änderungen für die Erhebungen der Hochschulstatistik mit sich. Die 75 Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg (Schaubild) müssen ihre Lieferungen an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg dementsprechend umstellen. Neu hinzugekommen sind mit der Novelle außerdem Lieferungen von Hochschulen, die ihren Sitz in einem anderen Bundesland haben, aber einen Hochschulstandort in Baden-Württemberg betreiben.7 Für die Studierenden- und Prüfungsstatistik erfolgen die neu ausgestalteten Erhebungen erstmalig im Sommersemester 2017. Die Erhebungen zum Personal fanden in der geänderten Form bereits für das Berichtsjahr 2016 statt. Die Promovierendenstatistik wird erstmalig für das Berichtsjahr 2017 durchgeführt. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der Novellierung des HStatG für die Studierenden-, Prüfungs-, Personal-, Promovierenden- und Studienverlaufsstatistik skizziert.

Studierendenstatistik

Für die amtliche Studierendenstatistik hatten die Hochschulen bisher im Sommersemester lediglich die im HStatG festgelegten Merkmale für Studienanfängerinnen und -anfänger und Exmatrikulierte an die Statistischen Landesämter zu liefern, wohingegen im Wintersemester der gesamte Studierendenbestand zu melden war. Beginnend mit dem Sommersemester 2017 ist nun sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester der gesamte Studierendenbestand zu erfassen. Die semesterweisen Erhebungen erlauben die Durchführung einer Studienverlaufsstatistik ohne zeitliche Brüche.

Nicht nur die zeitliche Dimension hat sich durch die Novellierung des HStatG geändert, auch die zu erhebenden Merkmale wurden erweitert. So ist nun die Angabe einer weiteren Staatsangehörigkeit, falls vorhanden, erforderlich. Studierende mit doppelter Staatsbürgerschaft wurden bisher als Deutsche geführt, wenn eine der beiden Staatsbürgerschaften deutsch war. Mit der Aufnahme des Merkmals »weitere Staatsangehörigkeit« sollen künftig Aussagen über die Integration von Personen mit Migrationshintergrund in das deutsche Bildungswesen getroffen werden. Auch die Angabe der Regelstudienzeit ist ab dem Sommersemester 2017 erforderlich. Die Erfassung der Regelstudienzeit ist für die Planung der Hochschulkapazitäten, die Ressourcenausstattung der Hochschulen sowie die Festlegung der Förderungshöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz von zentraler Bedeutung.

Neu ist zudem die Erfassung der Hochschule, an der der vorherige Abschluss erworben wurde. Falls der Abschluss im Ausland erlangt wurde, ist der Staat der Hochschule im Ausland zu melden. Durch die Aufnahme dieses Merkmals sind Beobachtungen zur nationalen bzw. internationalen Mobilität von Studierenden möglich. Beispielsweise können Analysen zum örtlichen Wechsel zwischen Bachelor- und Masterstudium innerhalb Deutschlands vorgenommen werden.

Weitere neue Merkmale sind Ort und Staat der angestrebten Abschlussprüfung. Diese erlauben ebenfalls differenziertere Analysen zur Mobilität von Studierenden, die mit den bisherigen Hochschulstatistikdaten nicht möglich waren. Wichtigste damit einhergehende Änderung ist, dass diese neuen Merkmale von nun an die Unterscheidung von ausländischen Studierenden, die in Deutschland einen Abschluss anstreben, und Austauschstudierenden, die ein oder mehrere Semester an einer deutschen Hochschule verbringen, aber ihren Abschluss im Ausland anstreben, ermöglichen. Für verschiedenste statistische Auswertungen, wie beispielsweise für die Berechnung von Erfolgsquoten, ist diese Unterscheidung von zentraler Bedeutung (i-Punkt »Studierendenstatistik«, Tabelle 1).

Prüfungsstatistik

Im Rahmen der Prüfungsstatistik werden künftig studienbezogene Auslandsaufenthalte erfasst. Lieferpflicht besteht für Angaben zum Staat und Dauer eines Auslandaufenthaltes. Zudem wird die Meldung der Art des Auslandsaufenthaltes und der Art des Mobilitätsprogrammes Pflicht. Auch diese neuen Merkmale ermöglichen eine tiefergehende Analyse zur Auslandsmobilität der Studierenden.

Bisher wurde lediglich die Anzahl der für die Abschlussprüfung benötigten Fachsemester erhoben. Künftig wird darüber hinaus die Gesamtzahl der für die Abschlussprüfung erworbenen ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System)-Punkte erfasst. Davon gesondert ausgewiesen werden zum einen anerkannte ECTS-Punkte aufgrund außerhalb der Hochschule erworbener beruflicher Qualifikationen. Daraus können Informationen zur Durchlässigkeit des Bildungssystems generiert werden. Zum anderen wird auch die Anzahl der im Ausland erworbenen ECTS-Punkte erhoben, um den Umfang der im Ausland erbrachten Leistungen und das Verhältnis zu den gesamten Leistungen des Studiums darstellen zu können.

Für Promotionsabsolventinnen und -absolventen ist ab dem Sommersemester 2017 die Art der Promotion zu melden. Daraus ergeben sich bedeutsame Informationen, ob eine Promotion ausschließlich an einer Hochschule mit Promotionsrecht oder in Kooperation mit einer weiteren Hochschule bzw. Organisationen aus der Forschung oder Wissenschaft erfolgt. Die baden-württembergischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften besitzen beispielsweise kein Promotionsrecht, können aber durch dieses neue Merkmal nachweisen, dass sie an der Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aktiv beteiligt sind (i-Punkt »Prüfungsstatistik«, Tabelle 2).

Personalstatistik

Auch für die Hochschulpersonalstatistik schreibt die Novelle des HStatG eine Erweiterung der Merkmale vor. Diese galt bereits für das Berichtsjahr 2016 und erlaubt es, die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses genauer als bisher darzustellen. Angaben zum höchsten Hochschulabschluss (zum Beispiel Jahr des Erwerbs, Studienfach usw.) sind nun für das wissenschaftliche Personal in allen Laufbahnen zu melden und für das Verwaltungs-, technische und sonstige Personal im höheren Dienst sowie in vergleichbaren Laufbahngruppen. Zur Analyse unterschiedlicher Karriereverläufe des wissenschaftlichen Nachwuchses wird zudem die Art der Qualifizierungsposition abgefragt. Die Erfassung von Personen in einem Promotions- oder Habilitationsverfahren soll Aufschluss über die Beschäftigungsbedingungen und Karrierewege ermöglichen. Darüber hinaus wurden weitere neue Merkmale zu Professorinnen und Professoren sowie Habilitierten aufgenommen. Diese Merkmale sind zur Beobachtung des wissenschaftlichen Qualifikationsprozesses wichtig. Erstmalig wird außerdem die Position in der Hochschulleitung erfasst. Damit sollen künftig insbesondere Informationen zur Chancengleichheit von Frauen in Führungspositionen gewonnen werden (i-Punkt »Personalstatistik«, Tabelle 3).

Einführung einer Promovierendenstatistik

Aus der Hochschulstatistik ließen sich vor der Novellierung des HStatG keine verlässlichen Zahlen zu laufenden Promotionensverfahren an deutschen Hochschulen bereitstellen. Erweiterte Datenlieferverpflichtungen an Eurostat8, die nationale Bildungsberichterstattung (zum Beispiel Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs) und eine unzureichende Datengrundlage für politische Entscheidungen erforderten die Einführung einer bundeseinheitlichen Promovierendenstatistik.

Die Meldung der Hochschulen wird jährlich erfolgen, um sicherzustellen, dass der Bestand der Promovierenden an den Hochschulen kontinuierlich erfasst wird. Die Meldung erfasst Basisdaten wie die Bezeichnung der Hochschule, Promotionsfach, bereits abgelegte Abschlussprüfungen usw., die grundsätzlich mit den in der Studierenden- und Prüfungsstatistik erhobenen Basisdaten vergleichbar sind. In der neuen Promovierendenstatistik wird unter anderem auch der Immatrikulationsstatus erfasst. Dies ermöglicht die getrennte Analyse der Promotionsverläufe immatrikulierter und nicht immatrikulierter Promovierender. Merkmale der Promovierendenstatistik sind zudem die Zeitpunkte des Promotionsbeginns, des Prüfungsabschlusses und der Beendigung der Promotionsphase. Mittels dieser Merkmale lässt sich die Promotionsdauer ermitteln, die zum Zwecke der Qualitätssicherung von Promotionsverfahren von wesentlicher Bedeutung ist. Ein weiteres Merkmal ist die Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm. In Verbindung mit anderen Merkmalen sollen dadurch Rückschlüsse auf die Wirkung dieser Instrumente zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gezogen werden. Teil der neuen Promovierendenstatistik ist des Weiteren das Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule, das wiederum Informationen zur Finanzierung der Promotion ermöglichen soll. Die Art der Dissertation wird ferner erfasst, um die Verbreitung verschiedener Promotionsformen darstellen zu können. Hier geht es insbesondere um die Unterscheidung zwischen einer Monografie und der kumulativen Promotion, die nun auch in Deutschland zunehmend Verbreitung findet.

Studienverlaufsstatistik und Studienverlaufsdatenbank

Nach § 7 Absatz 1 HStatG sind das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder verpflichtet, eine Studienverlaufsstatistik durchzuführen. Anhand der Daten dieser Studienverlaufsstatistik soll einerseits die Wirkung hochschulpolitscher Maßnahmen der Länder oder von Bund-Länder-Programmen gemessen werden. Andererseits sollen die durch die Studienverlaufsstatistik bereitgestellten Daten als Grundlage zur Identifikation hochschulpolitischer Handlungsfelder sowie zur Planung und Entscheidung für neue Maßnahmen verwendet werden.

Für die Ermittlung des Studienerfolges wird die Studienverlaufsstatistik von zentraler Bedeutung sein. Dieser ist beispielweise für die leistungsorientierte Mittelzuweisung an Hochschulen ein wichtiges Kriterium. Die Studienerfolgsquoten sollen dann unter anderem differenziert nach Hochschularten, Studienbereichen und Fächern dargestellt werden können. Der Vergleich des Studienerfolgs und der Studienverläufe im Allgemeinen erlaubt damit künftig Aussagen über die Effizienz der Studienorganisation. Die Analyse von Erfolgsquoten soll auch darüber Aufschluss geben, für welche Studierendengruppen die Schaffung von Förderungsprogrammen erforderlich sein könnten und ob laufende Förderungsprogramme die gewünschte Wirkung erzielen.

Aus der Studienverlaufsstatistik sollen ferner Informationen zu Studienabbrüchen gewonnen werden. Die Verringerung der Anzahl der Studienabbrüche ist eine Forderung, die immer wieder an die Hochschulen herangetragen wird. Der Nachweis von Studienabbrüchen war jedoch mit der bisherigen Ausgestaltung der Hochschulstatistik nicht möglich. Grundlegend wird die Studierendenverlaufsstatistik des Weiteren zur Analyse von Übergängen vom Bachelor- in das Masterstudium und von Übergängen vom Masterstudium zur Promotion in Kombination mit einer adäquaten Studiendauer sein. Die Masterstudierendenquote ist beispielsweise für die Kalkulation der zu erwartenden Nachfrage nach Masterstudienplätzen bedeutsam. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls von Interesse, ob es geschlechtsspezifische Unterschiede beim Übergang gibt und wie die Übergangsquoten in den verschiedenen Studienbereichen ausfallen. Anhand der Studienverlaufsstatistik sollen zudem Rückschlüsse gezogen werden, an welchen Hochschulen und in welchen Studienfächern Übergänge vom Masterstudium zur Promotion besonders häufig vorkommen. Ferner sollen mittels der Studienverlaufsstatik weitergehende Informationen über die Mobilität der Studierenden zwischen verschiedenen Studienabschnitten generiert werden.

Für die Durchführung der Studienverlaufsstatistik wird von den Statistischen Ämtern der Länder für alle Studierenden, Prüfungsteilnehmenden und Promovierenden ein eindeutiges und nicht zurückverfolgbares Pseudonym erstellt. Über das Pseudonym werden in einer zentralen Datenbank des Statistischen Bundesamtes, welche ausgewählte Merkmale der Studierenden-, Prüfungs- und Promovierendenstatistik enthält, Datensätze verschiedener Semester verknüpft, was die Analyse von Studienverläufen ermöglicht. Von Interesse ist aber lediglich die Typisierung von Bildungsverläufen, Rückschlüsse auf Einzelpersonen sind nicht möglich.

§ 8 HStatG gestattet die Einrichtung einer zentralen Auswertungsdatenbank, um »kurzfristig und bedarfsgerecht für spezifische Fragestellungen länderübergreifende detaillierte Sonderauswertungen erstellen zu können und die Ergebnisse der Hochschulstatistik optimal zu nutzen«.9 Diese wird vom Statistischen Bundesamt geführt, kann aber von den Statistischen Landesämtern für landesspezifische Zwecke genutzt werden. Die Auswertungsdatenbank soll sich darin auszeichnen, dass sie eine kombinierte Auswertung der verschiedenen Hochschulstatistiken und eine schnelle Berechnung von Kennzahlen wie zum Beispiel Betreuungsrelationen, laufende Ausgaben je Studierenden oder Promotionsquoten erlaubt.

Ausblick

Mit der Änderung des HStatG wird die Datengrundlage zur Bereitstellung von Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung deutlich erweitert. Insbesondere die Durchführung einer Studienverlaufsstatistik ermöglicht die Berechnung von steuerungsrelevanten Kennzahlen, wie beispielsweise zu Studienabbrüchen oder Übergangsquoten, die mit den bisherigen Daten der Hochschulstatistik nicht ermittelbar waren. Die Hochschulen erhalten damit stark verbesserte Möglichkeiten zur Evaluation ihrer Studiengänge und zur Analyse der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses. Außerdem ist davon auszugehen, dass die erweiterten Vergleichsmöglichkeiten den Wettbewerb zwischen den Hochschulen intensivieren.

Aufgrund der Änderung des HStatG ergeben sich künftig auch neue Fragestellungen bezüglich der Gewährleistung des Datenschutzes und der Statistischen Geheimhaltung. Für Baden-Württemberg ergaben sich in den letzten Jahren hieraus nur wenige Einschränkungen bei der Veröffentlichung von Auswertungen zur Hochschulstatistik. In den kommenden Jahren könnte diesbezüglich ein Umbruch stattfinden, da die zahlreichen Neuregelungen im HStatG, wie die Realisierung einer Auswertungsdatenbank mit der Möglichkeit der Verknüpfung verschiedener Statistiken, die Einführung eines bundesweit einheitlichen, sicheren und dennoch mit vertretbarem Aufwand durchzuführenden Geheimhaltungsverfahrens für die Hochschulstatistik erforderlich machen.

1 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode, Druck­sache 17/13668, S. 3; Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode, Druck­sache 18/6560, S. 15.

2 Laut § 12 Absatz 2 Satz 1 HStatG berät der Ausschuss für Hochschulstatistik das Statistische Bundesamt bei der Erfüllung seiner ihm nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben, insbesondere bei der Erstellung des Erhebungs- und Aufbereitungsprogramms und dessen jährlicher Anpassung an die Bedürfnisse der Hochschulplanung.

3 Vergleiche Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hrsg.): Bildung in Deutschland 2016. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration. Bielefeld, 2016.

4 Konsortium Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (Hrsg.): Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017. Bielefeld, 2017.

5 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode, Drucksache 18/6560.

6 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode, Drucksache 18/7358.

7 Ab dem Sommersemester 2017 ist das Statistische Landesamt Baden-Württemberg für die Verarbeitung der Datenmeldungen von insgesamt rund 100 Hochschulstandorten zuständig.

8 Das Statistische Amt der Europäischen Union.

9 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode, Drucksache 18/6560.